„Pastorale und pädagogische Ziele in der Trägerschaft

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Pastorale und pädagogische Ziele in der Trägerschaft
katholischer Kindertagesstätten im Bistum Aachen“
1. Grundlage
Die katholischen Träger von Kindertagesstätten im Bistum Aachen engagieren sich aus
ihrem diakonisch-pastoralen Selbstverständnis. Das bedeutet: Sie verstehen die
Trägerschaft von Kindertagesstätten als einen durch das Evangelium motivierten und
qualifizierten Dienst
• an den Kindern, die zugleich die kleinsten und schwächsten Glieder in Gesellschaft und
Kirche sind und deren Zukunft repräsentieren,
• an den Familien als einem wesentlichen Grundbaustein des sozialen Lebens und damit
• an der Gesellschaft, an deren öffentlichen Erziehungs-, Bildungs- und
Betreuungsauftrag die Kindertagesstätten subsidiär mitwirken.
Zugleich sind Kindertagesstätten wichtige Räume der Kirche am Ort, wo das Evangelium
gelebt wird. Die katholische Kindertagesstätte bleibt wichtiger Ort der Kinder- und
Familienpastoral für die Kirche am Ort. Dies findet durch eine Berücksichtigung der
Kindertagesstätte/n im Pastoralkonzept der GdG seinen Ausdruck. Die TrägerGesellschaft ist zur Verwirklichung des katholischen Profils auf die Kooperation mit den
Lebensvollzügen und den pastoralen Strukturen der Pfarreien und Gemeinschaften von
Gemeinden angewiesen.
Das Bistum Aachen sorgt für eine den aktuellen gesellschaftlichen, pädagogischen,
religionspädagogischen und politischen Rahmenbedingungen angemessene
Trägerstruktur.
2. Leitsätze für die Trägerschaft von Kindertagesstätten im Bistum Aachen
2.1. Kindertagesstätten im Bistum Aachen bieten im kirchlichen und gesellschaftlichen
Auftrag Kindern und ihren Familien ein qualifiziertes Bildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsangebot.
2.2. Kindertagestätten im Bistum Aachen sind Teil eines Sozialraumes und handeln für
die Menschen in diesem Sozialraum.
2.3. Kindertagestätten im Bistum Aachen nehmen die sozialen und kulturellen Unterschiede (etwa in den Familienformen) in ihrem Sozialraum wahr. Sie engagieren sich
für die Überwindung sozialer Ungleichheit und für ein respektvolles Zusammenleben
von Kindern und Familien kulturell und religiös unterschiedlicher Herkunft.
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2.4. Kindertagesstätten im Bistum Aachen erkennen das Recht jedes einzelnen Kindes
auf Religiosität an und fördern Religiosität und Spiritualität der Kinder.
2.5. Kindertagesstätten im Bistum Aachen sind Lebens- und Lernorte in der Kirche am
Ort und für die Kirche am Ort.
2.6. Kindertagesstätten im Bistum Aachen orientieren ihre Erziehungs-, Bildungs- und
Betreuungskonzepte am Wohl und am Bedarf der Kinder und ihrer Familien. Dazu
gehört ein zeitlich möglichst umfangreiches und variables Angebot sowie ein qualitativ ausgezeichnetes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot für Kinder unter
drei Jahren bis zum Übergang in die Schule.
3. Begründungen und Konsequenzen
3.1. Kindertagesstätten nehmen aktiv an der Gestaltung ihres Sozialraumes teil
und stellen sich der Herausforderung einer von sozialer Ungleichheit und kultureller Vielfalt geprägten Gesellschaft.
Das Bistum Aachen versteht Kindertagesstätten in katholischer Trägerschaft als ein
diakonisch-pastorales Angebot der katholischen Kirche für die gesamte Gesellschaft.
Darum sind die katholischen Kindertagesstätten beauftragt, ein kulturell und sozial
inklusives Angebot für die Familien im jeweiligen Lebensraum zu machen.
