Allgemeine Sicherheitsunterweisung - MKS

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Allgemeine
Sicherheitsunterweisung
-MKS08.06.2004
B.Petersen –MKS-
Vergessen Sie bitte nicht Ihre
Unterschrift auf dem
Teilnahmeprotokoll !!!!!
Ziel der Veranstaltung:
Nach dieser Unterweisung
sollen Sie ( wie bisher )
Arbeitsunfälle vermeiden
alle der Arbeitssicherheit
dienenden
Maßnahmen unterstützen
Ziel der Veranstaltung:
Nach dieser Unterweisung
sollen Sie
die Notruf Telefonnummer
auf dem DESY Gelände
und
die 3 Hauptpunkte einer Unfallmeldung
nennen können
Ziele :
Nach dieser Unterweisung sollten Sie sich an
die –MKS- Sicherheitsorganisation
an die 6 Pflichten der Unfallversicherten
die Verantwortung bei der Auslösung von Bedarfsanforderungen
an die Beachtung von Arbeits-/Betriebsanweisungen
erinnern
Übersicht :
Bilanz seit der letzten allgemeinen Unterweisung
DESY Notruf
MKS- Sicherheitsorganisation
Neue Strahlenschutzanweisung
Pflichten der Unfallversicherten
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen
Verantwortung bei der Auslösung von Bedarfsanforderungen
Arbeits-/Betriebsanweisungen
Unfallanzeigen MKS
seit 1.4.2003
1x Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit
2x Verletzungen beim Treppensteigen
2x Schnittverletzungen an Händen
( u.a. mit abgerutschtem Winkelschleifer )
Einige Arbeitsschutz Massnahmen
seit 1.4.2004
Neuorganisation der MKS-Bereiche:
Gebietsverantwortliche / Anlagenverantwortliche
Neuaufbau MKS Werkstatt Halle 3 ( Brandschutz)
Unterweisungen/ Schulungen elektrische Sicherheit
Raumkennzeichnungen / Zuordnungen
Arbeits- / Betriebsanweisungen
z.Zt. Schwerpunkt: Gefährdungsanalysen
DESY-Notruf
D5
Sicherheit und
Umweltschutz
Der DESY-Notruf hat die Telefonnummer:
intern
NEU !
2500
DESY-Handy 66 - 2500
extern
8998 - 2500
Nur für Notrufe verwenden!
•
Der Notruf hat zu erfolgen bei Unfällen aller Art, mit und ohne
Verletzten, Feuer, Überschwemmungen, außergewöhnlichen
Ereignissen.
•
Nicht selbst die Feuerwehr rufen!
•
Für allgemeine Mitteilungen und technische Fragen den
Technischen Notdienst unter 5555 (oder von extern 8998-5555)
anrufen.
D5
Sicherheit und
Umweltschutz
Verhalten bei Unfall
•
•
•
Verletzten aus dem Gefahrenbereich retten
und sicher lagern
lebensbedrohliche Verletzungen versorgen
Notruf 2500: 1. genaue Ortsangabe,
2. Zahl der Verletzten,
3. Art der Verletzung *
* Mit entscheiden, ob Notarzt gebraucht wird:
grundsätzlich bei 1. Bewusstlosigkeit
2. Lebensbedrohlichen Verletzungen
3. E-Unfall
4. Sturz aus großer Höhe
D5
Sicherheit und
Umweltschutz
Verhalten bei Feuer
Bei jedem Feuer (egal, wie groß oder klein):

Notruf : genaue Ortsangabe

Löschversuch, wenn ohne Eigengefährdung möglich.

