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G-DRGs – aus Sicht der Krankenkassen
D ie gerechte Verteilung der
R essourcen im deutschen
G esundheitsmarkt
ebs Gesundheitsakadamie GmbH
Brush-up 2001
am 8. September 2001
in Oestrich-Winkel
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
AOK-Regionaldirektor
Ulrich Neumann
Vorsitzender
der Arbeitsgemeinschaft der
Sozialleistungsträger im
Ruhrbezirk
0
Überblick
 Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
 Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
 Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
 Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems
 Konsequenzen für die Krankenhäuser
 Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
1
Überblick
 Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
 Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
 Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
 Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems
 Konsequenzen für die Krankenhäuser
 Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
2
Gesetzesauftrag für die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems (§ 17 b KHG)
 Durchgängiges, leistungsorientiertes, pauschalierendes
Vergütungssystem – Ausnahme: psychiatrische
Leistungen
 International eingesetztes Vergütungssystem auf der
Grundlage von Diagnosis Related Groups (DRG‘s)
 Komplexitäten und Komorbiditäten (KK oder CC) sind
abzubilden
 Praktikabler Differenzierungsgrad – nicht Tausende von FP
 Für voll- und teilstationäre Leistungen
 Fallgruppen und Bewertungsrelationen bundeseinheitlich
 Bundeseinheitliche Regeln für Zu- und Abschläge
 Basisfallwerte/Punktwerte können nach Regionen
differenziert festgelegt werden
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
3
Ziele des Gesetzgebers mit der Einführung von DRG‘s
 Einführung einer leistungsorientierten Vergütung der
Krankenhäuser
 Mehr Transparenz über die Leistungs- und Kostenstrukturen
 Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven
 Verkürzung der im internationalen Vergleich zu langen Verweildauern der Patienten im Krankenhaus
 Mehr Wettbewerb um eine qualitativ gute Versorgung
 Umsetzung des Prinzips „das Geld folgt der Leistung“
 Optimierung der Versorgungsstrukturen
 Stabilisierung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (???)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
4
neu:
optional,
ab 1.1.2004
verbindlich
Enger Zeitplan zur Einführung der G-DRG
2000
1.1
2001
30.6.
2002
2003
31.12.
1.1
DRG‘s budgetneutral
Übermittlung der Leistungsdaten für RG
Vereinbarung der Relativgewichte
Beginn der DRG-fähigen Leistungserfassung
Ersatzvornahme durch BMG bei Nichteinigung; entfällt, da Vereinbarung
Einigung über Grundstrukturen des Vergütungssystems und über Verfahren
zur Ermittlung der Bewertungsrelationen (DKG, SpiK)
Inkrafttreten KHG zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
5
Umstellung auf DRG‘s, die größte Herausforderung für die
Krankenhäuser
78%
bis 2002
ab 1.1.2003
0%
22%
20%
10%
80%
20%
30%
Pflegesätze
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Fallpauschalen/(Zusatz-)Sonderentgelte
6
Überblick
 Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
 Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
 Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
 Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems
 Konsequenzen für die Krankenhäuser
 Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
7
DRG‘s bilden ein Fallgruppensystem
 das alle stationären Krankenhausfälle in medizinisch
sinnvolle und nach ökonomischem Aufwand vergleichbare DRG-Gruppen einteilt
 das die Bewertung der erbrachten Krankenhausleistungen
in Verbindung bringt mit der Art der Behandlung
 das komplexen Fällen mit höherem Aufwand ein höheres
Entgelt zuordnet
 das die Behandlung des Patienten im Krankenhaus insgesamt betrachtet und jeweils einer DRG eindeutig zuordnet
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
8
DRGs: Grundprinzip der Bewertung (am Beispiel
AUS-RG)
rein
arithmetisch!
DRG F 42 B
Kreislaufstörungen ohne
akuten Myokardinfarkt
mit invasiven Untersuchungsverfahren
ohne CC= 0,75
Mittleres
Gewicht
=1
DRG R 60 A
Akute Leukämie
mit katastrophalen CC
= 7,51
multipliziert mit Basis-Fallwert = tatsächlicher Erlös
analog
Punktwert
analog
Punktzahl
0,75 x hyp. 3.500,- DM = 2.625,- DM = 1.342,14 € 7,51 x hyp. 3.500,- DM = 26.285,- DM = 13.439,31 €
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
9
Patientenklassifikation
 Basis: Australien Refined Diagnosis Related Groups
(AR-DRG) mit 661 Fallgruppen (Version 4.1) und 23 HauptFallgruppen
 Für Abrechnung maximal drei Schweregrade
 Maximal 800 Fallgruppen (voll- und teilstationär)
 Änderungen dieser Obergrenzen bis 31.12.2005 nur
einvernehmlich
 Jährliche Anpassung der Patientenklassifikation auf der
Basis empirischer Daten. Die Vertragspartner vereinbaren
hierzu ein streng regelgebundenes Vorgehen (z.B. Einrichtung neuer Fallgruppen in Abhängigkeit einer Mindestfallzahl, beispielsweise 1.500 Fälle)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
10
Patientenklassifikation
2/2
 Für die sogenannten Frühumsteiger gilt für das Jahr 2003
der australische DRG-Fallpauschalenkatalog, aber keine
Übernahme der Bewertungsrelationen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
11
AR-DRG-Schweregradgruppierung
Z 213
1 213
ohne weitere Differenzierung
A 146
B 146
A
44
B
44
A
6
B
6
mit 2 Schweregradstufen
2 292
C
44
m. 3 Schweregr.