Dies setzt voraus, dass die Tagesstätte ihr Angebot aktiv einladend gerade auch für
benachteiligte Familien gestaltet, damit sich die Realität des Lebensraumes in der
Tagesstätte abbilden kann.
Die „Option für die Armen“ des Evangeliums kann den Träger ermutigen, Einrichtungen in Sozialräumen mit hohem Anteil benachteiligter Familien in besonderer Weise
auf die Bedürfnisse benachteiligter Kinder und Familien auszurichten.
Soziale und kulturelle Unterschiede sind ein wesentliches Merkmal der gegenwärtigen pluralen Gesellschaft, und aus dem diakonisch-pastoralen Selbstverständnis
folgt der Anspruch, den Kindern und ihren Familien im Rahmen ihrer Bedarfe mit Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangeboten gerecht zu werden.
Die soziale Unterschiedlichkeit und kulturelle Vielfalt wird als „Zeichen der Zeit“ im
Sinne der Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils und damit als
bewusste pädagogische und pastoral-diakonische Aufgabe ernst genommen.
Wo immer möglich, engagieren sich katholische Kindertagesstätten durch geeignete
Ausstattungen, Konzepte und Kompetenzen für eine Integration von Kindern mit
Behinderung.
Deshalb greifen die Kindertagesstätte die unterschiedlichen Voraussetzungen, die
die Kinder (und ihre Familien) mitbringen, auf und entwickeln im Dialog zwischen
diesen Voraussetzungen und dem eigenen christlichen Menschenbild und der Verortung in der Gemeinde die jeweiligen Ziele und Handlungsformen.
Der Träger der Einrichtung
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• versteht die Einrichtung als diakonisch und pastoral qualifizierten Raum für Kinder
und ihre Familien, d.h. als Einrichtung mit gesellschaftlichem, pädagogischem und
kirchlichem Auftrag und gibt ein diesem Anspruch entsprechendes Leitbild vor.
• verpflichtet die Einrichtung, ein dem jeweiligen Sozialraum entsprechendes
Kindertagesstättenkonzept zu erstellen.
• qualifiziert sich und die Mitarbeiter/innen im inklusiven Umgang mit einem Sozialraum, der von sozialer Ungleichheit und kultureller Vielfalt gekennzeichnet ist.
• setzt sich im politischen Handeln für gute Rahmenbedingungen für die
Kindertagesstätten ein und stellt eine den Zielen angemessene materielle
Ausstattung und personelle Besetzung zur Verfügung.
• gewinnt und fördert Mitarbeiter/innen, die Ungleichheit und ethisch-religiöse Vielfalt
sorgfältig wahrnehmen und damit arbeiten können.
• richtet die räumliche, personelle und konzeptionelle Weiterentwicklung am Ziel der
Integration von Kindern mit Behinderung aus.
• verpflichtet sich, die Einrichtung entsprechend dem Gütesiegel des Verbandes
Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK-Gütesiegel) zu zertifizieren.
Das Einrichtungskonzept
• gründet auf einer Analyse des Sozialraums und einem Bekenntnis zum
diakonischen und pastoralen Auftrag in diesem Sozialraum.
• etabliert eine dauerhafte Zusammenarbeit mit den Eltern (ggf. mit teilhabefördernden und schwellenreduzierenden Methoden) sowie ein dem Bedarf dieser
Familien angepasstes Betreuungsangebot.
• orientiert sich an anerkannten Qualitätsstandards und entwickelt die klassischen
Arbeitsformen und Methoden der Kindertagesstätten-Arbeit entsprechend den
gegebenen Bedingungen weiter.
Die Mitarbeiter/innen
• stehen in kontinuierlicher pädagogischer Reflexion über die notwendige Weiterentwicklung von Angebotsformen und pädagogischen Handlungsformen angesichts
der Herausforderungen durch den vorgegebenen Sozialraum.
