uebersetzung_elektromechaniker - BQ

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Beglaubigte Übersetzung aus dem Kroatischen
MINISTERIUM FÜR BILDUNG UND SPORT UND
MINISTERIUM FÜR HANDWERK, KLEINES UND
MITTLERES UNTERNEHMERTUM
2010
Auf Grund des Artikels 8 des Gesetzes über die mittlere Schulbildung („Narodne novine“ –
Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 69/03 – konsolidierte Fassung), des Artikels 44, Abs. 4 und 5
des Handwerksgesetzes („Narodne novine“ – Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 49/03 –
konsolidierte Fassung) und des Artikels 3 der Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem
Ministerium für Bildung und Sport und dem Ministerium für Handwerk, kleines und mittleres
Unternehmertum vom 21. Januar 2003 erlassen der Minister für Wirtschaft, Arbeit und
Unternehmertum und der Minister für Handwerk, kleines und mittleres Unternehmertum nach der
zuvor eingeholten Stellungnahme der Kroatischen Handwerkskammer einen
UNTERRICHTSPLAN
UND DAS AUSBILDUNGSRAHMENPROGRAMM FÜR DEN
BERUF DES ELEKTROMECHANIKERS
EINLEITUNG
Das pädagogisch-methodische Ausbildungsprogramm für Berufe im Handwerk besteht aus
einem allgemeinbildenden, einem fachlich-theoretischen und einem praktischen Teil (Ausbildungsprogramm).
Die Inhalte des allgemeinbildenden Teils wurden durch den Beschluss des Ministers für
Bildung und Kultur zur Verabschiedung der Unterrichtspläne und Programme für Mittelschulen und
eines Minimums an gemeinsamen allgemeinbildenden Inhalten der berufsbildenden mittleren
Schulen und Kunstschulen (KLASSE: 602-03/91-01-114, AZ: 532-08/91-01) vom 20. Juni 1991
sowie durch den Beschluss des Ministers für Bildung und Sport über die Änderungen und
Ergänzungen des gemeinsamen und wählbaren Teils des Unterrichtsplans und -programms zur
Erlangung der fachlichen Qualifikation (KLASSE: 602-03/96-01/117, AZ: 532-03/1-96-1) vom
25. Juni 1996 festgelegt.
Die Inhalte des fachlich-theoretischen und des praktischen Teils des Programms basieren
auf den Bestimmungen des Gesetzes über die mittlere Schulbildung (NN 19/92, 27/93, 50/95,
59/01 und 114/01) und des Handwerksgesetzes (NN 77/93, 90/96 und 64/01).
Ausbildungsdauer
Zur Erreichung des Ausbildungszieles für den Beruf Elektromechaniker ist eine Ausbildungsdauer
von drei Jahren vorgesehen.
1
Ziel

Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Gewohnheiten, die es dem Schüler nach der
abgeschlossenen Ausbildung ermöglichen werden, nach einer minimalen Einarbeitungszeit
selbständig die Tätigkeiten und Aufgaben im Beruf des Elektromechanikers auszuüben
Aufgaben
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig,
a) folgende allgemeine Aufgaben der Berufsausbildung zu erfüllen:





die Grundlagen der beruflichen Ausbildung zu erwerben, auf deren Basis die Weiterbilung
im jeweiligen Beruf ermöglicht wird,
Einsicht in die Verhältnisse innerhalb des jeweiligen Berufs und Aufbau der Kommunikation
mit Kollegen und der Gesellschaft als Ganzes,
eigene Möglichkeiten in Bezug auf die Ausübung des Berufes zu erkennen,
arbeitstechnische, gesetzliche, wirtschaftliche, politische und soziale Verhältnisse zu
erkennen,
die Fähigkeit zu erwerben, eigene Anforderungen mit den Anforderungen der Umgebung in
Einklang zu bringen.
b) berufsbezogene Aufgaben zu erfüllen:

















Gefahrenquellen am Arbeitsplatz, Arbeitsschutzvorschriften und Schutzmaßnahmen
kennen und anwenden zu können,
mögliche Verschmutzungsquellen und Umweltschutzmaßnahmen zu kennen,
rationelle Material- und Energienutzung zu kennen,
technische Angaben über Materialien, Komponenten, Werkzeuge, Maschinen und Geräte
zu lesen und anzuwenden,
Projektdokumentationen zu lesen und anzuwenden sowie die wichtigsten Technik- und
Arbeitsunterlagen zu erstellen,
Arbeitsabläufe zu planen sowie Werkzeuge, Materialien und Komponenten auszuwählen,
mit Hilfe von manuellen und mechanischen Werkzeugen verschiedene Materialien zu
bearbeiten,
elektrische Größen zu messen,
Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung der Niederspannungsnetze und
Anlagen für die Verteilung elektrischer Energie kennenzulernen,
Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Melde- und Signalanlagen
kennenzulernen,
Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Antennen- und
Kommunikationsanlagen kennenzulernen,
Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Erdungen und Blitzableitern
sowie von Anlagen für den Potentialausgleich kennenzulernen,
Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Produktionsanlagen und der
Prozesstechnik kennenzulernen,
Installation, Prüfung und Inbetriebnahme elektrischer Maschinen und Geräte
kennenzulernen,
Installation, Prüfung und Inbetriebnahme von Beleuchtungsanlagen kennenzulernen,
Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Reservequellen elektrischer
Energie und Kompensationsanlagen kennenzulernen,
die Grundkenntnisse über die elektrischen Messungen nichtelektrischer Größen und
automatische Regulierung und Steuerung zu erwerben,
2


