Was ist ELGA? ELGA ist eine sichere elektronische Vernetzung der

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Was ist ELGA?
ELGA ist eine sichere elektronische Vernetzung der wichtigsten Gesundheitsdaten einer
Patientin/eines Patienten. Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Behandlung durch
einen besseren Informationsfluss, vor allem dann, wenn mehrere Gesundheitseinrichtungen
zusammenarbeiten. Die Patientin/der Patient hat hierbei die Hoheit über ihre/seine eigenen
Daten. Alle Vorgänge werden protokolliert und können von der Patientin/ vom Patienten
eingesehen und somit nachvollzogen werden.
Welchen Nutzen hat ELGA für ELGA-Teilnehmer/innen?
ELGA ermöglicht den ELGA-Teilnehmer/innen unkompliziert über eine sichere
Internetverbindung auf ihre eigenen Befunde zuzugreifen. Die Teilnahme an ELGA und den
Zugriff auf ELGA-Daten bestimmen die ELGA-Teilnehmer/innenselbst. Zukünftig werden
durch ELGA relevante Gesundheitsdaten zeit- und ortsunabhängig genau dann zur
Verfügung gestellt, wenn diese für Diagnostik und Behandlung gebraucht werden. Dies führt
zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität und zu einer Erhöhung der
Patientensicherheit.
Kann ich der Teilnahme an ELGA widersprechen?
Das ELGA-Gesetz spricht von einem so genannten „Opt-out“, d.h. man kann als ELGATeilnehmerin/ELGA-Teilnehmer bestimmen, ob man überhaupt oder zukünftig nur teilweise,
z.B. nur für e-Medikation, an ELGA teilnehmen möchte. Dieser „Widerspruch“ wird ab dem
Jahreswechsel 2013/2014 entweder elektronisch über das ELGA-Zugangsportal, das auf der
Website www.gesundheit.gv.at
abrufbar sein wird, oder schriftlich bei einer
Widerspruchstelle abgegeben werden können. Das ELGA-Zugangsportal sowie die
Widerspruchstelle werden vom Bundesministerium für Gesundheit so eingerichtet, dass der
Teilnahme jedenfalls vor Inbetriebnahme von ELGA widersprochen werden kann.
Habe ich einen Nachteil, wenn ich nicht an ELGA teilnehme?
Die Entscheidung an ELGA teilzunehmen, teilweise oder gar nicht teilzunehmen obliegt
jedem Einzelnen. Bei Nichtteilnahme an ELGA werden auch keine ELGA-Gesundheitsdaten
zur Verfügung gestellt, sondern verbleiben ausschließlich beim Ersteller. Die Entscheidung,
ob es von Nachteil ist, wenn der behandelnde Arzt wichtige Informationen zum
Gesundheitszustand oder die aktuelle Medikation nicht zur Verfügung hat, muss jeder für
sich treffen. Patienten, die nicht an ELGA teilnehmen, dürfen nicht benachteiligt werden.
Wann kommt ELGA?
ELGA-Zugangsportal und Widerspruchsstelle werden bis Anfang 2014 eingerichtet. Bis
dahin wird die Ombudsstelle bekannt gegeben. Ab 2015 werden dann schrittweise die
ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, also z.B. Spitäler, Pflegeeinrichtungen, Ärztinnen, Ärzte
und Apotheken- beginnend mit den öffentlichen Krankenanstalten – Inhalte für ELGA zur
Verfügung stellen bzw. abrufen können.
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Ab 2014: ELGA-Zugangsportal & Widerspruchstelle
Ab 2015: erste Dokumente durch Krankenhäuser
Ab Mitte 2016: ELGA-Dokumente aus dem niedergelassenen Bereich, e-Medikation
durch niedergelassene Ärztinnen, Ärzte und Apotheken
Was sind die häufigsten Missverständnisse bei ELGA?
Zahlreiche Missverständnisse existieren rund um die Elektronische Gesundheitsakte ELGA.
Etwa die Behauptungen, dass ELGA „alle Daten zentral speichere“ oder „Hunderttausende
auf die ELGA eines einzelnen Patienten zugreifen“ könnten. Fakt ist jedoch: ELGA speichert
keine Patientenbefunde, sondern vernetzt nur jene Daten, die bereits jetzt verteilt bei einer
Vielzahl von Gesundheitsdiensteanbietern in ganz Österreich vorhanden sind. Zukünftig stellt
ELGA diese Befunde über eine Verlinkung („Verweis“) elektronisch zur Verfügung. Die
Befunde sind bereits heute in den Datenspeichern jener Gesundheitseinrichtungen, die die
Befunde elektronisch erstellt haben, also z.B. von Spitälern, archiviert. Grundsätzlich haben
nur jene ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, bei denen die Patientin/der Patient in
Behandlung oder Betreuung ist, Zugriff auf die Daten. Und auch das nur, wenn die
Patientin/der Patient einer Teilnahme nicht vollständig oder teilweise widersprochen hat.
ELGA speichert auch keine Daten auf der e-card, diese dient durch das Stecken in der
Ordination lediglich als "Schlüssel" für den Zugang auf die ELGA-Gesundheitsdaten. ELGADaten werden also weder jetzt noch in Zukunft "ohne Wissen des Patienten gesammelt".
Wer wird aller Zugriff auf meine Daten haben?
ELGA-Gesundheitsdaten einer Patientin/eines Patienten sind für den ELGAGesundheitsdiensteanbieter (z.B. Ärztin/Arzt, Krankenhaus) nur dann zugänglich, wenn die
Patientin/der Patient aktuell bei diesem Gesundheitsdiensteanbieter in Behandlung oder
Betreuung ist und keine Widersprüche deponiert hat.
