Zahnarztpraxis Bachstraße 40 Dr. Herrmann 40764 Langenfeld Tel

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Zahnarztpraxis
Dr. Herrmann
Bachstraße 40
40764 Langenfeld
Tel.: 02173/72031
Wann bezahlt die gesetzliche Krankenkasse eine
zahnärztliche Behandlung in Vollnarkose?
Da eine zahnärztliche Behandlung möglichst schmerzfrei ablaufen soll, bekommen Sie in
vielen Fällen von mir eine schmerzausschaltende Spritze. Diese örtliche Betäubung ist in
den allermeisten Fällen völlig ausreichend. Zudem wird sie für fast alle
Anwendungszwecke von den Krankenkassen bezahlt.
Es gibt aber auch Maßnahmen, die unter Vollnarkose durchgeführt werden, da sie
aufwendiger sind. Eine Vollnarkose stellt für den Körper allerdings auch eine größere
Belastung dar und wird nur in bestimmten Fällen von den Krankenkassen übernommen.
Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie
medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht
möglich ist. Nachfolgend sind die anerkannten Notwendigkeiten aufgelistet:
-
Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und
deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können.
Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder
schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen.
Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen zeigen und deshalb
nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können.
Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen
einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen.
Patienten, bei denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht
unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann.
Es gibt Fälle, in denen eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig ist, aber vom
Patienten gewünscht wird. Ein typisches Beispiel ist die Entfernung aller vier
Weisheitszähne. Die Behandlung kann in der Regel schrittweise in mehreren Sitzungen
erfolgen, wobei eine örtliche Betäubung jeweils ausreicht. Wird dennoch eine
Entfernung aller vier Weisheitszähne in einer Sitzung gewünscht, kann eine Vollnarkose
sinnvoll sein. Hier gibt es die Möglichkeit, die Vollnarkose als Privatleistung
durchzuführen. Die Kosten für den Anästhesisten betragen in etwa 250€.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr
Dr. Wolfram Herrmann und Team
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