Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker Grafik

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Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker
ab 01.08.2007
Die neue Prüfungsverordnung 2007
Referent:
Dieter Paust
Hauptgeschäftsführer
Deutsches Kfz-Gewerbe NRW
[email protected]
Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker
ab 01.08.2007
Seit dem 01.08.2007 gilt beim Kfz-Mechatroniker
die „Gestreckte Gesellenprüfung“ als Regel
Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker
ab 01.08.2007
•Die Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinander
fallenden Teilen 1 und 2.
• Teil 1 findet am Ende des zweiten Jahres statt.
• Teil 2 findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
• Das Ergebnis der Gesellenprüfung wird durch die Gewichtung
der in den Teilen 1 und 2 erzielten Leistungen ermittelt.
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Struktur der Gesellenprüfung Teil 1- Praxis
• 3 Arbeitsaufgaben (4 Stunden)
darin: Fachgespräch/e (ca. 10 Minuten)
(Gewichtung: 15 % der Arbeitsaufgaben)
• Schriftliche Aufgabenstellungen (3 Stunden)
• Prüfungsdauer gesamt: max. 7 Stunden
• Anrechnung der erzielten Leistung im Teil 1 zum Ergebnis
der Gesellenprüfung mit 35 %
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Gesellenprüfung Teil 1:
1. Arbeitsaufgabe - Praxis
•Messen und Prüfen von Fahrzeugbauteilen und
Diagnose von Fehlern
•Anfertigen von Mess- und Prüfprotokollen an mind.
einem der nachfolgenden Systeme:
a)Bordnetzsystem
b)Beleuchtungssystem
c)Ladestromsystem
d)Startsystem
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Gesellenprüfung Teil 1:
2. Arbeitsaufgabe - Praxis
• Warten und Prüfen eines Fahrzeuges oder Systems
• Erstellen einer Dokumentation
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Gesellenprüfung Teil 1:
3. Arbeitsaufgabe - Praxis
• Demontieren und Montieren einer fahrzeugtechnischen
Baugruppe
Erstellen einer Dokumentation
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Ziel der Gesellenprüfung Teil 1:
Der Prüfling soll ...
• Schaltpläne und Funktionen analysieren
• Mittel der technischen Kommunikation nutzen
• Arbeitsschritte planen und dokumentieren
• Arbeitsmittel und Messgeräte auswählen
• Messungen durchführen und dokumentieren
• Fachbezogene Probleme incl. Lösung darstellen
• Vorgehensweise begründen können
ab 01.08.2007
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Prüfungsordnung Kfz-Mechatroniker
erreichte PunkteTeil II (zu 65%)
„Leistung lohnt“
77
0
74
5
72
10
69
15
66
20
63
25
61
58
55
30
35
40
53
50
45
50
erreichte Punkte inTeil I GP (zu 35% )
Anzahl der Punkte in den Teilen 1 und 2 die benötigt werden um
im Gesamtergebnis die Note 4 zu erreichen.
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Struktur der Gesellenprüfung Teil 2:
• Teil 2 Praxis: 4 Kundenaufträge ( 5 Stunden)
Davon 2 Kundenaufträge an Fahrzeugen des gewählten
Berufschwerpunktes: Pkw-Technik, Nfz-Technik, Motorradtechnik,
Kommunikationstechnik
darin: Fachgespräch/e ca. 20 Minuten
(Gewichtung: 15 % der Kundenaufträge)
• Teil 2 Theorie: 3 Fächer (5 Stunden)
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Gesellenprüfung Teil 2 Praxis:
1. Kundenauftrag
Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
an Fahrzeugsystemen unter Einbeziehung der AbgaszusammenSetzung
•
Recherche von Reparaturinformationen
•
Erstellen einer Dokumentation
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Gesellenprüfung Teil 2 Praxis:
2. Kundenauftrag
• Instandhalten von Fahrzeugsystemen
• Recherche von Reparaturdateien
• Erstellen einer Dokumentation
Hinweis:
Die Kundenaufträge 1 und 2 sind verbindlich für alle Schwerpunkte.
Die nachfolgenden Arbeitsaufgaben 3 und 4 beziehen sich auf den
Schwerpunkt:Personenkraftwagentechnik.
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Gesellenprüfung Teil 2 Praxis :
3. Arbeitsaufgabe
Untersuchen von Personenkraftwagen nach straßenverkehrsrechtlichen und straßenverkehrszulassungsrechtlichen Vorschriften
a) Verkehrssicherheit
b) Betriebssicherheit
c) Emissionsvorschriften
d) Schäden oder Verschleiß
oder
Überprüfen von Fahrzeugsystemen nach herstellerspezifischer
Dokumentation
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Gesellenprüfung Teil 2 Praxis:
4. Arbeitsaufgabe
Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
unter Verwendung von Diagnosesystemen sowie Beurteilen der
Ergebnisse unter Einbeziehung eingrenzender Kundenbefragung an
folgenden Systemen:
a) Bremssystem
b) Fahrwerksystem
c)
Komfortsystem
d)
Sicherheitssystem
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Ziel der Gesellenprüfung Teil 2 - Praxis:
Der Prüfling soll....
• Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert
selbstständig planen und umsetzen
• Informationssysteme nutzen
• mit Kunden kommunizieren
• Kraftfahrzeuge und Systeme bedienen
• Funktionen überprüfen
• Diagnosesysteme einsetzen
• Fehler und Störungen diagnostizieren
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Ziel der Gesellenprüfung Teil 2 – Fachgespräch:
Der Prüfling soll...
• fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen.
• die für die Arbeitsaufgaben relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen.
• die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgaben begründen können.
Hinweis:
Verknüpfung Kundenauftrag und Fachgespräch
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Gesellenprüfung Teil 2 – Theorie:
1. Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik
-
Beschreiben kraftfahrzeugtechnischer Systeme,
Erläutern der Funktionen und Analysieren der Verknüpfungen
-
Beschreiben der Vorgehensweise bei der
Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
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Gesellenprüfung Teil 2 – Theorie:
2. Diagnosetechnik
- Beschreiben der Vorgehensweise beim systematischen Eingrenzen und Bestimmen von Störungen, Fehlern und deren
Ursachen
- Auswerten von Herstellerinformationen- und unterlagen
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Gesellenprüfung Teil 2 – Theorie
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
- Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge
aus der Berufs- und Arbeitswelt
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Gesamtergebnis Gesellenprüfung
Bestehensregel
1. Teil 2 Praxis
mind. Note 4
2. Teil 2 Theorie
mind. Note 4
2 Fächer mind. Note 4; keine Note 6
3. Gesamtergebnis nach Gewichtung
der Teile 1 und 2
mind. Note 4
4. mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn nützlich
- nur auf Antrag des Prüflings -
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Das neue Gesellenprüfungszeugnis Kfz-Mechatroniker
Ergebnis Gesamtnote
Ergebnis Teil 1
Ergebnis Teil 2
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Einzelergebnisse Arbeitsaufgaben/ Kundenaufträge auf Beiblatt
Ermittlung der Gesamtnote:
32,5%
Gesamtpunkte Teil 2 Praxis
32,5%
Gesamtpunkte Teil 2 Theorie
35,0%
Gesamtpunkte Teil 1
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit…
Die neue Ausbildungsverordnung Kfz-Mechatroniker finden Sie
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