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Übung im Vertragsrecht, Vertragsgestaltung
und gesetzliche Schuldverhältnisse
Wintersemester 2009/2010
Abschlussklausur am 15. Februar 2010
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Name, Vorname
Punkte:
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Matrikel-Nr.
Note:
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Studiengang / Semesterzahl
Allgemeine Hinweise:
 Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten.
 Als Hilfsmittel sind lediglich unkommentierte Gesetzestexte
zugelassen.
 Die Antworten sind jeweils zu begründen. Soweit möglich sind
einschlägige bzw. nicht einschlägige gesetzliche
Bestimmungen anzugeben.
 Wichtig: Unleserliche Antworten können nicht positiv bewertet
werden!
 Bitte lassen Sie 5 cm Rand.
 Insgesamt können 120 Punkte erzielt werden.
Bitte unterschreiben Sie Ihre Arbeit am Ende Ihrer Ausführungen!
Die Begründung und die Angabe von gesetzlichen
Bestimmungen sind wesentlicher Bestandteil der Bewertung!
1.
Welche Formen der Gesetzesauslegung kennen Sie?
(4 P)
2.
Was ist eine Willenserklärung?
(2 P)
3.
Nennen Sie die Voraussetzungen für eine wirksame Stellvertretung
und die gesetzliche Grundlage.
(4 P)
4.
Wann ist eine Willenserklärung anfechtbar ?
(12 P)
5.
Oberstudienrat O erwarb im Juli 2007 beim Elektronikmarkt M eine
Digitalkamera. Am vergangenen Wochenende bemerkt O, dass die
Kamera nicht mehr funktioniert. O sucht den M auf und besteht auf
einer kostenfreien Behebung des Mangels. Ein Verkäufer von M teilt O
mit, dass die Gewährleistungsfrist abgelaufen sei und er daher nichts
für ihn tun könne. O ist erbost und kündigt an, dass er dann eben
Schadenersatz verlangen, den Kaufpreis mindern oder gar vom Kauf
zurücktreten wird.
(12 P)
a.)
b.)
6.
7.
Trifft die Auffassung des Verkäufers zu ?
Hat die von O beabsichtigte Vorgehensweise Aussicht auf Erfolg ?
a.) Wie unterscheiden sich Werk- und Dienstvertrag ?
b.) Nennen sie für jeden Vertragstyp ein Beispiel.
Student S erholt sich von einer anstrengenden Vertragsrechtsklausur
an der Playa de Palma. Um seine Urlaubsbekanntschaft im Norden der
Insel besuchen zu können, benötigt der S einen Leihwagen.
(6 P)
(4 P)
a.) Warum werden die ansässigen kommerziellen Anbieter sehr
wahrscheinlich einen solchen Vertrag nicht mit S eingehen ?
(Fahrerlaubnis und – tüchtigkeit des S liegen vor !)
b.) Welchen Vertrag werden die Anbieter stattdessen bevorzugen?
8.
Herr H bestellt beim örtlichen Bäcker B eine Torte mit der Aufschrift „
Viel Spaß bei Deinem Austauschjahr!“. Diese Torte soll ein
Abschiedsgeschenk für seine Tochter T sein, welche am kommenden
Samstag um 15 Uhr vom Flughafen Frankfurt abfliegt. Da H seine
Tochter nicht persönlich verabschieden kann, soll der B die Torte der
T um 13 Uhr am Check-In-Schalter übergeben. H weist dabei
ausdrücklich darauf hin, dass B pünktlich sein müsse, da die T
unmittelbar nach dem Einchecken den Sicherheitsbereich betrete und
eine Übergabe der Torte dann nicht mehr möglich sei. B teilt dem H
mit, dass er kein Lieferservice sei. Auf das inständige Bitten des H
lenkt B schließlich ein und erklärt sich ausnahmsweise dazu bereit, die
Torte auszuliefern.
Am Samstagvormittag übergibt B einem Kurierfahrer K die Torte, um
diese um 13 Uhr an die T auszuliefern. Aufgrund einer
unfallbedingten Vollsperrung am Frankfurter Kreuz erreicht der K den
Flughafen erst um 15.20 Uhr. Die T ist zwischenzeitlich pünktlich
abgeflogen.
(27 P)
K sucht nun den H auf. Dieser weigert sich, die Torte abzunehmen.
Dennoch besteht B in der Folge auf Bezahlung der Torte. Zu Recht ?
9.
Dipl.-Ing. D erwirbt am Samstagnachmittag gegen Barzahlung beim
schwedischen Möbelhaus I ein Regal des Typs „Bully“ zum
Selbstaufbau. Zu Hause angekommen bemerkt D, dass im
Lieferumfang nur eine unvollständige polnische Montageanleitung
enthalten ist. D kontaktiert daraufhin umgehend telefonisch I und teilt
mit, dass er angesichts dieses Umstandes den Kaufpreis mindern
werde. Der Mitarbeiter des I teilt daraufhin mit, dass die Montage
kinderleicht auch ohne Anleitung möglich sei, weshalb eine Minderung
nicht in Betracht komme. D fühlt sich aufgrund dieser Aussage in
seiner Ehre gekränkt und will nun versuchen, das Regal auch ohne
Montageanleitung mit Hilfe des befreundeten Architekten A
aufzubauen. Kurz vor Mitternacht ist die Geduld der beiden zwar
nahezu erschöpft, jedoch ist der fehlerfreie Aufbau nun endlich
gelungen.
(35 P)
a.) Wäre eine Minderung des D vor dem geglückten Aufbau
zulässig gewesen?
b.) Was wäre die Rechtsfolge der Minderung im vorliegenden Fall?
c.) Kann D nach dem erfolgten Aufbau von I Schadenersatz für die
aufgrund der fehlerhaften Montageanleitung zusätzlich
benötigte Aufbauzeit verlangen?
10.
a.) Was versteht man unter dem Begriff „Factoring“?
b.) Wie unterscheiden sich „echtes“ und „unechtes“ Factoring ?
(6 P)
11.
Benennen Sie die gesetzlich normierten Möglichkeiten des Erwerbs
und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen vom Berechtigten.
(Auf Verarbeitung, Verbindung und Vermischung ist nicht
einzugehen.)
(6 P)
12.
Vervollständigen Sie folgenden Satz:
Eine Holschuld kennzeichnet sich regelmäßig dadurch, dass…
(2 P)
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Ende der Aufgabenstellung -
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