Einweisung des Technischen Notdienstes, wenn möglich.
Technischer Notdienst kommt und übernimmt weitere
Brandbekämpfung sowie Einweisung der Feuerwehr
MKS-Sicherheitsorganisation
‚verantworliche Person‘ (Gruppenleiter)
‚Gebietsverantwortlicher‘ (Arbeitsgruppen)
-> unmittelbare Verantwortung für den Arbeitsschutz !
‚Sicherheitsbeauftragte‘ mit beratender Funktion
MKS-Sicherheitsorganisation
Gruppenleiter (‚verantwortliche Person‘): B.Petersen (Vertreter H.Lierl)
MKS-Anlagenverantworlicher elektrische Anlagen: S.Molnar
in allen MKS-Breichen gibt es benannte Vertreter und Schaltberechtigte
Gebietsverantwortliche:
Werkstattleiter:
MKS1-HERA: H.Lierl
(Geb.54) J.Jochheim
MKS1-TTF: K.Jensch
(Halle 3) O.Paschold
MKS1-CTA: D.Sellmann
MKS2: M.Clausen
MKS3: A.Matheisen
(Geb.55) E.Gadwinkel
(Geb.55) Chr.Hagedorn
MKS4: H.Brück
(Geb.55) H.Morales
Sicherheitsverantwortliche Personen in Halle 3 (TTF-VUV-FEL)
Frau Zapfe
Herr Weise
Herr Choroba
Herr Proch
Herr Sparr (Halleningenieur)
Herr Petersen
Herr Jensen
-> vergleichbare Regelungen in Geb. 55 (MTH)
und Geb. 54 ( HERA-Kälteanlage)
-> spezielle Regelungen bei Shut-Down Arbeiten
z.B. in HERA
Unabhängig von allen formalen Aufteilungen der
MKS1 jedes
Veranwortlichkeiten ist die Verantwortung
MKS1
MKS3
Einzelnen
gefordert !!!!!
MKS3
MKS3
Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur
Strahlenschutzanweisung
vom 1. Juli 2002 auf einen Blick:
* Hinweise und Links auf Dokumente und Formulare auf der D3 web
Seite
* Änderung der Personendosimeter, statt getrennter Photonen- und
Neutronendosimeter gibt es nun ein kombiniertes Dosimeter für jeden
gültig
seit
1.
Juni
2004
* Wegfall der Extrakennzeichnung von Kontrollbereichen die durch
Neutronen erzeugt werden -> siehe kombiniertes Dosimeter oben
* 3.6 Wartungstag
* Aufgrabeschein in 4.1
* 4.5 Zugang zu zeitweisen Sperrbereichen -> Erweiterung um
4.5.1 Zugang zu zeitweisen Sperrbereichen mit abgeschlossenen
Gittern oder Türen
* 6.2.1 Messung der Restaktivität in Beschleunigerräumen
Falls sie weitere Fragen bzgl. des Strahlenschutzes
haben wenden Sie sich bitte an:
den MKS Stahlenschutzbeauftragten H.Lierl
(oder den stellvertretenden MKS
Strahlenschutzbeauftragten z.Zt. noch B.Petersen
in Zukunft D.Sellmann )
Pflichten der Unfallversicherten
alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen unterstützen
Weisungen befolgen
(sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen !)
persönliche Schutzausrüstungen benutzen
Einrichtungen bestimmungsgemäß benutzen
Mängel beseitigen und melden
Einrichtungen nur befugt benutzen
Was heisst ‚befugt‘ ?
Person hat eine gültige Sicherheitsunterweisung
Person ist in der Benutzung des Arbeitsgerätes unterwiesen
Es liegt ein ( dienstlicher) Arbeitsauftrag vor
Mängel beseitigen und melden
Gefährdungen ausschließen !!!
selbst die Mängel unmittelbar beseitigen*
* Reparaturen von Geräten nur durch fachkundige und dazu berechtigte Kollegen bzw.
Fachfirmen durchführen ( ... lassen)
Stillegung
Meldung an den
Werkstattleiter
‚Gebietsverantwortlichen‘
an die ‚verantwortliche Person‘
( Gruppenleiter)
Unterweisung von Fremdfirmen (+Gäste,Praktikanten...)
die DESY-Sicherheitsvorschriften müssen ohne Einschränkung
beachtet werden