3 132
C
6
D
4
6
24
mit 4 Schweregradstufen
AZ 409
B 196
C
Basis-DRG‘s
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
50
D
6
 661
Fallgruppen insgesamt
12
Fallschweremessung der AR-DRG
 Es muss eine Hauptdiagnose benannt werden
 Alle weiteren Diagnosen sind Nebendiagnosen
 Jeder Nebendiagnose wird über Tabellen eine Fallschwere zugeordnet
 Je nach Hauptdiagnose kann die gleiche Nebendiagnose unterschiedliche Fallschweren erzielen
 Alle Fallschweren der Nebendiagnosen werden zu einem
Gesamtwert zusammengefasst
 In Kombination mit dem Alter, Geburtsgewicht etc. wird
die endgültige Fallschwere ermittelt, wie sie sich in der
DRG-Bezeichnung widerspiegelt
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
13
Neue Definition der Hauptdiagnose analog Australien
 Die Hauptdiagnose wird definiert als die Diagnose, die
nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.
Quelle: DKR 0001, Version 1.0

Die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht
der Aufnahmediagnose entsprechen. Die Umstände der
Aufnahme eines stationären Patienten bestimmen die
Auswahl der Hauptdiagnose.
 Bisher in Deutschland entscheidend: Ressourcenverbrauch
 Im AR-DRG-System gibt es Fehler-DRGs, falls die wesentliche Leistung ohne Bezug zur Hauptdiagnose (überdurchschnittliches Relativgewicht) erbracht wird
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
14
AR-DRG‘s – Fehler-DRG‘s = unter 1 % der Krankenhausfälle
901 Z 902 Z 903 Z 960 Z 961 Z 962 Z 963 Z -
Ausgedehnte Prozedur ohne Bezug zur
Hauptdiagnose
Nicht ausgedehnte Prozedur ohne Bezug
zur Hauptdiagnose
Prostata Prozedur ohne Bezug zur
Hauptdiagnose
Nicht gruppierbar
Nicht akzeptable Hauptdiagnose
Nicht akzeptable geburtshilfliche Diagnosekombination
Neonatale Diagnose mit nicht konsistenter
Altersangabe
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
15
Ermittlung der AR-DRG durch den Grouper
Hauptdiagnose
Nebendiagnosen
Prozeduren
Der AR-DRG Grouper
bestimmt aus einer definierten
Menge an Parametern genau
eine DRG
Grouper
DRG
Entlassungsart
Alter, ggf. Geburtsgew.
ggf. VWD (1-Tages-Fall)
Beatmungszeit (OPS)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
16
DRG / ICD / ICPM professional
ist z.B. eine Kodiersoftware, die die Schlüsselnummern
komfortabel an den DRG-Manager (= Grouper) übergibt
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
17
Aufbau der AR-DRG‘s-Bezeichnungen (FallgruppenNummern)
Beispiel:
B 70 C = Schlaganfall ohne andere Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen
1. Stelle:
Bezeichnung der Hauptdiagnosegruppe,
n = 23, Kode A – Z
A = Pre-MDC (z.B. Transplantation)
B = Nervensystem
...
9 = Error-DRG (Fehlerhafte Kodierung)
2.+3. Stelle: Teilgebiet innerhalb der Basisfallgruppen
01 – 39 Operativ: Chirurgisches Teilgebiet
40 – 59 Sonstige: Anderes Teilgebiet
60 – 99 Medizinisch: Konservatives Teilgebiet
4. Stelle:
Schweregrad nach Ressourcenverbrauch
A = höchster Ressourcenverbrauch
B = zweithöchster Ressorcenverbrauch
C = dritthöchster Ressourcenverbrauch
D = vierthöchster Ressourcenverbrauch
Z = kein Indikator
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
18
Auszug aus den AR-DRG‘s (Version 4.1) mit Kostengewichten
DRG
MDC Text
A01Z
A05Z
B05Z
B70A
B70B
B70C
B70D
B75Z
F12Z
F15Z
F72A
F72B
J06A
J06B
Y01Z
Y60Z
Y61Z
A
A
B
B
B
B
B
B
F
F
F
F
J
J
Y
Y
Y
Lebertransplantation
Herztransplantation
Dekompression bei Karpaltunnel-Syndrom
Schlaganfall mit Komplikationen und schwerwiegenden Diagnosen/Prozeduren
Schlaganfall mit anderen Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen
Schlaganfall ohne andere Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen
Schlaganfall verstorben oder verlegt nach weniger als 5 Tagen
Fieberkrämpfe
Implantation eines Herzschrittmachers
PTCA, ohne Myokardinfarkt, mit Stent-Implantation
Instabile Angina pectoris mit katastrophalen oder schwerwiegenden CC
Instabile Angina pectoris ohne katastrophalen oder schwerwiegenden CC
Größere Eingriffe an der Brust bei bösartigen Neubildungen
Größere Eingriffe an der Brust bei gutartigen Erkrankungen
Schwerwiegende Verbrennungen 3. Grades
Verbrennungen, Verl. in eine andere Einr. zur Akutbeh. nach < als 5 Tagen
