G 281 2 - Verwaltung

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BETRIEBSANWEISUNG
N,N-Dimethylformamid
gem. GefStoffV
Institut:
Muster
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
G 281_2
Gefahrstoffbezeichnung
N,N-Dimethylformamid
Form:
Farbe:
flüssig
farblos
Geruch:
schwach aminartig
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Der Stoff ist nach REACH als besonders besorgniserregend eingestuft;
Verwendungsbeschränkung bzw. Verbot wird von den Behörden geprüft.
Signalwort:
Gefahr
Gefahren für die Umwelt
--Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen
vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt vermeiden. Einatmen von Dämpfen/ Aerosol
vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Getrennte
Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen,
wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist.
Hautschutzpläne beachten!
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen. Augenbrausen vorsehen. Beim
Umgang mit größeren Mengen Notduschen vorsehen. An Arbeitsplätzen dürfen nur die
Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße
nicht offen stehen lassen. Nur geschlossene Apparaturen verwenden. Kann durch
Wärmeeinwirkung ein gefährlicher Druck entstehen, so sind geeignete Sicherheitseinrichtungen
vorzusehen. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittstelle
gefahrlos abzusaugen. Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter
und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst
dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Lösemittelbeständige Hilfsgeräte verwenden.
Kupfer, Kupferlegierungen, Zinn und seine Legierungen sind als Werkstoffe ungeeignet.
Kunststoffe sind vor ihrem Einsatz auf Beständigkeit zu prüfen. Bereiche, in denen der Stoff über
seinen Flammpunkt erwärmt verarbeitet wird, gelten als feuergefährdet. Von offenen Flammen
fernhalten. Es ist zu verhindern, dass Gase oder Dämpfe in andere Räume, die Zündquellen
enthalten, gelangen können.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder
geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Die Schutzkleidung sollte
lösemittelbeständig sein.
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung und Arbeitsplatzgrenzwertüberschreitung:
Gasfilter A mit brauner Kennfarbe; keine Kleinfilter (Filterklasse 1) verwenden.
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz
Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm), Durchbruchzeit >=
8 Stunden
Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die
Erstelldatum: 10.10.2012 von A. Mühlfried
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jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung
auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.
Maximale Tragedauer beachten!
Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Gefährdeten Bereich räumen. Gefahrenbereich nur mit geeigneter Schutzausrüstung betreten. Mit
Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und
über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Anschließend Raum lüften und verschmutzte
Gegenstände und Boden reinigen.
Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Beim Eindringen sehr großer Stoffmengen
müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3)
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), Löschpulver und CO 2. Größeren Brand mit
alkoholbeständigem Schaum oder Sprühwasser bekämpfen.
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der
Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen
beseitigen. Auf windzugewandter Seite bleiben.
Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen: Nitrose Gase (Stickoxide),
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. Bei massiver Schadstoffeinwirkung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Anschließend Transport zum Augenarzt/ in eine Klinik.
Haut: Betroffene Hautpartien 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Zwischenzeitlich Notarzt
rufen. Keinesfalls auch nur minimal benetzte Kleidung am Körper des Betroffenen belassen!
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Für ärztliche
Behandlung sorgen. Nach Inhalation von Brandgasen frühstmöglich ein GlucocorticoidDosieraerosol zur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen.
Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Ein bis zwei Gläser Wasser trinken
lassen. Medizinalkohle geben (3 Esslöffel Medizinalkohle in 1 Glas Wasser aufgeschlämmt).
Für ärztliche Behandlung sorgen.
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
In Sammelbehälter für halogenfreie organische Lösemittel und Lösungen halogenfreier
organischer Stoffe geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres
Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und H- und P-Sätzen zu versehen.
Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten
Sicherheitsschränken verwahren.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 10.10.2012 von A. Mühlfried
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