BIG informiert

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Mutter- und Schwangerschaft
Mit der BIG können Sie sich auf Ihren Nachwuchs freuen: Wir
stehen Ihnen über den gesamten Zeitraum der Schwangerschaft zur Seite. So können Sie sich mit einem guten Gefühl
auf Ihr neues Familienmitglied vorbereiten.
Geburtsvorbereitungskurs: Wir zahlen Ihnen die Teilnahme
an maximal 14 Stunden für einen Geburtsvorbereitungskurs
bei einer Hebamme in einer Gruppe bis zu 10 Teilnehmern in
Höhe der Vertragssätze.
BIG-Leistungen rund um Schwangerschaft und
Geburt
Bei der Geburt trägt die BIG die vertraglichen Kosten für die
Entbindung und die Unterbringung in einer Klinik Ihrer Wahl.
In der Schwangerschaft übernehmen wir die Kosten für die
regelmäßigen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen – in der
Regel einmal im Monat – bei Ihrer/m Frauenärztin/Frauenarzt vom Beginn der Schwangerschaft an. Sind
verschreibungspflichtige Medikamente notwendig, tragen
wir hier die Kosten, sofern diese auf einem Kassenrezept
verordnet werden. Bei Verordnungen aufgrund der Schwangerschaft entfällt für Sie auch der gesetzliche Eigenanteil.
Für die Fahrt ins Krankenhaus zur Entbindung übernehmen
wir die Kosten zur nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit (abzüglich der gesetzlichen Eigenbeteiligung von zehn
Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro).
Schwangere zwischen der 16. und 24. (spätestens bis zur
24.) Schwangerschaftswoche profitieren von einem Leistungsplus der BIG: Sie können sich zur Frühgeburtenprävention von ihrem Frauenarzt auf vaginale Infektionen untersuchen lassen. Diese Infektionen bemerken sie selbst häufig
nicht, sie sind aber für einen Großteil der Frühgeburten verantwortlich. Versicherte bekommen ein komplettes Untersuchungspaket, mit dem sie zu ihrem behandelnden Gynäkologen gehen können. Dieser macht einen vaginalen Abstrich,
der in einem Labor untersucht wird. Liegt eine Infektion vor,
wird die Patientin weiter behandelt. Ihr Untersuchungspaket
bestellen Sie bequem über 0800.54565456 oder über
www.big-direkt.de.
Während einer Schwangerschaft und rund um die Geburt
ergeben sich viele Fragen, bei denen Ihnen eine Hebamme
zur Seite steht. Hierfür übernimmt die BIG die Kosten, selbstverständlich auch in der ersten Zeit nach der Geburt.
Können Sie während Ihrer Schwangerschaft oder während
der Entbindung Ihren Haushalt nicht mehr alleine führen,
übernimmt die BIG die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist hier, dass keine andere in Ihrem
Haushalt lebende Person Sie unterstützen kann.
Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind – U1-U11 +
Rotaviren-Impfung: Von der Geburt an bis zum 6. Lebensjahr hat Ihr Kind einen Anspruch auf neun gründliche Untersuchungen zur Früherkennung (U1–U9), an die wir Sie rechtzeitig per Post erinnern. Bei der BIG profitieren Sie von zwei
zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen als Leistungsplus für
Ihr Kind: die Untersuchungen U7a (im Alter von rund 3 Jahren), U10 (7 bis 8 Jahren) und U11 (9-10 Jahren). Mit unserem interaktiven Vorsorgekalender unter www.big-direkt.de
können Sie sofort sehen, welche Vorsorgeuntersuchungen
Ihr Kind wann benötigt.
Auch die Impfung gegen Rotaviren für Säuglinge ab der siebten Lebenswoche ist im Leistungspaket der BIG enthalten.
Rückbildungsgymnastik: In einem Kurs können Sie dazu
beitragen, dass Ihre Bauch- und Beckenbodenmuskeln gestärkt werden und Ihr Körper gekräftigt wird. Wir übernehmen daher die Kosten für die Kursteilnahme zur Rückbildungsgymnastik bei einer Hebamme für maximal 10 Stunden in einer Gruppe bis zu 10 Teilnehmern in Höhe der Vertragssätze. Voraussetzung ist, dass der Kurs in den ersten
vier Monaten nach der Geburt begonnen und bis zum Ende
des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird.
www.big-direkt.de
BIG direkt gesund
Rheinische Straße 1
44137 Dortmund
Kostenloser
24h-Direktservice
0800.54565456
Fon 0231.5557-0
Fax 0231.5557-199
[email protected]
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Mutterschaftsgeld
Beitragsfrei versichert während der Elternzeit
Mutterschaftsgeld erhalten Sie als BIG-Mitglied, wenn Sie z.
B. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld
beziehen. Gezahlt wird das Mutterschaftsgeld ab Beginn der
Schutzfrist für Beschäftigte in Höhe des durchschnittlichen
Nettogehaltes der letzten drei abgerechneten Kalendermonate. Anteilig übernehmen wir hier einen Höchstbetrag von
13 Euro je Tag. Alles, was darüber hinausgeht, erhalten Sie
von Ihrem Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Selbstständige Erwerbstätige, die freiwillig mit Anspruch auf
Krankengeld versichert sind, erhalten von uns Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Pflichtversicherte ArbeitnehmerInnen, die während der Elternzeit kein Einkommen haben, sind grundsätzlich von Beitragszahlungen an uns befreit. Freiwillig versicherte höher
verdienende ArbeitnehmerInnen sind dann beitragsfrei versichert, wenn der Ehepartner ebenfalls gesetzlich versichert
ist.
Für die Beantragung von Mutterschaftsgeld benötigen Sie
eine Bescheinigung vom Gynäkologen, die er Ihnen ca. 7
Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ausstellt.
Kostenlose Familienversicherung für Ihr Kind
Übrigens: Ihre Krankenversicherung für Sie als pflichtversicherte Arbeitnehmerin führen wir für die Dauer des Bezuges
von Mutterschafts- bzw. Elterngeld beitragsfrei.
Direkt nach der Geburt ist Ihr Kind kostenfrei über Sie in der
Familienversicherung der BIG krankenversichert. Dafür senden Sie uns lediglich einen Antrag auf Familienversicherunginklusive der Kopie der Geburtsurkunde zu. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie dann die BIG-Versichertenkarte für Ihr
Kind.
Nach der Geburt bzw. im Anschluss an das Mutterschaftsgeld kann seit dem 1.1.2007 das sogenannte Elterngeld
beantragt werden. Dieses richtet sich nach dem bisherigen
Nettoverdienst. Aktuelle Infos dazu finden Sie auf
www.schwanger-info.de, einer Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Das Elterngeld erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle. Welche Stelle für Sie zuständig sind, erfahren Sie zum
Beispiel im Internet unter:
www.9monate.de/Erziehungsgeldstellen.html
Wichtig zu wissen: Ist ein Elternteil mit höherem Einkommen
nicht oder privat versichert, können die Kinder nicht bei dem
Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen familienversichert
werden. Dies gilt nicht, wenn die Eltern der Kinder nicht
verheiratet sind.
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