Geschichtliche Grundbegriffe der Jahrgangstufe 12 (1. Halbjahr)- nach der Behandlung im Unterricht sind sie für Leistungskontrollen verbindlich DIE POLIS ATHEN Archonten Höchste Amtsträger in Athen; zunächst zuständig für religiöse Angelegenheiten, Kriegführung und Rechtsprechung, seit dem 5. Jahrhundert im Wesentlichen nur noch für Rechtsprechung. Areiopag Adelsrat und Gerichtshof in Athen; ihm gehörten die Archonten auf Lebenszeit an. Sein Einfluss wurde mit den Reformen des Ephialtes und Perikles (461 n. Chr.) stark reduziert. Aristokratie wörtl. „Herrschaft der Besten“; zum einen ein Sammelbegriff für den Adelsstand, zum anderen eine griechische Verfassungsform, in der der Adel dominierte oder eine Gruppe von Bürgern, die sich durch besondere Qualitäten auszeichnete. Demagoge von griechisch demagogós (Volksführer); zunächst wertneutrale Bezeichnung für einen führenden Politiker und Redner in der attischen Demokratie; mit deren Radikalisierung und der gleichzeitigen Entwicklung neuer Stile in der Rhetorik gewann das Wort schon im 5. Jahrhundert eine negative Bedeutung. Demokratie wörtl. Herrschaft des Volkes. Eine Demokratie besteht, wenn die Bürger eines Staates an wichtigen politischen Entscheidungen (z. B. über Krieg und Frieden, Wahlen, Festsetzung von Steuern, Gesetzgebung) entweder direkt in der Volksversammlung oder indirekt über eine Versammlung gewählter Vertreter (Parlament) mitwirken können. In Athen waren dazu nur die „Vollbürger“, ca. 10% der Bevölkerung berechtigt. Diäten wörtl. Tagegelder; Geldzahlungen (in Athen in geringer Höhe) als Entgelt für politische Tätigkeit, bes. in Gremien (für Ratsherren und Geschworenen, später auch für Teilnahme an der Volksversammlung); die Einführung dieser Zahlungen, die auch ärmeren Bürgern die aktive politische Tätigkeit erleichterte, galt als wesentliches Kennzeichen der radikalen Demokratie. Hippeis wörtl. Reiter, Ritter; zweite Klasse in Solons Ordnung, d.h. Personen, die mehr als 300 Scheffel jährlich an Getreide erwirtschaf teten; sie konnten sich damit in der Regel mindestens ein Pferd leisten und in der Reiterei dienen. Hoplit von griechisch hópla (Waffen); schwer bewaffneter Infanterist, der sich seine Rüstung selbst zu leisten hatte, also relativ begütert war. Metöken wörtl.: Mitbewohner; freie Personen mit ständigem Wohnsitz in Athen, aber ohne Bürgerrecht. Sie genossen einen gewissen Rechtsschutz, hatten aber neben der Wehrpflicht zusätzliche Steuern zu bezahlen und keine Recht auf den Erwerb von Grund und Boden. Auch politisch ohne Rechte auf Mitbestimmung, hatten sie jedoch, vor allem als Kaufleute und Bankiers, eine starke ökonomische Position und damit auch großen Einfluss. Oligarchie wörtl. „Herrschaft von Wenigen“; griechische Verfassungsform, in der die Ausübung der politischen Rechte nur einem Teil der Bürgerschaft zustand, in der Regel den Reicheren. Phyle wörtl. „Stamm“; Untergliederung der Polis, zunächst nach Kriterien der Abstammung, in Athen seit den Reformen des Kleisthenes nach dem Wohnsitz. Plebiszit Bei einem Plebiszit stimmen die wahlberechtigten Bürger selbst (im Gegensatz zur repräsentativen Demokratie) über eine einzelne Sachentscheidung ab. Plebiszite sind daher ein zentrales Element in einer direkten Demokratie, z.B. antikes Athen, moderne Schweiz. Polis ursprünglich „Burg“; später die geläufige Bezeichnung für die Hauptform des griechischen Staates (eine Stadt mit ihrem Umland) und dessen Bürgerverbandes. Rat griech. bulé; Gremium zur Organisation der Sitzungen der Volksversammlung und zur Vorberatung. Seit Kleisthenes gehörten dem Rat 500 Bürger an, je 50 aus jeder der 10 Phylen. Die Ratsherren wurden durch Los ermittelt und erhielten seit den Reformen des Perikles Diäten. Sie amtieren ein Jahr und jeder Athener durfte maximal zweimal Ratsherr sein. Schuldknechtschaft Form der Abhängigkeit im frühen Athen; wer eine Schuld nicht abtragen konnte, hatte dem Gläubiger als abhängige Arbeitskraft zu dienen und konnte sogar in die Sklaverei