Schwerwiegende Verbrennungen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
Gewicht
50,30
13,01
0,48
3,96
2,09
1,44
0,75
0,42
4,18
2,06
1,25
0,89
1,74
1,19
34,48
0,56
1,37
VD
35,88
23,13
1,12
19,76
10,11
6,73
1,69
1,57
4,86
3,11
5,55
3,51
5,68
2,83
46,62
1,25
4,72
Kosten in
AUS$
121.327
31.376
1.162
9.543
5.045
3.483
1.805
1.009
10.085
4.979
3.005
2.150
4.202
2.859
83.167
1.347
3.310
Umgerechnet
in DM
1A$=1,10 DM
133.460
34.514
1.278
10.497
5.550
3.831
1.986
1.110
11.094
5.477
3.306
2.365
4.622
3.145
91.484
1.482
3.641
19
G-Relativgewichte = Kostengewichte
1/2
Ermittlung der Kostengewichte
 Auf der Basis deutscher Daten – keine Übernahme aus
dem Ausland
 Mittelfristig Beteiligung aller Krankenhäuser
 Zunächst Stichprobe von 50 bis 100 Krankenhäusern
(nur für die Gewichtung, nicht für die Ermittlung des
Landes-Basisfallwertes)
 Kalkulationsleitfaden, Version 1.0, von der KPMG erstellt,
liegt seit dem 2.4.2001 vor
 Retrospektiv auf Jahresbasis (Sonderfall 2001, Beginn
der Leistungserfassung für die Kalkulation: 1.7.2001)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
20
G-Relativgewichte = Kostengewichte
2/2
 Jährliche Anpassung
 Krankenhäuser ermitteln nur Rohfallkosten. Für die
Aggregation zu Relativgewichten wird ein weiteres Gutachten vergeben
 Finanzierung der Kalkulation über DRG-Systemzuschlag
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
21
Methoden-Pretest-Vereinbarung vom 15.3.2001
 Methodentest mit (26 – 7 =) 19 Krankenhäusern mit
folgende Zielen:
 Überprüfung und ggf. Anpassung der Kalkulationsmethodik
 Klärung von Fragen zur Datenvalidierung und
Identifizierung von Schnittstellenproblemen
 Nutzung als ersten Anhaltspunkt für spätere Kalkulationen der Relativgewichte
 Datengrundlage: 2. Quartal 2001
 Datenlieferung bis 31.8.2001 an Datenannahmestelle
 Auswertungen durch eine DRG-Projektstelle (Interimsbüro, da noch kein funktionsfähiges DRG-Institut)
 Auswertung mit Abschlussbericht bis November 2001
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
22
Ermittlung des krankenhausindividuellen Basisfallwertes
in 2003 und 2004 ggf. ohne Abbildung von „Wirtschaftlichkeit“
Budget 2002
./. Zusatzentgelte
./. Zuschläge/Abschläge
./. Erlöse der Psychiatrie
./. Entgelte bei VD-Überschreitung
+ allgemeine Preisentwicklung 2003
Casemix
2001
=DRG-Mengen*)
DRGBudget 2003
÷
prognostizierter Casemix
2003
= DRG-Mengen*)
=
*) = Summe der Relativgewichte
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
krankenhausindividueller
Basisfallwert
2003
23
Die 3 bzw. 4 Faktoren für die Kalkulation der Krankenhausbudgets (AUS-Relativgewichte)
1,674
1,497
1,156
20.000
X 1.800,- €
X 1,156
= 41,62 Mio. €
Basisfallwert = 1.800,- €
0,651
0,802
(Haupt-)FallGruppe 1
2
3
4
Fallzahl
X Ø Basis-Fallwert
X Case-Mix-Index (CMI)
+/- Zu- und Abschläge
= Krankenhausbudget
Quelle: in Anlehnung an Prof. Neubauer, KGNW-Forum 2000 am 19.6.2000
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
24
Große Budgetumschichtungen zu erwarten
(Kodierqualität 1999)
Ergebnisse des AOK/3M-Projektes mit 61 Krankenhäusern aus dem gesamten Bundesgebiet
KH
1
2
3
4
5
Budget 1999
DM
310.264.486
79.297.020
52.361.168
104.112.913
28.717.051
Fiktives DRG-Budget
Differenz
nach AR-Gewichten
1999
DM
DM
266.668.438
- 43.596.048
76.527.165
2.769.855
54.087.949
1.726.781
118.790.168
14.677.255
33.197.709
4.480.658
Differenz
Differenz
1999/AR(AUS) 1999/AP(NY)
in %
in %
-14,05
-11,37
-3,49
2,68
3,30
-2,25
14,10
4,35
15,60
16,88
Fazit: Der budgetneutralen Einführung muss anschließend eine ....Konvergenzphase
folgen
Bandbreite
des Deckungsgrades 1999
AR
81,04 % - 136,33 %
AP
81,88 % - 135,47 %
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
AR
AP
CMI 1999
1,616 - 0,911 Ø 1,156
1,722 - 0,879 Ø 1,231
25
Wirkung der – nach Staaten – divergierenden Relativgewichte
Krankenhaus A
1999
LKA-Budget
NY-Gewichte
CH-Gewichte
AUS-Gewichte
DM
104.112.913
108.641.114
116.517.966
118.790.169
Differenz
DM
4.528.201
12.405.053
14.677.256
in v.H.
4,35
11,91
14,10
Krankenhaus B
1999
Budget 1999
NY-Gewichte
CH-Gewichte
AUS-Gewichte
DM
52.361.168
51.184.362
54.752.566
54.087.949
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
Differenz
DM
-1.176.806
2.391.398
1.726.781
in v.H.
