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P R E S S E I N F O R M A T I O N
TÜV Rheinland: Auch rezeptfreie Medikamente können die
Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen
Auf Wechsel- und Nebenwirkungen bei der Einnahme achten / Bei chronischen
Erkrankungen mit dem Betriebsarzt Medikamenteneinnahme und
Tätigkeitsanforderungen abstimmen
Köln, 25. September 2014. Bei Schmerzen oder leichten Erkrankungen wie einer
Erkältung ist die Einnahme rezeptfreier Arzneimittel weit verbreitet. Laut Statistischem
Bundesamt gab in einer Befragung ein Drittel der Teilnehmer an, in den vergangenen
drei Monaten aufgrund von Kopf- oder Zahnschmerzen Schmerzmittel eingenommen zu
haben. Mittel gegen Erkältung nahmen über 20 Prozent ein und rund 7 Prozent
konsumierten rezeptfreie Medikamente gegen Ischias, Rheuma, Gelenk- oder
Rückenbeschwerden. Über längere Zeit sollten rezeptfreie Arzneimittel ohne ärztlichen
Rat nicht angewendet werden. Zudem gilt es, einige Vorsichtmaßnahmen zu beachten,
beispielsweise im Straßenverkehr oder im Beruf. Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für
Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: „Im Beruf gilt: Die Einnahme rezeptfreier Präparate
kann die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Mögliche Nebenwirkungen und
Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können zu verminderter Aufmerksamkeit,
längeren Reaktionszeiten, Gleichgewichtsstörungen oder auch zu Schwindel und
Übelkeit führen.“ Arbeitnehmer sollten sich daher bei der Selbstmedikation in der
Apotheke oder von ihrem Arzt beraten lassen.
Arzneimittel können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen
Unerwünschte Effekte treten oft bei der ersten Anwendung eines Arzneimittels auf. Sie
kommen aber auch vor, wenn bei einer langfristigen Behandlung die Dosierung verändert
wird. Bei Blutdruck-senkenden Arzneimitteln kann es dann beispielsweise vermehrt zu
Schwindel, Benommenheit und Kopfschmerzen kommen. Verschiedene Medikamente
können die Reaktionsfähigkeit reduzieren und zu Müdigkeit führen. Beeinflusst dieser
Effekt die Arbeitsleistung, lohnt es sich, den Arzt oder Apotheker nach einer Alternative
zu fragen. Bei Schlafmitteln ist auch auf den Zeitpunkt der Einnahme zu achten, denn die
Wirkdauer liegt bei acht bis zehn Stunden. Hier ist insbesondere bei Beschäftigten mit
Fahrtätigkeiten Vorsicht geboten. Augentropfen, die eine Pupillenweitstellung
verursachen, sowie die Anwendung von Gelen und Salben im Auge beeinträchtigen eine
klare Sicht. Das schränkt alle Tätigkeiten ein, die gutes Sehen erfordern. Anwender
sollten in dieser Zeit nicht am Straßenverkehr teilnehmen, nicht ohne sicheren Halt
arbeiten und keine Maschinen bedienen.
Chronische Erkrankungen: Gemeinsam berufliche Perspektiven finden
Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Herzrhythmusstörungen oder
Epilepsie können die meisten Arbeitnehmer dank einer ärztlichen Behandlung mit
wirkungsvollen Medikamenten ihrem Beruf nachgehen. Bei einer effektiven Medikation
und je nach Tätigkeitsbereich sind sie voll leistungsfähig. Voraussetzung ist dabei, dass
sich der Betroffene an die Therapieempfehlungen des Arztes hält. „Der Betriebsarzt sollte
über die Einnahme bestimmter Medikamente informiert sein. Er kann den Beschäftigten
zur beruflichen Tätigkeit beraten“, so Schramm. Das gelte beispielsweise bei neu
festgestellten psychischen oder neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, die
medikamentös behandelt werden.
Aber auch Diabetiker oder Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollten den
Betriebsarzt oder den behandelnden Arzt zu Rate ziehen, wenn die benötigten
Arzneimittel die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder
dem Arbeitgeber trägt bei einer dauerhaften Einschränkung durch die
Medikamenteneinnahme dazu bei, bedarfsgerechte Tätigkeitsfelder für den Betroffenen
zu finden. Für den Beschäftigten bieten sich durch die Anpassung der Arbeitsaufgaben
neue berufliche Perspektiven und Arbeitgeber können das Wissen erfahrener Fachkräfte
dem Betrieb erhalten.
Weitere Informationen bei TÜV Rheinland auf www.tuv.com/arbeitsmedizin im Internet.
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren
Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 66 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen
Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität,
Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV
Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und
Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und
Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und
Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten
Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.
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Kontakt für Journalisten: Jörg Meyer zu Altenschildesche, Telefon: +49 221 806-2255.
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