Zukunftsorientierte Versorgung Strahlentherapie in Schleswig-Holstein Eine gemeinsame Veranstaltung von Strahlentherapie Schleswig-Holstein e.V. und Kassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein Ist-Zustand Leistungen Strahlentherapie 1995 - 2000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Ist-Zustand Gesetze (Strahlenschutzverordnung, ArbZtG, etc. ...) Betriebswirtschaftliche Kosten Kostendeckung ? Medizinischer/ technischer Fortschritt Geld für Versorgung Lösung Zusammenschluß aller Strahlentherapeuten mit den Zielen: Sicherung der Versorgung von Krebspatienten. Kostenstabilität durch langfristige Investitionsplanung. Einheitliche Behandlungsrichtlinien bei überprüfter und überprüfbarer Qualität. Lösung Partner: Krankenkassen Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Landesplanung Zukunftsorientierte Versorgung Investitionsplanung Eine gemeinsame Veranstaltung von Strahlentherapie Schleswig-Holstein e.V. und Kassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein Beschleuniger-Standorte KH Flensburg : 1,5 2002 KH Rendsburg :1 1996 Uni Kiel : 2 1996/1999 : 1 Kobalt (2000 neue Quelle) Praxis Uni Kiel :1 1989 Praxis Kiel :1 1998 Praxis NMS :1 1999 Uni Lübeck : 2 1994/1996 Praxis Lübeck :1 1994 KH Heide :1 1996 Praxis Pinneberg : 1 1998 Einzugsbereiche Flensburg Rendsburg Heide Kiel Pinneberg Lübeck Neumünster Beschleuniger / Einwohner Einzugsbereich Einwohner Geräte 2002 Plan (1996) Flensburg 294.000 1,5 1,2 - 1,8 Rendsburg 267.100 1 1,3 - 1,9 Heide 271.200 1 1,0 - 1,4 Kiel 545.900 5 Pinneberg 374.900 1 1,0 - 1,4 Lübeck 656.100 3 2,8 - 4,2 Neumünster 265.200 1 1,1 - 1,4 2.700.300 (-2*) 13,5 (-2*) 1,3 - 1,9 9,7 - 14,1 *) Stehen der allgemeinen Versorgung nicht zur Verfügung. Investitionsbedarf Lebensdauer Beschleuniger: 10 - 15 Jahre abhängig von: täglicher Auslastung technischer Ausstattung technischen Anforderungen Lebensdauer übriger Geräte: Simulator : Planungssystem : Phys. Messsysteme : 10 - 15 Jahre 10 - 15 Jahre 10 Jahre Investitionsbedarf 2002 - 2006 Fälligkeiten der Ersatzbeschaffung: Beschleuniger: 2004 2005 2005 2006 Praxis an der Uni Kiel Uni Kiel Praxis Lübeck KH Heide Sonstiges: 2004 Investitionsvolumen: 1 Beschleuniger ca. 1 Mio. € 1 Kollimator ca. 250.000 € Rendsburg, Kollimator Investitionsvolumen ca. 4.25 Mio. € Investitionsbedarf 2006 - 2010 Fälligkeiten der Ersatzbeschaffung: Beschleuniger: 2006 2006 2007 2007 2008 2008 2010 Praxis Kiel Uni Kiel Uni Lübeck KH Rendsburg Praxis Kiel Praxis Pinneberg Praxis Neumünster Investitionsvolumen ca. 7 Mio. € Benchmarking Schleswig-Holstein Norddeutschland Einwohner/ Arzt 69.650 68.885 Patienten/ Arzt 158 170 Ärzte/ Gerät 3.1 3.2 213.615 218.625 566 550 Einwohner/ Gerät Serien/ Gerät Quelle: Datenbank der Kliniken und Praxen für Strahlentherapie in Norddeutschland Schlussfolgerung Die vorgestellte Investitionsplanung ist: kalkulierbar, transparent und haushalterisch planbar. Zukunftsorientierte Versorgung Leitlinien, Therapiekonzepte und Qualitätssicherung in der Strahlentherapie Eine gemeinsame Veranstaltung von Strahlentherapie Schleswig-Holstein e.V. und Kassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein Leitlinien Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen über die angemessene ärztliche Vorgehensweise der Krankenversorgung bei typischen Krankheitsbildern. Leitlinien verbessern Qualität des ärztlichen Handelns (Qualitätssicherung) Versorgung des einzelnen Patienten Kalkulation von Kosten Transparenz des Gesundheitswesens Vereinheitlichung der Behandlungsprotokolle Zielvorstellung Effektive Behandlungsprotokolle für den Patienten. Ökonomisches Behandlungskonzept für den Kostenträger. Bestrahlung: Bronchialkarzinom Kurative Bestrahlung Früher: Heute: Gesamtdosis: 69 Gy 70 Gy Fraktionen: 46 x 1,5 Gy 35 x 2,0 Gy EBM-Punkte: 55.200 42.000 Ergebnis: bis zu 13.200 Punkte Einsparung Bestrahlung: Bronchialkarzinom Palliative Bestrahlung Früher Heute Gesamtdosis: 40 Gy 8 - 40 Gy Fraktionen: 20 x 2,0 Gy 20 x 2,0 Gy 10 x 3,0 Gy 5 x 4 Gy 1 x 8 Gy EBM-Punkte: 55.200 42.000 Check-Liste Strahlentherapie-Audits* Krankenakte und Bestrahlungsprotokoll Diagnose und Verordnung Bestrahlungsplanung Bestrahlungsverlauf und Nachsorge *) www.strahlentherapie-nord.de Zukunftsorientierte Versorgung Versorgungskonzept Strahlentherapie in Schleswig-Holstein Eckwerte einer Modellvereinbarung gemäß § 63 Abs. 1 und 6, 64 SGB V Dreiseitiger Vertrag mit den Vertragspartnern: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein. Strahlentherapie Schleswig-Holstein e.V. und seine Mitglieder – eine Leistungserbringergemeinschaft, die alle Beschleunigerbetreiber in Schleswig-Holstein zu ihren Mitgliedern zählt. Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Schleswig-Holstein. Sicherstellung durch Vereinheitlichung der Behandlung Einheitliches Therapiekonzept Einheitliche Qualitätsrichtlinien Mit dem Modellvertrag wird von den Leistungserbringern die flächendeckende optimale strahlentherapeutische Versorgung von Krebspatienten im Rahmen von vereinheitlichten ambulanten strahlentherapeutischen Behandlungen in Schleswig-Holstein sichergestellt. Sicherstellung durch Vereinheitlichung der Behandlung 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren für die Strahlentherapie in Schleswig-Holstein ein einheitliches Therapiekonzept. Für alle Leistungserbringer auf dem Gebiet der Strahlentherapie ist das einheitliche Therapiekonzept verbindlich (Anlage 1 – Einheitliches Therapiekonzept). Sicherstellung durch Vereinheitlichung der Behandlung 2.2 Die Vertragsparteien vereinbaren einheitliche Qualitätsrichtlinien und die Verbindlichkeit von Qualitätsstandards, und zwar sowohl für die kurative Strahlentherapie als auch für die Palliativstrahlentherapie. Alle Strahlentherapeuten in Schleswig-Holstein erkennen das Regelwerk zur Qualitätssicherung als verbindlich an (Anlage 2 – Regelwerk zur Qualitätssicherung (Richtlinien, verbindliche Leitlinien und eigene Qualitätsstandards)). Sicherstellung durch Vereinheitlichung der Behandlung 2.3 Qualitätsausschuß Ein Qualitätsausschuß (Strahlentherapiekommission/ Ärztliche Stelle) überwacht die Einhaltung des einheitlichen Therapiekonzeptes und der Qualitätsrichtlinien. (Checkliste - Strahlentherapie - Audits). 