Ausschreibung - Stadt Schleswig

Werbung
Ausschreibung – Ideenwettbewerb
Logo und Slogan für die Stadt Schleswig
Die Stadt Schleswig sucht ein neues Logo und einen neuen Slogan für die Stadt. Sie
hat die Durchführung eines Wettbewerbs zum Finden eines neuen Logos und
Slogans an die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK), Geschäftsstelle
Schleswig übertragen.
Dem Mehrheitsvotum der Bürgerbeteiligung folgend ist das Kernthema „Wikinger und
Schleswig“. Die Expertenbüros mögen die ergänzenden Hinweise aus der
Bürgerbeteiligung berücksichtigen (siehe Anlagen 2 und 3).
1. Inhaltliche Anforderungen:
Mit Hilfe eines Logos und eines Slogans soll ein einheitliches
Erscheinungsbild mit hohem Wiedererkennungswert entstehen. Ziel ist u. a.
die Verwendung im Internet, als Briefkopf, auf einer Visitenkarte oder auf
sonstigen Werbemitteln und Publikationen.
Logo und Slogan sollen eine positive Aussage beinhalten. Das Logo soll
prägnant in Form und Farbe sein, so dass es die Aufmerksamkeit auf sich
zieht. Weiterhin sollen Logo und Slogan originell, ansprechend, nicht
belehrend und nicht erklärungsbedürftig, dazu innovativ gestaltet sein. Weitere
Kriterien finden Sie in der Anlage 1.
2. Gestalterische und technische Anforderungen:
Logo und Slogan sollen für groß- und kleinformatige Drucksachen (Flyer,
Plakate und Broschüren), für die Darstellung im Internet und für andere
Verwendungsarten geeignet sein. Das Logo soll Zeichencharakter haben,
keine Bild- oder Comicdarstellung sein. Logo und Slogan sollen 4-farbig und in
der mehrfarbigen, graustufigen als auch in der einfarbigen Darstellung gut
erkennbar sein.
3. Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind Grafik- und Marketingbüros und andere kreative
Personen. Ein Teilnehmer kann mehrere Vorschläge einreichen. Jeder
Vorschlag ist wie ein Wettbewerbsbeitrag zu kennzeichnen und zu behandeln
(siehe 6.).
4. Preisgelder:
Der 1. Preis ist mit einem Preisgeld von 5.000,- Euro dotiert. Damit werden
auch alle späteren Nutzungsrechte (inkl. Lizenzhonorar) abgegolten.
Der 2. Preis ist mit 2.000,- Euro dotiert.
Der 3. Preis ist mit 1.000,- Euro dotiert.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Urheberrecht und Übertragung der Nutzungsrechte:
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert mit dem Einreichen ihres/seines
Wettbewerbsbeitrages, alleiniger Urheber/alleinige Urheberin des
Wettbewerbsbeitrages zu sein, dass der Beitrag nicht mit Urheberrechten,
Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet ist und er/sie über die
Wettbewerbsarbeit sowie alle an ihr bestehenden Nutzungsrechte frei
verfügen kann.
Sollten von Seiten Dritter dennoch Ansprüche aufgrund einer
Rechtsverletzung geltend gemacht werden und die Rechtsverletzung auf
vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Teilnehmers/der
Teilnehmerin zurückzuführen sein, haftet der Teilnehmer/ die Teilnehmerin für
alle Schäden, welche der Stadt Schleswig oder der IHK Flensburg hierdurch
entstehen.
