6a)Internationale Organisation und VR

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Internationale Organisationen und
Völkerrecht
VR 1
• Der wesentliche Unterschied zwischen dem
Völkerrecht und dem innerstaatlichen Recht besteht
im Fehlen eines zentralen Gesetzgebungsorgans.
Das klassische Völkerrecht wird den Staaten nicht
oktroyiert, sondern stellt eine Koordinationsordnung
zwischen ihnen dar. Vor ihm wurden nur die
„christlichen“, später die „zivilisierten“ – also die
europäischen Staaten – als Völkerrechtssubjekte
anerkannt.
• In der heutigen Völkerrechtsordnung, die sich u.a. in
der UNO-Charta widerspiegelt, sind dagegen
sämtliche Staaten gleichberechtigte Subjekte.
Deshalb gilt grundsätzlich das Prinzip „Ein Staat,
eine Stimme.“
Als Meilensteine des (positiven) Völkerrechts
• der Westfälische Friede von 1648
• der Frieden von Utrecht von 1713
• die Wiener Kongreßakte vom 9. Juli 1815
• die Genfer Konvention vom 22. August 1864
• die Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907
• die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober
1907
• die Pariser Vorortverträge 1919 und 1920
• der Briand-Kellogg-Pakt vom 27. August 1928
• die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945
• die Genfer Abkommen vom 12. August 1949
• die zwei Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 zu den
Genfer Abkommen von 1949
• das Seerechtsübereinkommen der Vereinten
Nationen vom 10. Dezember 1982
• das Rom-Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998
VR 2
• Zu unterscheiden ist zwischen dem
Friedens- und dem Kriegsvölkerrecht,
wobei das Friedensvölkerrecht auch
die Regeln umfasst, die den
rechtmäßigen Einsatz von militärischer
Gewalt bestimmen (ius ad bellum),
während als Kriegsvölkerrecht das im
Krieg geltende Recht bezeichnet wird
(ius in bello)
Gerechter Krieg
Krieg
ius ad bellum
** iustus finis
** causa iusta
** legitima auctoritas
Friedens-VR
10. November 2005
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ius in
bello
KriegsVR
5
Internationale Organisation
zwei Begriffsvarianten
1.
Analytisches Konstrukt

2.
Normative Zielvorstellung der Entwicklung der internationalen Politik: Ersatz der
anarchischen Staatenwelt mitsamt dem für sie typischen Konfliktaustrag durch Drohung
mit/Anwendung von militärischer Gewalt durch multinationale politisch-administrative
Steuerungs- und Koordinationsmechanismen
Endziel: Weltfriedensorganisation
Name einer bestimmten Klasse von Institutionen/Organisationen

Formal: zwischenstaatliche, auf völkerrechtlichen Vertrag gegründete Staatenverbindung
mit eigenen, speziellen, arbeitsteilig funktionierenden Organen zur Verfolgung
gemeinsamer Zwecke
„ Zweckverband der beteiligten Staaten “
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6
= außenpolitische oder
internationale
Transaktionen
IGO
= innenpolitische
Interaktionen
Regierung
Gesellschaft
Staat C
Regierung
Regierung
Gesellschaft
Gesellschaft
Staat A
Staat B
INGO
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Neuere Sicht
Frage nach dauerhafter, norm- und regelgeleiteter Kooperation zwischen
Staaten in angebbaren Politikfeldern
I.O.s als Bestandteile routinisierter politischer MehrebenenEntscheidungssysteme, in denen grenzüberschreitende und zugleich
Entscheidungsebenen übergreifende Probleme bearbeitet werden
Politikverflechtung schränkt Entscheidungsunabhängigkeit der beteiligten
Staaten ein
Unterscheidungskriterium: unterschiedliche Intensität und
Institutionalisierung internationaler Kooperation
Kontinuum:
zwischenstaatlicher Informationsaustausch
Supranationale Gesetzgebung
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8
Literaturtip
• Volker Rittberger/Bernhard Zangl: Internationale
Organisationen – Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse. 3.Aufl. Opladen: Leske & Budrich 2003.
• Harald Müller: Die Chance der Kooperation. Regime
in den internationalen Beziehungen. Darmstadt:
Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1993.