die Fähigkeit zur selbständigen Verwendung der Fachliteratur und beruflichen
Weiterbildung zu erwerben,
höflichen Umgang mit Kunden zu erlernen.
Unterrichtsplan
A) Allgemeinbildender Teil
Stundenzahl
Bezeichnung des Faches
Kroatisch
Fremdsprache
Geschichte
Religion / Ethik
Körper- und
Gesundheitskultur
Politik und Wirtschaft
Gesamt
1. Schuljahr
wöch. jährlich
2. Schuljahr
wöch. jährlich
3. Schuljahr
wöch. jährlich
Gesamtstundenzahl
3
2
2
1
105
70
70
35
3
2
1
105
70
35
3
2
1
96
64
32
306
204
70
102
1
35
1
35
1
32
102
9
315
2
9
70
315
7
224
70
854
B) Fachlich-theoretischer Teil
Stundenzahl
Bezeichnung des Faches
Grundlagen der
Computertechnik*
Technisches Zeichnen und
Dokumentation*
Fachbezogene Mathematik
Elektrotechnik*
Elektrische Installationen*
Elektrische Maschinen*
Elektronik und Steuerung*
Elektrische Geräte*
Wahlunterricht **
Gesamt
1. Schuljahr
wöch. jährlich
2. Schuljahr
wöch. jährlich
3. Schuljahr
wöch. jährlich
Gesamtstundenzahl
1
35
-
-
-
-
35
1
35
-
-
-
-
35
2
3
1
8
70
105
35
280
2
2
2
2
8
70
70
70
70
280
-
-
-
64
64
96
96
320
70
175
70
134
64
96
201
880
2
2
3
3*
10
* Fächer mit obligatorischen Praxis- bzw. Laborübungen (die minimale Anzahl der Pflichtübungsstunden ist im praktischen Teil des Programms aufgeführt).
** Als Wahlfächer gelten Körper- und Gesundheitskultur, Mathematik und fachbezogene Fächer.
Im 3. Schuljahr muss mindestens eine Unterrichtsstunde aus dem fachlich-theoretischen Teil und
eine Unterrichtsstunde der praktischen Übungen im Labor belegt werden.
3
Praktischer Teil
Stundenzahl
Bezeichnung des Faches
C 1 – Unterricht in der Schule
- Grundlagen der Computertechnik
- Technisches Zeichnen und Dokumentation
- Elektrotechnik
- Elektrische Installationen
- Elektrische Maschinen
- Elektronik und Steuerung
- Elektrische Geräte
- Wahlunterricht
- Praktischer Unterricht (maximale
Stundenanzahl)
C2 - Unterricht im Ausbildungsbetrieb
- Praktischer Unterricht (minimale
Stundenanzahl)
Gesamt
1.
Schuljahr
jährlich
2.
Schuljahr
jährlich
3.
Schuljahr
jährlich
Gesamtstundenzahl
35
18
35
272
35
18
35
182
16
32
16
32
64
35
18
70
18
51
32
16
32
518
540
630
640
1810
900
900
800
2600
-
C) Gesamtzahl der Unterrichtsstunden
Stundenzahl
A) Allgemeinbildender Teil
B) Fachlich-theoretischer
Teil
C) Praktischer Teil
Gesamt (A+B+C)
Gesamtstundenzahl
1. Schuljahr
jährlich
2. Schuljahr
jährlich
3. Schuljahr
jährlich
315
280
315
280
224
320
854
880
900
1495
900
1495
800
1344
2600
4334
Der Unterricht in den fachlich-theoretischen Fächern mit praktischen Laborübungen wird als
Einheit durchgeführt, weil nur dadurch das erwartete Ziel des Erwerbs von Kenntnissen,
Fähigkeiten und Fertigkeiten erreicht werden kann. Dies setzt voraus, dass der Lehrer, der den
Laborunterricht bzw. das Praktikum durchführt, auch die anderen Unterrichtsformen des gleichen
Faches unterrichtet. Der Unterricht kann auch so organisiert werden, dass der jeweilige Lehrer mit
einer Gruppe von Schülern im Labor arbeitet und mit einer anderen Gruppe ein Unterrichtsassisstent mit entsprechender Qualifikation.
4
3. VERBINDLICHES VERFAHREN ZUR PRÜFUNG VON KENNTNISSEN
UND FERTIGKEITEN
Fächer des fachlichtheoretischen und
praktischen Programmteiles
Grundlagen der
Computertechnik
Technisches Zeichnen und
Dokumentation
Fachbezogene Mathematik
Elektrotechnik
Elektrische Installationen
Elektrische Maschinen
Elektronik und Steuerungen
Elektrische Geräte
Wahlunterricht
Praktischer Unterricht
Verbindliches Verfahren zur Prüfung und Bewertung von
Kenntnissen und Fertigkeiten
Praktische Arbeit am Computer
schriftlich
mündlich, schriftlich
mündlich, schriftlich, praktische Übungen im Labor
mündlich, schriftlich
mündlich, schriftlich, praktische Übungen im Labor
mündlich, schriftlich, praktische Übungen im Labor
mündlich, schriftlich, praktische Übungen im Labor
mündlich, schriftlich, praktische Übungen im Labor
praktische Arbeit in der Werkstatt, schriftlicher Test
(technisch-technologische Dokumentation)
4. Erforderliche Qualifikation der Lehrkräfte
Fächer des fachlichtheoretischen und
praktischen Programmteils
Grundlagen der
Computertechnik
Technisches Zeichnen und
Dokumentation
Fachbezogene Mathematik
Elektrotechnik
Elektrische Installationen
Lehrer
Bildungsgrad
Lehrer (Lehramt)
Hochschulausbildung im Technik- bzw.
Informatikbereich (PC, Elektrotechnik,
Maschinenbau, Polytechnik)
Lehrer (Lehramt)
Hochschulausbildung im Technikbereich
(Elektrotechnik, Maschinenbau,
Polytechnik)
Lehrer (Lehramt)
Hochschulausbildung in Mathematik
Hochschulausbildung in Elektrotechnik
Lehrer (Lehramt)