-2,25
4,57
3,30
26
Kennzahlen der AR-Hauptdiagnosegruppen
(Kodierqualität 1999)
MDC
FallAnteil
in %
CMAnteil
in %
VD
CMI
DRGBasisErlöse
fallwert
pro Fall*)
DM
0: Sonderfälle/Pre MDC
1: Nervensystem
2. Auge
3. HNO
4. Atmungsorgane
5. Kreislaufsystem
6. Verdauungsorgane
7: Leber, Galle und
Pankreas
8: Muskel, Sklelett u.
Bindegewebe
0,1
7,8
2,2
5,4
5,7
14,4
11,8
0,3
9,2
1,4
3,3
6,5
17,5
11,1
3,1
13,3
11,4
10,6
4,6
5,5
11,4
10,3
8,3
2,3932
1,4282
0,7947
0,7440
1,3906
1,4862
1,1491
9.721
5.801
3.228
3.022
5.649
6.037
4.668
3,6
11,2 1,4131
5.740
17,6
11,8 1,6102
6.541
DM
Quelle: DKTIG-DRG-Projekt, Endergebnisse 1999 (671 Krankenhäuser), IMC
*) = CMI x Projekt-Basisfallwert von 4.062,- DM (ABL: 4.108,- DM, NRW: 3.893,- DM)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
27
Kennzahlen der AR-Hauptdiagnosegruppen
(Kodierqualität 1999)
MDC
Fallanteil
in %
CMAnteil
in %
VD
CMI
DRGErlöse
pro Fall*)
DM
Basisfallwert
DM
9: Haut, Subcut. Gewebe und Mamma
5,0
3,5
8,2 0,8512 3.458
10: Hormonelle u. Stoffwechselkrankh.
2,8
2,8
9,7 1,2073 4.904
11: Niere u. Harnwege
3,9
3,6
8,3 1,1242 4.567
12: Männl. Geschl.Org.
1,7
1,6
8,1 1,1516 4.678
13: Weibl. Geschl.Org.
4,5
3,3
7,1 0,91423.713
14: Schwangerschaft
u. Geburt
6,8
4,4
5,5 0,7971 3.238
15: Neugeborene
4,7
3,8
6,2 0,9963 4.047
16: Blut u. blutbild.
Organe
0,7
0,4
9,1 0,6893 2.800
Quelle: DKTIG-DRG-Projekt, Endergebnisse 1999 (671 Krankenhäuser), IMC
*) = CMI x Projekt-Basisfallwert von 4.062,- DM (ABL: 4.108,- DM, NRW: 3.893,- DM)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
28
Kennzahlen der AR-Hauptdiagnosegruppen
(Kodierqualität 1999)
MDC
17: Neubildungen
(hämatol. u. solide)
18: Infektionen und
parasitäre Erkrank.
19: Psychiatr. Erkrank.
20: Alkohol- u. Drogenmißbrauch
21: Verletzungen u.
Vergiftungen
Fallanteil
in %
CMAnteil
in %
VD
8,1
CMI
DRGErlöse
pro Fall*)
DM
1,5
1,6
0,6
1,0
0,8
1,2
0,9
0,6
7,0
0,8201
1,6
1,5
7,3
1,12554.572
Basisfallwert
DM
1,31695.349
11,2 1,5056
12,3 1,5377
6.116
6.246
3.331
Quelle: DKTIG-DRG-Projekt, Endergebnisse 1999 (671 Krankenhäuser), IMC
*) = CMI x Projekt-Basisfallwert von 4.062,- DM (ABL: 4.108,- DM, NRW: 3.893,- DM)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
29
Kennzahlen der AR-Hauptdiagnosegruppen
(Kodierqualität 1999)
MDC
Fallanteil
in %
22: Verbrennungen
0,1
23: Sonst. Erkrankungen 0,3
Insgesamt
100,0
Prognose: Kodierqualität 2007
CMAnteil
in %
VD
CMI
DRGErlöse
pro Fall*)
DM
0,2
0,2
12,2 1,8852
6,6 0,9056
7.658
3.679
100,0
9,0 1,2209
4.959
1,52614.959
Basisfallwert
DM
4.062
3.249
Quelle: DKTIG-DRG-Projekt, Endergebnisse 1999 (671 Krankenhäuser), IMC
*) = CMI x Projekt-Basisfallwert von 4.062,- DM (ABL: 4.108,- DM, NRW: 3.893,- DM)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
30
Überblick
 Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
 Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
 Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
 Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems
 Konsequenzen für die Krankenhäuser
 Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
31
Gesetzesverfahren 2001/02 = kleine Lösung
 Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (FPG), bestehend
aus
 Änderung des SGB V und des KHG
 Reduzierung der BPflV auf psychiatrische Leistungen
 Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG
 Kabinettsentwürfe des Fallpauschalengesetzes und des
Krankenhausentgeltgesetzes liegen seit dem 20.8.2001
vor, Zustimmung des Kabinetts am 29.8.2001
 kleine Lösung, Rechtslage ab 1.1.2007 wird vor oder nach
der übernächsten Bundestagswahl geregelt (keine
Planungssicherheit für Krankenhäuser)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
32
Die großen ordnungspolitischen Fragen
 Sicherstellung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität
 Basisfallwertanpassung (Neutralisierung von Rightcodingund Upcoding-Effekten, Fallzahlexpansion usw.)
