Fragebogen - Kanton Graubünden

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Departement für Finanzen und Gemeinden
Fragebogen zur Vernehmlassung über die Gebietsreform: Anschlussgesetzgebung
(Teilrevision Gemeindegesetz) und formale Anpassungen (Mantelgesetz)
Eingereicht durch:
Name (Gemeinde/Institution)
Adresse
Einzureichen an:
Amt für Gemeinden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur
[email protected]
Teilrevision Gemeindegesetz (GG; BR 175.050): Organisation der Regionen
Ja
1.
Grundsätzliches
Sind Sie mit der Stossrichtung, wie die Regionen ausgestaltet werden sollen,
einverstanden?
Bemerkungen:
2.
Organisation
Sind Sie mit der organisatorischen Ausgestaltung der Regionen (Stimmberechtigte der Mitgliedgemeinden, Präsidentenkonferenz, Regionsausschuss
und Geschäftsprüfungskommission) im Grundsatz einverstanden?
Bemerkungen:
3.
Zusammensetzung der Organe
Unterstützen Sie den Vorschlag der Regierung, wonach das kantonale Recht
die Organisation der Regionen definieren soll (Hauptvariante)?
Oder erachten Sie die Variante I als richtig, dass die Regionen selber über die
Zusammensetzung ihrer Organe (z. B. freie Wahl eines Regionalparlaments)
entscheiden dürfen?
Bemerkungen:
4.
Rechtliche Stellung
Erachten Sie es als richtig, dass die Regionen im Umfang der ihnen übertragenen Aufgaben Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit sowie eine beschränkte Rechtsetzungskompetenz (z. B. auch das Recht, Gebühren und
Beiträge erheben und allfällige Subventionen beanspruchen zu können) übernehmen sollen?
Nein
Fragebogen zur Vernehmlassung über die Gebietsreform
Ja
Nein
Bemerkungen:
5.
Übertragung von Aufgaben
a. Beurteilen Sie die Aufgabenübertragung der Gemeinden an die Regionen
mittels Erlass, Verfügung oder Vertrag als richtig?
b. Sind Sie damit einverstanden, dass keine Gemeinde verpflichtet ist, eine
Aufgabe der Region zu übertragen?
c. Erachten Sie es als richtig, dass Beschlüsse über bestimmte Aufgabenbereiche in der Region grundsätzlich von allen Gemeinden getroffen werden, unabhängig davon, ob alle Gemeinden die betreffende Aufgabe
übertragen haben oder nicht?
d. Stimmen Sie der Regelung zu, dass eine Gemeinde unter Einhaltung von
definierten Voraussetzungen eine Aufgabe wieder in ihre Zuständigkeit
zurückführen kann?
Bemerkungen:
6.
Präsidentenkonferenz
a. Sind Sie damit einverstanden, dass die Gemeindepräsidien von Amtes
wegen in die Präsidentenkonferenz Einsitz nehmen?
b. Erachten Sie es als richtig, dass der Vorsitzende der Präsidentenkonferenz durch diese bestimmt wird?
c. Beurteilen Sie es als richtig, bei Wahlen und Abstimmungen in der Präsidentenkonferenz die Grössenverhältnisse der Mitgliedgemeinden bei der
Stimmkraft (1 Stimme je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner) zu berücksichtigen?
Bemerkungen:
d.
Mantelgesetz Anschlussgesetzgebung Gebietsreform
7.
Mit dem Mantelgesetz werden ein Gesetz totalrevidiert (Einteilungsgesetz) sowie verschiedene Rechtserlasse formal, d. h. in der Regel terminologisch angepasst. Es handelt sich dabei
um die folgenden Erlasse:
Totalrevision:
BR 110.200 Gesetz über die Einteilung des Kantons Graubünden in Regionen (Einteilungsgesetz)
Haben Sie Bemerkungen zum Revisionsvorschlag?
2
Fragebogen zur Vernehmlassung über die Gebietsreform
Ja
Nein
Teilrevisionen:
BR 150.100
BR 170.050
BR 170.100
BR 170.140
BR 170.300
BR 170.450
BR 171.100
BR 173.000
BR 210.100
BR 210.200
BR 320.100
BR 350.100
Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden vom 17. Juni 2005
Gesetz über die Staatshaftung (SHG) vom 5. Dezember 2006
Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) vom 8. Dezember 2005
Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) vom 8. Dezember 2005
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) vom 15. Juni 2006
Gesetz über die Kantonale Pensionskasse Graubünden (PKG) vom 16. Juni 2005
Kantonales Datenschutzgesetz (KDSG) vom 10. Juni 2001
Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) vom 16. Juni 2010
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 12. Juni 1994
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Obligationenrecht vom 20. Oktober 2004
Einführungsgesetz zur schweizerischen Zivilprozessordnung (EGzZPO) vom 16. Juni 2010
Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EGzStPO)
vom 16. Juni 2010
BR 370.100 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 31. August 2006
BR 433.100 Gesetz über die Unterstützung der Fortbildung Jugendlicher und Erwachsener im Kanton
Graubünden (Fortbildungsgesetz) vom 13. Juni 1976
BR 450.200 Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG) vom 5. Dezember 2006
BR 492.100 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) vom 19. Oktober 2006
BR 500.000 Gesetz über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden (Gesundheitsgesetz)
vom 2. Dezember 1984
BR 500.400 Gesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz)
vom 2. Dezember 1984
BR 613.000 Polizeigesetz des Kantons Graubünden (PolG) vom 20. Oktober 2004
BR 710.100 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) vom 19. Oktober 2011
BR 720.000 Steuergesetz für den Kanton Graubünden vom 8. Juni 1986
BR 720.200 Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern (GKStG) vom 31. August 2006
BR 801.100 Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) vom 6. Dezember 2004
Haben Sie Bemerkungen zu den Revisionsvorschlägen?
BR
BR
BR
8.
Bemerkungen und Anträge zum weiteren Vorgehen
Haben Sie weitere Bemerkungen zur Vorlage und Anregungen zum weiteren
Vorgehen?
Bemerkungen:
Vernehmlassungsfrist:
30. Juni 2013
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme - nach Möglichkeit elektronisch - an folgende Adresse:
[email protected]
Amt für Gemeinden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur
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