Brechdurchfall Rotavirus

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Informationen zu Brechdurchfall durch Rotaviren
Krankheitserreger
Rotavirus
Ansteckungsweg
Schmierinfektion:
direkt über virushaltigen Stuhl oder Erbrochenes,
Infektionen können aber auch durch Aufnahme von virushaltigem Wasser oder Lebensmitteln ausgehen.
Infektion durch Lebensmittel:
Infektionen können auch von virushaltigen Speisen oder Getränken (verunreinigtes
Wasser) ausgehen.
Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung
1 – 3 Tage
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Höchste Ansteckungsfähigkeit während des akuten Krankheitsstadiums, in der
Regel Virusausscheidung 8 Tage, in Einzelfällen auch längere Virusausscheidungen.
Krankheitsbild
Akuter Beginn mit wässrigen schleimigen Durchfällen und Erbrechen. Fieber und
Bauchschmerzen. Bei Säuglingen und Kleinkindern schwererer Verlauf als bei anderen Durchfallerkrankungen. Dauer der Symptome 2 – 6 Tage. Häufig begleitend
unspezifische Erkrankung der oberen Luftwege.
Bei starkem Flüssigkeitsverlust sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
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Vorbeugende Maßnahmen
In Deutschland stehen zwei Lebendimpfstoffe gegen Rotaviren zur Verfügung. Die
Impfung junger Säuglinge kann sinnvoll sein, wird derzeit von der ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut nicht allgemein empfohlen.
Vorbeugende Maßnahmen nach Kontakt zu erkrankten Personen
Nach Kontakt mit Stuhl oder Erbrochenem des Erkrankten gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife, Abtrocknen der Hände mit Papierhandtuch, Desinfektion der trockenen Hände mit Sterillium Virugard oder Desderman N.
Die Maßnahmen sollten während des Zeitraums der Ansteckungsfähigkeit durchgeführt werden.
Ebenso sollten Kontaktpersonen während dieses Zeitraumes oben beschriebene
Händehygiene nach dem Toilettengang und vor dem Essen konsequent durchführen.
Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen nach Erkrankung
Kinder unter sechs Jahren können die Gemeinschaftseinrichtung frühestens 2 Tage
nach dem Abklingen der klinischen Symptome wieder besuchen. Für Kinder über
sechs Jahren ist ein Ausschluss aus der Gemeinschaftseinrichtung nicht erforderlich.
Da das Virus in der Regel noch 7 – 14 Tage, in Ausnahmefällen aber auch mehrere
Wochen nach einer akuten Erkrankung über den Stuhl ausgeschieden werden kann,
ist nach jedem Toilettenbesuch auch nach Abklingen der Symptome auf eine sorgfältige Sanitär- und Händehygiene zu achten.
Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Wiederzulassung von Kontaktpersonen zu Gemeinschaftseinrichtungen
Kontaktpersonen ohne Symptome wie Erbrechen oder Durchfall dürfen die Gemeinschaftseinrichtung besuchen.
Dieses Merkblatt soll eine knappe Übersicht vermitteln.
Weitere Informationen zur Erkrankung finden Sie unter www.rki.de
Stand der Informationen: Juni 2009
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