Haben Versicherungen, Amtsärztinnen/Amtsärzte oder Arbeitgeber Zugriff?
Nein. Ärztinnen und Ärzte, die für Behörden oder Versicherungen (z.B.
Amtsärztinnen/Amtsärzte oder der Chefärztlicher Dienst der Krankenkassen) tätig sind, aber
auch ArbeitsmedizinerInnen haben keinen Zugriff auf ELGA- Gesundheitsdaten. ELGAGesundheitsdaten dürfen weder durch Versicherungen noch durch den Arbeitgeber oder
dessen Angestellte (z.B. ArbeitsmedizinerIn, PersonalchefIn) oder dessen Dienstleister (z.B.
PersonalberaterIn) verlangt oder abgefragt werden. Eigene Strafbestimmungen im ELGAGesetz unterstreichen diese Verbote. Es sind sowohl entsprechende Verwaltungsstrafen als
auch Bestrafungen nach dem Strafgesetzbuch vorgesehen.
Wie komme ich zu meinen Daten?
ELGA-Daten sind über das ELGA-Zugangsportal (www.gesundheit.gv.at) nach dem Einstieg
mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur abrufbar. Über das ELGA-Zugangsportal kann auch
die Verwaltung der Zugriffsrechte und Dokumente stattfinden.
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Sind meine ELGA-Gesundheitsdaten sicher?
Für den Abruf der Daten werden höchste Sicherheitsstandards angewendet. Es wird
technisch abgesichert, dass nur Gesundheitsdiensteanbieter auf die Daten einer
Patientin/eines Patienten zugreifen können, wenn ein aufrechtes Behandlungsverhältnis
nachgewiesen wird. Die Datensicherheitsexpertinnen und -experten der Betreiber aller
ELGA-Komponenten arbeiten an der ständigen Weiterentwicklung der Sicherheitsarchitektur.
Sämtliche Zugriffe auf das System werden mitprotokolliert und von einer
Betrugserkennungssoftware überwacht. Bei missbräuchlicher Verwendung von ELGA-Daten
drohen hohe Strafen.
Was können die ELGA-Befunde?
Drei Befundarten sind bereits inhaltlich und technisch ausdefiniert und gesetzlich festgelegt:
der Krankenhaus-Entlassungsbrief (ärztlich und pflegerisch), der Laborbefund und der
Radiologiebefund. Die Befunde werden zukünftig in einem neuen digitalen Format, „Clinical
Document Architecture“ (CDA), ausgetauscht, das mehr Möglichkeiten bietet als etwa Papier
oder PDF. Auch das Lesen der Befunde am Computer wird für Patientinnen/Patienten und
Ärztinnen/Ärzte zukünftig erleichtert: ELGA-Befunde sind für die Computer-Darstellung und
Ausdruck optimiert, wichtige Informationen werden hervorgehoben, die Orientierung im Text
wird durch Vereinheitlichung von Aufbau und Layout verbessert. Die relevanten Inhalte
reduzieren so Fehlerquellen und liefern folglich einen wichtigen Beitrag zur
Patientensicherheit.
Was muss ich tun, wenn ich nicht an ELGA teilnehmen will?
Man kann aus ELGA „aussteigen“. Ein „Ausstieg“ aus ELGA wird auch als „Opt-Out“ oder
genereller Widerspruch zur Teilnahme an ELGA bezeichnet. Die „Widersprüche“ wird man
ab dem Jahreswechsel 2014 entweder elektronisch über das ELGA-Zugangsportal oder
schriftlich bei einer so genannten "Widerspruchsstelle" abgegeben können. Wer eine
Bürgerkarte bzw. Handysignatur hat und diese auch verwenden will, kann im Wege des
Gesundheitsportals (das einen Link auf das ELGA-Zugangsportal enthält) unter
http://www.gesundheit.gv.at ab Jahreswechsel 2013/2014 eine Widerspruchserklärung
abgeben. Die Widerspruchsstelle wird vom Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet.
Eine öffentliche Information dazu wird noch zeitgerecht erfolgen.
Sind Widersprüche endgültig oder können diese widerrufen werden?
Generelle und teilweise Widersprüche können widerrufen werden, wenn man sich dazu
entschließt, wieder an ELGA teilnehmen zu wollen. Wie die Widersprüche selbst haben auch
deren Widerrufe bei der Widerspruchstelle zu erfolgen. Für „ELGA-freie Zeiten“ besteht
freilich kein Rechtsanspruch auf eine nachträgliche Aufnahme jener ELGAGesundheitsdaten, die auf Grund des Opt-Outs in ELGA fehlen.
Was ist der Unterschied zwischen generellem und partiellem "Opt-Out"?
Meldet sich jemand komplett („generell“) von der Teilnahme an ELGA ab, so werden künftig
keine Gesundheitsdaten zu dieser Person im Wege von ELGA verfügbar gemacht. Bei
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einem so genannten partiellen Opt out meldet man sich nur von einzelnen ELGAAnwendungen, z.B. von der e-Medikation ab.
Was ist e-Medikation?
E-Medikation ist eine ELGA-Anwendung: in einer Datenbank werden die von
Ärztinnen/Ärzten verordneten (verschriebenen) bzw. von Apotheken abgegebenen
Medikamente und OTC-Präparate (OTC = „Over The Counter“ = nicht-rezeptpflichtige
Arzneimittel) gespeichert.
Wofür ist die e-Medikation erforderlich?
Durch die e-Medikation wissen die verschreibenden Ärztinnen/Ärzte, welche Medikamente
den Patientinnen und Patienten von anderen ELGA-GDA verschrieben bzw. von Apotheken
abgegeben wurden. Damit können diese auf unerwünschte Wechselwirkungen überprüft
werden und auch unnötige Doppelverschreibungen vermieden werden.
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