Hochschulausbildung in Elektrotechnik
Fachlehrer /
höhere Fachausbildung in Elektrotechnik
Unterrichtsassistent Mittelschulausbildung in Elektrotechnik
Lehrer (Lehramt)
Hochschulausbildung in Elektrotechnik
Fachlehrer /
(mit Schwerpunkt Elektroenergie und
Unterrichtsassistent Elektromaschinenbau)
höhere Fachausbildung in Elektrotechnik
(mit Schwerpunkt Elektroenergie und
Elektromaschinenbau)
Mittelschulausbildung in Elektrotechnik
(mit Schwerpunkt Elektroenergie und
Elektromaschinenbau)
5
Fächer des fachlichtheoretischen und
praktischen Programmteils
Elektrische Maschinen
Elektronik und Steuerung
Elektrische Geräte
Lehrer
Bildungsgrad
Lehrer (Lehramt)
Hochschulausbildung in Elektrotechnik
Fachlehrer /
(mit Schwerpunkt Elektroenergie und
Unterrichtsassistent Elektromaschinenbau)
höhere Fachausbildung in Elektrotechnik
(mit Schwerpunkt Elektroenergie und
Elektromaschinenbau)
Mittelschulausbildung in Elektrotechnik
(mit Schwerpunkt Elektroenergie und
Elektromaschinenbau)
Lehrer (Lehramt)
Hochschulausbildung in Elektrotechnik
höhere Fachausbildung in Elektrotechnik
Fachlehrer /
Unterrichtsassistent Mittelschulausbildung in Elektrotechnik
Lehrer (Lehramt)
Hochschulausbildung in Elektrotechnik
Fachlehrer /
(mit Schwerpunkt Elektroenergie und
Elektromaschinenbau)
Wahlunterricht
Praktischer Unterricht in der
Schule
Praktischer Unterricht im
Ausbildungsbetrieb
Höhere Fachausbildung in Elektrotechnik
Unterrichtsassistent (mit Schwerpunkt Elektroenergie und
Elektromaschinenbau)
Mittelschulausbildung in Elektrotechnik
(mit Schwerpunkt Elektroenergie und
Elektromaschinenbau)
Lehrer (Lehramt)
Hochschulausbildung in Elektrotechnik
(mit Schwerpunkt Elektroenergie und
Elektromaschinenbau)
Fachlehrer
Höhere Fachausbildung:
für das 1. Schuljahr in Maschinenbau
bzw. Elektrotechnik
für das 2. und 3. Schuljahr in
Elektrotechnik (mit Schwerpunkt
Elektroenergie und Elektromaschinenbau)
Unterrichtsassistent Mittelschulausbildung:
für das 1. Schuljahr in Maschinenbau
bzw. Elektrotechnik
für das 2. und 3. Schuljahr in
Elektrotechnik (mit Schwerpunkt
Elektroenergie und Elektromaschinenbau)
Fachlehrer
Elektroinstallateurmeister
höhere Fachausbildung in Elektrotechnik
(mit Schwerpunkt Elektroenergie und
Elektromaschinenbau)
[...]
6.2. Unterrichtsfach: Grundlagen der Computertechnik
1. Schuljahr
wöchentliche Gesamtstundenzahl
Schuljahr
Stundenzahl
1.
1+1 (35+35)
2
-
3.
-
6
Ziel
Ziel des Faches „Grundlagen der Computertechnik“ ist die Vermittlung grundlegender Kenntnisse
und Fähigkeiten zum Einsatz des Computers, die zur Lösung einfacher Probleme unter
Anwendung von Softwareprogrammen erforderlich sind.
Aufgaben
Die Schüler sollen dazu geführt werden,
 Teile der Grundkonfiguration des Computers zu erkennen und ihre Funktionen beschreiben zu
können,
 grundlegende Elemente des Rechners selbständig zu verbinden und Rechner ein- und
auszuschalten,
 Computer selbständig zur Erstellung und Verarbeitung von Texten zu nutzen,
 Daten zu speichern, wieder aufzufinden und zu nutzen,
 Computer unter Einsatz verschiedener Datenbanken zu bedienen,
 mit vorhandenen Tabellenkalkulationen zu arbeiten,
 Informationsquellen mit Hilfe des Computers zu nutzen,
 Computer bei der Lösung numerischer und graphischer Aufgaben im Rahmen des jeweiligen
Unterrichtsfaches selbständig einzusetzen,
 Computerprogramme bei der Lösung einfacher Aufgaben im Rahmen des berufsbezogenen
Unterrichts einzusetzen,
 mit anderen Personen mit Hilfe des Computers zu kommunizieren,
 erworbene Kenntnisse anzuwenden und in der täglichen Praxis zu vertiefen und zu erweitern.
6.3. Unterrichtsfach: Technisches Zeichnen und Dokumentation
1. Schuljahr
wöchentliche Gesamtstundenzahl
Schuljahr
Stundenzahl
1.
1+0,5 (35+18)
2
-
3.
-
Ziel
Ziel des Unterrichts im Technischen Zeichnen und der Dokumentation ist es, die Schüler zu
befähigen, Komponenten, Schaltungen, Installationen, Maschinen und andere Teile von Geräten
und Anlagen graphisch darzustellen, um die notwendige Grundlage für die Herstellung und die
Montage von Geräten und Anlagen bzw. die Beteiligung an der Erstellung einer technischtechnologischen Dokumentation zu schaffen.
Aufgaben
Die Schüler sollen dazu geführt werden,
 sich mit den Arten technischer Zeichnungen und ihren Standards vertraut zu machen,
 Vorgehensweise bei der Erstellung und dem Zeichnen von Kurven kennenzulernen,
 graphische Darstellung von Gegenständen (viereckige Projektion auf Ebenen) zu beherrschen,
 graphische Darstellung von Gegenständen (räumliche Darstellung) selbständig zu
beherrschen,
7