• Ferner Peter Willetts, Transnational actors and international organizations in global politics
sowie
• Richard Little, International regimes
• Christian Reus-Smit, International Law
alle in Baylis/Smith/Owens Teil III
... an international organization can be defined as a formal, continuous structure established by
agreement between members (governmental and/or non-governmental) from two or more
sovereign states with the aim of pursuing the common interest of the membership...
AIMS AND ACTIVITIES
Extensive
UNO
ILO
FAO
International Sugar
Organization
Commonwealth of
Nations
General
Specific
Council of Europe
Asian & Pacific
Coconut Community
Nordic Council
European Community
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Intensive
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„Politische“ Internationale Organisationen
Ziel: Erhalt des Staates als internationaler Akteur
Sicherheit/Verteidigung
Diplomatie
HOHE
POLITIK
Sachbezogene
Wirtschaft
Verkehr
Kommunikation
Handel
Finanz
Umwelt
Landwirtschaft Forsten/Fischerei
Ziel: Erhalt/Mehrung des Wohlstandes und der Wohlfahrt eines Volkes
„Unpolitische“
Internationale
Organisationen
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Dr. h.c Reinhard Meyers
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Internationale Akteure – Differenzierung
Alle Globalen Akteure
Regierungen und
Verwaltungen
Illegitime transnationale Akteure
International agierende
Verbrechersyndikate
IGOs
Guerillas,
Befreiungsbewegungen,
Internat.
Terrorismus
Supranationale
Akteure
Hybride, Regime,
QUINGOs
Hybride,
QUANGOs
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Legitime
transnationale
Akteure
Universale,
transkontinentale,
regionale
transnat. Akteure
Globale Public Policy
Netzwerke GPPNs
Transnationale
Wirtschaftsunternehmen
Prof. Dr. Dr.
h.c Reinhard
TNCs,
BINGOs Meyers
„Sitzland“ –
transnationale
12
Akteure, NGOs
QUINGO
=
Quasi intergovernmental organization
QUANGO
=
Quasi nongovernmental organization
BINGO
=
Business International Nongovernmental Organization
GPPN
=
Global Public Policy Network
QUINGOs &QUANGOs = Mischformen zwischen regierungsamtlichen
und nichtregierungsamtlichen Akteuren
GPPN = Allianzen von Regierungsbehörden, Internationalen
Organisationen, öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen
Körperschaften
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13
Literaturtip
• Achim Brunnengräber/Ansgar Klein/Heike
Walk (Hrsg.): NGOs im Prozess der Globalisierung. Mächtige Zwerge – umstrittene
Riesen. Bonn: Bundeszentrale für politische
Bildung 2005 [Schriftenreihe Bd. 400].
• Sven Bernhard Gareis/Johannes Varwick: Die
Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente
und Reformen. 4. aktualis.u.erw. Aufl. 2006
[UTB]
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Verhältnis staatlicher/nichtstaatlicher nationaler und internationaler
Organisationen*
Das internationale System setzt sich zusammen aus
»
»
»
weniger als 200 Staaten
ca. 250 IGOs (UN, NATO, EU, OSZE usw.)
ca. 6600 INGOs mit weltweiter, interkontinentaler oder regionaler Mitgliedschaft
(z.B. Amnesty International, Kirchenbünde, das IRK, die FIFA usw.)
» ca. 10.000 NGOs mit überwiegend einem Land zuzurechnender Mitgliedschaft
(„Sitzland-NGO“), die aber gleichwohl signifikante internationale Aktivitäten
unterhalten (z.B. Freedom House, USA; Medicins sans Frontieres, Frankreich;
Cap Anamur, BRD)
» ca. 64.000 transnationalen Konzernen (TNcs, BINGOs) mit über 860.000
nationalen Tochterfirmen
* Nichtstaatliche internationale Organisationen: näherungsweise
Terminologische Neuorientierung:
nichtstaatliche internationale Akteure
transnationale Akteure
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15
10. November 2005
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16
1909
1956
1960
1964
1968
1976
1981
1986
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
IGO (a)
37
132
154
179
229
252
337
369
309
300
293
297
286
272
263
IGO (b)
0
0
0
0
0
0
702
1330
1393
1489
1563
1497
1404
1464
1490
INGO
176
985
1268
1718
2577
5155
9398
14518
16325
14333
16208
16113
12457
12759
12961
Summe
213
1117
1422
1897
2806
5407
10437
16217
18027
16122
18064
17907
14147
14495
14714
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Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers
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Internationale Organisationen: Rollen
 Instrumente staatlicher Diplomatie:
Hilfsmittel der Staaten bei der Durchsetzung partikularer Interessen
(insbes. der mächtigen Akteure)
 Arena für politische Tauschbeziehungen:
Eher Rahmen als Mittel staatlicher Politik
– Konferenzdiplomatische Dauereinrichtungen zur Behandlung von
Themen von internationalem Interesse auf verschiedenen
Kooperationsniveaus
 Teilweise autonome, internationale Akteure:
Handlungsträger, deren Verhalten kein ausschliesslicher Reflex auf die
internationale Umwelt darstellt, sondern die Entscheidungen treffen
können, die nicht den Präferenzen aller Mitglieder entsprechen
(müssen), diese aber dennoch binden.
