Kaufvertrag Limmex-Notrufuhr

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Kaufvertrag Limmex-Notrufuhr
zwischen
SRK Kanton St.Gallen
Marktplatz 24
Postfach 559
9004 St.Gallen
im Folgenden „SRK“ genannt
Anrede:
Vorname:
Name:
Adresse:
PLZ, Ort:
Tel. Nr.:
und
im Folgenden „Kunde“* genannt.
*Die in diesem Vertrag verwendeten männlichen Bezeichnungen von Personen gelten für beide Geschlechter.
Vertragsgegenstand
Das SRK verkauft dem Kunden nachfolgend aufgeführte Notrufgeräte, Alarmtasten und/oder
Zusatzgeräte in Bereich Notruf:
Anzahl
Typ
Seriennummer
Preis
Die Funktionalität der Notrufgeräte wird in den entsprechenden Betriebsanleitungen beschrieben.
1
Kaufpreis
Der Preis für die im Rahmen des vorliegenden Vertrages gekauften Geräte richtet sich nach der im
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preisliste versteht sich inkl. 8 % Mehrwertsteuer.
Für den Kaufpreis wird eine Rechnung erstellt. Diese ist innert 10 Tagen zu begleichen.
2
Eigentumsvorbehalt
Nutzen und Gefahr gehen bei Ablieferung des oder der Notrufgeräte auf den Käufer über.
Das oder die Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des SRK. Bis
zur vollständigen Bezahlung dürfen sie weder auf Dritte übertragen noch sonst wie veräussert oder
verpfändet werden.
3
Gewährleistung / Garantie
Die Limmex bzw. das SRK garantiert, dass die Geräte die vertraglich vereinbarten Eigenschaften
erfüllen, einwandfrei funktionieren und frei von Mängeln betriebsbereit sind.
Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung des oder der Geräte. Allfällige Mängel müssen dem
SRK unverzüglich gemeldet werden. Im Garantiefall ersetzt das SRK defekte Geräte oder Teile
kostenlos, sofern nicht unsachgemässe Handhabung, mangelnder Unterhalt oder ein schuldhaftes
Verhalten des Benützers den Mangel verursacht haben. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden
an Verschleissteilen (Uhrenglas, Armbänder usw.) und Beschädigungen durch unsachgemässe
Behandlung (Sturzschäden, eingedrungene Flüssigkeit, usw.). Die Geräte dürfen nicht geöffnet werden,
jede Öffnung oder Änderung am Gerät ist unzulässig und führt zum Verlust des Garantieanspruches.
Mögliche Garantie und Reparaturfälle werden über das SRK an Limmex weitergeleitet. Limmex prüft, ob
die Reparatur unter Garantie fällt oder nicht. Reparaturen unter Garantie werden innerhalb von 20 Werktagen nach Erhalt der Uhr retourniert. Fällt die Beanstandung nicht unter die Limmex Garantie, wird die
Limmex dem Kunden über das SRK innerhalb von 20 Werktagen nach Erhalt der Uhr einen Kostenvoranschlag zur Verfügung stellen. Willigt der Kunde ein, für die Reparaturkosten aufzukommen, wird dies
schriftlich durch den Kunden gegenüber dem SRK bzw. der Limmex bestätigt. Limmex wird die
reparierte Uhr inklusive Rechnung innerhalb 20 Werktagen über das SRK an den Kunden retournieren.
Die Rechnung ist innerhalt von 30 Tagen nach Erhalt der Uhr durch den Käufer zu bezahlen.
Die Haftung für allfällige durch eine Mangelhaftigkeit der Produkte oder durch eine sonstige Schlechtoder Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Mängelfolgeschäden wird vom SRK soweit gesetzlich
möglich ausdrücklich wegbedungen. Dies gilt sowohl für die vertragliche wie auch die ausservertragliche
Haftung. Namentlich bestehen keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz von indirekten Schäden (z.B.
entgangener Gewinn, andere Folgeschäden, etc.).
Die Haftung wird auf maximal die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
4
Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrages bedürfen der Schriftform.
Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen.
Die Parteien verpflichten sich, etwaige Differenzen oder Meinungsverschiedenheiten aus diesem
Vertrag vor Anrufung eines Gerichtes auf dem Verhandlungsweg zu bereinigen. Gegebenenfalls
mangelhafte Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche dem ursprünglichen Willen der
Parteien möglichst nahe kommen.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass eine gegebenenfalls
mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, welche dem ursprünglichen Willen der
Parteien möglichst nahe kommt.
Für Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, ist der ausschliessliche
Gerichtsstand St.Gallen.
5
Unterschrift Kunde
Ort, Datum:
Unterschrift
6
Unterschrift SRK
Ort, Datum:
SRK Kanton St.Gallen
Leiterin Entlastung
SRK Kanton St.Gallen
Notruf
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