Regeln und Symbole in technischen Zeichnungen anzuwenden,
sich mit den Arten und der Verwendung von Symbolen sowie den einzelnen Phasen der
Interpretation technischer Zeichnungen vertraut zu machen,
sich mit der Bedeutung sowie mit Möglichkeiten und Arten der graphischen Kommunikation in
der Technik und Herstellung anhand der technisch-technologischen Dokumentation vertraut zu
machen,
sich mit der Art und der Verwendung der technisch-technologischen Dokumentation vertraut zu
machen,
einfache technische Zeichnungen, Details und Schaltungen in der Elektrotechnik zu lesen und
zu zeichnen,
erworbene Kenntnisse in diesem Bereich selbständig zu erweitern.
6.4. Unterrichtsfach: Fachbezogene Mathematik
1. Schuljahr
wöchentliche Gesamtstundenzahl
Schuljahr
Stundenzahl
1.
2 (70)
2
-
3.
-
Ziel
Ziel des Unterrichts der fachbezogenen Mathematik ist die Vermittlung von Kenntnissen über die
Grundlagen der Mathematik, die zum Verständnis der Gesetzmäßigkeiten innerhalb der
Elektrotechnik erforderlich sind, sowie die Befähigung der Schüler, die erworbenen Kenntnisse in
der Praxis einzusetzen.
Aufgaben
Die Schüler sollen dazu geführt werden,
 quantitative Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten verschiedener Erscheinungen in der
Natur, der Gesellschaft und im alltäglichen Leben zu verstehen,
 sich mathematische Kenntnisse anzueignen, um die berufsbezogenen Tätigkeiten auszuüben
und die Entwicklung des modernen technologischen Fortschritts zu folgen,
 sich mathematisch auszudrücken,
 Methoden des mathematischen Denkens, das sich in der präzisen Formulierung von Begriffen,
logischen Schlussfolgerungen und algorithmischen Lösung von Problemen wiederspiegelt, zu
beherrschen,
 Genauigkeit, Gründlichkeit, Nachhaltigkeit und systematisches Arbeiten zu entwickeln.
6.5. Unterrichtsfach: Elektrotechnik
1. und 2. Schuljahr
wöchentliche Gesamtstundenzahl
Schuljahr
Stundenzahl
1.
3+1 (105+35)
2
2+1 (70+35)
3.
-
8
Ziel
Durch gründliche Vermittlung elektrischer Vorgänge und ihrer Gesetzmäßigkeiten soll den
Schülern eine feste Basis, die für die Bewältigung tiefergehender fachlicher Inhalte erforderlich ist,
gegeben werden.
Aufgaben
Die Schüler sollen dazu geführt werden,
 Begriffe über die grundlegenden elektrischen Größen zu erklären und ihre Maßeinheiten zu
verinnerlichen,
 Spannung, Strom und Wiederstand zu messen,
 Einfluss der Temperatur auf den elektrischen Wiederstand und Auswirkungen auf elektrische
Installationen und elektrische Maschinen und Geräte beschreiben zu können,
 Gefahren durch elektrischen Strom nennen zu können und Arbeitsschutzbestimmungen
anzuwenden,
 Widerstand, Spannung oder Strom gemäß des Ohmschen Gesetzes und der Kirchhoffschen
Regeln und auf Grund der verbliebenen zwei Größen in Stromkreisen, die über eine serielle,
parallele und einfache Widerstandsschaltung verfügen, zu berechnen,
 Abhängigkeit des Stroms von der Spannung graphisch darzustellen,
 elektrische Arbeit und Leistung in Stromkreisläufen mit einem oder mehreren Wiederständen
einer seriellen oder parallelen Schaltung zu berechnen,
 praktische Anwendung serieller und paralleler Widerstandsschaltungen sowie den Einfluss auf
die Spannungsquelle und den Einfluss der inneren Widerstandsquelle auf die Spannung und
den Strom von Verbrauchsgeräten erklären zu können,
 Wechselwiderstand zur Strom- und Spannungsregulierung zu schalten,
 Merkmale von Primärquellen des Gleichstroms und praktische Vorgänge bei sekundären
Spannungsquellen erklären zu können,
 Begriffe der elektrischen Kapazität und des Kondensators sowie Merkmale des Kondensators
und entsprechende grundlegende Größen erklären zu können,
 Kapazität des Kondensators aus kleineren Einheiten in die Basiseinheiten und umgekehrt
umzuwandeln,
 Begriff der zeitlichen Konstante und ihren Einfluss auf die Aufladung eines Kondensators zu
beschreiben, die zeitliche Konstante der RC-Verbindung zu berechnen und die notwendige
Dauer der Aufladung eines Kondensators zu ermitteln,
 Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Magnetismus elektrischen Stroms zu erklären,
Wirkungsrichtung magnetischer Pole zu bestimmen, sich mit der praktischen Verwendung der
magnetischen Wirkung des Stroms anhand von Beispielen vertraut zu machen,
 Begriff und der Gesetzmäßigkeit der elektromagnetischen Induktion erklären zu können,
 Begriff der Induktivität und Folgen des Ein- und Ausschaltens des Stromkreises mit einer RLSchaltung erklären zu können,
 Begriff der gleichmäßigen Sinusspannung und ihrer Parameter erklären zu können, die
Frequenz aus der gegebenen Periode und umgekehrt zu berechnen sowie die maximale
Frequenz aus dem effektiven Wert der Spannung und umgekehrt zu berechnen,
 Begriff der Impedanz und der gegenseitigen Beziehung von Strom, Spannungsabfällen und
dem Phasen-Eck zwischen Spannung und Strom für serielle und parallele RLC-Schaltungen zu
verinnerlichen,
 Strom und den Spannungsabfall für serielle und parallele RLC-Schaltungen zu berechnen,
 Einfluss der Frequenz, Begriff der Resonanz-Frequenz und Anwendung der Thomson-Formel
kennenzulernen,
 Begriffe der Arbeits-, Blind- und Scheinleistung sowie der Leistungsfaktoren und ihre
gegenseitigen Beziehung erklären zu können,
9