alle Mitarbeiter von Fremdfirmen, die bei DESY arbeiten,
müssen im Hinblick auf die speziellen Gefahren am Arbeitsplatz
unterwiesen werden
-> schriftl. Bestätigung der Unterweisungen / Betriebsanweisung
-> quittierte Übergabe der DESY-Sicherheitsvorschriften
verantwortlich ist der Anforderer (BA)
Verpflichtung bei der Auftragsvergabe
Kontrolle bei der Auftragsausführung
Falls erforderlich, gelten in Ihrem Arbeitsbereich:
Betriebsanweisungen
Arbeitsanweisungen
z.B. für Gefahrstoffe, Maschinen, spezielle Arbeiten
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen
Diese Betriebs-/Arbeitsanweisungen sind zu beachten !
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch
unterwiesenen Personen !
Arbeiten unter Spannung
nur durch spezifisch theoretisch und praktisch
vollständig unterwiesende Elektrofachkräfte oder
elektrotechnisch unterwiesene Personen
unter strenger Beachtung der
vorliegenden Arbeitsanweisungen !
Betriebsanweisung
Tätigkeit:
Sicheres Arbeiten
Anwendungsbereich
 Diese Betriebsanweisung gilt für alle Personen, die in diesem Laboratorium bzw. in
dieser Werkstatt tätig werden.
 Sie basiert auf Regeln der Unfallverhütung und des Umweltschutzes.
 Alle Personen haben die der Arbeitssicherheit und den Umweltschutz betreffenden
Maßnahmen zu unterstützen und Anweisungen zu befolgen.
 Die verantwortlichen Personen überwachen die Einhaltung dieser und der sonst
gültigen Betriebsanweisungen.
Gefahren für Mensch und Umwelt
 Verletzungsgefahr kann z.B. auftreten bei unsachgemäßem Betrieb oder bei der
Beseitigung von Störungen, durch Späne, scharfe Kanten, herumschleudernde
Werkstücke, rotierende Werkzeuge, bewegte Maschinenteile, durch
Verbrennungsgefahren an heißen Anlageteilen und Werkstücken, durch Umgang mit
elektrischen Strom.
 Gesundheitsgefährdung besteht z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm, Rauch,
Gase, Dämpfe.
 Umweltgefährdung entsteht z.B. durch austretende Flüssigkeiten, Dämpfe, Reststoffe
und Abfälle.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
 Vermeiden von Hast und Eile bei der Arbeit.
 Betriebsanlagen dürfen nur betreten werden, wenn es für die Auftragsausführung
notwendig ist.
 Zutrittsverbote sind zu beachten.
 Durch Alkohol oder andere Rauschmittel sind verboten.
 Am Arbeitsplatz ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten, herabfallende Teile oder
ausgetretene Flüssigkeit sind sofort zu beseitigen.
 Essen, Trinken, Rauchen nur in den dafür vorgesehenen Räumen/Bereichen.
 Standort der nächsten Feuerlöscher, Krankentragen und deren Handhabung
einprägen.
 Mitarbeiter dürfen nur an Maschinen, Anlagen und Einrichtungen beschäftigt werden,
wenn Sie vom betrieblichen Vorgesetzten unterwiesen sind.
 Vor Arbeitsbeginn sind Maschinen, Anlagen und Einrichtungen auf betriebssicheren
Zustand zu prüfen.
 Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen, entfernt oder unwirksam gemacht
werden.
 Nur Handreinigungs- und Hautschutzmittel verwenden, die vom Betrieb gestellt
werden.
 Körper, Kleidung, Anlagen und Maschinen nicht mit Druckluft reinigen.
 Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, z.B. Schaltschränken, Steckdosen dürfen
nur von beauftragten Personen durchgeführt werden.
Sicheres Arbeiten
Anwendungsbereich