• bemühen sich, die Sprache der Menschen (im doppelten Sinne) zu verstehen und
zu sprechen.
• entwickeln ein Bewusstsein für die Unterschiedlichkeiten (zwischen den unterschiedlichen Kindern und ihren Familien, aber auch gegenüber der eigenen
Lebenswelt und zum eigenen Selbstverständnis).
• erhalten qualitativ überzeugende Leitung mit angemessenem quantitativem Anteil.
• kennen die KTK-Gütesiegel-Standards und arbeitet damit/daran.
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3.2. Katholische Kindertagesstätten setzen sich für die gesellschaftliche Beteiligung von Kindern/Familien ein
Die Kindertagesstätte nimmt die Lebenswelt – und die subjektiven Lebenswelt-Konstruktionen – der Kinder und Eltern wahr und ernst und richtet ihre Initiativen zur gesellschaftlichen Beteiligung von Familien an diesen Voraussetzungen aus.
Die Kindertagesstätte eröffnet (in Kooperation mit der Kirche am Ort und dem überörtlichen Netz von Einrichtungen) Beratungs-, Unterstützungs- und Gestaltungsräume, die sich an den Zugangs- und Teilhabe-Formen der Kinder und Familien ihres Sozialraumes orientieren.
Die Kindertagesstätte ist sich der möglichen Ausgrenzung von Familien (etwa durch
notwendige finanzielle Beteiligungen der Kinder und Eltern an Aktivitäten, die über
den Elternbeitrag hinausgehen, aber auch durch die Gestaltung der Tagesstätte
oder bestimmte vorherrschende Kommunikationsformen) bewusst.
Die Kindertagesstätte stellt sich dem Auftrag, soziale Ungleichheiten auszugleichen,
wo diese Lebenschancen von Kindern beeinträchtigen.
Die Tagesstätte eröffnet im Bildungsbereich Erfahrungsräume, die die Kinder aus ihrer familiären/häuslichen Lebenswelt nicht kennen.
Der Träger
• schult die Sensibilität für die Lebenslagen von Familien.
• institutionalisiert die Zusammenarbeit mit anderen familienunterstützenden
Diensten.
• sorgt für das wechselseitige Interesse von Einrichtung und Gemeinde bzw.
Gemeinschaft von Gemeinden.
• versteht sich als Anwalt einer lokalen Politik für Familien.
• sorgt für Mittelbeschaffung über die Regelfinanzierung hinaus, um allen Familien
Teilhabe an Aktivitäten zu ermöglichen.
Das Einrichtungskonzept
• schafft Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern bei der Angebotsstruktur und der inhaltlichen Konzeption – auch derjenigen Eltern, die nicht selbstverständlich die
Anliegen ihrer Familie und ihrer Kinder zu vertreten gewohnt sind.
• sorgt für enge Vernetzung im Sozialraum.
• greift Angebote auf, den Sozialraum außerhalb der Tagesstätte kennen zu lernen.
• verlangt Kostenbewusstsein bei allen Angeboten und institutionalisiert die Suche
nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten.
• realisiert die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kinder entsprechend dem KTKStandard.
Die Mitarbeiter/innen
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• entwickeln Sensibilität für Notsituationen und sucht mit angemessener Diskretion
nach kreativen Lösungen.
• bauen Vertrauen auf, um als Erstansprechpartner in familiären Notlagen zur Verfügung zu stehen und bahnt Wege zu weiterführenden Unterstützungsmöglichkeiten.
• analysieren die individuellen Erfahrungs- und Bildungswege der Kinder und entwickelt die angemessenen Beteiligungs-, Begleitungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
• entwickeln politisches Bewusstsein als Basis familienunterstützenden Handelns.
• reflektieren regelmäßig die Notwendigkeiten und Möglichkeiten
familienunterstützenden Handelns.