einzelne Größen aus gegebenen Spannungen, Strömen, Parametern der Stromkreiselemente
berechnen und die Notwendigkeit der Verbesserung des Faktors Leistung erklären zu können,
Begriffe der Phasen- und Linienspannung und des Stroms erklären zu können,
Verbrauchsgeräte an das Dreiphasensystem anzuschließen und die Leistung der
Verbrauchsgeräte zu berechnen,
Funktionsweise grundlegender elektrischer und elektronischer Meßinstrumente, ihre
Eigenschaften und den Verwendungszweck erklären zu können,
Meßinstrumente zu verbinden und entsprechende elektrische Größen zu messen,
Merkmale der wichtigsten Materialien in der Elektrotechnik und ihren Verwendungszweck zu
kennenzulernen,
Verbindungstechniken in der Elektrotechnik kennenzulernen.
6.6. Unterrichtsfach: Elektrische Installationen
2. Schuljahr
wöchentliche Gesamtstundenzahl
Schuljahr
Stundenzahl
1.
-
2
2+0,5 (70+18)
3.
-
Ziel
Ziel des Unterrichts im Fach „Elektrische Installationen“ ist die Vermittlung von Grundkenntnissen
über die technischen Normen und Vorschriften, die Ausführungen von Installationen und den
Schutz von Leitungen und Verbrauchsgeräten sowie die Befähigung der Schüler, die erworbenen
Kenntnisse in der Praxis einzusetzen.
Aufgaben
Die Schüler sollen dazu geführt werden,
 Verwendungszweck und Arten elektrischer Installationen benennen zu können,
 grundlegende technische Normen und Vorschriften im Bereich elektrischer Installationen
kennenzulernen,
 graphische Symbole aus dem Bereich elektrischer Installationen zu erkennen und zu
verwenden,
 Kenntnisse über verschiedene Ausführungsweisen elektrischer Installationen in Wohnobjekten
und Industrieanlagen zu erwerben,
 einfache Leitungs- und Kabelberechnungen durchzuführen, um Geräte an das Stromnetz
anschließen zu können,
 theoretische Kenntnisse bei der praktischen Arbeit anzuwenden,
 Schutzerdungen und Neutralisation durchzuführen und zu prüfen,
 elektromagnetische Installationen und Kommunikationssysteme zu erkennen,
 Schutzmaßnahmen bei der Installation, Instandhaltung und Nutzung von Anlagen und
Verbrauchsgeräten anzuwenden.
10
6.7. Unterrichtsfach: Elektrische Maschinen
2. und 3. Schuljahr
wöchentliche Gesamtstundenzahl
Schuljahr
Stundenzahl
1.
-
2
2+1 (70+35)
3.
2+0,5 (64+16)
Ziel
Ziel des Unterrichts im Fach „Elektrische Maschinen“ ist die Vermittlung von Grundkenntnissen
über Transformatoren, Wechselstrom- und Gleichstrommaschinen sowie die Befähigung der
Schüler zur selbständigen Anwendung erworbener Kenntnisse.
Aufgaben
Die Schüler sollen dazu geführt werden,
 die Bauart und Funktionsweise wichtigster elektrischer Maschinen kennenzulernen,
 graphische Symbole aus dem Bereich elektrischer Installationen zu erkennen und zu
verwenden,
 theoretische Kenntnisse bei der praktischen Arbeit anzuwenden,
 einfache Transformatorberechnungen durchzuführen,
 die Funktionsfähigkeit von Transformatoren zu prüfen,
 Transformatoren mit Primär- und Sekundärwicklungen kennenzulernen,
 die Funktionsfähigkeit rotierender Wechselstrommaschinen zu prüfen,
 Stator- und Rotorwicklungen elektrischer Wechselstrommaschinen kennenzulernen,
 die Funktionsfähigkeit rotierender Gleichstrommaschinen zu prüfen,
 Stator- und Rotorwicklungen elektrischer Gleichstrommaschinen kennenzulernen,
 elektrische Maschinen an Netzspannung anzuschließen und Maßnahmen zum Schutz vor
Überlast und Kurzschluss vorzunehmen,
 Schutzmaßnahmen bei der Installation, Instandhaltung und Nutzung elektrischer Maschinen
anzuwenden.
6.8. Unterrichtsfach: Elektronik und Steuerung
3. Schuljahr
wöchentliche Gesamtstundenzahl
Schuljahr
Stundenzahl
1.
-
2
-
3.
2+1 (64+32)
Ziel
Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, den Schülern das erforderliche Grundwissen aus dem Bereich
Elektronik und Steuerung zur Überwachung der Funktion und der Einspeisung der Energie
unterschiedlicher Geräte und Anlagen zu vermitteln.
11
Aufgaben
Die Schüler sollen dazu geführt werden,
 Begriffe, Anordnung und Funktion elektronischer Bauelemente (Dioden, Transistoren,
Thyristoren, Operationsverstärker, digitale Schaltungen) zu verinnerlichen,
 Begriffe spezifischer Parameter von Halbleitern und ihre praktischen Bedeutung zu
verinnerlichen,
 sich mit den wichtigsten Verwendungsarten einzelner Komponenten in spezifischen
Schaltungen vertraut zu machen,
 Rolle elektronischer Schaltungen in Steuerungs- und Schutzsystemen von Maschinen sowie in
industriellen und elektroenergetischen Anlagen zu verstehen,
 die auf verschiedene Arten erzeugten Echoamplituden elektronischer Grundschaltungen
mittels Oszilloskop zu messen und zu interpretieren,
 sich theoretische und praktische Grundkenntnisse über Sensoren und Messungen
nichtelektrischer Größen anzueignen,
 Rolle und Arten von Regulatoren in automatischen Steuerungskreisen erklären zu können,
 Prinzipien der Funktionsweise von Geräten und Systemen für die Fernmessung und
-steuerung erklären zu können
 Funktionsweise von Mikrosteuerungen und Rechnern in Steuerungssystemen und
Sicherheitssystemen beschreiben zu können,
 ausgewählte Mikrosteuerungen und Rechner auf Grund des erstellten Programms zu
programmieren,
 Mikrosteuerungen und Computer mit Eingangs- und Ausgangsgeräten zu verbinden.
6.9. Unterrichtsfach: Elektrische Geräte
3. Schuljahr
wöchentliche Gesamtstundenzahl
Schuljahr
Stundenzahl
1.
-
2
-
3.
3+0,5 (96+16)
Ziel
Ziel des Unterrichts ist die Vermittlung von Kenntnissen über Thermo- und Kühlapparate, Thermound Kühlgeräte, Maschinen zum Waschen und Trocknen, mechanisierte Werkzeuge und
Produktionsgeräte sowie die Befähigung der Schüler, die erworbenen Kenntnisse in der Praxis
einzusetzen.
Aufgaben
Die Schüler sollen dazu geführt werden,
 Bauarten und Funktionsweise wichtigster elektrischer Maschinen erklären zu können,
 grundlegende technische Normen und Vorschriften im Bereich elektrischer Installationen
kennenzulernen,
 graphische Symbole aus dem Bereich elektrischer Installationen zu erkennen und zu
verwenden,
 theoretische Kenntnisse bei der praktischen Arbeit anzuwenden,
 elektrische Geräte ordnungsgemäß montieren zu können,
 Funktionsfähigkeit elektrischer Geräte zu prüfen,
 defekte Geräte durch funktionsfähige zu ersetzen,
12


