Philosophie/Ethik Sommersemester 2011 Name: NN

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Philosophie/Ethik
Sommersemester 2011
Name: N.N.
Titel des Seminars:
Menschenrechte - Die Frage ihrer Begründung
Dozent: Herr Prof. Dr. M. Jung
Studiengang : B.Ed. Ethik
Matrikelnummer: 209110135
Ergebnisprotokoll der Seminarsitzung vom 6.7.2011
Der Würdebegriff
Der Würdebegriff wird bei Menke und Pollmann als eine Vokabel erläutert, die den
Anspruch hat, möglichst konsensfähig und universal zu sein. Theodor Heuss
bezeichnete den Würdebegriff als eine „nicht interpretierte These“, was von Menke
und Pollmann in diesem Sinne auf Seite 151 aufgegriffen wird. Der Begriff der
Menschenwürde setzt also zunächst keine eigenen weltanschaulichen
Interpretationen voraus.
Durch diese Festsetzung des Würdebegriffs ergibt sich der Vorteil, dass der Begriff
universal ist, da jede Kultur ihre eigenen Weltanschauungen einbeziehen muss und
nicht eine direkte, beispielsweise westlich geprägte Theorie, vorgegeben wird.
Durch die Begriffswahl bleibt die These “Menschenwürde” jedoch immer stark
subjektiv und unbestimmt, da es in verschiedenen Kulturen zum Teil sehr
unterschiedliche Einschätzungen zu verschiedensten Handlungen und Praktiken gibt.
1 Das Böckenförde –Diktum
“Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht
garantieren kann.”
(ERNST-WOLFGANG BÖCKENFÖRDE: Staat, Gesellschaft, Freiheit. 1976, S. 60.)
Wir erläutern im Zusammenhang den Unterschied der Begriffe
“rule by law” (Ein Oberhaupt oder eine Gruppe verwendet die Gesetze, um zu
herrschen)
und
“rule of law” (das Gesetz regiert alle Bürger gleichermaßen).
Damit ein Staat nach Böckenfördes These existieren kann, müssen die Bürger den
Staat bejahen und akzeptieren.
Im weiteren Zusammenhang erläutern wir den Begriff der “inneren Kündigung” an
dem Beispiel der DDR: Um nach dem Böckenförde Diktum zu Bestehen, braucht der
Staat die Zustimmung der in ihm lebenden Menschen. In der DDR vollzogen die
meisten der dort lebenden Bürger eine innere Kündigung, nachdem sie mit
verschiedenen Regeln, Gesetzen und Handlungen nicht mehr einverstanden waren.
Sie traten also innerlich, emotional aus dem System aus und brachten später damit
das gesamte System zum Erliegen.
Ein Staat muss ein Ort sein, an dem verschiedene Menschen mit verschiedenen
kulturellen Hintergründen sowie unterschiedlichen Moralvorstellungen und Religionen
friedlich nebeneinander leben können. Diese Voraussetzungen benötigen einen
gemeinsamen Werte- Konsens, in dem die These der Menschenwürde verwoben ist.
Dadurch entsteht ein Gefühl sozialer Wärme, oder negativ formuliert: Es wird sozialer
Kälte vorgebeugt.
2 Inhalt der Würde
In Menke und Pollmanns Buch werden vier verschiedene Interpretationen der
Menschenwürde kategorisiert.
1.Mitgift
Die Vertreter der Mitgifttheorie der Menschenwürde sind vor allem religiöse Gruppen,
aber auch einzelne Personen, wie der deutsche Philosoph Robert Spaemann. Für
sie ist der Würdebegriff etwas Gegebenes, das nicht abgestuft werden kann. Das
fundamentale Problem der Mitgift Theorie findet sich in der Herkunft: Die Theorie ist
an weltanschauliche Bedingungen und Ansichten geknüpft und somit nicht für alle
Menschen gleich zugänglich.
