preise jury - Theater Augsburg

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PREISE
Die Einsendung erfolgt bitte an:
1. Preis € 4000,- 2. Preis € 2000,- 3.Preis € 1000,Die Komposition der 1. Preisträgerin/ des 1. Preisträgers wird im 8. Sinfoniekonzert am
13./14. Juni 2016 durch die Augsburger Philharmoniker zur Uraufführung gebracht.
Der 1. Preisträger erhält einen Audiomitschnitt der Uraufführung.
Ein Sonderkonzert mit den Kompositionen aller Preisträger wird für die Saison 2016/17
angestrebt.
Die Preisverleihung findet im Rahmen des 8. Sinfoniekonzertes statt.
JURY
Die Jury besteht aus Vertretern der Augsburger Philharmoniker, Generalmusikdirektor
Domonkos Héja sowie den Komponisten Hans-Jürgen von Bose und Daniel Ott.
Augsburger Philharmoniker
Orchesterbüro
Z.Hd. Herrn Sigurd Emme
Kasernstraße 4-6
86152 Augsburg
Detaillierte Wettbewerbsbedingungen entnehmen Sie
bitte den ausliegenden Flyern oder dem Internet:
www.theater-augsburg.de/Kompositionswettbewerb
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VERFAHREN
Die Partituren müssen bis zum 1. Dezember 2015 eingereicht werden (Datum des Posteingangs). Aus den eingereichten Kompositionen werden maximal drei Preisträger ausgesucht.
Die betreffenden Komponisten werden am 1.Februar 2016 über ihre Finalteilnahme informiert. Sie müssen daraufhin das Aufführungsmaterial entsprechend den Vorgaben für Orchesternoten der DOV (Homepage) herstellen und am 1.April 2016 einreichen.
Sie erhalten dafür eine Notenbestellungspauschale von € 1000,-.
Nach einer nicht-öffentlichen Probe wird die Reihenfolge der Preise ermittelt.
Die Bekanntgabe der Juryentscheidung erfolgt im Mai 2016.
EINSENDUNG
Die Augsburger Philharmoniker sind das Orchester des Theaters Augsburg und wurden 1865 als städtisches Orchester gegründet. Mit einer Reihe von Veranstaltungen feiert das Orchester in der Spielzeit 2015/16 sein 150jähriges Bestehen. Der Blick soll hierbei weniger in die
Vergangenheit gerichtet werden, sondern vielmehr in die Gegenwart und die Zukunft. Deshalb
schreiben die Philharmoniker einen Kompositionswettbewerb aus, mit dem sie einen Beitrag zur
Förderung einer jungen Komponistengeneration leisten wollen.
Der Wettbewerb richtet sich an
junge Komponistinnen und Komponisten,
ab Jahrgang 1986.
Einzureichen ist ein 10minütiges Orchesterwerk (ohne Solist)
mit einer maximalen Besetzung von:
3333 – 4331 – Pk, Schlzg (2) - Hf, Tasteninstrument – Str (12, 10, 8, 6, 5)
Die Holzbläser können mit den üblichen Nebeninstrumenten eingesetzt werden.
Es sollen keine Einspielungen oder Elektronik verwendet werden.
Die Teilnehmer senden bitte folgende Unterlagen ein:
– einen Umschlag (ohne Namensnennung) mit 5 Exemplaren der Partitur in Papierform
(nicht elektronisch). Die Partituren (ohne Namensnennung) sind mit einer frei wählbaren
fünfstelligen Kennzahl versehen.
Es ist möglich, den Partituren einen schriftlichen Kommentar beizufügen.
– einen mit derselben fünfstelligen Kennzahl versehenen Umschlag. Dieser enthält den vollständigen Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer, Nationalität,
Kurzbiographie, Foto, sowie eine handschriftlich unterschriebene Bestätigung, dass das Werk
unveröffentlicht ist, d.h. weder öffentlich aufgeführt, noch gesendet, gedruckt oder auf andere
Weise vervielfältigt oder verbreitet ist (z.B. Internet).
Ebenso ist zu bestätigen, dass der Teilnehmer alleiniger Urheber der Partitur ist.
WEITERE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
– Es darf nur ein Werk eingereicht werden
– Die Jury ist in ihrer Entscheidungsfindung frei. Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
Der Rechtsweg ist in allen Belangen des Wettbewerbs ausgeschlossen.
– Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, einen Ersatz für ausfallende Jurymitglieder zu finden.
– Eine Teilung oder Nichtvergabe der Preise ist möglich
– Mit der Notenbestellungspauschale für die Preisträger sind auch die Leihmaterialgebühr und
Aufführungstantiemen abgegolten.
– Die Details einer Nutzung der Audioaufnahme durch den Preisträger werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Falls die Audioaufnahme der Uraufführung aus technischen Gründen nicht stattfinden kann bzw. die Qualität nicht ausreichend ist, kann die Übergabe des Audiomitschnittes als Preis an den Preisträger auf Beschluss der Jury entfallen.
– Die Augsburger Philharmoniker behalten sich ein Dokumentationsrecht vor, sie sind berechtigt,
alle mit dem Wettbewerb in Verbindung stehenden Proben und Aufführungen akustisch sowie
visuell zu dokumentieren und diese Dokumentationen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu
nutzen. Diese Bild- und/oder Tonaufnahmen dürfen unentgeltlich umfassend (sachlich, zeitlich
und räumlich unbeschränkt) vervielfältigt, verbreitet, aufgeführt, gesendet und/oder öffentlich
zur Verfügung gestellt werden. Diese Werknutzungsbewilligung ist übertragbar. Im Fall einer
kommerziellen Nutzung haben die Teilnehmer und Teilnehmerinnen jedoch Anspruch auf eine
angemessene Vergütung.
– Das Urheberrecht verbleibt bei den Komponistinnen und Komponisten.
– Bei Verlust oder Beschädigung der eingereichten Partituren übernimmt die Organisation keine
Haftung. Die Organisatoren übernehmen keine Kosten, die aufgrund der Einreichung entstehen
könnten (z.B. Post- oder Zollgebühren).
– Die Namen der Einsender bleiben geheim. Nur die Namen der Preisträger werden veröffentlicht.
– Von den eingereichten Partituren wird nach Abschluss des Wettbewerbs ein Exemplar archiviert, die übrigen werden vernichtet. Eine Rücksendung ist nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, die übrigen Partituren nach Abschluss des Wettbewerbs und nach vorheriger Anmeldung
bis zum 31.10.2016 persönlich beim Theater Augsburg abzuholen. Es besteht kein Anspruch, die
eingereichten Partituren oder andere Teile der Einreichung zurückzufordern.
– Beim Fehlen von Unterlagen kann der Teilnehmer nicht zum Wettbewerb zugelassen werden.
– Mit der Teilnahme am Wettbewerb durch Einsendung einer Komposition erklärt sich der Komponist/die Komponistin mit sämtlichen Teilnahmebedingungen einverstanden.
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