die richtige Betriebsart und vorbeugende Instandhaltung zu erklären,
Schutzmaßnahmen bei der Installation, Instandhaltung und Nutzung elektrischer Maschinen
anzuwenden.
6.10. Unterrichtsfach: Praktischer Unterricht
Gesamtstundenzahl
Schuljahr
Stundenzahl
1.
812
2
812
3.
704
1. Schuljahr
Ziel
Das Ziel des praktischen Unterrichts im ersten Schuljahr besteht darin, den Schülern die
Möglichkeit zu bieten, sich mit den sachgerechten Arbeitsabläufen vertraut zu machen und ihnen
Kenntnisse, Fertigkeiten und Gewohnheiten in den Bereichen Arbeitsorganisation, Schutz am
Arbeitsplatz, Kommunikation, Bearbeitung von Materialien, Verbindung von Materialien,
Bearbeitung von Leitungen sowie Ausarbeitung, Prüfung und Instandhaltung einfacher
elektrotechnischer Schaltungen und Geräte zu vermitteln.
Aufgaben
Die Schüler sollen dazu geführt werden,
 Arbeitsabläufe und Rolle der Schule und des Handwerksbetriebes während der Ausbildung zu
verstehen,
 gegenseitige Rechte und Pflichten der Schüler, der Schule und der Handwerksbetriebe zu
verinnerlichen,
 Gefahrenquellen am Arbeitsplatz und Schutzmaßnahmen kennenzulernen,
 Schutzmaßnahmen für sicheres Arbeiten anzuwenden,
 theoretische Kenntnisse bei der praktischen Arbeit im Bereich der Elektroinstallationen
anzuwenden,
 technisch-technologische Dokumentation zu lesen und zu verwenden,
 Arbeitsgewohnheiten (Ordnung, Genauigkeit, Aufmerksamkeit und Verantwortung bei der
Erledigung von Arbeitsaufgaben und gegenüber anderen Teilnehmern im Arbeitsprozess,
höfliches Benehmen) zu entwickeln,
 Arbeitserfahrung im Umgang mit Messwerkzeugen und -instrumenten zu sammeln,
 Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe zu planen sowie Werkzeuge, Material und Energie rationell
einzusetzen,
 Grundkenntnisse, die für die Herstellung von Komponenten, Demontage, Prüfung, den
Zusammenbau und die Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte erforderlich sind,
sich anzueignen.
2. Schuljahr
Ziel
Das Ziel des praktischen Unterrichts besteht darin, den Schülern die Möglichkeit zu bieten, sich mit
den sachgerechten Arbeitsabläufen vertraut zu machen und ihnen Kenntnisse, Fertigkeiten und
Gewohnheiten in den Bereichen Arbeitsorganisation, Schutz am Arbeitsplatz, Schweißtechniken,
Schaltgeräte, Fertigung und Montage einzelner Komponenten sowie Prüfung, Demontage,
Montage und Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte.
13
Aufgaben
Die Schüler sollen dazu geführt werden,
 Gefahren am Arbeitsplatz und Schutzmaßnahmen kennenzulernen,
 Schutzmaßnahmen für sicheres Arbeiten anzuwenden,
 theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich elektrischer Maschinen und Geräte zu
verknüpfen,
 Arbeitsgewohnheiten zu entwickeln,
 Vorschriften im Bereich elektrischer Installationen, Maschinen und Geräte richtig anzuwenden,
 technisch-technologische Dokumentation bei der Fertigung, Montage und Instandhaltung
elektrischer Maschinen und Geräte zu verwenden,
 Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe zu planen sowie Material und Energie rationell einzusetzen,
 Werkzeuge, Vorrichtungen, Instrumente, Geräte und Maschinen bei der Fertigung, Prüfung
und Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte zu verwenden,
 Arbeitsgewohnheiten (Ordnung, Genauigkeit, Aufmerksamkeit und Verantwortung bei der
Erledigung von Arbeitsaufgaben und gegenüber anderen Teilnehmern im Arbeitsprozess,
höfliches Benehmen) zu entwickeln,
 Grundkenntnisse über Montage, Nutzung, Prüfung und Instandhaltung elektrischer Maschinen
und Geräte für Produktionsanlagen, Büros und Haushalte sich anzueignen.
3. Schuljahr
Ziel
Das Ziel des praktischen Unterrichts besteht darin, den Schülern die Möglichkeit zu bieten, sich mit
den sachgerechten Arbeitsabläufen vertraut zu machen und ihnen Kenntnisse, Fertigkeiten und
Gewohnheiten in den Bereichen Schutz am Arbeitsplatz, Fertigung und Einbau einzelner
Komponenten, Installation, Prüfung, Programmierung und Instandhaltung elektrischer Maschinen
und Geräte.
Aufgaben
Die Schüler sollen dazu geführt werden,
 Gefahrenquellen bei der Fertigung, Montage einzelner Komponenten, Installation, Prüfung und
Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte sowie Schutzmaßnahmen kennenzulernen,
 Schutzmaßnahmen für sicheres Arbeiten anzuwenden,
 theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich elektrischer Maschinen und Geräte zu
verknüpfen,
 Vorschriften im Bereich elektrischer Maschinen und Geräte richtig anzuwenden,
 Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe zu planen sowie Material und Energie rationell einzusetzen,
 technisch-technologische Dokumentation bei der Fertigung, Montage und Instandhaltung
elektrischer Maschinen und Geräte zu verwenden,
 Werkzeuge, Vorrichtungen, Instrumente, Geräte und Maschinen bei der Fertigung, Prüfung,
Programmierung und Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte zu verwenden,
 die Verfahren zur Messung nichtelektrischer Größen kennenzulernen,
 Arbeitsgewohnheiten (Ordnung, Genauigkeit, Aufmerksamkeit und Verantwortung bei der
Erledigung von Arbeitsaufgaben und gegenüber anderen Teilnehmern im Arbeitsprozess,
höfliches Benehmen) zu entwickeln,
 Erfahrung in der Montage einzelner Komponenten, Installation, Prüfung, Programmierung und
Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte für Produktionsanlagen, Büros und
Haushalte zu sammeln.
14
6.11. Wahlprogramm
Im Wahlteil des Programms können die Schüler zwischen den Fächern Körper- und
Gesundheitskultur, Mathematik und fachbezogenen Fächern wählen. Im 3. Schuljahr ist
mindestens eine Stunde des Wahlunterrichtes im fachlich-theoretischen Teil und eine Stunde in
berufsbezogenen Praxis- / Laborübungen vorzusehen. Die Inhalte des berufsbezogenen
Wahlunterrichts im 1. und 2. Schuljahr können auch die Inhalte des Pflichtteils des gemeinsamen
Programmteils sein, wobei die Unterrichtsstundenzahl in diesem Fall zu erhöhen ist. Im 3.
Schuljahr können die Schulen die angebotenen Wahlunterrichtsinhalte übernehmen oder sie unter
Berücksichtigung des jeweiligen Ausbildungsberufes nach eigener Wahl vorschlagen.
[…]
Einsatz des Computers beim Technischen Zeichnen
1. und 2. Schuljahr
wöchentliche Gesamtstundenzahl
Schuljahr
Stundenzahl
1.
0+1 (0+35)
2
0+1 (0+35)
3.
-
Ziel
Ziel ist es, den Schülern die Grundkenntnisse und Fähigkeiten zum Einsatz des Computers beim
technischen Zeichnen und Dokumentation am Beispiel eines Softwareprogrammes für technisches
Zeichnen zu vermitteln.
Aufgaben
Die Schüler sollen dazu geführt werden,
 sich mit den Grundfunktionen der Computerprogramme für technisches Zeichen vertraut zu
machen,
 Programme zu installieren und Parameter einzustellen.
 mit Hilfe des Computers einfache Gegenstände in der senkrechten Darstellung zu zeichnen,
 mit Hilfe des Computers einfache Gegenstände in der isometrischen und schrägen Darstellung
zu zeichnen.
Ausgewählte Kapitel im Bereich der elektrischen Installationen
2. und 3. Schuljahr
wöchentliche Gesamtstundenzahl
Schuljahr
Stundenzahl
1.
-
2
1 (35)
3.
1+1 (32+32)
15
Ziel
Die Schüler sollen dazu geführt werden, ihre Kenntnisse über elektrische Installationen, die
in ihrem zukünftigen Beruf des Elektromechanikers potentiell gefragt werden, zu vertiefen und zu
erweitern.
Aufgaben
Je nach den gewählten Kapiteln im Bereich der elektrischen Installationen wurden folgende
Aufgaben festgelegt:
 bereits erworbene Grundkenntnisse über elektrische Installationen zu vertiefen und zu
erweitern sowie detaillierte Kenntnisse über Materialien, Geräte und Systeme besonderer Art
elektrischer Installationen zu erwerben,
 erforderliche Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern sowie Fähigkeiten zu entwickeln, um
Prüfungen elektrischer Installationen und Erdungen durchzuführen,
 Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern und vertiefen, um die Blindleistung zu berechnen sowie
die erforderliche Leistung und die richtige Art des Kondensators zur Kompensation der
Blindleistung auszuwählen,
 sich mit neuen Konzepten und Technologien zur Erstellung neuer sogenannter intelligenter
Installationen (EIB Installationen und andere programmierbare Installationen) vertraut zu
machen,
 sich Grundkenntnisse über die Rolle, Bedeutung und Prinzipien zur Erstellung des
Kathodenschutzes anzueignen,
 Kenntnisse über den Explosionsschutz, konkreter über Explosionsgefahren, Orte und Objekte,
die gefährdet sind sowie Materialien und Technologien zum Bau Explosionsschutzinstallationen erweitern und vertiefen,
 sich mit Batteriezellen und Reservesystemen für Ladequellen sowie mit Prinzipien ihrer
Funktionswiese und Instandhaltung vertraut zu machen.
Einsatz von Mikrosteuerungen
3. Schuljahr
wöchentliche Gesamtstundenzahl
Schuljahr
Stundenzahl
1.
-
2
-
3.
1+1 (32+32)
Ziel
Das Ziel des Unterrichtsfaches „Einsatz von Mikrosteuerungsgeräten“ ist der Erwerb von
theoretischen Grundkenntnissen im Bereich Steuerung mit Hilfe von Mikrosteuerungsgeräten
(Mikrocontroller) sowie die Verknüpfung und Verwendung dieser Kenntnisse mit denjenigen aus
dem Bereich der elektrischen Geräte und Installationen.
Aufgaben
Die Schüler sollen dazu geführt werden,
 grundlegende Unterschiede zwischen Mikroprozessoren, Computern und Mikrosteuerungen
nennen zu können,
16