 (Fest-) Einheits- oder Höchstpreise
 landesweiter Gesamtbetrag (Landesbudgets) oder
offenere Lösung mit flankierenden Maßnahmen (siehe
KHEntgG-E)
 Mengenausgleiche (Mehr- oder Mindererlösausgleiche)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
33
Beitragssatzstabilität:
Krankenkassen versus BMG
Krankenkassen
 Höchstpreise
 Mengenbegrenzung
Kostenträger favorisieren Landesbudget
mit Basisfallwertdegression bei
Mengenentwicklung
BMG
 Ableitung des Landes-Basisfallwertes aus der Höhe der
GKV-/PKV-Ausgaben und/oder
den bisher vereinbarten krankenhausindividuellen Basisfallwerten
 individuelle Mengenvereinbarung ohne Mengenbegrenzung
ja
jein
Beitragssatzstabilität
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
34
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001)
1/13
Zeitplan
 01.01.2003 optionale DRG-Einführung mit zweijähriger
bugetneutraler Phase (2003 und 2004)
 01.01.2004 verpflichtende DRG-Einführung mit einjähriger
budgetneutraler Phase (2004)
 2005 bis Ende 2006 Konvergenzphase
 2007 DRG-Preissystem, Sach- und Rechtslage offen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
35
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001)
Budgetneutrale Phase (2003/04)
2/13
 Budgetvereinbarungen nach altem Recht (§ 6 BPflV)
und damit Steuerung der Ausgabenentwicklung über die
Zuwachsbegrenzung durch die Grundlohnrate nach
§ 71 SGB V und das Erfordernis der Zustimmung der
Krankenkassen bei Veränderungen der Leistungsstrukturen und der Fallzahlen (§ 3 KHEntgG-E)
 derzeitiger Krankenhausvergleich entfällt ab 2003; zur
Berücksichtigung von Leistungsveränderungen können
DRG-Betriebsvergleiche herangezogen werden
 Krankenhausindividuelle Basisfallwerte; keine bundesoder landesweiten Basisfallwerte
 Krankenhausindividuelle DRG-Preise 2003/04 gelten nur
für die Abrechnung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
36
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001)
3/13
 Zusatzentgelte z.B. für Bluterpräparate, interkurrente
Dialysen
 Vereinbarung von krankenhausindividuellen Entgelten
für Nicht-DRG-Leistungen (z.B. Leistungen mit geringen
Fallzahlen, in speziellen medizinischen Bereichen)
Voraussetzung: Bundesebene stellt Kataloglücke gemeinsam fest (vgl. § 6 Abs. 1 KHEntgG-E)
 Ausgliederung der Ausbildungsstätten und der Mehrkosten für Ausbildungsvergütungen (Anrechnungsschlüssel 7 : 1) sowie Finanzierung über einen pauschalen
Ausbildungszuschlag zu den Fallpauschalen aus einem
Ausbildungsfonds bei der Landeskrankenhausgesellschaft
(Fondslösung, § 17 a KHG-E)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
37
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001)
4/13
 Zuschläge
a) für selten genutzte Versorgungsangebote (z.B. Betten
für Schwerbrandverletzte, Tropenbetten) und
b) zur Sicherung bedarfsgerechter wohnortnaher Versorgungsstrukturen (= Vorhaltung bei geringer Fallzahl), zur Subsidiarität siehe § 5 Abs. 2 KHEntgG-E
c) zur Finanzierung der Qualitätssicherung
 Mehrerlösausgleich
 2003: 75 % (es verbleiben beim Krankenhaus 25 %)
 2004: 65 % (es verbleiben beim Krankenhaus 35 %)
 Mindererlösausgleich
 2003: 60 %, für „Frühumsteiger“ 95 % (bevorzugte
Einführungsbedingung)
 2004: 40 %
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
38
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001)
5/13
 Stärkung des Beteiligungsrechts der Vertreter von
Bundesärztekammer und Krankenpflegeberufen bei der
Weiterentwicklung des DRG-Fallpauschalenkataloges
sowie Einbeziehung von Vertretern
 der betroffenen medizinischen Fachgesellschaften
 der pharmazeutischen Industrie und
 der Industrie für Medizinprodukte
(§ 17 b KHG-E)
 Die Ergebnisse der Kostenerhebungen und der DRGKalkulationen sollen in geeigneter Weise veröffentlicht
werden (transparentes Verfahren)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
39
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001)
6/13
 weitere Vorgaben zur Qualitätssicherung, die über die
mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 geschaffenen Vorgaben hinausgehen (§ 137 SGB V). Die Vertragsparteien auf Bundesebene sollen Vereinbarungen treffen
über
 Mindestanforderungen an die Struktur- und Ergebnisqualität,
 bei geeigneten Leistungen Mindestmengen
 Inhalt und Umfang eines von den Krankenhäusern
regelmäßig zu veröffentlichenden Qualitätsberichts
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
40
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001)
7/13
Konvergenzphase (2005/06)
 Vereinbarung eines landesweiten geltenden Basisfallwertes, der das Preisniveau der Fallpauschalen und
Zusatzentgelte festlegt, unter strenger Beachtung des
Grundsatzes der Beitragssatzstabilität
 Möglichkeit für die Selbstverwaltung, bei Fallpauschalen
mit auffälliger Mengenentwicklung Absenkung in den
Bewertungsrelationen vorzunehmen (Kann-Vorschrift)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
41
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001)
8/13
 Zu erwartende Kodiereffekte (Right- und Up-Coding)
werden zu 100 % bei der jährlichen Anpassung des
Basisfallwertes sowie über die vorgesehene MDK-Prüfung
der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren aufgefangen (§ 17 c KHG-E)
 Weiterhin Vereinbarung eines krankenhausindividuellen
Erlösbudgets für die Erlöse aus Fallpauschalen und
Zusatzentgelten; das bedeutet bei einem Einheitspreissystem die Vereinbarung des Leistungsvolumens (Art
und Menge der DRG-Leistungen). Zusätzlich prospektiv
vereinbarte Leistungen werden nicht mit ihrem Fallwert,
sondern nur in Höhe der zusätzlich entstehenden, variablen Fallkosten (anteilige Personal- und Sachkosten)
zusätzlich finanziert. Erlöse nicht vereinbarter Mehrleistungen sind zurückzuzahlen.