verkauft werden; von Solon verboten. Sklave, Sklaverei Die strikteste Form der persönlichen Unfreiheit und Abhängigkeit; Sklaven und Sklavinnen waren ihren Herren gegenüber weitgehend recht- und schutzlos. Zwar gab es mache familiäre und emotionale Verbindungen, z.B. zu Ammen und Erziehern, aber die Herren und Herrinnen konnten über ihre Sklaven frei verfügen und Sklaven durften vor Gericht gefoltert werden. Im Altertum führten vor allem Kriegsgefangenschaft, Schuldknechtschaft, Strafen für Verbrechen in die Sklaverei; die Nachkommen von Sklaven blieben unfrei. Strategen wörtl. „Feldherren“; ein Gremium von 10 hochrangigen Beamten, die in Athen seit dem Ende des 6. Jahrhunderts für militärische Angelegenheiten zuständig waren und als Feldherren die athenischen Truppen kommandierten. Theten Angehörige der Unterschichten in Athen, vor allem Personen, die sich eine Hoplitenausrüstung nicht leisten konnten. Militärisch gesehen stellten sie deshalb vor allem die Ruderer der athenischen Kriegsschiffe (Trieren). Timokratie politische Ordnung, in der die Rechte nach dem Vermögen (timé = Zensus, d.h. Einschätzung des Vermögens) abgestuft waren. In Athen Bezeichnung für die Ordnung Solons. Trittyen wörtl. „Drittel“; Untergliederung der Phylen, die sich seit den Reformen des Kleisthenes auf jeweils drei Regionen Attikas (asty = Stadt und Umgebung, mesogeia = Binnenland, paralia = Küstenzone) verteilten. Tyrann von griechisch tyrannos; Alleinherrscher, der wesentliche Funktionen gemeinschaftlichen Handelns in seiner Person monopolisierte. Verfassung Als Verfassung bezeichnet man die Grundordnung für das Zusammenleben in einem Staat, in der die Rechte der Bürger, die Aufgaben der Staatsorgane und die Regeln für das politische Handeln festgelegt sind. Sie beruht auf der Zustimmung möglichst aller Bürger. Volksgericht griechisch heliaía; Gerichtshof aus Laienrichtern (Geschworenen, Heliasten) mit weit reichenden Zuständigkeiten; die Geschworenen wurden aus einer Liste von 6000 Bürgern für die einzelnen Prozesse ausgelost und erhielten seit den Reformen des Perikles Diäten. Volksversammlung griechisch ekklesía; wichtigstes Beschlussgremium der attischen Demokratie mit nahezu unbegrenzter Zuständigkeit. Teilnahme-, Rede- und Antragsrecht hatten alle athenischen Bürger ab 20 Jahren, die Entscheidungen wurden nach der Mehrheitsregel gefällt, wobei jede Stimme gleich zählte. Zeugiten Gespannbauern; dritte Klasse in Solons Ordnung, d.h. Personen, die mehr als 200 Scheffel jährlich an Getreide erwirtschafteten. Sie konnten sich in der Regel eine Hoplitenausrüstung leisten. DAS RÖMISCHE REICH Bürgerrecht Allgemein: Besondere Rechtsstellung, die der Bürger innerhalb seines Gemeinwesens genießt. Im Römischen Reich: durch Geburt verliehen, wenn beide Eltern röm. Bürger waren, ferner durch Freilassung sowie Verleihung an Einzelne, Gemeinden oder Völker; nach dem Bundesgenossenkrieg (91-88 v. Chr.) schrittweise auf alle Freien Italiens ausgedehnt, 212 n. Chr. auf alle freien Bürger des Reichs. Es umfasst: Pflicht zum Kriegsdienst, Stimmrecht in Volksversammlungen, passives Wahlrecht, Provokationsrecht (Recht, eine von einem Magistrat verhängte Todesstrafe durch Komitien prüfen zu lassen). In der Antike und im Mittelalter unterschied das Bürgerrecht den freien Bürger einer Stadt vom gewöhnlichen Einwohner. Bis in die Gegenwart wird in vielen Ländern Menschen das volle Bürgerrecht aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen vorenthalten. Dagegen steht das Bürgerrecht in den modernen Rechtsstaaten allen Bürgern ungeteilt zu. Diktator Magistrat, der in Ausnahmesituationen für sechs Monate die gesamte Exekutivgewalt in seiner Person vereinigte. Die Einsetzung erfolgte durch Senatsbeschluss. Ursprünglich wurde er zur Abwehr äußerer Gefahren oder z.B. zur Durchführung von Wahlen bei Abwesenheit beider konsuln ernannt. von diesen frühen Formen unterschieden sich die Diktaturen Sullas (82-79) und Caesars (mit Unterbrechungen seit 49 