Merkblatt Masern GA Main-Tauber

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Merkblatt
Landratsamt MainMain-TauberTauber-Kreis
Gesundheitsamt
Albert-Schweitzer-Str. 31
97941 Tauberbischofsheim
Tel.: 09341/82-5579, Fax: 09341/82-5560
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Internet: www.main-tauber-kreis.de
Masern
Erreger
Die Erkrankung wird durch ein ausschließlich humanpathogenes RNA-Virus hervorgerufen. Das Masernvirus ist sehr
empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen, wie erhöhten Temperaturen, Licht, UV-Strahlen, fettlösenden
Substanzen und Desinfektionsmitteln.
Vorkommen
Masern sind weltweit verbreitet. Aus globaler Sicht ist die Bedeutung der Masern in Entwicklungsländern,
besonders in Afrika, am größten. Hier gehören sie zu den zehn häufigsten Infektionskrankheiten und der Anteil
tödlicher Verläufe ist besonders hoch.
In Deutschland ist die Häufigkeit der Masern durch die seit etwa 30 Jahren praktizierte Impfung im Vergleich zur
Vorimpfära zwar insgesamt deutlich zurückgegangen, doch kommt es immer wieder zu kleinräumigen Ausbrüchen.
Infektionsweg
Masern ist eine hoch ansteckende virusbedingte Erkrankung, die nur beim Menschen vorkommt. Die Viren werden
durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten und Niesen entstehen, übertragen. Es
kommt bereits nach kurzer Kontaktzeit bei fast allen nicht-immunen Personen zu einer Infektion. Etwa 95 Prozent
der Infizierten entwickelt Krankheitserscheinungen. Masernerkrankungen treten in Deutschland nach wie vor auf,
wobei es 2007 und 2008 mehrere größere Ausbrüche gab.
Krankheitserscheinungen
Nach der Ansteckung beginnt meist nach acht bis zehn Tagen die Erkrankung mit Fieber, Husten, Schnupfen,
Augenentzündung und Rötung am Gaumen und Rachen sowie häufig Durchfall. Beweisend für die Infektion sind die
auf der Mundschleimhaut erkennbaren kalkspritzerartigen, weißen Flecken (Koplik-Flecken). Meist am 14. bis 15.
Tag tritt das typische Masern-Exanthem auf (bräunlich-rosafarbene Hautflecken, beginnend im Gesicht und hinter
den Ohren) und bleibt etwa für vier bis sieben Tage bestehen. Auch wenn die akute Erkrankung überstanden
bereits ist, können verschiedene Folgeerkrankungen auftreten.
Eine besonders gefürchtete Komplikation, die akute postinfektiöse Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), zu der
es in etwa 0,1 % der Fälle kommt, tritt etwa vier bis sieben Tage nach Auftreten des Exanthems mit
Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis zum Koma auf. Bei etwa 10 – 20 % der Betroffenen endet
sie tödlich.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Ein an Masern Erkrankter ist vom fünften Tag vor bis zum vierten Tag nach Auftreten des Exanthems ansteckend.
Ein Infizierter kann also etwa acht bis 20 Tage nach Ansteckung infektiös sein. Dabei ist die Ansteckungsfähigkeit
unmittelbar vor Ausbruch des Exanthems am größten.
Vorbeugende Maßnahmen
Wer einmal an Masern erkrankt war, ist lebenslang vor einer erneuten Ansteckung geschützt. Ansonsten ist die
Impfung der einzige Schutz gegen Masern. Derzeit ist eine erste Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps,
Röteln (MMR) und Windpocken zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat öffentlich empfohlen. Die zweite
empfohlene Impfung sollte zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat erfolgen. Sie kann bereits vier Wochen nach
einer ersten MMR-Impfung erfolgen. Eine Altersbegrenzung für die Impfempfehlung existiert nicht, so dass sich
auch ältere Kinder, Heranwachsende und Erwachsene gegen Masern impfen lassen können.
Laut Empfehlungen der ständigen Impfkommission am Robert-Kochinstitut (STIKO) wird im Rahmen eines
Ausbruchs eine Impfung für Ungeimpfte ab dem Alter von 9 Monaten bzw. in der Kindheit nur einmal geimpfte
Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus mit Kontakt zu an Masern Erkrankten empfohlen. Die Impfung
sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen nach dem Kontakt erfolgen.
Besuch von GemeinschaftsGemeinschafts-einrichtungen (Kindergärten und Schulen)
Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder Schulen und Kindergärten nicht besuchen, wenn sie an
Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind.
Eltern müssen die entsprechende Einrichtung über eine Masern-Erkrankung informieren.
Gemeinschaftseinrichtungen dürfen erst nach Abklingen der klinischen Symptome, jedoch frühestens 5 Tage nach
Exanthemausbruch wieder besucht werden.
Personen, die im selben Haushalt wie eine an Masern erkrankte (oder erkrankungs-verdächtige) Person leben,
also zum Beispiel die Geschwister, dürfen Kindergemeinschaftseinrichtungen für die Dauer von 14 Tagen nach der
Exposition nicht besuchen, es sein denn, es besteht ein Impfschutz oder eine frühere Masern-Erkrankung wird
ärztlich bestätigt.
Lehrer, Erzieher oder andere Betreuungspersonen, die an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen
ihre Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeit in den Gemeinschaftseinrichtungen nicht
ausüben. Der Ausschluss aus den Gemeinschaftseinrichtungen gilt solange, bis nach ärztlichem Urteil eine
Weiterverbreitung der Masern durch die betroffenen Personen nicht mehr zu befürchten ist.
Für Leiter von Gemeinschafts-einrichtungen besteht gemäß § 34 Abs. 6 IfSG die Pflicht, das zuständige
Gesundheitsamt unverzüglich über das zur Kenntnis gelangte Auftreten von Masern zu benachrichtigen und dazu
krankheitsbezogene Angaben zu machen.
Empfohlene Maßnahmen
Auch unabhängig von Masernausbrüchen wird für alle Kinder die zweimalige Impfung gegen Masern mit dem
Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken empfohlen. Dies entspricht der öffentlichen,
bundesweiten Empfehlung. Überprüfen Sie deshalb Ihren Impfstatus und den Ihrer Kinder anhand des
Impfausweises und lassen Sie fehlende Impfungen komplettieren. Die meisten Impfungen werden unentgeltlich von
Ihrem Kinder- oder Hausarzt angeboten.
Sollten Sie Fragen zu diesem Merkblatt haben, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis.
Stand: Oktober 2013
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