G-DRGs – aus Sicht der Krankenkassen D ie gerechte Verteilung der R essourcen im deutschen G esundheitsmarkt ebs Gesundheitsakadamie GmbH Brush-up 2001 am 8. September 2001 in Oestrich-Winkel Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk AOK-Regionaldirektor Ulrich Neumann Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Sozialleistungsträger im Ruhrbezirk 0 Überblick Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen Funktionsweise des neuen Vergütungssystems Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems Konsequenzen für die Krankenhäuser Zusammenfassung Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 1 Überblick Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen Funktionsweise des neuen Vergütungssystems Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems Konsequenzen für die Krankenhäuser Zusammenfassung Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 2 Gesetzesauftrag für die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems (§ 17 b KHG) Durchgängiges, leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem – Ausnahme: psychiatrische Leistungen International eingesetztes Vergütungssystem auf der Grundlage von Diagnosis Related Groups (DRG‘s) Komplexitäten und Komorbiditäten (KK oder CC) sind abzubilden Praktikabler Differenzierungsgrad – nicht Tausende von FP Für voll- und teilstationäre Leistungen Fallgruppen und Bewertungsrelationen bundeseinheitlich Bundeseinheitliche Regeln für Zu- und Abschläge Basisfallwerte/Punktwerte können nach Regionen differenziert festgelegt werden Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 3 Ziele des Gesetzgebers mit der Einführung von DRG‘s Einführung einer leistungsorientierten Vergütung der Krankenhäuser Mehr Transparenz über die Leistungs- und Kostenstrukturen Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven Verkürzung der im internationalen Vergleich zu langen Verweildauern der Patienten im Krankenhaus Mehr Wettbewerb um eine qualitativ gute Versorgung Umsetzung des Prinzips „das Geld folgt der Leistung“ Optimierung der Versorgungsstrukturen Stabilisierung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (???) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 4 neu: optional, ab 1.1.2004 verbindlich Enger Zeitplan zur Einführung der G-DRG 2000 1.1 2001 30.6. 2002 2003 31.12. 1.1 DRG‘s budgetneutral Übermittlung der Leistungsdaten für RG Vereinbarung der Relativgewichte Beginn der DRG-fähigen Leistungserfassung Ersatzvornahme durch BMG bei Nichteinigung; entfällt, da Vereinbarung Einigung über Grundstrukturen des Vergütungssystems und über Verfahren zur Ermittlung der Bewertungsrelationen (DKG, SpiK) Inkrafttreten KHG zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 5 Umstellung auf DRG‘s, die größte Herausforderung für die Krankenhäuser 78% bis 2002 ab 1.1.2003 0% 22% 20% 10% 80% 20% 30% Pflegesätze Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Fallpauschalen/(Zusatz-)Sonderentgelte 6 Überblick Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen Funktionsweise des neuen Vergütungssystems Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems Konsequenzen für die Krankenhäuser Zusammenfassung Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 7 DRG‘s bilden ein Fallgruppensystem das alle stationären Krankenhausfälle in medizinisch sinnvolle und nach ökonomischem Aufwand vergleichbare DRG-Gruppen einteilt das die Bewertung der erbrachten Krankenhausleistungen in Verbindung bringt mit der Art der Behandlung das komplexen Fällen mit höherem Aufwand ein höheres Entgelt zuordnet das die Behandlung des Patienten im Krankenhaus insgesamt betrachtet und jeweils einer DRG eindeutig zuordnet Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 8 DRGs: Grundprinzip der Bewertung (am Beispiel AUS-RG) rein arithmetisch! DRG F 42 B Kreislaufstörungen ohne akuten Myokardinfarkt mit invasiven Untersuchungsverfahren ohne CC= 0,75 Mittleres Gewicht =1 DRG R 60 A Akute Leukämie mit katastrophalen CC = 7,51 multipliziert mit Basis-Fallwert = tatsächlicher Erlös analog Punktwert analog Punktzahl 0,75 x hyp. 3.500,- DM = 2.625,- DM = 1.342,14 € 7,51 x hyp. 3.500,- DM = 26.285,- DM = 13.439,31 € Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 9 Patientenklassifikation Basis: Australien Refined Diagnosis Related Groups (AR-DRG) mit 661 Fallgruppen (Version 4.1) und 23 HauptFallgruppen Für Abrechnung maximal drei Schweregrade Maximal 800 Fallgruppen (voll- und teilstationär) Änderungen dieser Obergrenzen bis 31.12.2005 nur einvernehmlich Jährliche Anpassung der Patientenklassifikation auf der Basis empirischer Daten. Die Vertragspartner vereinbaren hierzu ein streng regelgebundenes Vorgehen (z.B. Einrichtung neuer Fallgruppen in Abhängigkeit einer Mindestfallzahl, beispielsweise 1.500 Fälle) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 10 Patientenklassifikation 2/2 Für die sogenannten Frühumsteiger gilt für das Jahr 2003 der australische DRG-Fallpauschalenkatalog, aber keine Übernahme der Bewertungsrelationen Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 11 AR-DRG-Schweregradgruppierung Z 213 1 213 ohne weitere Differenzierung A 146 B 146 A 44 B 44 A 6 B 6 mit 2 Schweregradstufen 2 292 C 44 m. 3 Schweregr. 