Bereiche, in welchen Mikrosteuerungen genutzt werden können und in welchen nicht, zu
bestimmen.
einfache und komplexe Elemente an die Mikrosteuerung anzuschließen,
anhand einfacher Beispiele praktisches Anschließen von Elementen an eine Mikrosteuerung
kennenzulernen,
grundlegende Programmierung einfacher Steuerungsschemas zu erlernen sowie in der Lage
zu sein, bestimmte Programmteile zu analysieren und ihre Funktionen umzuprogrammieren,
auf Grund der Funktionsanalyse Fehler bei der Programmierung und Verbindung von
Mikrosteuerungen und einfacher Verbrauchsgeräte zu erkennen,
Präzision, Systematik, Eigeninitiative und Kreativität zu entwickeln
erworbene Kenntnisse mit anderen fachlich-theoretischen Fächern und Praxisbeispielen
verknüpfen zu können.
7. Prüfungskatalog (Abschluß- / Gesellenprüfung)
Durch die Abschluß-/ Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling die Fähigkeiten und
die durch den Unterrichtsplan und das Unterrichtsprogramm festgelegten fachlich-theoretischen
Kenntnisse, die für die Ausübung des Berufes des Elektromechanikers erforderlich sind, erworben
hat.
Der fachliche Teil der Abschluß- bzw. der Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und
einem fachlich-theoretischen Teil, in denen die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten, die für die Ausübung des Berufes notwendig sind, geprüft werden. Der praktische Teil
der Prüfung basiert auf dem praktischen Programmteil (praktischer Unterricht und Labor-/
Praxisübungen). Der theoretische Teil besteht aus den Inhalten der Fächer Elektrische
Installationen, Elektrische Maschinen, Elektrische Geräte und Elektronische Steuerungen. Im
Prüfungskatalog werden nach Fächern die Prüfungsaufgaben und Prüfungsverfahren aufgeführt
sowie ein tabellarischer Überblick über Inhalte und damit verbundene Kenntnisse und Fähigkeiten,
die der Schüler bei der Prüfung vorweisen muss. Des Weiteren wird auch ein Überblick über die
Unterrichts- und Arbeitsmittel, die dem Schüler zur Verfügung stehen und mit deren Hilfe die
Prüfung durchgeführt wird, gegeben.
Praktischer Teil der Abschluß-/ Gesellenprüfung
Die Prüfung der erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Gewohnheiten im praktischen
Teil der Abschluß-/ Gesellenprüfung wird wie folgt durchgeführt:
1. Ausarbeitung des Gesellenstückes (Herstellung von Wicklungen und Montage
elektrischer Maschinen bzw. Anlagen, Prüfung der Funktionsweise gemäß der Dokumentation,
Behebung einfacher Schäden und Störungen bei elektrischen Geräten und Anlagen und
anschließende Kontrolle der Funktionsfähigkeit),
2. Durchführung von Prüfmessungen (Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und
Installationen durch die Messung typischer elektrischer Größen und Erstellung der
Prüfdokumentation mit Schlußfolgerungen im Hinblick auf den gemessenen Wert unter besonderer
Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen).
Während der Ausführung der praktischen Aufgabe muss der Prüfling die vorgeschriebenen
Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen sowie alle anderen Bedingungen, die von der
Prüfungskommission festgelegt wurden, einhalten. Der praktische Teil der Prüfung wird auf Grund
der Bewertungsergebnisse, die bei der Ausführung praktischer Aufgaben erzielt wurden, benotet.
Die Bewertungsliste wird von der Kommission festgelegt und sie beinhaltet jeden einzelnen
Arbeitsschritt.
17
Bewertete Arbeitsschritte und Spannweite der Punktzahl:
Eigenständigkeit bei der Ablaufplanung und Herstellung des
Gesellenstücks
verwendete Zeit für Planung und Ausführung
Reihenfolge und genaue Schrittfolge in der Handhabung von
Werkzeugen und Instrumenten
Qualität und Präzision der Herstellung
Ästhetisches Aussehen des Gesellenstücks
Genauigkeit der gemessenen Resultate
Verwendung der technisch-technologischen Dokumentation
Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften
Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen
Rationelle Energienutzung
Rationelle Materialnutzung
Ausarbeitung der Prüfungsdokumentation und Interpretation der
gemessenen Resultate
0-10
0-20
0-20
0-20
0-10
0-15
0-10
0-15
0-10
0-10
0-10
0-10
Die Abschlussnote wird für ein funktionsfähiges Gesellenstück bzw. für die Prüfungsmessungen
gemäß der Punktetabelle vergeben:
Erreichte Punkte
92 - 100% Punkte
81 - 91% Punkte
67 - 80% Punkte
50 - 66% Punkte
0 - 49% Punkte
Note
ausgezeichnet
sehr gut
gut
befriedigend
unbefriedigend
(5)
(4)
(3)
(2)
(1)
Fachlich-theoretischer Teil der Abschluß-/ Gesellenprüfung
Der fachlich-theoretische Teil der Abschluß-/ Gesellenprüfung wird schriftlich bzw. mündlich
durchgeführt.
Der Prüfling mit mehr als 60% der möglichen Gesamtpunktzahl besteht den fachlich-theoretischen
Teil der Abschluß-/ Gesellenprüfung. Der Prüfling mit erzielten 30-60% der Gesamtpunktzahl hat
das Recht auf eine mündliche Prüfung. Sollte der Prüfling die mündliche Prüfung nicht bestehen,
so wird er zu einer Nachprüfung des fachlich-theoretischen Teils zum nächsten Prüfungstermin
zugelassen. Der Prüfling, der beim schriftlichen Teil der Prüfung weniger als 30% der möglichen
Gesamtpunktzahl erzielt hat, wird zu einer Nachprüfung zugelassen.
Der fachlich-theoretische Teil der Prüfung umfasst die theoretischen Kenntnisse, die im
Unterrichtsplan und -programm des fachlich-theoretischen Teils der Ausbildung vorgeschrieben
und für die Ausführung praktischer Tätigkeiten im Beruf erforderlich sind. Fragen und Aufgaben
müssen folgende Stufen der Kenntnisse und Fähigkeiten enthalten:




