Folienset «Wissenschaftliche Integrität

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Wissenschaftliche Integrität
Wissenschaftliche Integrität
Wissenschaftliche Integrität ist eine moralische Grundhaltung.
Wissenschaftliche Integrität im umfassenden Sinn kann nicht
vom verantwortungsvollen Umgang mit dem menschlichen
Wissensdrang und der menschlichen Neugier losgelöst
werden.
Wissenschaftliche Integrität
• setzt ethische Reflexion, Selbstdisziplin und ein
selbstkritisches Urteil voraus
• ist für Forschende und ihre Institutionen unerlässlich
• ist Voraussetzung für einen nachhaltigen Diskurs
zwischen Wissenschaft und Gesellschaft
• fördert das Ansehen der Forschung,
das Verständnis für neue Entwicklungen und
die Akzeptanz von Innovationen
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Fälle von nicht integrem Verhalten
• Cyrill Burt, 1976, Psychologie:
‚Nachweis‘ für vererbte Intelligenz aufgrund weitgehend
erfundener Daten.
Fölsing A.: Der Mogelfaktor. Hamburg 1984, 31ff.
• Francois Dermange, 2001, Theologische Ethik:
Zwei Publikationen mit Plagiaten.
Uni Genf belässt ihn im Amt als ‚Professor auf Bewährung‘.
La Liberté 05.12.01
Fälle von nicht integrem Verhalten
• Friedhelm Herrmann/Marion Brach, 1997, Biomedizin:
Krebsforscher fälschen jahrelang Ergebnisse,
in 94 Publikationen wurde Manipulation der Daten
nachgewiesen; Verwenden als Gutachter Resultate anderer
Forscher; F.H. ist Mitglied im Senatsausschuss der DFG, bezog
Fr. 800‘000 Forschungsgelder, als Professor der Uni Ulm
suspendiert.
Die Zeit 10.06.98
• Karl Illmensee, 1977-84, Zoologie:
Klont 1981 erstmals Mäuse. Mängel im Forschungsantrag,
Ungenauigkeiten, Ungereimtheiten. Suspendierung als
Professor der Uni Genf aufgehoben, Forschungsförderung aber
eingestellt.
Frankfurter Allgemeine Sonntags Zeitung 21. 10. 07
Fälle von nicht integrem Verhalten
• Jon Sunbo, 2005, Biomedizin:
‚Nachweis‘, dass entzündungshemmende Medikamente die
Inzidenz von Mundkrebs vermindern. Als Grundlagen wurde
eine Datenbank angegeben, die nichts mit der Publikation zu
tun hatte. Die Studienpopulation war vom Autor gänzlich
erfunden.
The Lancet 2005; 366:1359-1366
• Woo Suk Hwang, 2005, Stammzellenforschung:
,Klonung‘ menschlicher Blastozysten, aus welchen angeblich
embryonale Stammzellen gezüchtet wurden. Die Daten waren
gefälscht. Zudem waren die Eizellen von eigenen
Laborangestellten gespendet worden.
Science 2004; 303: 1669 ff. und 2005, 2308: 1777ff.
Wissenschaftlich integres
Verhalten
Wissenschaftlich integres Verhalten verlangt:
• Respektierung der Grenzen der Forschungsfreiheit
• Wahrhaftigkeit
• Offenheit innerhalb der Forschungsgruppe
• Transparenz und Dialog mit der wissenschaftlichen
Gemeinschaft und der Öffentlichkeit
Forschungsprojekte in der
Planungsphase
• Nachvollziehbarkeit des Forschungsplanes
• Definition der Rollen der beteiligten Personen
• Aufschluss über die Finanzierung und deren Quellen
• Aufschluss über den Umgang mit Daten und Materialien
• Aufschluss über Interessenkonflikte
• Schriftliches Festhalten von Vereinbarungen
Forschungsprojekte in der
Durchführung
• Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Dokumentation
• Aufbewahrung von Daten und Materialien derart,
dass ein Verlust oder eine Manipulation ausgeschlossen
sind
• Offenlegung von Projektinformationen innerhalb der
Forschungsgruppe
• Hilfestellung bei einer Überprüfung der Projektergebnisse
Publikation von
Forschungsergebnissen
• Rechtzeitige Regelung der Autorschaft und der
spezifischen Verantwortung der Autoren
• Unvoreingenommene und vollständige Publikation der
Ergebnisse
• Keine Aufteilung der Ergebnisse in separate Publikationen
zwecks Vermehrung der publizierten Titel
• Originalität, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Relevanz gilt
mehr als Raschheit der Ergebnisse und Anzahl
Publikationen
Wissenschaftliches Fehlverhalten
Vorsätzliche oder fahrlässige Täuschung
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•
•
•
Datenfälschung
Datenfabrikation
Plagiat
Ungerechtfertigte Autorschaft
Nichterwähnung von wesentlichen Beiträgen Dritter
Schädigung und Behinderung von Forschungsarbeiten
Absichtliche Fehlbeurteilung von Projekten und
Ergebnissen
• Verletzung von Diskretionspflichten
• usw.
Wissenschaftliches Fehlverhalten
darf nicht toleriert werden
• Besteht Verdacht auf einen Verstoss gegen die
wissenschaftliche Integrität, soll in einem spezifischen
Verfahren geprüft werden, ob ein Fehlverhalten vorliegt.
• Forschungsinstitutionen und Institutionen der Forschungsförderung sollten über eine IntegritätsschutzOrganisation verfügen, also eine Ombudsperson und einen
Integritätsschutzbeauftragten.
Zentrale Verfahrensregeln
• Anhörung der angeschuldigten Person
• Vertraulichkeit für alle am Verfahren Beteiligten
• Schutz der Anzeige erstattenden Person
• Keine Mitwirkung von Personen, die befangen sein können,
am Verfahren
• Dokumentation der einzelnen Verfahrensschritte
• Rekursmöglichkeit
Vorschlag für eine
Verfahrensorganisation
•
Ombudsperson
•
Integritätsbeauftragter
•
Ermittlungsinstanz
•
Entscheidungsinstanz
•
Rekursinstanz
Die Akademien der
Wissenschaften Schweiz
SAGW, SAMW, SATW, SCNAT
• verstehen sich als Bindeglied zwischen Wissenschaft und
Gesellschaft
• engagieren sich für die Wahrnehmung ethisch begründeter
Verantwortung in Gewinnung und Anwendung
wissenschaftlicher Erkenntnisse.
• engagieren sich in den Bereichen Früherkennung, Ethik und
Dialog
• setzen sich ein für wissenschaftliche Integrität
Die Akademien der
Wissenschaften Schweiz
setzen sich ein für
wissenschaftliche Integrität
•
Sie verfügen über eine eigene Integritätsschutzorganisation.
•
Sie haben ein «Memorandum» und «Grundsätze und Verfahrensregeln zur
wissenschaftlichen Integrität» verfasst, welches sich an öffentlichrechtliche und private Forschungsinstitutionen und Institutionen der
Forschungs-Förderung richten (www.akademien-schweiz.ch).
•
Sie haben eine «Kommission wissenschaftliche Integrität» eingesetzt,
welche Forschungsinstitutionen und Institutionen der
Forschungsförderung in Fragen der wissenschaftlichen Integrität beratend
zur Verfügung steht.
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