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
42
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001)
9/13
 Stufenweise Angleichung der Krankenhausbudgets an
den Zielwert (krankenhausindividuelle Mengen x Landespreis)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
43
Stufenweise Angleichung der heutigen Krankenhausbudgets an den Zielwert (Menge x DRG-Landespreis)
1/3
101 Mio. €
99 Mio. €
1/3
100 Mio. €
1/3
96,7 Mio. €
93,3 Mio. €
90 Mio. €
120 Mio. €
113,3 Mio. €
106,7 Mio. €
98 Mio. €
2002
99 Mio. €
2003
100 Mio. €
2004
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
2005
2006
2007
44
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001)
11/13
Anpassungsproblem in der Konvergenzphase 2005/2006
in Hochpreisregionen (z.B. Berlin, Hamburg ...)
 Krankenhausindividueller Basisfallwert 2004/2005
= 3.002,- DM / 1.535,- E
 Landes-Basisfallwert 2005
= 4.588,- DM / 2.346,- E
 Bundes-Basisfallwert 2005
= 3.286,- DM / 1.680,- E
Forderung der SpiK: Anhebung auf Landes-Basisfallwert
ausschließen, soweit dieser über dem Bundesdurchschnitt
liegt
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
45
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001)
12/13
 Zeitlich begrenzte Vereinbarung gesonderter fallbezogener
Entgelte „vor Ort“ für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (innovative Leistungen), die mit den Fallpauschalen und Zusatzentgelten noch nicht sachgerecht
vergütet werden können (§ 6 Abs. 2 KHEntgG-E)
 Finanzielle Sanktionen bei fehlerhafter Abrechnung von
Fallpauschalen (zweifacher Rechnungsdifferenzbetrag)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
46
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgeltgesetzes (Stand 29.8.2001)
13/13
Ordnungsrahmen ab 2007 noch offen
 Die Absicht, mittelfristig (nach 2007) bundesweite Basisfallwerte einzuführen, wird in der amtlichen Begründung
des Fallpauschalengesetzes angekündigt
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
47
2. Konvergenzphase ab 2008?
Vergleich der Fallkosten 1999
Fallkosten 1999 West-/OstFaktor
Baden-Württemberg
6.276,25
1,00
Bayern
5.993,89
1,00
Berlin
8.641,03
1,00
Brandenburg
5.212,57
0,90
Bremen
7.051,88
1,00
Hamburg
7.939,16
1,00
Hessen
6.285,75
1,00
Mecklenburg-Vorpommern
5.095,38
0,90
Niedersachsen
6.063,86
1,00
Nordrhein-Westfalen
5.976,22
1,00
Rheinland-Pfalz
5.643,87
1,00
Saarland
6.298,88
1,00
Sachsen
5.448,61
0,90
Sachsen-Anhalt
5.493,90
0,90
Schleswig-Holstein
6.016,29
1,00
Thüringen
5.293,60
0,90
Mittelwert
6.086,05
Median
6.005,09
unteres Quartil
5.482,58
oberes Quartil
6.292,32
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
vergleichbare Abweichung in % zum
Fallkosten 1999 Mittelwert
unteren Quartil
6.276,25
1,41
5,44
5.993,89
-3,15
0,69
8.641,03
39,63
45,16
5.791,74
-6,41
-2,70
7.051,88
13,95
18,47
7.939,16
28,28
33,37
6.285,75
1,57
5,60
5.661,53
-8,52
-4,89
6.063,86
-2,02
1,87
5.976,22
-3,43
0,40
5.643,87
-8,80
-5,19
6.298,88
1,78
5,82
6.054,01
-2,18
1,70
6.104,33
-1,36
2,55
6.016,29
-2,79
1,07
5.881,78
-4,96
-1,19
6.188,70
6.058,94
5.952,61
6.292,32
48
Zu- und Abschlagswirrwarr
Langlieger
Bauweise
Notfall
Dialyse
Verlegung
Ausbildung
3-Bett-Zimmer
Wiederaufnahme
Belegarzt
Sicherstellung
KH ohne Förderung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
Vorstationär
49
Drei Zu- und Abschlagskategorien
Fallbezug
Ergänzende
Rechnungslegung
KH-bezogen
Langlieger
Dialyse
Notfall
Verlegung
Vorstationär
Ausbildung
Wiederaufnahme
Belegarzt
X
KH ohne Förderung
Sicherstellung *
X
Bauweise
*) Sicherstellungszuschlag für räumlich isolierte Krankenhäuser
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
50
Krankenhausbezogene Zu- und Abschläge
1/2
Konsens im Grundsatz:
 Notfallversorgung
per Abschlag, Höhe bis 30.6.2002
 Selten genutzte Spezialeinrichtungen und SicherstellungsZuschlags-Kriterien bis 30.6.2001, Höhe bis 30.6.2002
 Keine Investitionskosten für nicht geförderte Krankenhäuser, im Gegensatz dazu § 3 Abs. 5 und § 4 Abs. 8
KHEntgG-E: Förderung neuer Investitionen, soweit der
krankenhausindividuelle Basisfallwert den landesdurchschnittlichen Basisfallwert nicht überschreitet