3 132 C 6 D 4 6 24 mit 4 Schweregradstufen AZ 409 B 196 C Basis-DRG‘s Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 50 D 6 661 Fallgruppen insgesamt 12 Fallschweremessung der AR-DRG Es muss eine Hauptdiagnose benannt werden Alle weiteren Diagnosen sind Nebendiagnosen Jeder Nebendiagnose wird über Tabellen eine Fallschwere zugeordnet Je nach Hauptdiagnose kann die gleiche Nebendiagnose unterschiedliche Fallschweren erzielen Alle Fallschweren der Nebendiagnosen werden zu einem Gesamtwert zusammengefasst In Kombination mit dem Alter, Geburtsgewicht etc. wird die endgültige Fallschwere ermittelt, wie sie sich in der DRG-Bezeichnung widerspiegelt Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 13 Neue Definition der Hauptdiagnose analog Australien Die Hauptdiagnose wird definiert als die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist. Quelle: DKR 0001, Version 1.0 Die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht der Aufnahmediagnose entsprechen. Die Umstände der Aufnahme eines stationären Patienten bestimmen die Auswahl der Hauptdiagnose. Bisher in Deutschland entscheidend: Ressourcenverbrauch Im AR-DRG-System gibt es Fehler-DRGs, falls die wesentliche Leistung ohne Bezug zur Hauptdiagnose (überdurchschnittliches Relativgewicht) erbracht wird Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 14 AR-DRG‘s – Fehler-DRG‘s = unter 1 % der Krankenhausfälle 901 Z 902 Z 903 Z 960 Z 961 Z 962 Z 963 Z - Ausgedehnte Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose Nicht ausgedehnte Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose Prostata Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose Nicht gruppierbar Nicht akzeptable Hauptdiagnose Nicht akzeptable geburtshilfliche Diagnosekombination Neonatale Diagnose mit nicht konsistenter Altersangabe Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 15 Ermittlung der AR-DRG durch den Grouper Hauptdiagnose Nebendiagnosen Prozeduren Der AR-DRG Grouper bestimmt aus einer definierten Menge an Parametern genau eine DRG Grouper DRG Entlassungsart Alter, ggf. Geburtsgew. ggf. VWD (1-Tages-Fall) Beatmungszeit (OPS) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 16 DRG / ICD / ICPM professional ist z.B. eine Kodiersoftware, die die Schlüsselnummern komfortabel an den DRG-Manager (= Grouper) übergibt Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 17 Aufbau der AR-DRG‘s-Bezeichnungen (FallgruppenNummern) Beispiel: B 70 C = Schlaganfall ohne andere Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen 1. Stelle: Bezeichnung der Hauptdiagnosegruppe, n = 23, Kode A – Z A = Pre-MDC (z.B. Transplantation) B = Nervensystem ... 9 = Error-DRG (Fehlerhafte Kodierung) 2.+3. Stelle: Teilgebiet innerhalb der Basisfallgruppen 01 – 39 Operativ: Chirurgisches Teilgebiet 40 – 59 Sonstige: Anderes Teilgebiet 60 – 99 Medizinisch: Konservatives Teilgebiet 4. Stelle: Schweregrad nach Ressourcenverbrauch A = höchster Ressourcenverbrauch B = zweithöchster Ressorcenverbrauch C = dritthöchster Ressourcenverbrauch D = vierthöchster Ressourcenverbrauch Z = kein Indikator Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 18 Auszug aus den AR-DRG‘s (Version 4.1) mit Kostengewichten DRG MDC Text A01Z A05Z B05Z B70A B70B B70C B70D B75Z F12Z F15Z F72A F72B J06A J06B Y01Z Y60Z Y61Z A A B B B B B B F F F F J J Y Y Y Lebertransplantation Herztransplantation Dekompression bei Karpaltunnel-Syndrom Schlaganfall mit Komplikationen und schwerwiegenden Diagnosen/Prozeduren Schlaganfall mit anderen Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen Schlaganfall ohne andere Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen Schlaganfall verstorben oder verlegt nach weniger als 5 Tagen Fieberkrämpfe Implantation eines Herzschrittmachers PTCA, ohne Myokardinfarkt, mit Stent-Implantation Instabile Angina pectoris mit katastrophalen oder schwerwiegenden CC Instabile Angina pectoris ohne katastrophalen