2.Fähigkeit
Die Fähigkeitstheorie sieht die Menschenwürde als etwas Erworbenes, dessen
Besitz nicht abstufbar ist. Sie wird daher mit der Personenwürde gleichgesetzt. Das
grundlegende Problem dieser Theorie ist, dass durch diese Definition Menschen, die
die Personenwürde nie erreichen konnten und nie erreichen werden
(schwerkomatöse Patienten beispielsweise), aus dem Raster fallen und daher nicht
geschützt werden.
3.Leistung
Die Würdetheorie der Leistung sieht die Würde als etwas Erworbenes jedoch
Abstufbares an. Der Mensch muss zunächst würdevoll handeln, um die Würde
überhaupt zu erhalten und muss sich dann auch weiterhin immer würdevoll
verhalten, um die Würde behalten zu können. Dadurch fallen diejenigen, die den
Schutz der Menschenwürde wirklich bedürfen, aus dem Schema, da es in unteren
sozialen Schichten teilweise unmöglich sein kann, sich würdevoll zu verhalten.
4.Potenzial
Menke und Pollmanns favorisiertes Prinzip ist das Würdeprinzip des Potenzials.
Jeder Mensch wird mit dem Potenzial geboren, ein würdevolles Leben zu führen und
ist damit schutzwürdig. Nicht jeder Mensch führt automatisch ein würdevolles Leben,
jeder wird aber mit dem Potenzial geboren, ein solches zu führen.
3 An der Stelle ist jedoch eine entscheidende Kritik anzubringen. Ein Kind, das
beispielsweise ohne Großhirn geboren wird (Anenzephalie), hat niemals die
Möglichkeit, vernünftig zu handeln und damit auch nicht das Potenzial, würdevoll zu
leben. Das Potenzialprinzip nach Menke und Pollmann würde dieses Kind also nicht
erfassen.
Im Diskurs besprechen wir am Beispiel eines komatösen Patienten die Bedeutung
der Würde als sozialer Knotenpunkt. Während der Patient aus der Potenzialtheorie
Menke und Pollmanns rausfallen würde, stellen wir fest, dass ein derartiger Patient
alleine durch würdevolle Behandlung seitens der Pfleger sein Potenzial verwirklichen
würde und als sozialer Knotenpunkt der Gesellschaft somit ein würdevolles Leben
leben würde, im ihm größtmöglichen Rahmen.
Das Recht der Würde:
Während heutzutage jeder Mensch durch Menschenwürde und Menschenrechte
gesichert wird, wurde in der Vergangenheit immer wieder mit dem Begriff der
Menschenpflicht argumentiert. Jeder Mensch hatte die Pflicht, sich seinen
Mitmenschen gegenüber richtig zu verhalten. Das Problem an der Menschenpflicht
ist, dass der Schutz, der gewährleistet werden soll, davon abhängig ist, inwieweit
jeder einzelne Mensch das Prinzip befolgt. Die Menschenrechte gelten jedoch im
Vorhinein für alle Menschen gleichermaßen und sind klassisch Schutzrechte vor
Übergriffen oder Ähnlichem. Die Jurisprudenz nennt solche Rechte
“sanktionsbewehrt”, weil sie an die Erzwingungsgewalt des Staates geknüpft sind.
Dreischritt der Menschenrechte
Im Grundgesetz Deutschlands wird ein Dreischritt von der Menschenwürde über die
Menschenrechte zu den Grundrechten vorgenommen. Es wird also festgestellt, dass
jeder Mensch alleine durch das „Menschsein“ an sich eine Würde hat, die
automatisch mit verschiedenen Rechten einhergeht. Diese Rechte werden in den
Grundrechten aufgegriffen und damit zu geltendem Recht. Es besteht weiterhin die
Möglichkeit, dass ein Gesetz, welches gegen die Menschenrechte oder die
Grundrechte verstößt, verfassungstechnisch untersucht wird. Man kann also
feststellen, dass die fundamentalsten Gesetze auf den Säulen der Menschenwürde
und der Menschenrechte fußen.
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