Anita + Manfred Ullrich Fischnau 10 79211 Denzlingen [email protected] den 21. 10. 2015 An das Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe Betr.: Verfassungsbeschwerde hinsichtlich des Geltens von Artikel 1 und 20 Grundgesetz, Aktenzeichen 1 BvR 2214/15, unsere Schreiben vom 31.7.2015, 14.8.2015, 4.10.2015 mit unserem Widerspruch An die Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichts, in www.bundestag.de/grundgesetz heißt es: "Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat." Und dies heißt für JEDEN normalen Bürger, also fürs Volk, klipp und klar - und darauf gründete ja unsere Beschwerde beim BVerfG: Nichts, kein sonstiger GG-Artikel, Gesetz oder Richterspruch, darf die Geltung und wahre Bedeutung von Artikel 1 und 20 einschränken. Und jener Artikel 20 GG besagt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Dies heißt also, die uns angetane Rechtsprechung müsste im Einklang mit Volkes Rechtsempfinden stehen, dem ist aber nicht so, die widerspricht dem – daher die Verfassungsbeschwerde. Die Entscheidung des BVerfG, unsere Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annehmen zu wollen (ohne Begründung!!!), muss ebenfalls im Einklang mit Volkes Rechtsempfinden stehen – ist ebenso nicht. (Gleiches gilt für Ihren Bescheid „Diese Entscheidung ist unanfechtbar“, was – selbstverständlich – ebenfalls gegen das „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ verstößt.) Also ein klarer Fall, so sieht‘s das Volk: Das BVerfG verstößt gegen die Verfassung. Wir sind bereit und drängen darauf, für obige Behauptungen bezüglich des krassen Widerspruchs zu Volkes Rechtsempfinden den Beweis anzutreten und schlagen daher vor: einer Anzahl (5 bis 10) per Zufall ausgewählten normalen Staatsbürgern (Bürgergericht) wird unser Fall vorgetragen für unsere Seite trage ich, Manfred Ullrich, vor und für Ihre Seite irgendeine von Ihnen benannte Person -, und dann wird man sehen, wie für unseren Fall in Volkes Sinne Recht gesprochen wird und so die Staatsgewalt wirklich vom Volke ausgeht. Und wie sieht Ihr Alternativ-Vorschlag für einen Gegenbeweis aus, außer dass das BVerfG – aus durchsichtigen Gründen - nicht will? Seite 2 vom Brief an das BVerfG von Anita und Manfred Ullrich vom 21.10.2015 Falls das BVerfG wieder ausweichen will oder - in arroganter Missachtung des Staatsbürgers einfach nicht antworten mag: Wem hat denn das BVerfG Rechenschaft abzulegen über seine (Nicht)-Entscheidung? Und wer nimmt anstelle des BVerfG unsere Beschwerde, die nach Volkes Rechtsempfinden gewiss keine Nichtigkeit ist, entgegen, wenn das BVerfG nicht will? Wir fordern eindringlich und mit allem Nachdruck, dass das BVerfG sein unwürdiges, kränkendes Verhalten aufgebe, den Staatsbürger respektiere und sich endlich zu ehrlicher Stellungnahme durchringt. Es grüßen, fassungslos über die erlebten Unehrlichkeiten der „Staatsdienerschaft“ (Wir lassen nicht locker – da möge sich keiner täuschen.) (Unterschriften Anita Ullrich Manfred Ullrich) http://home.arcor.de/manfred.ullrich/postbank.htm