Pest der kleinen Wiederkäuer Akute, hoch febril verlaufende

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Pest der kleinen Wiederkäuer
Akute, hoch febril verlaufende Virusinfektionen der Paarhufer. Die Krankheit
trat zuletzt in Pakistan, Sri Lanka, in Teilen Ostafrikas und des Mittleren Ostens
auf. Mittlerweile scheint die Krankheit weltweit ausgerottet, wobei der Status
Rinderpest-frei bei vielen Ländern noch nicht offiziell anerkannt ist.
Betrifft vor allem Rinder, Büffel, Schafe und Ziegen
Empfänglich sind v.a. Rinder, Büffel, Schafe und Ziegen. Auch Schweine und
Wildwiederkäuer sind empfänglich. Für den Menschen ist die Krankheit nicht
gefährlich.
Krankheitsanzeichen
Typisch für die Krankheit sind hohes Fieber, Nasen- und Augenausfluss, der auch
eitrig sein kann. Die Tiere werden geschwächt durch einen massiven, blutigen
Durchfall. Viele der erkrankten Tiere sterben an einer Austrocknung (Dehydrierung)
des Körpers. Trächtige Kühe abortieren häufig. Bei Rindern und Büffeln sterben über
90 Prozent der erkrankten Tiere, bei Schafen und Ziegen ist die Sterblichkeit von Fall
zu Fall unterschiedlich.
Ansteckung durch direkten Tierkontakt oder Ausscheidungen
Die Krankheit wird vor allem über engen direkten Tierkontakt oder indirekt über
Ausscheidungen befallener Tiere übertragen.
Wo? Die Krankheit ist (faktisch) ausgerottet
Zuletzt trat die Krankheit in Pakistan, Sri Lanka, in Teilen Ostafrikas und des
Mittleren Ostens auf. Der letzte Fall wurde 2001 in Kenia registriert. Eine offizielle
Erklärung der Welttiergesundheitsorganisation OIE, dass die die Krankheit weltweit
ausgerottet ist, steht allerdings noch aus. Die Schweiz und die Länder der EU sind
amtlich anerkannt frei von der Krankheit.
Erreger: Virus
Erreger sind Viren der Gattung Morbillivirus.
Was tun?
Halten Sie die allgemeinen vorbeugenden Massnahmen gegen Tierseuchen ein.
Vorbeugende Impfstoffe gegen die Krankheit existieren, sind aber in der Schweiz
und in der EU verboten.
Rinderpest/Pest der kleinen Wiederkäuer ist eine hochansteckende und somit
meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem
Bestandestierarzt/der Bestandestierärztin melden.
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