Autorecht 2015 – Autonomes Fahren Am 08. Oktober 2015

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Autorecht 2015 – Autonomes Fahren
Am 08. Oktober 2015 veranstalteten Prof. Dr. Paul Schrader (Universität Augsburg) und Prof.
Dr. Volker Michael Jänich (Friedrich-Schiller-Universität Jena) an der Universität Augsburg
eine Tagung zum autonomen bzw. automatischen Fahren von Kraftfahrzeugen. Die Referenten aus der technischen, juristischen und psychologischen Forschung und Praxis griffen die
Diskussion über automatisierte Fahrsysteme auf und widmeten sich aktuellen Fragen zu technischen Möglichkeiten, des Zulassungsrechts, des Haftungsrechts, der Datensicherheit und
den psychologischen Aspekten des autonomen Fahrens.
In seinem Grußwort betonte Prodekan Prof. Dr. Phillip Hellwege (Universität Augsburg) die
Aktualität des Themas sowie dessen wirtschaftliche und praktische Bedeutung. Dr.-Ing. Frank
Diermeyer (TU München) stimmte die vornehmlich juristischen Tagungsteilnehmer durch eine
technische Einführung auf die Thematik ein. Dr. Stefan Lorenzmeier (Universität Augsburg)
und Prof. Dr. Clemens Arzt (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) beleuchteten die zulassungsrechtlichen Hürden aus supranationaler/völkerrechtlicher und europäisch/nationaler
Sicht. Anschließend eröffneten die Veranstalter die straßenverkehrsrechtliche Haftungsdiskussion, insbesondere über die Haftungssituation des Fahrzeugführers. Anschließend erörterte Prof. Dr. Rüdiger Trimpop (Universität Jena) die Vor- und Nachteile des autonomen Fahrens aus psychologischer Sicht. Prof. Dr. Christian Gomille (Universität Augsburg) führte die
Tagungsteilnehmer zurück ins Haftungsrecht und trug zur Haftung bei Schädigungen aufgrund
von technischen Mängeln an autonomen Fahrzeugen vor. Diesen Fragen des Haftungsrechts
folgten die Themen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Für Letzteres konnte Herr
Dipl.-Ing. Harald Hauff (Ingeneurbüros EDOH) gewonnen werden, der bereits seit über 20
Jahren zum Thema Datensicherheit forscht und arbeitet. Gefolgt wurde der Vortrag zur Datensicherheit vom Datenschutzbeauftragten Herrn Dr. Lutz Hasse (Thüringer Landesbeauftragter
für Datenschutz und Informationssicherheit). Zum Abschluss stellte Dr. Tobias Miethaner (Abteilungsleiter im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur), den Stand der angestrebten Gesetzgebungsreformen vor.
Die Tagung wurde organisatorisch und finanziell vom ACELR, der Stiftung der Freunde und
Förderer der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg – JUSTA und der Juristischen
Gesellschaft Augsburg e.V. unterstützt.
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