2.4 Wissenschaftliche Begleitung Aktualisierung der Qualitätsrichtlinien Investitionsplan für Bestrahlungsanlagen Die Vertragsparteien stellen den sich aus dem Investitionsplan I. ergebenden Gerätebestand (Linearbeschleuniger und andere Bestrahlungsanlagen, wie z.B. Afterloading-Geräte, die im Hochvolt-Bereich arbeiten) verbindlich fest. Die Vertragsparteien vereinbaren die Verbindlichkeit der Investitionsplanung für die Dauer der Modellvereinbarung. Der Investitionsplan ist für zehn Jahre festgelegt. Die verbindlichen Festlegungen ergeben sich aus: Investitionsplan I. (2002 bis 2005) Investitionsplan II. (2006 bis 2010) Anlage 3. Leistungsumfang/Vergütung/ Bereinigung der Gesamtvergütung 1. Die Vertragsparteien vereinbaren auf der Grundlage des einheitlichen Therapiekonzeptes Leistungskomplexe (Anlage 4). 2. Die Vertragsparteien vereinbaren als Honorar für die Leistungskomplexe Leistungspauschalen (Anlage 5) 3. Die Gesamtvergütung wird von den Partnern des Gesamtvertrages bereinigt (Bereinigungsgrundsätze – Anlage 6). 4. Die Vergütungsregelung ist anzupassen, wenn im EBM die Bewertung strahlentherapeutischer Leistungen angehoben wird. 5. Die Vergütungen aufgrund des Modellvertrages werden außerhalb der Gesamtvergütung gezahlt. Geplante Mehrstufigkeit (integrierte Versorgung) Diese Modellvereinbarung ist die erste Stufe zur Entwicklung eines mehrstufigen Behandlungskonzeptes, das unterschiedliche Therapieformen miteinander verbinden und die Kooperation mit onkologisch tätigen Ärzten und den Hausärzten in Basisbetreuung und Nachsorge regeln soll. Die Modellvereinbarung verbessert die Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zur Verkürzung stationärer Aufenthalte. zur Vermeidung der Unterbrechung der Therapie durch stationäre Aufnahme. Die Neuorganisation der Strahlentherapie im Rahmen der Modellvereinbarung soll der Anfang zu breiter angelegten Therapiekonzepten in der gesamten Onkologie sein. Zukunftsorientierte Versorgung Vertrag Strahlentherapie Was ist das Besondere? Was ist das Neue? Besonderheit der Behandlung Die Behandlung ist notwendig und unterliegt keiner Kosten-Nutzen-Überlegung (wie z. B. Screening, Prävention). Die Behandlung ist nicht aufschiebbar. Alternativen sind kostenträchtiger Die Behandlung fordert einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Fachspezifitäten (Tumorchirurgie – Chemotherapie). Besonderheit des Patienten Aufgrund Krebsinzidenzen ist die Fallzahl abschätzbar Der Patient setzt sich hohen physischen und psychischen Belastungen aus. Er hat deshalb Anrecht auf ein Höchstmaß an Sicherheit. Behandlungsergebnis ist meßbar hinsichtlich – Verlängerung der Überlebenszeiten – Steigerung der Lebensqualität bei palliativer Indikation Neu für Leistungserbringer Keine falschen Dynamiken aufgrund „konkurrierender Angebote“ – Konkurrenz verbietet sich bei dieser Therapie. Abgestimmte Investitionsentscheidungen verleiten nicht zur leistungsinduzierenden Amortisation Erhöhte Transparenz durch einheitliche Therapiekonzepte Der Verein Strahlentherapie stärkt seine Immunität gegen Verlockungen der Industrie Neu für Krankenkassen Lückenlose Versorgung der Versicherten für die Zukunft Gemeinsame Planung von Niedergelassenen und Klinikärzten vermeiden redundante Strukturen Einheitliche Therapiekonzepte machen Leistungsumfang und Mitteleinsatz transparent Morbidität und kalkulierte Kosten machen Behandlungsausgaben planbar