oder schwerwiegenden CC Größere Eingriffe an der Brust bei bösartigen Neubildungen Größere Eingriffe an der Brust bei gutartigen Erkrankungen Schwerwiegende Verbrennungen 3. Grades Verbrennungen, Verl. in eine andere Einr. zur Akutbeh. nach < als 5 Tagen Schwerwiegende Verbrennungen Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk Gewicht 50,30 13,01 0,48 3,96 2,09 1,44 0,75 0,42 4,18 2,06 1,25 0,89 1,74 1,19 34,48 0,56 1,37 VD 35,88 23,13 1,12 19,76 10,11 6,73 1,69 1,57 4,86 3,11 5,55 3,51 5,68 2,83 46,62 1,25 4,72 Kosten in AUS$ 121.327 31.376 1.162 9.543 5.045 3.483 1.805 1.009 10.085 4.979 3.005 2.150 4.202 2.859 83.167 1.347 3.310 Umgerechnet in DM 1A$=1,10 DM 133.460 34.514 1.278 10.497 5.550 3.831 1.986 1.110 11.094 5.477 3.306 2.365 4.622 3.145 91.484 1.482 3.641 19 G-Relativgewichte = Kostengewichte 1/2 Ermittlung der Kostengewichte Auf der Basis deutscher Daten – keine Übernahme aus dem Ausland Mittelfristig Beteiligung aller Krankenhäuser Zunächst Stichprobe von 50 bis 100 Krankenhäusern (nur für die Gewichtung, nicht für die Ermittlung des Landes-Basisfallwertes) Kalkulationsleitfaden, Version 1.0, von der KPMG erstellt, liegt seit dem 2.4.2001 vor Retrospektiv auf Jahresbasis (Sonderfall 2001, Beginn der Leistungserfassung für die Kalkulation: 1.7.2001) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 20 G-Relativgewichte = Kostengewichte 2/2 Jährliche Anpassung Krankenhäuser ermitteln nur Rohfallkosten. Für die Aggregation zu Relativgewichten wird ein weiteres Gutachten vergeben Finanzierung der Kalkulation über DRG-Systemzuschlag Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 21 Methoden-Pretest-Vereinbarung vom 15.3.2001 Methodentest mit (26 – 7 =) 19 Krankenhäusern mit folgende Zielen: Überprüfung und ggf. Anpassung der Kalkulationsmethodik Klärung von Fragen zur Datenvalidierung und Identifizierung von Schnittstellenproblemen Nutzung als ersten Anhaltspunkt für spätere Kalkulationen der Relativgewichte Datengrundlage: 2. Quartal 2001 Datenlieferung bis 31.8.2001 an Datenannahmestelle Auswertungen durch eine DRG-Projektstelle (Interimsbüro, da noch kein funktionsfähiges DRG-Institut) Auswertung mit Abschlussbericht bis November 2001 Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 22 Ermittlung des krankenhausindividuellen Basisfallwertes in 2003 und 2004 ggf. ohne Abbildung von „Wirtschaftlichkeit“ Budget 2002 ./. Zusatzentgelte ./. Zuschläge/Abschläge ./. Erlöse der Psychiatrie ./. Entgelte bei VD-Überschreitung + allgemeine Preisentwicklung 2003 Casemix 2001 =DRG-Mengen*) DRGBudget 2003 ÷ prognostizierter Casemix 2003 = DRG-Mengen*) = *) = Summe der Relativgewichte Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk krankenhausindividueller Basisfallwert 2003 23 Die 3 bzw. 4 Faktoren für die Kalkulation der Krankenhausbudgets (AUS-Relativgewichte) 1,674 1,497 1,156 20.000 X 1.800,- € X 1,156 = 41,62 Mio. € Basisfallwert = 1.800,- € 0,651 0,802 (Haupt-)FallGruppe 1 2 3 4 Fallzahl X Ø Basis-Fallwert X Case-Mix-Index (CMI) +/- Zu- und Abschläge = Krankenhausbudget Quelle: in Anlehnung an Prof. Neubauer, KGNW-Forum 2000 am 19.6.2000 Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 24 Große Budgetumschichtungen zu erwarten (Kodierqualität 1999) Ergebnisse des AOK/3M-Projektes mit 61 Krankenhäusern aus dem gesamten Bundesgebiet KH 1 2 3 4 5 Budget 1999 DM 310.264.486 79.297.020 52.361.168 104.112.913 28.717.051 Fiktives DRG-Budget Differenz nach AR-Gewichten 1999 DM DM 266.668.438 - 43.596.048 76.527.165 2.769.855 54.087.949 1.726.781 118.790.168 14.677.255 33.197.709 4.480.658 Differenz Differenz 1999/AR(AUS) 1999/AP(NY) in % in % -14,05 -11,37 -3,49 2,68 3,30 -2,25 14,10 4,35 15,60 16,88 Fazit: Der budgetneutralen Einführung muss anschließend eine ....Konvergenzphase folgen Bandbreite des Deckungsgrades 1999 AR 81,04 % - 136,33 % AP 81,88 % - 135,47 % Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk AR AP CMI 1999 1,616 - 0,911 Ø 1,156 1,722 - 0,879 Ø 1,231 25 Wirkung der – nach Staaten – divergierenden Relativgewichte Krankenhaus A 1999 LKA-Budget NY-Gewichte CH-Gewichte AUS-Gewichte DM 104.112.913 108.641.114 116.517.966 118.790.169 Differenz DM 4.528.201 12.405.053 14.677.256 in v.H. 4,35 11,91 14,10 Krankenhaus B 1999 Budget 1999 NY-Gewichte CH-Gewichte AUS-Gewichte DM 52.361.168 51.184.362 54.752.566 54.087.949 Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk Differenz DM -1.176.806 2.391.398 1.726.781 in v.H. -2,25 4,57 3,30 26 Kennzahlen der AR-Hauptdiagnosegruppen (Kodierqualität 1999) MDC FallAnteil in % CMAnteil in % VD