grosser rat GR.15.80-1 Vorstoss Interpellation Daniel Hölzle, Grüne

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GROSSER RAT
GR.15.80-1
VORSTOSS
Interpellation Daniel Hölzle, Grüne, Zofingen (Sprecher), und Kathrin Fricker, Grüne, Baden,
vom 5. Mai 2015 betreffend Polizeieinsatz anlässlich des Fussballspiels FC Aarau-FCZ
Text und Begründung:
Die Kantonspolizei Aargau hat in Absprache mit dem Sicherheitsdirektor anlässlich des Fussballspiels FC Aarau-FCZ den Gästefans, im Rahmen des Hooligan-Konkordats, den Zutritt zum Stadion
verweigert. Mit einem immensen Polizeiaufgebot wurden am Spieltag rund 300 Personen vorübergehend festgenommen. Dies obwohl keine Straftaten begangen wurden. Die Behörden sprachen im
Anschluss darauf von einem Erfolg, da es zu keinen gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen ist. Auch von der grossrätlichen Kommission für öffentliche Sicherheit wurde die Aktion keine
zwei Tage später grossmehrheitlich unhinterfragt gutgeheissen. Dies erweckt den Eindruck, als wäre
eine seriöse Nachbereitung, unter Einbezug des Aspektes der Grundrechte, von wenig Interesse. Im
Gegenteil, man scheint sich in weiten Politikkreisen einig, dass es nicht relevant ist, wenn
unschuldigen Personen "aus Versehen" die Freiheit entzogen wird. Die Tragweite einer solchen
Handlung ist denen, die dies als Bagatelle abtun wohl nicht bekannt und sie haben es mit Sicherheit
noch nicht selber erlebt. Der willkürliche Freiheitsentzug kann – nicht nur bei jungen Menschen – einschneidende Spuren hinterlassen. Das Vertrauen in den Staat und die Obrigkeit wird zerstört und die
Frage kommt auf, weshalb man sich weiterhin an die Gesetze halten soll, wenn es die Polizei nicht
macht. Will so die Polizei die Situation entschärfen?
Aus Sicht der Interpellanten darf es nicht sein, dass Personen alleine aufgrund ihrer äusseren
Erscheinung, des Alters, der Fanclubzugehörigkeit oder wegen ihrer Präsenz zur falschen Zeit am
falschen Ort, ihre Freiheit entzogen wird. Wenn auch der Zutritt zum Stadion durch das Konkordat
verweigert werden kann, darf sich doch jeder Bürger und jede Bürgerin weiterhin noch frei auf
öffentlichem Boden bewegen. Die Polizei zeigte in diesem Fall zu wenig Augenmass und hat willkürlich und zu wenig differenziert Personen verhaftet. Aus Sicht der Interpellanten lösen solche, rechtsstaatliche Grundsätze vermissende Aktionen keine Probleme. Durch solche Kollektivstrafen wird
vielmehr die Gewaltspirale noch zusätzlich befeuert.
Je unverhältnismässiger der Einsatz umso mehr Fragen kommen auf. Die Interpellanten bitten daher
den Regierungsrat höflich, um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Befürchtet der Regierungsrat nicht, dass gerade junge Fussballbegeisterte durch solche Polizeieinsätze radikalisiert werden könnten?
2.
Mit welcher rechtlichen Grundlage wurden angereiste Fans und insbesondere unbeteiligte
Personen am Bahnhof Aarau festgenommen? Welcher Grund wurde den Betroffenen genannt?
3.
Wie beurteilt der Regierungsrat, das Bundesgerichtsurteile vom 22. Januar 2014 (Bger
1C_350/2013, 1C_352/2013, 1C_354/2013) im Zusammenhang mit der Vorgehensweise bei
den Festnahmen? Kann von einem Freiheitsentzug ausgegangen werden? Haben Betroffene
eine richterliche Beurteilung der Rechtmässigkeit der Festnahme nach Art. 31 Abs. 4 verlangt?
4.
Nach welchen Kriterien wurden Personen am Bahnhof vorübergehend festgenommen, resp.
anhand welcher Merkmale identifizierte die Polizei sie als FCZ-Fans? Welche Weisung wurde
an die Polizeibeamten abgegeben, wer zu verhaften sei?
5.
Weshalb wurde am Bahnhof keine Personenkontrolle vor Ort durchgeführt? Ist der Regierungsrat nicht der Ansicht, dass so unbeteiligte Personen plausibel hätten erklären können,
dass sie nichts mit dem Fussballspiel zu tun haben?
6.
Weshalb wurden die Personen vor der Festnahme nicht gefragt ob sie bereit seien, Aarau zu
verlassen und in den Zug zu steigen?
7.
Mit welcher rechtlichen Grundlage will der Regierungsrat den Fans den Gang vor die Sportstätte
verbieten solange die Menge friedlich ist und keine Rayonverbote gegen Personen vorliegen?
8.
Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass sich ein Schweizer Bürger ohne Rayonverbot in der
Schweiz frei bewegen darf?
9.
Will der Regierungsrat in Zukunft vermehrt Freiheitsentzüge in Eigenregie anwenden?
10. Weshalb wurde den eingekesselten Fans, welche sich friedlich verhielten, von Seiten der Polizei
mit einer Anzeige wegen Landfriedensbruch gedroht, obwohl keine aggressive Stimmung
herrschte?
11. Stimmt es, dass ca. 200 Personen, die später verhaftet wurden, bereits eine Stunde vor Eintreffen der Polizei in der Nähe des Brügglifelds versammelt waren und es dabei zu keinerlei
Gewalt und Sachbeschädigung kam? Falls ja, weshalb ging man trotzdem von einer schweren
und unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit aus, welche eine
Beschränkung der Versammlungsfreiheit nach § 17 Abs. 2 der kantonalen Verfassung
legitimiert?
12. Wann wurde die Polizeiaktion geplant? Wurden während der Aktion laufend Neubeurteilungen
der Lage gemacht? Falls ja, weshalb wurde der ausnahmslos friedlichen Stimmung nicht
Rechnung getragen?
13. Welche Daten wurden von den Festgenommenen aufgenommen und wann werden diese
gelöscht?
14. Wie können die gesammelten Daten von den Betroffenen eingesehen werden? Wer sonst kann
die Daten einsehen?
15. Drohen den Betroffenen in Zukunft Probleme aufgrund der gesammelten Daten (beispielsweise
wenn sie in eine ähnliche Kontrolle kommen würden)?
16. Woher kamen die Insiderinfos, dass mit Krawallen von Seiten der Zürcher Fans zu rechnen sei
und wie stellt der Regierungsrat sicher, dass solche Informationen zuverlässig sind?
Rechtfertigen solche Informationen einen solchen Einsatz?
17. Teilt der Regierungsrat die Ansicht der Interpellanten, dass durch diese Aktion mehr friedliche,
an Gewalt unbeteiligte Fussballfans über längere Zeit in Mitleidenschaft gezogen wurden, als an
jedem anderen Schweizer Fussballspiel dieser Saison?
18. Ist der Regierungsrat bereit, die Karten offenzulegen und eine unabhängige Untersuchung der
Vorkommnisse zu veranlassen in der die Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit des
Einsatzes überprüft wird?
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