Vermeidung von Medizintourismus – Reduzierung von Ausgaben Vertrag mit Vorteilen für alle Patient wird auch zukünftig mit allen notwendigen Leistungen auf höchstem Qualitätsniveau versorgt. Arzt kann sich zukünftig auf die Behandlung konzentrieren, wenn Kapitaleinsatz abgesichert ist. Krankenkassen erhalten Planbarkeit der Ausgaben für eine lebensnotwendige Versorgung Zukünftige Sicherheit Gewonnen wird Vermieden wird kostenorientierte und qualitätsbezogene Behandlung durch gefährliche Dynamik durch Einheitliche Therapiekonzepte Transparenz Planbarkeit Unkontrollierte Neuinvestionen Doppelte Strukturen Angebote der Industrie Zukunftsorientierte Versorgung Onkologisches Versorgungskonzept Onkologisches Versorgungskonzept Nachsorge Labor Versorgungsebene 3 Krankenhaus OP *) bei speziellem Qualifikationsnachweis Psychosoziale Begleitung In Akutfällen Schmerztherapie Versorgungsebene 1* Hausarzt bzw. primär tätiger Facharzt Strahlentherapie Obligatorische Überweisung an onko. Arzt und permanenter Austausch Sterbebegleitung Versorgungsebene 2 ** onkologisch verantwortlicher Arzt Chemotherapie **) bei speziellem Qualifikationsnachweis (Onkologie) Zukunftsorientierte Versorgung Analyse und Prognose der Entwicklung der Strahlentherapie in Schleswig-Holstein Im Blickpunkt: Warum muß gehandelt werden ? Wo besteht Handlungsbedarf ? Was wird für die Versorgung der Patienten benötigt ? Was kostet die Korrektur ? Die Zunahme der Morbidität Zahl der Behandlungsfälle 10.000 Prognose Realität 8.000 7.428 6.778 7.128 6.378 5.928 6.000 5.428 4.947 4.534 4.000 3.974 2.000 0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Das Dilemma der Deckelung Fallwert Behandlungsfälle 6.000 1.500 DM 1.000 DM 1.532 DM 1.946 DM 2.000 DM 8.000 2.261 DM 2.500 DM 4.000 2.000 500 DM 0 DM 0 1998 1999 2000 Fallwert 2001 2002 2003 2004 2005 Zahl der Behandlungsfälle 2006 Der falsche Ausweg Fallwert ohne Leistungsausweitung 2.500 DM 1.500 DM 1.312 DM 1.752 DM 1.946 DM 2.261 DM 2.000 DM mit Leistungsausweitung 1.000 DM 500 DM 0 DM 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Was bezahlt der Fallwert? Strahlentherapeutische Einrichtung ( max. 800 Patienten, 1 Großgerät ) Personalkosten Mitarbeiter MTRA Physiker Arzthelferin Schreibkraft Verwaltung weitere Kosten - Raumkosten Betriebskosten Gerätekosten Kapitalkosten und, falls möglich, 3 Ärzte Anzahl 6 1 ... 2 1 1 1 Was bleibt den Ärzten? Verteilung der Kosten im Fallwert ( Beispielpraxis ) 3.000 DM DM 2.800,- 2.500 DM 163 135 2.000 DM 663 DM 1.897,- 108 552 442 1.500 DM 188 156 375 125 250 1.030 1.030 1.030 im Jahr 2000 im Jahr 2006 mit Personalaufstockung im Jahr 2006 mit Personal-, Raum- und Geräteaufstockung 313 1.000 DM 500 DM 0 DM Personalkosten ( ohne Ärzte ) Raumkosten Betriebskosten Gerätekosten Kapitalkosten Was kostet die Korrektur ? Eine vorsichtige Annäherung ( Beispielpraxis ) Festschreibung des Status Quo ( 2000 ) : Mit 800 Fällen ein Überschuß von ca. DM 320.000,- also etwa DM 110.000,- pro Arzt und Jahr. Um im Jahr 2006 mit 1.200 Fällen den selben Überschuß zu erzielen, müßte der Fallwert um etwa DM 550,- höher sein. Übertragen auf die Gesamtheit der Strahlentherapie liegt dann der zusätzliche Finanzbedarf bei DM 4,2 Mio. im Jahr 2006.