 Begleitpersonen
Zuschlagsregelung mit Tagesbezug bis 30.6.2002
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
51
Krankenhausbezogene Zu- und Abschläge
2/2
 Innovationen werden bei der Pflege der Relativgewichte
berücksichtigt
Einzelheiten bis 31.12.2002 festlegen
 Bislang nur wenige Abrechnungsgrundsätze und keine
Abgrenzung zu komplementären Vergütungsbereichen
DKG versus SpiK – kein Konsens
 Strukturkomponente = „Unwirtschaftlichkeitszuschlag
(auch Türschildfinanzierung genannt)“ für Unikliniken
und Maximalversorger / Alternative: Innovations-Zusatzentgelte für die Interimszeit
 Weiterbildung
 Ungünstige Baustruktur
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
52
Entgelte aus Abrechnungsbestimmungen teilweise
noch offen
1/3
 Langlieger
 Grenzverweildauerfestlegung
via Perzentil, ergänzendes
Entgelt (§ 8 Abs. 2 KHEntgG-E)
 Kurzlieger
 DRG-Abschlag oder TPS (Forderung der SpiK)
 Mindestverweildauer
 DRG-Abschlag (Forderung
der SpiK)
 Verbringung
 Krankenhaus, das den Patienten stationär aufgenommen
hat, berechnet die Fallpauschale (§ 8 Abs. 6 KHEntgG-E)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
53
Entgelte aus Abrechnungsbestimmungen teilweise
noch offen
2/3
 Verlegung
 a) Krankenhaus, das die Hauptleistung erbringt, rechnet
DRG ab
b) Krankenhaus vorher rechnet
tagesbezogen ab (Aufwärtsverlegung
c) Krankenhaus, das nachbehandelt, klärt Vergütung im
Innenverhältnis mit Hauptleister (Abwärtsverlegung
= Aufteilung der DRG), alternativ: Mindest-Verweildauer
 Wiederaufnahme
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
 in GVD nicht abrechenbar
54
Entgelte aus Abrechnungsbestimmungen teilweise
noch offen
3/3
 Vorstationär
 nur falls ohne KH-Fall
 Nachstationär
 wie bisher bei FP, d.h. bis
Grenzverweildauer mit DRG
abgegolten (§ 8 Abs. 2
KHEntgG-E)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
55
Verhandlungsebenen
Bund
 Pflege medizinische Klassifikation
 Ermittlung Relativgewichte
 Komplementäre Vergütungssysteme
 Rahmenvorgaben Qualitätssicherung
Land
 Aushandeln Landesbudget (?)
 Anpassung Landesfallwert
 Durchführung Qualitätssicherung
KH
 Fallpauschalmengen
 Ausgleichsberechnung
 Abgrenzung sonstiger Entgelte
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
56
Thesenpapier der HELIOS Kliniken GmbH
zur DRG-Einführung
 These 1: Das DRG-System verbessert die Versorgungsqualität
 These 2: Das DRG-System ist dem jetzigen Entgeltsystem
eindeutig überlegen
 These 3: Das DRG-System und der vorliegende Gesetzentwurf fördern medizinische Innovationen
 These 4: Die rasche Einführung des DRG-Systems ist
möglich und sinnvoll
 These 5: Die zur Einführung des Systems erforderlichen
Schritte müssen schnell und entschieden umgesetzt
werden
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
57
Thesenpapier der HELIOS Kliniken GmbH
zur DRG-Einführung
 These 6: Das DRG-System deckt praktisch alle Krankenhausleistungen ab
 These 7: Das DRG-System intensiviert den Qualitätswettbewerb und stärkt so die Medizin
Quelle: www.helios-kliniken.de
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
58
Überblick
 Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
 Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
 Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
 Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems
 Konsequenzen für die Krankenhäuser
 Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
59
Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems
1/3
 auf das Krankenhaus-System
 Spezialisierung des Leistungsspektrums der
Krankenhäuser
 Verdrängung kostenungünstiger Krankenhäuser
 auf das einzelne Krankenhaus
 Reduzierung der Verweildauer
 Steigerung der Fallzahlen (deutsche Mentalität)
 Kodierungsoptimierung (Upcoding in Abgrenzung
zum „Rightcoding“ in der Einführungsphase)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
60
Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems
2/3
 Einführung der patienten-/fallgruppenbezogenen
Kostenträgerrechnung
 Abkehr von der funktionellen und Hinwendung zur
objekt-, d.h. patienten- und prozessorientierten
Betrachhtungsweise der Leistungsprozesse.