grundlegende Begriffe und Definitionen,
Bauart, Verbindung, Wirkung, Berechnung,
Analyse der Wirkung auf Grund der gegebenen Umstände,
Synthese, Bewertung und Vorschläge neuer Lösungen oder Ersatzlösungen.
Es ist erwünscht, dass jede dieser Kenntnisstufen mit 20 bis 30% der Gesamtpunktzahl,
einbezogen ist.
[…]
18
Die Benotung erfolgt gemäß dieser Tabelle:
% Punkte
90 – 100
80 – 89
70 – 79
61 – 69
30 – 60
0 – 29
Note
ausgezeichnet
(5)
sehr gut
(4)
gut
(3)
befriedigend
(2)
Recht auf mündliche Prüfung
unbefriedigend
(1)
[…]
7.1. Unterrichtsfach: Elektrische Installationen
Prüfungsziel
Folgende fachlich-theoretischen Kenntnisse im Bereich der elektrischen Installationen, die für das
ordnungsgemäße Anschließen von Schaltapparaten und Verbrauchsgeräten an das Stromnetz im
Rahmen der Ausübung des Berufes Elektromechaniker erforderlich sind, sollen nachgewiesen
werden:






technische Normen und Vorschriften im Bereich der elektrischen Installationen,
Anwendung elektrotechnischer Symbole zur Kennzeichnung von Installationen, Schemata,
Ausführungen elektrischer Installationen in Gebäuden und Industrieanlagen,
Berechnung von Leitungen und Kabeln in einfachen Stromkreisen,
Anschluss von Verteilungsgeräten, Schaltapparaten und Verbrauchsgeräten an das Stromnetz,
Anwendung von Schutzmaßnahmen bei der Installation, Instandhaltung und Nutzung
elektrischer Maschinen.
7.2. Unterrichtsfach: Elektrische Maschinen
Prüfungsziel
Folgende fachlich-theoretischen Kenntnisse im Bereich der elektrischen Maschinen, die für die
Arbeit an Transformatoren und rotierenden elektrischen Maschinen im Rahmen der Ausübung des
Berufes Elektromechaniker erforderlich sind, sollen nachgewiesen werden:







Konstruktionsteile und Arbeitsprinzipien elektrischer Maschinen,
physikalische Modellierung elektrischer Maschinen,
Arten von Wicklungen elektrischer Maschinen,
Starten und Ausschalten elektrischer Maschinen,
Einstellung der Drehgeschwindigkeit und Wechsel der Drehrichtung,
Prüfung der Funktionsfähigkeit und Reparatur elektrischer Maschinen,
Schutzmaßnahmen bei der Installation, Instandhaltung und Nutzung elektrischer Maschinen.
19
7.3. Unterrichtsfach: Elektrische Geräte
Prüfungsziel
Folgende fachlich-theoretischen Kenntnisse im Bereich der elektrischen Geräte, die für die Arbeit
an elektrischen Schaltungen zur Steuerung von Elektrogeräten, Thermo- und Kühlapparaten,
Thermo- und Kühlgeräten, Maschinen zum Waschen und Trocknen, mechanisierten Werkzeugen
und Maschinen im Rahmen der Ausübung des Berufes Elektromechaniker erforderlich sind, sollen
nachgewiesen werden:






Konstruktionsteile und Arbeitsprinzipien von Thermoapparaten und -geräten,
Konstruktionsteile und Arbeitsprinzipien von Kühlapparaten und -geräten,
Konstruktionsteile und Arbeitsprinzipien von Wasch- und Trocknergeräten,
Konstruktionsteile und Arbeitsprinzipien mechanisierter Werkzeuge und
Produktionsmaschinen,
Prüfung der Funktionsfähigkeit und Reparatur elektrischer Apparate und Geräte,
Schutzmaßnahmen bei der Installation, Instandhaltung und Nutzung elektrischer Apparate und
Geräte.
7.4. Unterrichtsfach: Elektronik und Steuerung
Prüfungsziel
Folgende fachlich-theoretischen Kenntnisse im Bereich der Elektronik und Steuerung, die für die
Steuerung und Überwachung der Stromversorgung von Anlagen und Geräten im Rahmen der
Ausübung des Berufes Elektromechaniker erforderlich sind, sollen nachgewiesen werden:






Merkmale und Anwendung elektrischer Komponenten und Schaltungen,
Vorgehensweise beim Schutz elektronischer Komponenten in elektronischen Schaltungen,
Merkmale und Anwendung digitaler Komponenten und Schaltungen,
Grundkenntnisse über Sensoren und Messungen von nichtelektrischen Größen,
Funktion und Arten von Regulatoren in Kreisläufen automatischer Steuerungen,
Funktion von Mikrosteuerungen und programmierbaren logischen Steuerungen.
7.5. Unterrichtsfach: Praktischer Unterricht
Prüfungsziel
Folgende praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Ausübung des Berufes des
Elektromechanikers erforderlich sind, sollen nachgewiesen werden:





Anwendung der Richtlinien und Arbeitsmittel für die Sicherheit am Arbeitsplatz,
rationelle Material- und Energienutzung gemäß den Richtlinien zum Umweltschutz,
Verwendung der technisch-technologischen Dokumentation,
Planung von Arbeitsabläufen und -verfahren, Verwendung von Werkzeugen, Materialien und
einzelnen Komponenten,
ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren bei der Verbindung von Materialien und
Bearbeitung von Leitungen,
20



Installation, Prüfung und Inbetriebnahme elektrischer Maschinen und Geräte,
Herstellung einzelner Komponenten für elektrische Maschinen und Geräte,
Montage elektrischer Maschinen und Geräte.
Klasse: 602-03/03-01/730
AZ: 532/1-03-01
Zagreb, 31. Juli 2003
Klasse: 133-02703-02/10
AZ: 515-03/03-1
Zagreb, 31. Juli 2003
Minister für Bildung und Sport
Minister für Handwerk, kleines
und mittleres Unternehmertum
Dr. sc. Vladimir Strugar , e.h.
Željko Pecek, e.h.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung:
Frankfurt am Main, den 23.02.2014
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