Die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie verwandte
Schutzrechte der Beiträge gehen mit Einreichung in vollem Umfang auf die
Stadt Schleswig über. Die Einreicher übertragen der Stadt Schleswig alle
übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur
Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag
gewährten Leistungen der Agentur/Person einschließlich aller denkbaren
Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen. Die Übertragung ist
zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise
unbeschränkt und unwiderruflich. Sie schließt das Recht zur Veränderung,
Vervielfältigung, Ausstellung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe sowie
zur Weiterübertragung an Dritte ein. Die Vergütung hierfür ist im
Gewinnerpreis enthalten und befugt die Stadt Schleswig, die Rechte im Inund Ausland in jeglicher Form zu nutzen und öffentlich wiederzugeben,
insbesondere in Printmedien, digitalen Medien, Film- und Rundfunk,
ungeachtet der Übertragungs- und Trägertechniken.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird die im Rahmen dieses Wettbewerbs an
die IHK und die Stadt Schleswig gewährten Leistungen, insbesondere
sämtliche Ideen, Entwürfe und Gestaltungen nicht in gleicher oder
abgeänderter Form für andere Auftraggeber oder zu anderen Zwecken
verwenden. Diese Regelung gilt für die Nichtpreisträger nur bis zur
Preisverleihung.
Alle Wettbewerbsteilnehmer erklären sich mit einer honorarfreien
Veröffentlichung ihrer Arbeiten unter Nennung des Künstlers durch die IHK
und die Stadt Schleswig einverstanden. Eine Verpflichtung zur
Veröffentlichung aller Arbeiten ist damit nicht verbunden.
6. Einsendung und Kennzeichnung der Arbeiten
Einsendungen sind in einem verschlossenen Umschlag oder per Post oder
Boten bis zum 10. April 2015, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) einzureichen bei
der
IHK Flensburg, Geschäftsstelle Schleswig
Stefan Wesemann
Plessenstraße 7
24837 Schleswig
Bei Einlieferung per Post gilt das Datum des Poststempels, bei Kurierdiensten
der Zeitpunkt der Einlieferung/Abholung. Eine Übersendung der Daten auf
elektronischem Weg ist ausgeschlossen.
Eine Verfassererklärung ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen
Umschlag, entsprechend Anlage A der Auslobung beizufügen. Die
einzureichende Wettbewerbsarbeit ist auf der Rückseite durch eine Kennzahl
aus sechs arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. Diese
Kennzahl ist in gleicher Größe und Darstellung auch auf der
Verfassererklärung und deren Umschlag anzugeben.
Die Entwürfe müssen im Format DIN A3 - unverwischbar aufgezogen auf
festem Karton – anonymisiert eingereicht werden. Sie müssen
reproduktionsreif und zur Wiedergabe im Offset- bzw. Digitaldruck geeignet
sein. Zusätzlich müssen die Arbeiten reproduktionsreif in digitaler Form,
abgespeichert auf einer CD, der Sendung beigelegt werden. Die eingereichten
Feindaten müssen allen Anforderungen der Aufgabenstellung genügen.
Textliche Erläuterungen zum Entwurf sind ggf. auf einem Extrablatt zu
formulieren und mit der o.g. sechsstelligen Kennzeichnung auf der Rückseite
zu versehen.
7. Entscheidungsverfahren und Benachrichtigung
Die Auswahl des Gewinners/der Gewinnerin erfolgt durch eine Jury, die sich
wie in Anhang 1 genannt zusammensetzt. Der Gewinner/die Gewinnerin wird
schriftlich benachrichtigt. Die eingereichten Entwürfe werden nicht
zurückgesendet, eine Begründung der Ablehnung von Arbeiten erfolgt nicht.
Der Termin der Preisverleihung wird noch bekannt gegeben.
Schleswig, 02. März 2015
IHK Flensburg
Geschäftsstelle Schleswig
Stefan Wesemann
Plessenstraße 7
24837 Schleswig
Verfassererklärung
Hiermit versichere ich/wir anlässlich meiner/unserer Teilnahme am Wettbewerb der
Stadt Schleswig/ IHK Flensburg für ein neues Logo und einen Slogan, dass ich/wir
geistiger Urheber der Wettbewerbsarbeit sind.
Mit den Teilnahmebedingungen erkläre/n ich/wir mich/uns ausdrücklich
einverstanden.
Name
Selbstdefinierten Kennung
(6 arabische Ziffern)
Anschrift
Telefon
E-Mail
Ort
Datum
Unterschrift
Herunterladen