Im Klartext: Wegfall von klassischen Abteilungsstrukturen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
61
Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems
3/3
 auf die Kostenträger
 leistungsgerechtere Verteilung der Finanzierung
auf die einzelnen Kostenträger
 Kontrollaufwand (z.B. Kodierung, BV, MDK/LKG)
 Kosten der Pflege und Fortschreibung der
Patientenklassifikation und der Relativgewichte
durch das DRG-Institut (vgl. DRG-SystemzuschlagsGesetz)
 zukünftig
 Einführung einer fallbezogenen Krankenhausrahmenplanung (Daten nach § 301 SGB V)
 Einführung krankenkassenspezifischer Verhandlungen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
62
Überblick
 Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
 Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
 Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
 Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems
 Konsequenzen für die Krankenhäuser
 Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
63
Dokumentation und Kodierqualität ab 1.1.2001 sind Basis der
Krankenhausvergütung ab 1.1.2003
...dargestellt am Beispiel der 7 kinderchirurgischen Fachbteilungen in WL
CMI
-AP(AOK)
FA 1
2
3
4
5
6
7
0,77
1,01
0,78
0,97
0,58
0,84
0,88
Diagnose OP-Quote
je Fall aus L 4 LKA
(AOK)
2,30
2,91
2,14
1,99
2,34
2,04
2,15
38,86 %
33,11 %
61,93 %
57,76 %
14,14 %
69,32 %
73,15 %
Merke:
Unter-/ und ÜberKodierung
werden „bestraft“
MINIMUM
0,58*)
1,99
14,14 %
MAXIMUM
1,01*)
2,91
73,15 %
Median
0,81
2,14
59,84 %
Mittelwert
0,81
2,16
52,52 %
Standardabw.
0,13
0,14
*) 0,58 x hypoth. 4.000,- DM = 2.320,- DM bzw. 1,01 x hypoth. 4.000,- DM = 4.040,- DM
64
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
Der klinische Datensatz bildet die Grundlage jeder
DRG-Zuordnung
Dokumentation
Diagnosen
Prozeduren
(Hauptdiagnose, Nebendiagnosen)
ICD-10-SGB V
OPS-301
Fallgruppe
G-DRG
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
65
Neue Kodiersoftware ab 1.1.2001
1/2
 ICD-10 - SGB V, Version 2.0, Stand 15.11.2000

neu

bisher

WHO
12.421 mögliche Schlüssel
8.082 mögliche Schlüssel
12.420 Schlüssel
 OPS-301, Version 2.0, Stand 15.11.2000

neu

bisher
7.749 mögliche Schlüssel

USA
3.545 mögliche Schlüssel
25.686 mögliche Schlüssel
 Beide sind seit dem 1.1.2001 einzusetzen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
66
Neue Kodiersoftware ab 1.1.2001
2/2
 OPS-Erweiterung nach vier Kriterien:
 17 % DRG-relevant
 18 % möglicherweise künftig DRG-relevant
 63 % von Fachgesellschaften oder MDK
gefordert

2 % Fehlerbereinigung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
67
Konsequenzen für die Krankenhäuser aus Sicht
der Kostenträger
1/2
 (weitere) Preisanpassungen in 2002 (quasi Fürsorgepflicht der Kostenträger)
 (weitere) Kostenoptimierung, z.B. durch Prozessoptimierung
 Im Rahmen des Qualitätsmanagements
 Aufbau bzw. Ausbau der Infrastruktur für
optimale, d.h. vollständige und korrekte
Dokumentation und Kodierqualität, z.B. EDV,
Etablierung eines Medizinischen Controllings
(neben dem Kosten- und Erlös-Controlling), Neuausrichtung der elektronischen Informationstechnologie
 Information und Motivation aller Mitarbeiter über
den DRG-Einsatz
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
68
Konsequenzen für die Krankenhäuser aus Sicht
der Kostenträger
2/2
 Schulung und Motivation der DRG-tangierten
Mitarbeiter u.a. in den Bereichen Medizin / Pflege /
Controlling / Patientenverwaltung, EDV im IV. Quartal
2000 zur Vorbereitung auf das Referenzjahr 2001 für
die Relativgewichte 2003
 Fortsetzung der Schulung nach Vorlage der
„speziellen“ Kodierrichtlinien im Herbst 2001
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
69
Überblick
 Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
 Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
 Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Krankenhausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
 Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRGbasierten Entgeltsystems
 Konsequenzen für die Krankenhäuser
 Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
70
Zusammenfassung
 Mit den G-DRG‘s kommt die leistungsorientierte Vergütung
 Für die Krankenkassen ist der Grundsatz der Beitragssatzstabilität auch für das neue Vergütungssystem ab
1.1.2003 unabdingbare Geschäftsgrundlage
 Die DRG-Abrechnung beginnt 2003/04 budgetneutral
 Einheits- oder Höchstpreise bestimmen die Diskussion in
den nächsten 4 Monaten
 Für die geplante Konvergenzphase (2005 bis 2006) wird
eine Rechtsgrundlage (KHG, KHEntG) geschaffen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
71
Zusammenfassung
 Kein Strukturzuschlag für Universitätskliniken und Krankenhäuser der Maximalversorgung
 Vollständige Dokumentation und korrekte Kodierung
sichern die Arbeitsplätze im Krankenhaus
„Wenn sich Chefärzte früher auf Kongressen
begegnet sind, hat man mit den Betten und ihrer
Auslastung geprahlt - jetzt geht es um die behandelten Fälle, den Fallpreis und den CaseMix-Index.“
Dr. Manfred Ramme,
Klinikum Nord-Heidberg
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
72
Vielen Dank für
Ihr Interesse!
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73
BACKUP
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
74
Wichtige Kennzahlen der Krankenhausnutzung in
Australien, Deutschland und USA
USA
Fälle je 1.000
Einwohner
Australien
Deutschland
114,9
152,1
188,3
5,1
5,5
11,3
585,3
839,8
2.109,1
Verweildauer ohne
Stundenfälle
Tage je 1.000
Einwohner
Tage je 1.000
Einwohner in
Prozent des
deutschen Wertes
27,8 %
39,8 %
100 %
Quelle: OECD-Gesundheitsdaten 1997, PD Dr. Thomas Mansky, Fulda
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk
75
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