3.3. Katholische Kindertagesstätten bejahen das Recht auf Religiosität der Kinder
von Anfang an. Sie suchen nach Wegen einer Förderung von Wertebewusstsein, Transzendenz und Spiritualität in einer religiös und kulturell vielfältigen
Gesellschaft.
Die katholische Kindertagesstätte setzt voraus, dass Transzendenz-Orientierung und
Spiritualität zum Leben jedes Menschen gehören und von frühester Kindheit an gefördert werden können – in erster Linie über eine wertschätzende und sichere Beziehung. Dabei sind die sinnlichen, die emotionalen und die beziehungsorientierten
Erfahrungsdimensionen von hervorragender Bedeutung.
Daraus folgt: Handeln und Deuten der Wirklichkeit unter der Voraussetzung der
Präsenz Gottes sind in der Kindertagesstätte selbstverständlich, ebenso wie die
Förderung von Transzendenz-Erfahrungen. Umgekehrt umfasst das Angebot zur
Pflege der kindlichen Religiosität auch die kindgemäße kritische
Auseinandersetzung mit den Gefahren falsch verstandener oder missbräuchlich
genutzter Religiosität.
In der katholischen Kindertagesstätte werden christliche Wertvorstellungen,
katholische Glaubenspraxis und Symbolik selbstverständlich angeboten bzw. vermittelt. Darüber hinaus werden – entsprechend den kulturellen/religiösen Biografien
und familiären Hintergründen der Kinder – in der Einrichtung andere religiöse
Orientierungen wertgeschätzt. Das Kennen lernen dieser alternativen
religiösen/weltanschaulichen Orientierungen und die Beschäftigung damit werden
allen Kindern altersgemäß ermöglicht.
Der Träger der Einrichtung
• entwickelt ein Bildungs- und Erziehungsverständnis auf der Basis des Evangeliums.
• fördert das Bemühen der Mitarbeiter/innen um ethische und theologische
Orientierung, religionspädagogische Praxis und persönliche Glaubensvertiefung.
• gewährleistet religionspädagogische und spirituelle Angebote für Erzieher/innen.
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• pflegt eine Unternehmenskultur, die die Bereitschaft öffnet resp. vertieft, sich auf
eine Erziehungsarbeit auf christlicher Grundlage einzulassen.
• ermöglicht pädagogische Vertiefungsangebote im Umgang mit Wertfragen.
• bietet den Mitarbeiter/innen Grundlagen für eine fundierte wertschätzende Auseinandersetzung mit anderen Religionen.
Rahmenstandards für das Einrichtungskonzept:
• Abstimmung des Konzeptes mit den Pastoralkonzepten der GdG
• enge Zusammenarbeit mit dem Pastoralpersonal vor Ort, Kooperation (soweit
möglich) bzw. Kontakt mit den Vertreter/innen anderer Religionsgemeinschaften
• katholische Identität, zu der als wesentlicher Bestandteil eine vorurteilsfreie
Offenheit für die Begegnung mit anderen Religionen gehört
• Vermittlung der Essentials verschiedener Religionen und der dazugehörigen
Kulturen
• frühkindliche Förderung der Spiritualität durch Angebote für alle Sinne
• Respekt vor den religiösen/konfessionellen Entscheidungen der Familien und
ebenfalls Respekt für diejenigen, die auf der religiösen Suche sind
Die Mitarbeiter/innen
• stellen sich den ethischen Fragen der Kinder ebenso wie ihren Fragen nach Gott
und der Transzendenz.
• pflegen eine selbstverständliche/authentische christliche Praxis.
• leben und kommunizieren die Offenheit für verschiedene Überzeugungen.
• reflektieren den Umgang mit Religiosität/Spiritualität in der Einrichtung.
