Merkblatt - Typhus, Paratyphus

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- Gesundheitsamt -
Stand: 08/2013
Merkblatt
Typhus / Paratyphus
Erreger:
Typhus bzw. Paratyphus sind bakterielle Infektionskrankheiten des Menschen, die durch die Erreger Salmonella Typhi
und Salmonella Paratyphi A, B und C verursacht werden. Beide Erreger sind weltweit verbreitet, stellen jedoch in den
Industriestaaten keine nennenswertes gesundheitliches Problem dar. Infektionen erfolgen vor allem in Ländern mit
niedrigem hygienischen Standard, wie beispielsweise Indien, Pakistan, Nepal, Türkei und Serbien.
Übertragung:
Die Übertragung erfolgt vorwiegend durch die Aufnahme von Wasser und Lebensmitteln, die durch Ausscheidungen mit
dem Erreger verunreinigt wurden. Kontaminierte Lebensmittel können z.B. Rohkost-Salate, rohe Meeresfrüchte,
ungeschältes Obst und Gemüse, Leitungswasser und daraus hergestellte Eiswürfel sein.
Als Infektionsquelle für die Umgebung kommen auch Personen in Frage, die ohne Krankheitssymptome Bakterien mit
dem Stuhl ausscheiden. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch (fäkal - oral) ist möglich, spielt aber eine
untergeordnete Rolle.
Zeitspanne Ansteckung bis Erkrankungsbeginn (Inkubationszeit):
Die Inkubationszeit beträgt bei Typhus 3 - 60 Tage, gewöhnlich 8 - 14 Tage und bei Paratyphus ca. 1 - 10 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Grundsätzlich während der Erkrankung und bei fortbestehender Keimausscheidung im Stuhl nach der Gesundung. Die
Keimausscheidung im Stuhl kann sich über eine lange Zeit (u. U. lebenslang) hinziehen.
Krankheitsverlauf:
Über mehrere Tage ansteigendes, unbehandelt hohes Fieber, niedriger Pulsschlag, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit,
Appetitlosigkeit, Verstopfung oder Durchfall, leichter Ausschlag am Körper, auch Husten und Benommenheit sind
möglich.
Die meisten Krankheitsverläufe an Typhus sind schwer. Es kann z. B. zu Darmblutungen und Eindringen von Bakterien
in die Blutbahn kommen. Paratyphus verläuft in der Regel leichter.
Therapie:
In der Regel Krankenhausbehandlung und Antibiotikagabe erforderlich.
Prophylaxe:
-
Während Urlaubsreisen in Länder mit niedrigem hygienischen Standard sollte auf rohe (unbehandelte)
Lebensmittel verzichtet werden. Es gilt der Merksatz: „Schäle es, koche es, oder vergiss es“.
Gegen Typhus stehen ferner Impfstoffe zur Verfügung, die abhängig vom Reiseverlauf oder -stil empfohlen
werden.
Einhaltung einer guten Händehygiene.
Landkreis Oldenburg /Gesundheitsamt, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen
Tel: 04431 / 85 - 504; -512;-513;-517
Fax: 04431/ 85 - 555 E-Mail: [email protected]
Hygienemaßnahmen:
-
Laufende Desinfektion aller Gegenstände und Flächen, die mit den Ausscheidungen des Kranken in Berührung
gekommen sind.
Die Leib- und Bettwäsche, Taschen- und Handtücher sind im Kochwaschgang, mind. jedoch bei 60°C zu
waschen.
Ess- u. Trinkgeschirr ist bei mind. 60°C in der S pülmaschine zu reinigen
Die Hände sind nach jedem Toilettenbesuch mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen und Tätigkeit im Lebensmittelbereich:
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Nach §34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht bei dem Verdacht auf oder bei der Erkrankung an Typhus oder
Paratyphus ein Tätigkeits- bzw. Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen.
Nach § 42 IfSG besteht beim Verdacht auf oder bei der Erkrankung an Typhus oder Paratyphus ein
Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich.
Das Tätigkeits- bzw. Besuchsverbot gilt auch für Personen die Salmonella typhi oder paratyphi ausscheiden
(Ausscheider).
Die Wiederzulassung erfolgt erst nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von drei aufeinander folgenden
negativen Stuhlproben (Abstand von ein bis zwei Tage) beim Gesundheitsamt. Die erste Stuhlprobe sollte
frühestens 24 Stunden nach Ende der Antibiotikatherapie erfolgen.
Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen und im Lebensmittelbereich:
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Nach § 34 IfSG besteht für Kontaktpersonen ein Tätigkeits- und Besuchsverbot. Eine Wiederzulassung kann
erfolgen, wenn drei negative Stuhlprobe dem Gesundheitsamt vorliegen.
Nach § 42 IfSG besteht für Kontaktpersonen ein Tätigkeitsverbot. Eine Wiederzulassung kann erfolgen, wenn drei
negative Stuhlproben dem Gesundheitsamt vorliegen.
Landkreis Oldenburg /Gesundheitsamt, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen
Tel: 04431 / 85 - 504; -512;-513;-517
Fax: 04431/ 85 - 555 E-Mail: [email protected]
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