CMI DRGBasisErlöse fallwert pro Fall*) DM 0: Sonderfälle/Pre MDC 1: Nervensystem 2. Auge 3. HNO 4. Atmungsorgane 5. Kreislaufsystem 6. Verdauungsorgane 7: Leber, Galle und Pankreas 8: Muskel, Sklelett u. Bindegewebe 0,1 7,8 2,2 5,4 5,7 14,4 11,8 0,3 9,2 1,4 3,3 6,5 17,5 11,1 3,1 13,3 11,4 10,6 4,6 5,5 11,4 10,3 8,3 2,3932 1,4282 0,7947 0,7440 1,3906 1,4862 1,1491 9.721 5.801 3.228 3.022 5.649 6.037 4.668 3,6 11,2 1,4131 5.740 17,6 11,8 1,6102 6.541 DM Quelle: DKTIG-DRG-Projekt, Endergebnisse 1999 (671 Krankenhäuser), IMC *) = CMI x Projekt-Basisfallwert von 4.062,- DM (ABL: 4.108,- DM, NRW: 3.893,- DM) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 27 Kennzahlen der AR-Hauptdiagnosegruppen (Kodierqualität 1999) MDC Fallanteil in % CMAnteil in % VD CMI DRGErlöse pro Fall*) DM Basisfallwert DM 9: Haut, Subcut. Gewebe und Mamma 5,0 3,5 8,2 0,8512 3.458 10: Hormonelle u. Stoffwechselkrankh. 2,8 2,8 9,7 1,2073 4.904 11: Niere u. Harnwege 3,9 3,6 8,3 1,1242 4.567 12: Männl. Geschl.Org. 1,7 1,6 8,1 1,1516 4.678 13: Weibl. Geschl.Org. 4,5 3,3 7,1 0,91423.713 14: Schwangerschaft u. Geburt 6,8 4,4 5,5 0,7971 3.238 15: Neugeborene 4,7 3,8 6,2 0,9963 4.047 16: Blut u. blutbild. Organe 0,7 0,4 9,1 0,6893 2.800 Quelle: DKTIG-DRG-Projekt, Endergebnisse 1999 (671 Krankenhäuser), IMC *) = CMI x Projekt-Basisfallwert von 4.062,- DM (ABL: 4.108,- DM, NRW: 3.893,- DM) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 28 Kennzahlen der AR-Hauptdiagnosegruppen (Kodierqualität 1999) MDC 17: Neubildungen (hämatol. u. solide) 18: Infektionen und parasitäre Erkrank. 19: Psychiatr. Erkrank. 20: Alkohol- u. Drogenmißbrauch 21: Verletzungen u. Vergiftungen Fallanteil in % CMAnteil in % VD 8,1 CMI DRGErlöse pro Fall*) DM 1,5 1,6 0,6 1,0 0,8 1,2 0,9 0,6 7,0 0,8201 1,6 1,5 7,3 1,12554.572 Basisfallwert DM 1,31695.349 11,2 1,5056 12,3 1,5377 6.116 6.246 3.331 Quelle: DKTIG-DRG-Projekt, Endergebnisse 1999 (671 Krankenhäuser), IMC *) = CMI x Projekt-Basisfallwert von 4.062,- DM (ABL: 4.108,- DM, NRW: 3.893,- DM) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 29 Kennzahlen der AR-Hauptdiagnosegruppen (Kodierqualität 1999) MDC Fallanteil in % 22: Verbrennungen 0,1 23: Sonst. Erkrankungen 0,3 Insgesamt 100,0 Prognose: Kodierqualität 2007 CMAnteil in % VD CMI DRGErlöse pro Fall*) DM 0,2 0,2 12,2 1,8852 6,6 0,9056 7.658 3.679 100,0 9,0 1,2209 4.959 1,52614.959 Basisfallwert DM 4.062 3.249 Quelle: DKTIG-DRG-Projekt, Endergebnisse 1999 (671 Krankenhäuser), IMC *) = CMI x Projekt-Basisfallwert von 4.062,- DM (ABL: 4.108,- DM, NRW: 3.893,- DM) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 30 Überblick Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen Funktionsweise des neuen Vergütungssystems Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems Konsequenzen für die Krankenhäuser Zusammenfassung Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 31 Gesetzesverfahren 2001/02 = kleine Lösung Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (FPG), bestehend aus Änderung des SGB V und des KHG Reduzierung der BPflV auf psychiatrische Leistungen Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG Kabinettsentwürfe des Fallpauschalengesetzes und des Krankenhausentgeltgesetzes liegen seit dem 20.8.2001 vor, Zustimmung des Kabinetts am 29.8.2001 kleine Lösung, Rechtslage ab 1.1.2007 wird vor oder nach der übernächsten Bundestagswahl geregelt (keine Planungssicherheit für Krankenhäuser) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 32 Die großen ordnungspolitischen Fragen Sicherstellung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität Basisfallwertanpassung (Neutralisierung von Rightcodingund Upcoding-Effekten, Fallzahlexpansion usw.) (Fest-) Einheits- oder Höchstpreise landesweiter Gesamtbetrag (Landesbudgets) oder offenere Lösung mit flankierenden Maßnahmen (siehe KHEntgG-E) Mengenausgleiche (Mehr- oder Mindererlösausgleiche) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 33 Beitragssatzstabilität: Krankenkassen versus BMG Krankenkassen Höchstpreise Mengenbegrenzung Kostenträger favorisieren Landesbudget mit Basisfallwertdegression bei Mengenentwicklung BMG Ableitung des Landes-Basisfallwertes aus der Höhe der GKV-/PKV-Ausgaben und/oder den bisher vereinbarten krankenhausindividuellen Basisfallwerten individuelle Mengenvereinbarung ohne Mengenbegrenzung ja jein Beitragssatzstabilität Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 34 Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001) 1/13 Zeitplan 01.01.2003 optionale DRG-Einführung mit zweijähriger bugetneutraler Phase (2003 