3.4. Katholische Kindertagesstätten sind Lebens- und Lernorte der Kirche am Ort
Katholische Kindertagesstätten sind ein unverzichtbarer Ort für die Grundvollzüge
des Glaubens in der Gemeinschaft. Die Erziehung im christlichen Glauben, die Katechese, die Begleitung von Eltern und Familien sind Auftrag und Bereicherung der
Gemeinde und Teil der kooperativen Pastoral in der Gemeinschaft der Gemeinden.
Aus diesem Selbstverständnis heraus kooperieren die katholischen Kindertagesstätten mit und in den Strukturen der Kirche am Ort. Als „Lebens – Ort“ der Gemeinde öffnen sich Kindertagesstätten für interessierte Mitglieder der Gemeinden
und laden zum Mitleben ein. Als Teil der Gemeinde suchen die Kindertagesstätten
Gelegenheiten, sich im kirchlichen Kontext zu präsentieren.
Damit nehmen katholische Kindertagesstätten eine Vermittlerrolle ein. In der Kirche
am Ort vertreten sie die Interessen „ihrer“ Kinder und Familien und gestalten gemeinsam mit den Verantwortlichen der GdG Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben
der Gemeinden, die den Bedürfnissen der Kinder und Familien entsprechen. Bei
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ihrer Zielgruppe werben die Einrichtungen für die Teilnahme am kirchlichen Leben
und machen pastorale Angebote transparent.
Die katholischen Kindertagesstätten unterstützen eine Pastoral für Familien im
jeweiligen Sozialraum durch niederschwellige Begegnungs- und
Kommunikationsmöglichkeiten. Durch einen lebendigen Dialog mit dem pastoralen
Personal ermöglichen die Kindertagesstätten der Pastoral vor Ort einen Zugang zu
ihrer Zielgruppe. Auf diese Weise unterstützen sie die Verantwortlichen der GdG, ein
bedarfsgerechtes Angebot mit den Familien zu entwickeln, das der sozialen Vielfalt
der Familien Rechnung trägt.
Die katholischen Kindertagesstätten wirken zum Wohle der Kinder und ihrer Familien
aktiv in den örtlichen und überörtlichen Netzwerken pastoraler und diakonischer Einrichtungen mit.
Der Träger der Einrichtung
• vertritt die Interessen der Kindertagesstätte in der GdG.
• tritt für die Berücksichtigung der Kindertagesstätten im pastoralen Konzept der
GdG und das aktive Engagement der Pastoral in der Kindertagesstätte ein.
• berät die GdG und die Kindertagesstätten, um eine sinnvolle gegenseitige
Verbindung zu ermöglichen.
• initiiert eine verbindliche Kooperation zwischen Kindertagesstätte und GdG, um
Rahmenbedingungen für eine fruchtbare Zusammenarbeit zu schaffen.
• beteiligt sich aktiv an der Netzwerkbildung der örtlichen und überörtlichen Einrichtungen zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien und benennt Partner für die Förderung der entsprechenden Kontakte
Rahmenstandards für das Einrichtungskonzept
• Verzahnung und Ergänzung der Angebote der Kindertagesstätte mit pastoralen
Angeboten der GdG (bspw. Teilnahme an kirchl. Festen, Kooperation in der
Familienpastoral).
• Definition von Anknüpfungspunkten zwischen GdG und Kindertagesstätte.
• Regelmäßiger Dialog zwischen der GdG und der Kindertagesstätte (z. B. durch
eine Vertretung der Kindertagesstätte in Gremien, Teilnahme der Leitung an
Dienstgesprächen).
• Austausch personeller und fachlicher Ressourcen zwischen dem Presonal der
Kindertagesstätte und dem Pastoralpersonal.
• Erstellung des Einrichtungskonzeptes gemeinsam mit Vertreter/innen des Pastoralpersonals und der pastoralen Gremien der GdG, um eine größtmögliche
Vernetzung und Transparenz zu erreichen.