v.Chr.), die der Errichtung einer innenpolitischen Vormachtstellung dienten. – Der moderne Begriff der Diktatur bezeichnet ein auf Gewalt beruhendes, uneingeschränktes Herrschaftssystem eines Einzelnen, einer Gruppe oder einer Partei (z.B. NS-Herrschaft, Stalinismus, SED-Herrschaft). Freigelassener (libertus, libertinus): ein Sklave der von seinem Patron freigelassen wurde, erhielt unmittelbar das Bürgerrecht, das allerdings eingeschränkt war I der Regel wurden Freigelassene nicht zum Militärdienst eingezogen und blieben von Magistraturen, Senat und Ritterstand ausgeschlossen. Auch als Freigelassene standen sie unter dem Patronat ihres ehemaligen Herrn und gehörten zu seiner Klientel. Magistrate Beamte; man unterschied in Rom zwischen den patrizischen Ämtern, die von Patriziern und Plebejern bekleidet werden konnten (Zensur, Konsulat, Prätur, kurulische Ädilität, Quästur), und plebejischen Magistraten (Volkstribunat, plebejische Ädilität). Nobilität der aus dem Senatorenstand herausgehobene kleine Kreis der führenden patrizischen und plebejischen Familien, die unter ihren vorfahren mindestens einen Konsul hatten; seit Ende der Ständekämpfe (3. Jh. v.Chr.) war der Kreis praktisch geschlossen; danach gelang es nur noch wenigen homines novi (z.B. Cicero, Marius), in diese politische Elite aufzusteigen. Patrizier die Adeligen der röm. Königszeit und der frühen Republik (im Gegensatz zur Plebs); waren die Nachkommen der patres, der Oberhäupter der alten adeligen Geschlechter. Im Verlauf des Ständekampfes verloren sie wichtige politische Privilegien; als neue politische Elite entstand aus den führenden patrizischen und plebejischen Familien die Nobilität. Plebs die nicht-adelige, freie römische Bevölkerung Republik In dieser Staatsform werden die Herrschaftsorgane nur auf begrenzte Zeit bestellt (z.B. Konsul in der römischen Republik). In der Republik bestimmt das Volk oder ein Teil des Volks die Politik. Republik ist das Gegenmodell zur absoluten Monarchie. Eine republikanische Ordnung kann aber auch einen aristokratischen oder oligarchischen Charakter tragen. Res publica (wörtl. „die öffentliche Sache“): das röm. Gemeinwesen; wird häufig mit „Staat“ übersetzt; Hauptmerkmale: - Bürgerversammlungen (nach Besitz geschieden), - Rat, Senat (mit Senatoren auf Lebenszeit), - Magistrate (als Ehrenämter mit begrenzter Amtsdauer), - Ausschluss der Frauen aus der Politik, - Sklaverei. Davon abgeleitet wurde die neuzeitliche Staatsbezeichnung „Republik“ (im Gegensatz zur „Monarchie“). Senat („Rat der Alten“, von senex = der Greis): Rat, dem ursprünglich wohl 100, dann 300, unter Sulla 600, unter Caesar 900 und unter Augustus wieder 600 männliche Mitglieder angehörten. Die Senatoren wurden auf Lebenszeit berufen – bis zu Sulla durch die Zensoren, danach rekrutierten sie sich aus gewesenen Magistraten (vom Quästor an), in der Kaiserzeit wurden sie vom Kaiser ernannt; seit dem 1. Jh. v.Chr. gelangten auch Familienoberhäupter aus den Provinzen in den Senat Einberufen und geleitet wurde er von Konsuln, Prätoren oder Volkstribunen. Innerhalb der Senatorenschaft gab es eine Rangliste, die sich z.B. nach dem Alter oder der Zugehörigkeit zum Patriziat bzw. zur Plebs richtete. Formal hatte der Senat nur das Recht, Magistraten auf Anfrage einen Ratschlag (senatus consultum) zu erteilen. Zusammensetzung und umfassende Zuständigkeit machten ihn aber zum wichtigsten Herrschaftsorgan. Volkstribun im Ständekampf ein Sonderbeamter der Plebs, der diese vor Übergriffen patrizischer Magistrate und vor Senatsbeschlüssen durch sein Einspruchsrecht (veto = ich verbiete) schützte. Auch nach den Ständekämpfen blieben die zehn Volkstribune plebejische Beamte, die von der Versammlung der Plebs gewählt wurden. Ihre Macht (tribunicia potestas) erwuchs aus dem Recht, die Plebsversammlung zu leiten und ihr Gesetze zur Abstimmung vorzulegen. Volksversammlungen (comiti a) In Rom gab es drei Volksversammlungen. Einberufen und geleitet wurden sie von einem Magistrat, die