und 2004) 01.01.2004 verpflichtende DRG-Einführung mit einjähriger budgetneutraler Phase (2004) 2005 bis Ende 2006 Konvergenzphase 2007 DRG-Preissystem, Sach- und Rechtslage offen Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 35 Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001) Budgetneutrale Phase (2003/04) 2/13 Budgetvereinbarungen nach altem Recht (§ 6 BPflV) und damit Steuerung der Ausgabenentwicklung über die Zuwachsbegrenzung durch die Grundlohnrate nach § 71 SGB V und das Erfordernis der Zustimmung der Krankenkassen bei Veränderungen der Leistungsstrukturen und der Fallzahlen (§ 3 KHEntgG-E) derzeitiger Krankenhausvergleich entfällt ab 2003; zur Berücksichtigung von Leistungsveränderungen können DRG-Betriebsvergleiche herangezogen werden Krankenhausindividuelle Basisfallwerte; keine bundesoder landesweiten Basisfallwerte Krankenhausindividuelle DRG-Preise 2003/04 gelten nur für die Abrechnung Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 36 Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001) 3/13 Zusatzentgelte z.B. für Bluterpräparate, interkurrente Dialysen Vereinbarung von krankenhausindividuellen Entgelten für Nicht-DRG-Leistungen (z.B. Leistungen mit geringen Fallzahlen, in speziellen medizinischen Bereichen) Voraussetzung: Bundesebene stellt Kataloglücke gemeinsam fest (vgl. § 6 Abs. 1 KHEntgG-E) Ausgliederung der Ausbildungsstätten und der Mehrkosten für Ausbildungsvergütungen (Anrechnungsschlüssel 7 : 1) sowie Finanzierung über einen pauschalen Ausbildungszuschlag zu den Fallpauschalen aus einem Ausbildungsfonds bei der Landeskrankenhausgesellschaft (Fondslösung, § 17 a KHG-E) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 37 Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001) 4/13 Zuschläge a) für selten genutzte Versorgungsangebote (z.B. Betten für Schwerbrandverletzte, Tropenbetten) und b) zur Sicherung bedarfsgerechter wohnortnaher Versorgungsstrukturen (= Vorhaltung bei geringer Fallzahl), zur Subsidiarität siehe § 5 Abs. 2 KHEntgG-E c) zur Finanzierung der Qualitätssicherung Mehrerlösausgleich 2003: 75 % (es verbleiben beim Krankenhaus 25 %) 2004: 65 % (es verbleiben beim Krankenhaus 35 %) Mindererlösausgleich 2003: 60 %, für „Frühumsteiger“ 95 % (bevorzugte Einführungsbedingung) 2004: 40 % Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 38 Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001) 5/13 Stärkung des Beteiligungsrechts der Vertreter von Bundesärztekammer und Krankenpflegeberufen bei der Weiterentwicklung des DRG-Fallpauschalenkataloges sowie Einbeziehung von Vertretern der betroffenen medizinischen Fachgesellschaften der pharmazeutischen Industrie und der Industrie für Medizinprodukte (§ 17 b KHG-E) Die Ergebnisse der Kostenerhebungen und der DRGKalkulationen sollen in geeigneter Weise veröffentlicht werden (transparentes Verfahren) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 39 Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001) 6/13 weitere Vorgaben zur Qualitätssicherung, die über die mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 geschaffenen Vorgaben hinausgehen (§ 137 SGB V). Die Vertragsparteien auf Bundesebene sollen Vereinbarungen treffen über Mindestanforderungen an die Struktur- und Ergebnisqualität, bei geeigneten Leistungen Mindestmengen Inhalt und Umfang eines von den Krankenhäusern regelmäßig zu veröffentlichenden Qualitätsberichts Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 40 Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001) 7/13 Konvergenzphase (2005/06) Vereinbarung eines landesweiten geltenden Basisfallwertes, der das Preisniveau der Fallpauschalen und Zusatzentgelte festlegt, unter strenger Beachtung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität Möglichkeit für die Selbstverwaltung, bei Fallpauschalen mit auffälliger Mengenentwicklung Absenkung in den Bewertungsrelationen vorzunehmen (Kann-Vorschrift) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 41 Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001) 8/13 Zu erwartende Kodiereffekte (Right- und Up-Coding) werden zu 100 % bei der jährlichen Anpassung des Basisfallwertes sowie über die vorgesehene MDK-Prüfung der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren aufgefangen (§ 17 c KHG-E) Weiterhin Vereinbarung eines krankenhausindividuellen Erlösbudgets für die Erlöse aus Fallpauschalen und Zusatzentgelten; das bedeutet bei einem Einheitspreissystem die Vereinbarung des Leistungsvolumens (Art und Menge der DRG-Leistungen). Zusätzlich prospektiv vereinbarte Leistungen werden nicht mit ihrem Fallwert, sondern nur in Höhe der zusätzlich entstehenden, variablen Fallkosten (anteilige Personal- und Sachkosten) zusätzlich finanziert. Erlöse nicht vereinbarter Mehrleistungen sind zurückzuzahlen. Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 42 Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001) 9/13 Stufenweise Angleichung der Krankenhausbudgets an den Zielwert (krankenhausindividuelle Mengen x Landespreis) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 43 Stufenweise Angleichung der heutigen Krankenhausbudgets an den Zielwert (Menge x DRG-Landespreis) 1/3 101 Mio. € 99 Mio. € 1/3 100 Mio. € 1/3 96,7 Mio. € 93,3 Mio. € 90 Mio. € 120 Mio. € 113,3 Mio. € 106,7 Mio. € 98 Mio. € 2002 99 Mio. € 2003 100 Mio. € 2004 Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 2005 2006 2007 44 Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001) 11/13 Anpassungsproblem in der Konvergenzphase 2005/2006 in Hochpreisregionen (z.B. Berlin, Hamburg ...) Krankenhausindividueller Basisfallwert 2004/2005 = 3.002,- DM / 1.535,- E Landes-Basisfallwert 2005 = 4.588,- DM / 2.346,- E Bundes-Basisfallwert 2005 = 3.286,- DM / 1.680,- E Forderung der SpiK: Anhebung auf Landes-Basisfallwert ausschließen, soweit dieser über dem Bundesdurchschnitt liegt Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 45 Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001) 12/13 Zeitlich begrenzte Vereinbarung gesonderter fallbezogener Entgelte „vor Ort“ für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (innovative Leistungen), die mit den Fallpauschalen und Zusatzentgelten noch nicht sachgerecht vergütet werden können (§ 6 Abs. 2 KHEntgG-E) Finanzielle Sanktionen bei fehlerhafter Abrechnung von Fallpauschalen (zweifacher Rechnungsdifferenzbetrag) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 46 Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001) 13/13 Ordnungsrahmen ab 2007 noch offen Die Absicht, mittelfristig (nach 2007) bundesweite Basisfallwerte einzuführen, wird in der amtlichen Begründung des Fallpauschalengesetzes angekündigt Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 47 2. Konvergenzphase ab 2008? Vergleich der Fallkosten 1999 Fallkosten 1999 West-/OstFaktor Baden-Württemberg 6.276,25 1,00 Bayern 5.993,89 1,00 Berlin 8.641,03 1,00 Brandenburg 5.212,57 0,90 Bremen 7.051,88 1,00 Hamburg 7.939,16 1,00 Hessen 6.285,75 1,00 Mecklenburg-Vorpommern 5.095,38 0,90 Niedersachsen 6.063,86 1,00 Nordrhein-Westfalen 5.976,22 1,00 Rheinland-Pfalz 5.643,87 1,00 Saarland 6.298,88 1,00 Sachsen 5.448,61 0,90 Sachsen-Anhalt 5.493,90 0,90 Schleswig-Holstein 6.016,29 1,00 Thüringen 5.293,60 0,90 Mittelwert 6.086,05 Median 6.005,09 unteres Quartil 5.482,58 oberes Quartil 6.292,32 Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk vergleichbare Abweichung in % zum Fallkosten 1999 Mittelwert unteren Quartil 6.276,25 1,41 5,44 5.993,89 -3,15 0,69 8.641,03 39,63 45,16 5.791,74 -6,41 -2,70 7.051,88 13,95 18,47 7.939,16 28,28 33,37 6.285,75 1,57 5,60 5.661,53 -8,52 -4,89 6.063,86 -2,02 1,87 5.976,22 -3,43 0,40 5.643,87 -8,80 -5,19 6.298,88 1,78 5,82 6.054,01 -2,18 1,70 6.104,33 -1,36 2,55 6.016,29 -2,79 1,07 5.881,78 -4,96 -1,19 6.188,70 6.058,94 5.952,61 6.292,32 48 Zu- und Abschlagswirrwarr Langlieger Bauweise Notfall Dialyse Verlegung Ausbildung 3-Bett-Zimmer Wiederaufnahme Belegarzt Sicherstellung KH ohne Förderung Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk Vorstationär 49 Drei Zu- und Abschlagskategorien Fallbezug Ergänzende Rechnungslegung KH-bezogen Langlieger Dialyse Notfall Verlegung Vorstationär Ausbildung Wiederaufnahme Belegarzt X KH ohne Förderung Sicherstellung * X Bauweise *) Sicherstellungszuschlag für räumlich isolierte Krankenhäuser Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 50 Krankenhausbezogene Zu- und Abschläge 1/2 Konsens im Grundsatz: Notfallversorgung per Abschlag, Höhe bis 30.6.2002 Selten genutzte Spezialeinrichtungen und SicherstellungsZuschlags-Kriterien bis 30.6.2001, Höhe bis 30.6.2002 Keine Investitionskosten für nicht geförderte Krankenhäuser, im Gegensatz dazu § 3 Abs. 5 und § 4 Abs. 8 KHEntgG-E: Förderung neuer Investitionen, soweit der krankenhausindividuelle Basisfallwert den landesdurchschnittlichen Basisfallwert nicht überschreitet Begleitpersonen Zuschlagsregelung mit Tagesbezug bis 30.6.2002 Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 51 Krankenhausbezogene Zu- und Abschläge 2/2 Innovationen werden bei der Pflege der Relativgewichte berücksichtigt Einzelheiten bis 31.12.2002 festlegen Bislang