Diese Betriebsanweisung gilt für alle Personen, die in
diesem Laboratorium bzw. in dieser Werkstatt tätig werden.

Sie basiert auf Regeln der Unfallverhütung und des
Umweltschutzes.

Alle Personen haben die der Arbeitssicherheit und den
Umweltschutz betreffenden Maßnahmen zu unterstützen
und Anweisungen zu befolgen.

Die verantwortlichen Personen /
Gebietsverantwortlichen überwachen die Einhaltung dieser
und der sonst gültigen Betriebsanweisungen.
Gefahren für Mensch und Umwelt

Verletzungsgefahr kann z.B. auftreten bei
unsachgemäßem Betrieb oder bei der Beseitigung von
Störungen, durch Späne, scharfe Kanten,
herumschleudernde Werkstücke, rotierende Werkzeuge,
bewegte Maschinenteile, durch Verbrennungsgefahren an
heißen / tiefkalten Anlageteilen und Werkstücken, durch
Umgang mit elektrischen Strom.

Gesundheitsgefährdung besteht z.B. beim Umgang
mit Gefahrstoffen, Lärm, Rauch, Gase, Dämpfe.

Umweltgefährdung entsteht z.B. durch austretende
Flüssigkeiten, Dämpfe, Reststoffe und Abfälle.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Vermeiden von Hast und Eile bei der Arbeit.

Betriebsanlagen dürfen nur betreten werden, wenn es
für die Auftragsausführung notwendig ist.

Zutrittsverbote sind zu beachten.

Alkohol oder andere Rauschmittel sind verboten.

Am Arbeitsplatz ist auf Ordnung und Sauberkeit zu
achten, herabfallende Teile oder ausgetretene Flüssigkeit
sind sofort zu beseitigen.

Essen, Trinken, Rauchen nur in den dafür
vorgesehenen Räumen/Bereichen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Standort der nächsten Feuerlöscher, Krankentragen und
deren Handhabung einprägen.

Mitarbeiter dürfen nur an Maschinen, Anlagen und
Einrichtungen beschäftigt werden, wenn Sie vom
betrieblichen Vorgesetzten unterwiesen sind.

Vor Arbeitsbeginn sind Maschinen, Anlagen und
Einrichtungen auf betriebssicheren Zustand zu prüfen.

Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen, entfernt
oder unwirksam gemacht werden.

Nur Handreinigungs- und Hautschutzmittel
verwenden, die vom Betrieb gestellt werden.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Körper, Kleidung, Anlagen und Maschinen nicht mit
Druckluft reinigen.
Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, z.B.
Schaltschränken, Steckdosen dürfen nur von
beauftragten Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Beim Heben, Tragen und Absetzen von Lasten
Wirbelsäule möglichst senkrecht belasten.
Eigene Kräfte nicht überschätzen, bei Bedarf Hilfe
holen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Personenbeförderung nur mit dafür
zugelassenen Fahrzeugen durchführen.

Keine spitzen oder scharfen Gegenstände
ungeschützt in der Arbeitskleidung mitführen.

Beim Umgang mit Gefahrstoffen entsprechende
Betriebsanweisung beachten.

Arbeitsstoffe nicht in Behälter/Gefäße umfüllen,
die für Lebensmittel vorgesehen sind.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Vorhandene Absaugung einschalten und auf Wirksamkeit
achten.

Sicherheitskennzeichen beachten.

Persönliche Schutzausrüstung, z.B.
Schutzhandschuhe, Schutzbrille, tragen und in Ordnung
halten.

Das Tragen von leichtem Schuhwerk, z.B. Clogs,
Sandaletten, Pantoffeln etc. ist in Labor- und
Werkstattbereichen verboten.
Spezielle Unterweisungen
-> Chemieanlage/Gefahrstoffe
-> Gase / kryogene Flüssigkeiten
Termine: 22.6.04 Geb.55 /Zi 204 ( englisch)
29.6.04 DESY-Hörsaal (deutsch)
-> elektrische Anlagen
-> Strahlenschutz
Ziel der Veranstaltung:
Nach dieser Unterweisung
sollen Sie ( wie bisher )
Arbeitsunfälle vermeiden
alle der Arbeitssicherheit
dienenden
Maßnahmen unterstützen
Ziel der Veranstaltung:
Nach dieser Unterweisung
sollen Sie
die Notruf Telefonnummer
auf dem DESY Gelände
2500
DESY-Handy: 66 2500 extern: 8998 2500
und
die 3 Hauptpunkte einer Unfallmeldung
nennen können
Ziele :
Nach dieser Unterweisung sollten Sie sich an
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
die –MKS- Sicherheitsorganisation
Vergessen
Sie bitte nicht Ihre Unterschrift
an die 6 Pflichten der Unfallversicherten
auf dem Teilnahmeprotokoll !!!!!
die Verantwortung bei der Auslösung von Bedarfsanforderungen
an die Beachtung von Arbeits-/Betriebsanweisungen
erinnern
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