Merkblatt MRSA (Staphylococcus aureus)

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Merkblatt
MRSA
(Staphylococcus aureus)
Erreger:
MRSA ist die Abkürzung für Multi-Resistenter-Staphylococcus-Aureus, ein Bakterium, welches
mit herkömmlichen Antibiotika nicht ausreichend wirksam behandelt werden kann.
Reservoir:
Der Mensch ist das Hauptreservoir. Staphylokokken sind auf der Haut sowie der Schleimhaut
der oberen Atemwege weit verbreitet und führen in der Regel nicht zu Erkrankungen. Neben
dem Nasenvorhof werden insbesondere Rachen und Leistengegend besiedelt. Die Rate der Besiedelung variiert zwischen 15% und 40%, wobei die Personen häufiger betroffen sind, die öfter
Kontakt zu dem Bakterium haben, z.B. Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Patienten mit großflächigen Wunden, Dialysepatienten sowie Diabetiker.
Bei abwehrgeschwächten oder alten Patienten, Säuglingen oder chronisch Kranken werden jedoch schwere Infektionen beobachtet.
MRSA sind weltweit verbreitet, sie besitzen insbesondere eine große Bedeutung als Verursacher
nosokomialer Infektionen (im Krankenhaus erworbene Infektionen). Eine Besiedelung der gesunden Bevölkerung ist in Mitteleuropa noch selten.
Infektionsweg:
Die MRSA-Stämme können vom betroffenen Patienten selbst oder von anderen Patienten übertragen werden, meist durch die Hände des Pflege- und ärztlichen Personals. Bei nasaler Besiedlung kann der Erreger auf andere Bereiche der Haut übertragen werden.
Inkubationszeit:
Die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Erkrankung ist sehr variabel, liegt meist bei 4-10
Tagen. Bei asymptomatischen Keimträgern kann eine Infektion jedoch auch noch Monate später
entstehen, wenn z.B. die Abwehr aufgrund andere Erkrankungen geschwächt wird.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Eine Ansteckungsfähigkeit besteht während der Dauer klinisch manifester Symptome. MRSA
kann aber auch von klinisch gesunden Personen auf andere übertragen werden.
Symptome:
MRSA kann eine Vielzahl von Krankheitsbildern auslösen wie Haut- oder Wundinfektionen, Abszesse, Harnwegsinfekte und Pneumonien (Lungenentzündungen).
Therapie:
Für Infektionen mit MRSA müssen sogenannte Reserveantibiotika eingesetzt werden, da das
Bakterium gegen übliche Antibiotika resistent ist (mikrobiologische Testung). Die Behandlung
gestaltet sich deshalb oft schwierig und langwierig.
Bei symptomfreien Keimträgern mit Besiedlung des vorderen Nasenbereiches kann eine Sanierung mittels antibiotikahaltiger Nasensalbe erfolgen, bei Besiedlung der Haut durch Ganzkörperwaschungen mit antiseptischen Seifen und Lösungen.
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Siehe unser Merkblatt: MRSA Sanierung
Erregernachweis:
Der Erreger wird bakteriologisch mittels Kultur aus Wundsekreten, Blut oder Urin nachgewiesen.
Zusätzlich wird eine Antibiotikaresistenzbestimmung durchgeführt.
Impfung:
Eine Impfung ist nicht möglich.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Eine Untersuchung von Patienten oder medizinischem Personal auf MRSA ist nur bei einem Ausbruch der Infektion erforderlich, wobei umgehend das zuständige Gesundheitsamt informiert
werden muss, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert
werden können.
Mit MRSA besiedelte Patienten im Krankenhaus müssen isoliert werden, (kein freier Zutritt für
Besucher, patientengebundene Materialien). Weiterhin sind das Tragen von Schutzkleidung
(Mundschutz, Einmalhandschuhe, Schutzkittel) von Seiten des Pflegepersonals erforderlich.
Gründlichste Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Zimmers. Sofortige Information
der zuständigen Hygienefachkraft zum Abstimmen der weiteren Vorgehensweise.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bei Ausbrüchen ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, damit geeignete
Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können.
Meldepflicht;
Gemäß § 6 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das gehäufte Auftreten im Krankenhaus erworbener Infektionen, bei denen ein Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, unverzüglich an das Gesundheitsamt als Ausbruch zu melden.
Gemäß § 7 IfSG ist der Nachweis von MRSA in Blut bzw. Gehirn/Rückenmarkflüssigkeit vom Labor an das Gesundheitsamt zu melden.
Gemäß § 25 IfSG stellt das Gesundheitsamt eigene Ermittlungen an.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Sept. 2015
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