nur wenige Abrechnungsgrundsätze und keine Abgrenzung zu komplementären Vergütungsbereichen DKG versus SpiK – kein Konsens Strukturkomponente = „Unwirtschaftlichkeitszuschlag (auch Türschildfinanzierung genannt)“ für Unikliniken und Maximalversorger / Alternative: Innovations-Zusatzentgelte für die Interimszeit Weiterbildung Ungünstige Baustruktur Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 52 Entgelte aus Abrechnungsbestimmungen teilweise noch offen 1/3 Langlieger Grenzverweildauerfestlegung via Perzentil, ergänzendes Entgelt (§ 8 Abs. 2 KHEntgG-E) Kurzlieger DRG-Abschlag oder TPS (Forderung der SpiK) Mindestverweildauer DRG-Abschlag (Forderung der SpiK) Verbringung Krankenhaus, das den Patienten stationär aufgenommen hat, berechnet die Fallpauschale (§ 8 Abs. 6 KHEntgG-E) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 53 Entgelte aus Abrechnungsbestimmungen teilweise noch offen 2/3 Verlegung a) Krankenhaus, das die Hauptleistung erbringt, rechnet DRG ab b) Krankenhaus vorher rechnet tagesbezogen ab (Aufwärtsverlegung c) Krankenhaus, das nachbehandelt, klärt Vergütung im Innenverhältnis mit Hauptleister (Abwärtsverlegung = Aufteilung der DRG), alternativ: Mindest-Verweildauer Wiederaufnahme Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk in GVD nicht abrechenbar 54 Entgelte aus Abrechnungsbestimmungen teilweise noch offen 3/3 Vorstationär nur falls ohne KH-Fall Nachstationär wie bisher bei FP, d.h. bis Grenzverweildauer mit DRG abgegolten (§ 8 Abs. 2 KHEntgG-E) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 55 Verhandlungsebenen Bund Pflege medizinische Klassifikation Ermittlung Relativgewichte Komplementäre Vergütungssysteme Rahmenvorgaben Qualitätssicherung Land Aushandeln Landesbudget (?) Anpassung Landesfallwert Durchführung Qualitätssicherung KH Fallpauschalmengen Ausgleichsberechnung Abgrenzung sonstiger Entgelte Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 56 Thesenpapier der HELIOS Kliniken GmbH zur DRG-Einführung These 1: Das DRG-System verbessert die Versorgungsqualität These 2: Das DRG-System ist dem jetzigen Entgeltsystem eindeutig überlegen These 3: Das DRG-System und der vorliegende Gesetzentwurf fördern medizinische Innovationen These 4: Die rasche Einführung des DRG-Systems ist möglich und sinnvoll These 5: Die zur Einführung des Systems erforderlichen Schritte müssen schnell und entschieden umgesetzt werden Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 57 Thesenpapier der HELIOS Kliniken GmbH zur DRG-Einführung These 6: Das DRG-System deckt praktisch alle Krankenhausleistungen ab These 7: Das DRG-System intensiviert den Qualitätswettbewerb und stärkt so die Medizin Quelle: www.helios-kliniken.de Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 58 Überblick Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen Funktionsweise des neuen Vergütungssystems Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems Konsequenzen für die Krankenhäuser Zusammenfassung Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 59 Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems 1/3 auf das Krankenhaus-System Spezialisierung des Leistungsspektrums der Krankenhäuser Verdrängung kostenungünstiger Krankenhäuser auf das einzelne Krankenhaus Reduzierung der Verweildauer Steigerung der Fallzahlen (deutsche Mentalität) Kodierungsoptimierung (Upcoding in Abgrenzung zum „Rightcoding“ in der Einführungsphase) Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 60 Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems 2/3 Einführung der patienten-/fallgruppenbezogenen Kostenträgerrechnung Abkehr von der funktionellen und Hinwendung zur objekt-, d.h. patienten- und prozessorientierten Betrachhtungsweise der Leistungsprozesse. Im Klartext: Wegfall von klassischen Abteilungsstrukturen Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 61 Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems 3/3 auf die Kostenträger leistungsgerechtere Verteilung der Finanzierung auf die einzelnen Kostenträger Kontrollaufwand (z.B. Kodierung, BV, MDK/LKG) Kosten der Pflege und Fortschreibung der Patientenklassifikation und der Relativgewichte durch das DRG-Institut (vgl. DRG-SystemzuschlagsGesetz) zukünftig Einführung einer fallbezogenen Krankenhausrahmenplanung (Daten nach § 301 SGB V) Einführung krankenkassenspezifischer Verhandlungen Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 62 Überblick Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen Funktionsweise des neuen Vergütungssystems Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems Konsequenzen für die Krankenhäuser Zusammenfassung Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 63 Dokumentation und Kodierqualität ab 1.1.2001 sind Basis der Krankenhausvergütung ab 1.1.2003 ...dargestellt am Beispiel der 7 kinderchirurgischen Fachbteilungen in WL CMI -AP(AOK) FA 1 2 3 4 5 6 7 0,77 1,01 0,78 0,97 0,58 0,84 0,88 Diagnose OP-Quote je Fall aus L 4 LKA (AOK) 2,30 2,91 2,14 1,99 2,34 2,04 2,15 38,86 % 33,11 % 61,93 % 57,76 % 14,14 % 69,32 % 73,15 % Merke: Unter-/ und ÜberKodierung werden „bestraft“ MINIMUM 0,58*) 1,99 14,14 % MAXIMUM 1,01*) 2,91 73,15 % Median 0,81 2,14 59,84 % Mittelwert 0,81 2,16 52,52 % Standardabw. 