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• Enge Zusammenarbeit mit weiteren Einrichtungen im Sozialraum, die frühkindliche
Bildung und Förderung, Eltern- und Familienbildung, allgemeine soziale Hilfen, Beratungsangebote zur Verfügung stellen.
Die Mitarbeiter/innen
• sind interessiert an pastoralen Angeboten der GdG und suchen aktiv nach
Anknüpfungspunkten für die Kindertagesstätte.
• vertreten die Interessen der Kinder und Familien in Gremien der Gemeinde und
der GdG.
• machen pastorale Angebote für Familien in der Kindertagesstätte bekannt.
• nutzen Möglichkeiten der Präsentation der Einrichtung im kirchlichen Kontext.
• kennen die Palette der pastoralen und diakonischen Unterstützungseinrichtungen
für Familien und können diese bedarfsgerecht vermitteln.
3.5. Katholische Kindertagesstätten gewährleisten qualitativ hoch stehende Angebote (insbesondere in der U3-Betreuung)
Entsprechend der grundsätzlichen Orientierung am Kindeswohl und am familiären
Bedarf rüsten sich katholische Kindertagesstätten im Bistum Aachen für möglichst
flexible Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote. Dazu gehört neben möglichst flexiblen Betreuungszeiten besonders die Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern (U-3-Betreuung).
• um die Förderung von Kindern in Ergänzung zum familiären Erfahrungshorizont
möglichst früh und damit möglichst wirksam zu beginnen.
• um auch Kindern in dieser Altersgruppe (besonders aus benachteiligten Familien)
eine entsprechende Horizont- und Erfahrungserweiterung möglichst früh zur Verfügung zu stellen.
• um allen Familien eine umfassende Teilhabe an der von Erwerbsarbeit geprägten
Gesellschaft zu ermöglichen, aber auch um Frauen und Männern die Möglichkeit
zum umfassenden bürgerschaftlichen Engagement zu geben.
Aus diesem Grunde ist mit der Entscheidung für die U-3-Betreuung auch eine Entscheidung für ein hohes qualitatives Niveau der Betreuung unbedingt verknüpft. Die
katholische Kindertagesstätte profiliert sie in diesem Bereich durch eine entsprechende Kleinkind-geeignete Ausstattung ebenso wie durch eine intensive Qualifikation (ggf. durch entsprechende Fortbildungen) der Betreuungskräfte – gegebenenfalls über die vom KiBiz geforderten Minimalstandards hinaus.
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Der Träger
• begründet und motiviert den Entschluss zur U-3-Betreuung positiv aus den
Bedürfnissen der Familien und dem Kindeswohl.
• vermittelt die grundsätzliche (pädagogische und anthropologische) Angemessenheit dieses Konzeptes nach innen und außen.
• fundiert die U-3-Arbeit durch eine umfassende Qualifikation der Mitarbeiter/innen.
• sorgt für höchstmögliche Kontinuität in den Beziehungen durch sein Personalmanagement.
• besetzt die Gruppen mit U-3-Betreuung angemessen (grundsätzlich 2 Mitarbeiter/innen, sofortige Vertretung im Abwesenheitsfall).
• stattet die Räumlichkeiten angemessen aus.
• engagiert sich politisch für die Verbesserung der Rahmenbedingungen.
• Bemüht sich, entsprechend den pädagogischen Erfordernissen einer Betreuung
von Kindern über eine große Altersspanne (1 bis 6 Jahre) im Rahmen der
wirtschaftlichen Möglichkeiten eigene Standards für die Gruppenstärke fest.
Rahmenstandards für das Einrichtungskonzept
• mittelfristige Zertifizierung jeder Einrichtung entsprechend den Qualitätsstandards
des KTK-Gütesiegels
• altersgerechte Angebote für alle Lebensalter zwischen 1 und 6 Jahren
• eigenständige pädagogische Konzeption für die Kinder U3
• eigenständige Konzepte für die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern entsprechend den verschiedenen Lebensabschnitten der Kinder
Die Mitarbeiter/innen
• verfügen über die notwendige Qualifikation und aktualisiert diese regelmäßig.
