A) Wird der DCFR Auswirkungen auf das Arbeitsrecht

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Gemeinsamkeiten im Arbeits-, Miet-,
Verbraucher- und Kreditrecht in
Europa
Prof. Dr. Luca Nogler
Universität Trento Italien
INHALT
A) Wird der DCFR Auswirkungen auf das
Arbeitsrecht haben?
B) Unterschiede zwischen Arbeitsvertrag
und Kaufvertrag
C) Prinzip der
Gegenseitigkeit/Synallagma (§320
BGB)
D) Kündigungsschutz
E) Preisgestaltung
F) Die wichtigsten Rechtsprinzipien in
dem jeweiligen Rechtsgebiet? Lassen
sie sich zu Prinzipien sozialer
Verträge abstrahieren?
Luca Nogler
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A) Wird der DCFR Auswirkungen auf das
Arbeitsrecht haben?
• Der zweite Absatz des Art. 1:101 des
ersten Buches schließt ausdrücklich aus,
dass die DCFR Model Rules auf
employment relationships angewendet
werden, soweit nicht notwendige
Veränderungen und Anpassungen
vorgenommen werden.
• Arbeitsrecht bedeutet aber viel mehr als
nur das Recht von „employment
relationships“
Luca Nogler
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I. Arbeitsrecht bedeutet auch Recht der
Selbständigen
employment
relationships
Arbeitsvertrag
(Dienstvertrag)
self-employed
Freier
Mitarbeiter
(Dienstvertrag)
Luca Nogler
Werkvertrag
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II. Arbeitsrecht bedeutet auch soziale
Gestaltung von Arbeitgeberfunktion
Einfacher Arbeitgeber
Zerplitterung des
Arbeitgebers
Arbeitsvertrag
1) Leiharbeit
2) Konzerne
Luca Nogler
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III. Wird das DCFR das zukünftige
Europäisches Zivilgesetzbuch?
Draft Common Frame
of reference
2001: Optionales
Softlaw
2011?
2008: Toolbox
Luca Nogler
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B) Unterschiede zwischen Arbeitsvertrag und
Kaufvertrag
Kaufvertrag
Arbeitsvertrag
1) Betrifft das Vermögen
beider Seiten
1) Betrifft das Vermögen
des Arbeitgebers/das
Sein (die Existenz)
des Arbeitnehmers
2) Beide Seiten sind gleich
stark
2) Eine Seite ist Stärker
3) Im Mittelpunkt steht
der Vertragsschluss
3) Im Mittelpunkt steht die
dauerhafte Kooperation
(Machtverhältnis)
4) Dispositives Recht
4) Zwingendes Recht
Luca Nogler
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C) Prinzip der Gegenseitigkeit/Synallagma
(§ 320 BGB)
- Durchbrechung des Synallagmas (ohne Arbeit kein Lohn)
- Der Arbeitgeber wird immer stärker (ist stark)
in die Verantwortung für eine menschenwürdige Erbringung
der Arbeitsleistung genommen (Entgelt auch ohne Arbeit;
Nebenpflichten zum Schutz der Person des Arbeitnehmers etc.)
Luca Nogler
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D) Kündigungsschutz
1) Das Arbeitsrecht hat die pandektistische Lehre vom Recht
der einseitigen Lösung vom Vertrag, der ordentliche Kündigung,
überwunden;
2) Die unternehmerische Freiheit muss mit der soziale Bedeutung
des Arbeitsverhältnis ausbalanciert werden;
3) Kündigunsschutz: Formen, Fristen und „soziale Rechtfertigung“
Luca Nogler
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E) Preisgestaltung
- Wenig Spielraum
für Arbeitsvertrag
- Günstigkeitsprinzip
Tarifverträge
(Mindestlohn)
Luca Nogler
Sicherung des
Gebrauchswertes
zu
angemessenen
("affordable")
Preisen (BGB:
Generalklausen)
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F) Die wichtigsten Rechtsprinzipien des
Arbeitsrechts
1) Menschenwürdige Gestaltung des Arbeitsvertragsrecht: der
Schuldner ist eine „Person“
2) Nebenpflichten (Schutzfunktion)
3) Gerechtigkeit in Ansehung der Person: z.B. soziale Risiken
(Krankheit, Umfälle etc.) werden vom Schuldner auf den
Gläubiger verlagert;
4) Preisgestaltung (Gebrauchswert)
5) Vollständig durch zwingendes Recht geregelt
6) Durchsetzung
Luca Nogler
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Kann man diese Prinzipien abstrahieren?
1) Sind Arbeit, Wohnung und Kredit soziale
Grundbedürfnisse?
2) Rechtsgestaltung statt Machtausübung
3) Prinzip der Menschenwürdigen Rechtsgestaltung
Luca Nogler
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Luca Nogler
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