10. November 2005
Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers
18
Spezifische Wirkungen von IGOs und INGOs
a.
b.
c.
Gegenelite und Parallelelite zur Diplomatie des Nationalstaats: das
Ansteigen der Zahl der IGOs und INGOs wurde für die Diplomatie
der Nationalstaaten eine Herausforderung, mussten doch dadurch
neue Verhaltensweisen z.B. in Form der Konferenzdiplomatie
entwickelt werden. Gegeneliten bilden sich in den INGOs, die bei
der Lösung spezieller, oft fachlicher Probleme eine grössere
Kompetenz als die Diplomaten aufgrund ihrer Fachausbildung
aufweisen.
Multilaterale und multinationale Interessenbündelung: I.O. wirken
als spezifische Konfliktverhütungs- und –regelungsagenturen. In
ihnen vollzieht sich eine laufende Multilateralisierung, wenn auch
im Völkerrecht weiterhin von der Idee ausgegangen wird, dass das
Individuum in all seinen Beziehungen von seinem Heimatstaat
vertreten wird.
Vermittlungsfunktionen:
aufgrund
ihrer
multinationalen
Zusammensetzung bilden I.O. einen guten Rahmen, um zwischen
streitenden Parteien zu vermitteln und auszugleichen. Eine I.O kann
als neutraler Ort dienen, an dem die Streitparteien ohne
Prestigeverlust zusammentreffen können. Auch können I.O sich als
Vermittler in Konfliktfällen einschalten wie z.B. die Vereinten
Nationen in vielen Missionen, aber auch die Europäische
Gemeinschaft im Jugoslawienkrieg, wenngleich ohne grossen
Erfolg (Balkankonflikt)
10. November 2005
Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers
19
d.
Kollektive Organisierung schwacher und kleiner Nationalstaaten:
das internationale System besteht zu mehr als der Hälfte aus
kleinen und schwachen Staaten, die zwar durch das Völkerrecht in
den internationalen Beziehungen rechtlich gleichgestellt sind, die
aber faktisch nur durch Zusammenschluss ihre Interessen
wahrnehmen
können. So bilden I.O für diese Staaten einen
Rahmen, mit dessen Hilfe sie sich für ihre Probleme zunächst
einmal Gehör schaffen können (z.B. Gruppe der 77), um in einem
zweiten Schritt vielleicht sogar ihre Interessen durchsetzen zu
können.
e.
Internationale Öffentlichkeit durch I.O.: I.O. tagen oft öffentlich und
geben darüber hinaus in internationalen Pressekonferenzen die
Möglichkeit, sich mit den anstehenden Themen vertraut zu machen.
Geheimdiplomatie ist danach heute nicht mehr möglich, da eine I.O.
selbst ein Interesse an der Veröffentlichung ihrer zu behandelnden
Fragen hat.
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Entgrenzungskrise des Nationalstaats (I)
Klassische Staatsdefinition:
„Staat“: Diejenige menschliche Gemeinschaft, die innerhalb eines bestimmten Gebietes das Monopol legitimer
physischer Gewaltsamkeit mit Erfolg für sich beansprucht (Max Weber)
Territorialität
Herrschaftsgewalt
Innenpolitik
Aussenpolitik
(unterliegt dem Durchsetzungsanspruch des
Gewaltmonopols)
Ordnungslegitimität im
Innenraum der
Staatlichkeit =>
Souveränitätsbegriff
Wahrnehmung
hoheitlicher Belange
durch den
Staatsapparat nach
aussen
Staatsapparat
Entgegensetzung
Gesellschaft
als nichtstaatlicher Bereich
B
A
Internationale Politik
Staatsapparat A
Staatsapparat B
bzw.