Versammlungen hatten kein Initiativrecht. Die aus der Heeresversammlung hervorgegangenen Zenturiatskomitien (comitia centuriata) bildeten die wichtigste Versammlung: Sie bestimmte über Krieg und Frieden, die Wahl der höheren Magistrate (Konsuln, Zensoren, Prätoren) und Gesetzesanträge. Das Abstimmungsverfahren begünstigte die wohlhabenden Schichten, denn es beruhte darauf, dass das Volk nach Vermögen in 193 Zenturien (18 für Reiter, 175 für Fußsoldaten) eingeteilt war. Da die erste Vermögensklasse (die nach den Rittern wohlhabendsten Bürger) auf 80 bzw. (seit Mitte des 3.Jh. v. Chr.) 70 Zenturien verteilt war, erreichten sie zusammen mit den 18 Ritterzenturien und einem Teil der zweiten Zensusklasse immer die absolute Mehrheit. Die Mehrzahl der ärmeren Bevölkerung war nur in den letzten 5 Zenturien vertreten; da die Abstimmung mit den höchsten Zensusklasse begann, kamen sie meist gar nicht mehr zur Stimmabgabe. DIE STADT IM MITTELALTER Adel Bis um 180 (teilweise länger) war der Adel in Europa die mächtigste Führungsschicht. Sie besaß erbliche Vorrechte, hatte besondere politische und militärische Pflichten, verfügte über ein ausgeprägtes Standesbewusstsein und besondere Lebensformen. Adel war in der Regel verbunden mit Grundbesitz und daraus begründeten Herrschafts - und Einkommensrechten (siehe auch Grundherr). Bürger Eine mittelalterliche Bezeichnung für größere befestigte Siedlungen war „burgus“ (Burg), d. h. Stadt. Ihre Einwohner heißen Bürger. Sie bilden seit dem 12. Jh einen eigenen Stand neben dem Adel und den Bauern. Vollberechtigte Bürger waren nur die Einwohner der Stadt, die hier Grund und Boden besaßen. Sie unterstanden nur der städtischen Gerichtsbarkeit. Man unterscheidet die Patrizier (die Oberschicht) und die Handwerker (Mittelschicht) von der Unterschicht (Arme), die nicht berechtigt war, an der Stadtregierung (dem Rat der Stadt) mitzuwirken. In der Neuzeit änderte sich die Bedeutung des Wortes „Bürger“. Einmal bedeutet es „Staatsbürger“, dann auch Angehöriger der Mittelschicht, der „bürgerlichen“ Klasse. Grundherr, Grundherrschaft Der Grundherr konnte eine Person oder eine Institution sein, also z.B. ein Adliger oder ein Kloster. Er verfügte über das Obereigentum an Grund und Boden und diesen an abhängige, oft unfreie Untereigentümer (Hörige) zur Bewirtschaftung aus. Für den Schutz, den der Grundherr gewährte, waren die Hörigen zu Abgaben und unbezahlten Diensten (Frondienste: Säen, Ernten, Wegebau, Pflügen, Transportieren) verpflichtet. Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation Das deutsche Kaiserreich erhob im Mittelalter den Anspruch, den Königreichen übergeordnet zu sein. Die Kaiser sahen sich als Nachfolger der römischen Kaiser und Oberherren der Christenheit; ihr Reich wurde daher als „Heiliges Römische Reich“ bezeichnet. Es ging über die heutigen Grenzen Deutschlands hinaus. Im 15 Jh. kam der Zusatz „Deutscher Nation“ hinzu. Hörige Zu dieser sozialen Gruppe gehörten von einem Grundherrn abhängige Bauern, denen der Herr gegen Abgaben und Dienste (Frondienste) Land zur selbständigen Bewirtschaftung überließ. Sie waren an den von ihnen bearbeiteten Boden gebunden und konnten mit ihm zusammen verkauft oder verschenkt werden. Während des Mittelalters besserte sich die Stellung der Hörigen, die von ihnen bewirtschafteten Höfe wurden erblich, die Dienste und Abgaben wurden festgelegt oder konnten durch Geldzahlungen abgegolten werden. Patrizier Angehörige der bürgerlichen Oberschicht in der mittelalterlichen Stadt. Sie rekrutierten sich aus in den Städten lebende Adligen, Ministerialen und Fernkaufleuten. bis ins 14. Jh. waren allein Patrizier ratsfähig und berechtigt, hohe städtische Ämter zu bekleiden. Stadtrecht Zunft Städtische Vereinigung von Handwerkern eines Berufs. Jeder Meister musste der Zunft beitreten (Zunftzwang). Die Zunft beschränkte die Zahl der Meister, Gesellen und Lehrlinge, regelte Produktionstechnik und Arbeitszeit, kontrollierten Erzeugnisse und Preise (Zunftordnung).