Gesuchsformular für Benutzung der Markthalle

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Stadtpolizei
Bahnhofstrasse 67
Postfach 4019
5001 Aarau
T 062 836 06 10
F 062 836 06 68
E [email protected]
www.aarau.ch
Stadtpolizei Aarau
Dienststelle Gewerbe
Bahnhofstrasse 67
Postfach 4019
5001 Aarau
Gesuchsformular für Benutzung der Markthalle
Färberplatz
1. Organisation / Person
Gesuchsteller
Firma, Verein, Organisation
Verantwortliche Person
Strasse & Nr.
Postfach & Nr.
PLZ & Ort
E-Mail
Telefon
Mobile
2. Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter
Name und Vorname
E-Mail
Telefon
Mobile
(sofern nicht Gesuchstellerin oder Gesuchsteller)
3. Veranstaltung
Veranstaltungsart
usw.
Einräumen
von
bis
Veranstaltung von
bis
Ausräumen
von
bis
z. B. Verkauf von ..., Konzert, Theater, Ausstellung von ...,
Datum
Datum
Datum
Datum
Datum
Datum
von
bis
von
bis
von
bis
4. Benutzte Flächen
Markthalle Färberplatz
Ja
Färberplatz (Platz hinter der Markthalle)
Zwischen den Toren
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
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5. Anzahl Besucherinnen und Besucher
Teilnehmerinnen & Teilnehmer ca.
Personen
6. Bestuhlung & Möblierung
Festtischgarnituren, 2.5 m (max. 80 St.)
Anzahl
Nur Tische, 2.5 m (max. 80 St.)
Anzahl
Nur Bänke, 2.5 m (max. 80 St.)
Anzahl
Marktstände, einfache, 2.9x2.3m (max. 24 St.)
Anzahl
Marktstände, doppelte, 5.8x2.3 m (max. 5 St.) Anzahl
Stühle (max. 100 St.)
Anzahl
Flaggen (Aarau, AG, CH) (je 1 St.)
Anzahl
Podest, 1.4x1.4 m (1 St.)
Anzahl
Lautsprecheranlage (1 St.)
Anzahl
Abfallfässer, inkl. Säcke, 120 l (max. 100 St.)
Anazhl
Abfallcontainer, 800 l (max. 2. St.)
Anzahl
Petcontainer, 660 l (max. 8 St.)
Anzahl
7. Abfallentsorgung / Strom- & Wasserbezug
7.1 Abfallentsorgung; Werkhof





Kehricht nach Gewicht
Fr. 160.00 pro Tonne
Kehricht mit Containern
Fr. 35.00 pro Container
Petcontainer
gratis
Aufwendungen des Werkhofs werden gemäss Arbeitsrapport in Rechnung
gestellt.
Die Preisliste für das Mietmaterial kann beim Werkhof, 062 836 05 44,
angefordert werden.
7.2 Strom- und Wasserbezug; IBAarau & Stadtpolizei


Installationsarbeitern der IBAarau werden gemäss Arbeitsrapport in Rechnung
gestellt.
Sind die Kosten für Strom- und Wasserverbrauch höher als Fr. 30.00, werden
diese von der Stadtpolizei Aarau, Dienststelle Gewerbe, gemäss effektivem
Verbrauch verrechnet.
8. Musikalische Darbietungen
Bei musikalischen Darbietungen sind die Art. 5 bis 8 der SLV1,2 zu beachten; Link
Markthallenreglement http://aarau.tlex.ch/frontend/versions/42.
Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen
(Schall- und Laserverordnung, SLV) vom 28. Februar 2007; SR 814.49
2 Reglement über die Benutzung der Markthalle (Markthallenreglement) vom 25. März 2002; SRS 6.7-3
1
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Das entsprechende Meldeformular kann unter folgendem Link herunter geladen
werden: http://www.aarau.ch/documents/2014Meldeformular_nach_SLV_einzelner_Anlass.docx
9. Konsumationen
Keine
Wenn ja, bitte um nähere Angaben:
Ja
10. Wirtetätigkeit
Die Wirtetätigkeit ist gemäss § 2 Abs. 1 GGG3 gegeben, wenn Speisen oder Getränke
zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden. Das entsprechende Meldeformular
kann unter folgendem Link herunter geladen werden:
http://www.aarau.ch/documents/2015GGG_Meldeformular_Aufnahme_Wirtetaetigkeit_Einzelanlass_Gesuch_um_Verlaenger
ung.docx
Während der Wirtetätigkeit sind die lebensmittelpolizeilichen Auflagen4, 5, 6 sowie
die Vorgaben der PBV7 einzuhalten.
Werden alkoholische Getränke angeboten, müssen sämtliche nichtalkoholischen
Getränke günstiger als die alkoholhaltigen Getränke in gleicher Menge angeboten
werden.
11. WC-Anlagen
Öffentliches WC, Damen & Herren
a. Betrieb mit Münzautomat,
b. offen, Reinigung durch Organisator
c. offen, Reinigung Stadt,
Gewünschtes bitte ankreuzen.
a & b; Für den Gesuchsteller entstehen keine zusätzlichen Reinigungskosten.
c;
Reinigung gegen Verrechnung von mindestens Fr. 50.00 oder nach Aufwand.
12. Täuschung der Bewilligungsbehörde
Wird die Bewilligung durch falsche, unvollständige oder irreführende Angaben
erlangt und durch das Vorenthalten der wahren Absicht die Bewilligungsbehörde
Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG) vom 25. November 1997; SAR
970.100
4 Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) vom 9. Oktober 1992; SR 817.0
5 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) vom 23. November 2005; SR 817.02
6 Hygieneverordnung des EDI (HyV) vom 23. November 2005; SR 817.024.1
7 Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV) vom 11. Dezember 1978; SR 942.211
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somit getäuscht, so wird der ausgestellte Entscheid mit Bewilligung zur Durchführung
des nachgesuchten Anlasses bei Erkenntnis der Tatsache per sofort ungültig. Die
Bewilligung gilt damit als widerrufen und die Durchführung des Anlasses ist
untersagt.
13. Rechnungsadresse
14. Bemerkungen oder ergänzende Angaben
15. Mit den Benutzungsbedingungen einverstanden
Ort & Datum
Unterschrift
Ort,
Name und Vorname ……………………………………
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