Aussenpolitik
Gesellschaft A
10. November
2005
Gesellschaft
A
Prof. Dr. Dr. Gesellschaft
h.c Reinhard Meyers
B
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Entgrenzungskrise des Nationalstaats (II)
Kennzeichen der Krise:
Innen- und aussenpolitischer Verlust an Souveränität und Handlungsautonomie





Die Globalisierung von Wirtschaftsaktivitäten in Verbindung mit der Ausbildung neuer
weltwirtschaftlicher Zentren, vor allem aber der Übergang von der Internationalisierung der
Produktion zum „global sourcing“ durchbricht die Schutzfunktion territorialstaatlicher
Grenzen für nationale Ökonomien und nationale Daseinsfürsorge.
Der internationale Schadstoffverkehr unterläuft die territoriale Unversehrtheit des
Nationalstaats; seine Souveränität wird durch globale Umwelteinflüsse beeinträchtigt.
Die Bildung transnationaler Gemeinschaften von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen,
Arbeitsmigranten und nach Besserung ihrer ökonomischen Lage Strebenden sprengt die
in der Staatsbürgerschaft greifbare Zuordnung von Bevölkerung und Territorium; sie trägt
die Krisenhaftigkeit der globalen Entwicklung in die Gesellschaften der Zielländer.
Transnationale Koalitionen entwickeln neue Formen der Kooperation als Sachwalter
globaler Anliegen (Schutz der Menschenrechte, Demokratisierung, Umwelt), die staatliche
Politik aushebeln.
Miteinander verbündete, auf Wachstum und technischen Fortschritt sowie Mobilität von
Kapital, Gütern und Dienstleistungen eingeschworene gesellschaftliche Kräfte ignorieren
das staatliche Entscheidungsmonopol. Sie konstruieren technologische und ökonomische
Sachzwänge national wie international:
–
–
–
Transnationale Vernetzung
Funktionale Interdependenz
Globalisierung der Politik
10. November 2005
ökonomische Vermittlung durch den Weltmarkt
politische Vermittlung durch die transnationale
Gesellschaft
Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers
22
A
B
C
Transnationale Gesellschaft
Der Staat ist nicht mehr Staat genug, um sich gegenüber den technischökonomischen Rationalitätsvorstellungen der transnationalen Gesellschaft jenes
Maß an souveräner Unabhängigkeit zu bewahren, dessen er zur Erfüllung seiner
elementaren Aufgaben bedarf. Die transnationale Gesellschaft unterläuft seinen
Souveränitätsanspruch.
10. November 2005
Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers
23
Souveränitätsverlust, Entgrenzung, Global Governance.
Neues (weltgesellschaftliches?) Milieu des nationalen Akteurs?
•Fortschritt der Produktivkräfte
•Internationalisierung/Globalisierung
der Produktion, Distribution von
Dienstleistungen und des Kapitalmarkts
•Entstofflichung/ Virtualisierung der
Weltwirtschaft
Wachstum der Menge regionaler,
internationaler, transnationaler
Akteure, Organisationen, IGOs/
INGOs und Regime
Verdichtung globaler Verflechtungen in Schlüsselbereichen: Wirtschaft,
Politik, Technologie, Kommunikation, Verkehr, Migration, Rechtswesen
Wachsende Durchlässigkeit von Grenzen
Reduzierung der Fähigkeit von Staaten zur Schaffung politischer/
ökonomischer/ rechtlicher Kontrollinstrumente zur Steuerung des Stromes
von Gütern, Dienstleistungen, Personen, Ideen
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24
Reduzierung der Fähigkeit von Staaten zur Schaffung politischer/
ökonomischer/ rechtlicher Kontrollinstrumente zur Steuerung des Stromes
von Gütern, Dienstleistungen, Personen, Ideen
Wachsende Notwendigkeit zwischenstaatlicher Kooperation zur
Beeinflussung/ Gestaltung von Politikergebnissen
Wachstum der Menge internationaler Institutionen und Organisationen
zur Konfliktbearbeitung und Konfliktverregelung
(Ansatzweise) Genese eines Systems der „Global Governance“ und
Neudefinition der Kompetenzen, Zuständigkeiten,
Handlungsmöglichkeiten, Verhaltenserwartungen nationaler Akteure
Genese eines fragilen interdependenten Weltsystems, bedroht von (Re-)
Nationalisierungstendenzen, Abschottungspolitik, ideologischen, religiösen und
fundamentalistischen Wirkkräften sowie negativen Wirkungen des technischen
Fortschritts (ökologische Katastrophen, Ausbreitung neuer Krankheiten und Seuchen,
Rüstungsproliferation)
10. November 2005
Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers
25
Literaturtip
• Jürgen Neyer: Postnationale politische
Herrschaft. Vergesellschaftung und Verrechtlichung jenseits des Staates. BadenBaden: Nomos 2004.