0,13 0,14 *) 0,58 x hypoth. 4.000,- DM = 2.320,- DM bzw. 1,01 x hypoth. 4.000,- DM = 4.040,- DM 64 Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk Der klinische Datensatz bildet die Grundlage jeder DRG-Zuordnung Dokumentation Diagnosen Prozeduren (Hauptdiagnose, Nebendiagnosen) ICD-10-SGB V OPS-301 Fallgruppe G-DRG Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 65 Neue Kodiersoftware ab 1.1.2001 1/2 ICD-10 - SGB V, Version 2.0, Stand 15.11.2000 neu bisher WHO 12.421 mögliche Schlüssel 8.082 mögliche Schlüssel 12.420 Schlüssel OPS-301, Version 2.0, Stand 15.11.2000 neu bisher 7.749 mögliche Schlüssel USA 3.545 mögliche Schlüssel 25.686 mögliche Schlüssel Beide sind seit dem 1.1.2001 einzusetzen Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 66 Neue Kodiersoftware ab 1.1.2001 2/2 OPS-Erweiterung nach vier Kriterien: 17 % DRG-relevant 18 % möglicherweise künftig DRG-relevant 63 % von Fachgesellschaften oder MDK gefordert 2 % Fehlerbereinigung Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 67 Konsequenzen für die Krankenhäuser aus Sicht der Kostenträger 1/2 (weitere) Preisanpassungen in 2002 (quasi Fürsorgepflicht der Kostenträger) (weitere) Kostenoptimierung, z.B. durch Prozessoptimierung Im Rahmen des Qualitätsmanagements Aufbau bzw. Ausbau der Infrastruktur für optimale, d.h. vollständige und korrekte Dokumentation und Kodierqualität, z.B. EDV, Etablierung eines Medizinischen Controllings (neben dem Kosten- und Erlös-Controlling), Neuausrichtung der elektronischen Informationstechnologie Information und Motivation aller Mitarbeiter über den DRG-Einsatz Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 68 Konsequenzen für die Krankenhäuser aus Sicht der Kostenträger 2/2 Schulung und Motivation der DRG-tangierten Mitarbeiter u.a. in den Bereichen Medizin / Pflege / Controlling / Patientenverwaltung, EDV im IV. Quartal 2000 zur Vorbereitung auf das Referenzjahr 2001 für die Relativgewichte 2003 Fortsetzung der Schulung nach Vorlage der „speziellen“ Kodierrichtlinien im Herbst 2001 Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 69 Überblick Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen Funktionsweise des neuen Vergütungssystems Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems Konsequenzen für die Krankenhäuser Zusammenfassung Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 70 Zusammenfassung Mit den G-DRG‘s kommt die leistungsorientierte Vergütung Für die Krankenkassen ist der Grundsatz der Beitragssatzstabilität auch für das neue Vergütungssystem ab 1.1.2003 unabdingbare Geschäftsgrundlage Die DRG-Abrechnung beginnt 2003/04 budgetneutral Einheits- oder Höchstpreise bestimmen die Diskussion in den nächsten 4 Monaten Für die geplante Konvergenzphase (2005 bis 2006) wird eine Rechtsgrundlage (KHG, KHEntG) geschaffen Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 71 Zusammenfassung Kein Strukturzuschlag für Universitätskliniken und Krankenhäuser der Maximalversorgung Vollständige Dokumentation und korrekte Kodierung sichern die Arbeitsplätze im Krankenhaus „Wenn sich Chefärzte früher auf Kongressen begegnet sind, hat man mit den Betten und ihrer Auslastung geprahlt - jetzt geht es um die behandelten Fälle, den Fallpreis und den CaseMix-Index.“ Dr. Manfred Ramme, Klinikum Nord-Heidberg Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 72 Vielen Dank für Ihr Interesse! Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 73 BACKUP Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 74 Wichtige Kennzahlen der Krankenhausnutzung in Australien, Deutschland und USA USA Fälle je 1.000 Einwohner Australien Deutschland 114,9 152,1 188,3 5,1 5,5 11,3 585,3 839,8 2.109,1 Verweildauer ohne Stundenfälle Tage je 1.000 Einwohner Tage je 1.000 Einwohner in Prozent des deutschen Wertes 27,8 % 39,8 % 100 % Quelle: OECD-Gesundheitsdaten 1997, PD Dr. Thomas Mansky, Fulda Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 75