• erarbeiten eigenständige Vorstellungen und Handlungsweisen in der Betreuung
kleinster Kinder.
• reflektieren kontinuierlich die Erfahrungen in der Arbeit mit den Kindern U3.
• realisieren die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern entsprechend den
besonderen Herausforderungen der unterschiedlichen Altersgruppen.
4. Die Zusammenarbeit zwischen Träger, GdG und Kindertagesstätte
Die enge Verknüpfung zwischen den Kindertagesstätten, den Pfarreien sowie den GdG, dem
Träger und dem Bistum stellt ein konstituierendes Merkmal sowohl der Konzeption der
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Kindertagesstätten als auch der Pastoral der GdG dar (vgl. 3.4). Dazu muss die pastorale
Zusammenarbeit zwischen den Kindertagesstätten und der GdG strukturell geordnet und
gesichert werden sowie die Kooperation zwischen dem Träger und den kirchlichen Strukturen
in der GdG sowie den Regionen gewährleistet und geregelt werden.
Die folgenden Empfehlungen zur strukturellen Gestaltung sind sinngemäß bei jedem Träger
und in jeder GdG umzusetzen, Regelungen im Einzelnen werden den Gegebenheiten vor Ort
angepasst werden müssen.
•
Der Träger der Kindertagesstätte verantwortet alle mit dem Betrieb der
Kindertagesstätte verbundenen Prozesse und Entscheidungen nach Möglichkeit in
enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der GdG.
•
Der GdG-Rat richtet nach Möglichkeit (unter Leitung des GdG-Leiters oder eines von
ihm Beauftragten) einen Ausschuss für Kinder- und Familienarbeit ein, der die
pastoralen Belange der Kindertagesstätten (pastorale Ansprechpartner/innen,
Aktionen, Projekte etc.) koordiniert. In diesem Ausschuss arbeiten die verantwortliche
Leitung auf GdG-Ebene, kompetente Mitarbeiter/innen der einzelnen
Kindertagesstätten und Gemeindemitglieder mit Erfahrung in der Familienpastoral mit.
Alle Planungen werden auf dieser Ebene vorgenommen, um eine gute Vernetzung mit
der Gesamtpastoral der GdG zu gewährleisten.
•
Ein Mitglied des Pastoralteams der GdG wird als Ansprechpartner/in für die
Kindertagesstätten benannt.
•
Der Sozialraum der Kindertagesstätte wird in vielen Fällen weiterhin durch die
Gemeinde mitbestimmt. Hier spielt sich das tägliche Zusammenleben ab, und je nach
Struktur dieser Gemeinde empfiehlt es sich, Gemeindemitglieder und pastorale
Mitarbeiter/innen zu benennen, die sich für die alltäglichen Begegnungen zwischen
Kindern, Personal, Eltern und Gemeinde verantwortlich fühlen.
•
Dem Rat der Tageseinrichtung für Kinder (KiBiz § 9) gehören Eltern, Erzieher/innen
und jeweils ein/e vom Träger beauftragte/r Vertreter/in an, die/der einen guten Kontakt
zwischen dem Sozialraum und einem großen Träger gewährleistet.
•
Die Träger auf der Ebene der großen Kirchengemeindeverbände werden in familienund jugendpolitischen, jugendwohlfahrtspolitischen, pädagogischen und
religionspädagogischen Fragestellungen jeweils von einem Beirat beraten.
•
Eine regelmäßige interdisziplinäre Konferenz aller Träger katholischer
Kindertagesstätten diskutiert mit Vertretern des Bistums, des DiCV sowie möglicher
Fachleute die Weiterentwicklung der Kindertagesstättenarbeit im Bistum Aachen und
sichert so deren gemeinsame konzeptionelle Ausrichtung.
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