• Hartmut Behr: Entterritoriale Politik. Von den
Internationalen Beziehungen zur Netzwerkanalyse. Wiesbaden: VS Verlag 2004.
10. November 2005
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26
10. November 2005
Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers
27
Literaturtip
• Arthur Benz (Hrsg.): Governance –
Regieren in komplexen Regelsystemen.
Eine Einführung. Wiesbaden: VS-Verlag
2004.
• Gunnar Folke Schuppert (Hrsg.):
Governance-Forschung. Vergewisserung über Stand und Entwicklungslinien. Baden-Baden: Nomos 2005.
10. November 2005
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NGOs als politische Akteure
Konsultationsprozess
UNO – ECOSOC
NGOs
Aktivitäten, Fachwissen,
Personal, Ressourcen
Statusanerkennung
Kategorien
1. High-status NGOs
Ansprech-/Konsultationspartner in den meisten Fragen, die das ECOSOC
bearbeitet (relativ kleine Anzahl)
2. Spezialisierte NGOs
Ansprech-/Konsultationspartner in einem kleineren Arbeitsbereich (ggfs. auch
„single-issue“), dort aber mit hohem Expertenwissen ausgestattet
3. Liste der (gelegentlich) konsultierten NGOs
NGO: gesellschaftliche Gruppierung, der ECOSOC Konsultativstatus zugebilligt hat
10. November 2005
Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers
29
Kriterien für UNO-akzeptable NGOs
1.
Unterstützung der Ziele und Arbeit der UNO
2.
Vertretungskörperschaft („representative body“) mit identifizierbarer
Geschäftsstelle und handlungsbevollmächtigten Mitarbeitern, die einer
demokratisch entscheidenden Versammlung verantwortlich sind.
3.
Non-Profit-Making Organizations (TNCs können keinen Konsultativ-Status
erhalten)
4.
Kein Gebrauch oder keine Befürwortung von Gewalt zur Lösung
internationaler/nationaler Probleme
5.
Anerkennung der Norm der Nichteinmischung in die inneren
Angelegenheiten der Staaten (Menschenrechtsgruppen sollten ihre
Aktivitäten nicht auf eine bestimmte Gruppe, Nationalität oder ein Land
beschränken)
6.
INGOs bedürfen zu ihrer Gründung keiner Zustimmung von Regierungsseite.
Amtliche Körperschaften / Organisationen können jedoch Mitglied von
INGOs sein (=> QUINGO)
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Beispiel Zivilluftfahrt
Regelung von
Sicherheitsfragen
Luftfahrtgesellschaften
IATA (International Air
Transport Organisation)
universale INGO; regelt
Geschäftsbeziehungen
der Mitglieder
ICAO (International Civil
Aviation Organization)
universale IGO; regelt
Navigations- und
Sicherheitsstandards
Pressure
Group
Beides UNSonderorganisationen
IFALPA (International Federation of
Air Line Pilots‘ Associations)
universale INGO: Dachverband der
nationalen Berufsverbände
WMO (World Meteorological Organization)
Wettervorhersage
Institute of Air Transport
(Forschung)
International Union of
Geodesy and Geophysics
(Wissenschaft)
 International Transport
Workers Federation
International
Commission on
Illumination (techn.
Standards)
 International Union of
Aviation Insurers (universale
INGOs)
 Nationale Fachverbände
als Sitzland NGOs
10. November 2005
Staaten
Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers
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INGOs oder QUINGOs
Stoßseufzer
aus münsterschen Hörsälen…
10. November 2005
Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers
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