kunststiftung herbert hennig

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KUNSTSTIFTUNG HERBERT HENNIG
PREIS FÜR KÜNSTLERISCHES LEBENSWERK
Ziele
Der Preis wird verliehen in Anerkennung des bisherigen Lebenswerkes einer
Künstlerin/eines Künstlers. Besonders werden hervorragende Arbeiten von
hoher künstlerischer Qualität und ihre Entwicklung im bisherigen
Schaffensablauf ausgezeichnet. Als Auswahlkriterien können dabei
herangezogen werden: internationale Bedeutung, Ankauf durch renommierte
Museen, Ankäufe durch andere öffentliche Institutionen, Ausstellungen in
einem hochklassigen Umfeld, national oder international renommierte
Veröffentlichungen oder durch Lehrtätigkeit(en) an staatlichen
Kunsthochschulen. Eine nationale Beschränkung ist nicht gegeben.
Der Preis soll es der Künstlerin/dem Künstler ermöglichen, neue Projekte oder
Arbeiten unabhängig von einer Vermarktungsfähigkeit zu realisieren und damit
eine Weiterentwicklung des bisher eingeschlagenen, nachvollziehbaren Weges
zu ermöglichen. Ein Verwendungsnachweis wird von der Stiftung ausdrücklich
nicht gefordert. Die Verwendung des Preises liegt nach erfolgreicher
Entscheidung ausschließlich im Ermessen der Künstlerin/des Künstlers.
Der Preis wird nicht für einzelne Projekte vergeben.
Vielmehr werden die künstlerische Entwicklung durch die Werke und ihre
nationale und internationale Verbreitung beziehungsweise die Leistungen im
Rahmen der Lehrtätigkeit(en) gewürdigt.
Leistungen
Die Stiftung vergibt den Preis im Rahmen der verwendbaren Mittel. Eine
Aufteilung auf mehrere Künstler ist möglich. Sollten zum jeweiligen Zeitpunkt
keine Anträge eingehen, die den Kriterien zur Preisverleihung entsprechen,
wird kein Preis vergeben.
Ausschreibung
Die Stiftung schreibt den Preis in Zusammenarbeit mit dem Stifterverband aus.
Der Preis wird zwei Mal jährlich ausgeschrieben. Die Antragsfristen enden
jeweils am 30.06. und am 31.12. des Jahres (Posteingang beim Stifterverband).
KUNSTSTIFTUNG HERBERT HENNIG
Hinweise zur Antragstellung
Antragsberechtigt sind ausschließlich einzelne Künstler. Der Antrag kann
formlos, gut lesbar gestellt werden und muss folgende Inhalte berücksichtigen:
Name, Adresse, Telefon des Künstlers, Beschreibung des künstlerischen
Konzeptes, Nachweise über Verbreitung der Kunstwerke (z.B. Beschreibung
der Ankäufe durch Museen oder öffentliche Einrichtungen, Kataloge,
Expertenvoten u. ä.), Vita/Biographie der Künstlerin/des Künstlers. Es sollte
eine Beurteilung des Künstlers und seines Lebenswerkes durch eine in der
Fachwelt anerkannte Persönlichkeit beigefügt werden; diese Beurteilung kann
sich auch auf Einzelwerke beziehen.
Es werden nur vollständige, schriftlich (auf dem Postweg) eingereichte
Anträge berücksichtigt.
Der Antrag ist an folgende Anschrift zu senden:
Kunststiftung Herbert Hennig
im Stifterverband
z. Hd. Frau Ulrike Johanning-De Abrew
Barkhovenallee 1
45239 Essen
Entscheidungsverfahren
Die Anträge werden durch das Kuratorium der Stiftung geprüft und
entschieden. Die Entscheidung wird nicht öffentlich gefällt. Die Entscheidung
muss nicht begründet werden und ist rechtlich nicht anfechtbar. Die
Entscheidung wird nicht als Wettbewerbsentscheidung gefällt, sondern
ausschließlich aufgrund der Beurteilung des künstlerischen Lebenswerkes und
des Gesamtschaffens.
Die Entscheidung beinhaltet die Auswahl des Künstlers sowie die Höhe des
jeweiligen Preises.
Nach erfolgreicher Entscheidung des Kuratoriums der Stiftung wird diese der
Künstlerin/dem Künstler schriftlich mitgeteilt. Den nicht berücksichtigten
Künstlern wird der Abschluss des Entscheidungsverfahrens schriftlich
mitgeteilt.
Alle eingesandten Unterlagen verbleiben im Eigentum der Stiftung.
KUNSTSTIFTUNG HERBERT HENNIG
Die Entscheidung kann zurückgezogen werden, wenn die vorgelegten
Unterlagen ganz oder teilweise unrichtig sein sollten. Sofern der Preis
ausgezahlt wurde, ist dieser nach Bekanntwerden der Umstände in voller Höhe
rückzahlbar.
Sollte keine Entscheidung durch das Kuratorium gefällt werden oder die zur
Verfügung stehenden Mittel nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden,
werden diese Mittel auf den nächsten Termin vorgetragen.
Auskünfte
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte in schriftlicher Form an obige
Anschrift.
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