Die 8 Ziele der ePower-Initiative

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Die Schweiz als Leader
in Sachen eHealth?
Andreas Hugi, Geschäftsführer Initiative „ePower für die
Schweiz“, Generalsekretär Swiss Engineering STV
Bern, 18. Mai 2006
Eine Vorbemerkung: Die Idee „ePower“
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Wie kann ICT in der Schweiz gestärkt werden?
Ein Schulterschluss zwischen Industrie und Politik
Offenes Netzwerk
4 Voraussetzungen, 8 konkrete Ziele und über 20
Umsetzungsprojekte
Die 8 Ziele der ePower-Initiative
1. Umstellen der Priorität in der Verwaltung: Prozesse zuerst elektronisch
aufsetzten
2. Strikte Trennung: Der Staat widmet sich nur seinen hoheitlichen
Aufgaben, der ganze Rest wird von Privaten angeboten.
3. Versch. Transaktionen sollen bis 2010 durch die Benutzer elektronisch
abgewickelt werden können (z.B. online Firmen gründen, SUVA-Kontakte
elektronisch, ...)
4. alle administrativen Transaktionen im Gesundheitswesen
elektronisch abwickelbar
5. Keine Daten neu erfassen, die bereits bei Behörden vorhanden sind
6. 12 ICT-Hauptsitze oder -Forschungslabore in der Schweiz ansiedeln.
7. Grundstudium der Hochschulen auf Internet-Basis ortsunabhängig
8. Informatik-Plattform für Wissensaustausch, Expertensuche sowie
Diskussionen zwischen Wissensgruppen
Die Umsetzung
Die ePower-Initiative
Umsetzungsprojekt
ePower-Kongress
Überprüfung der
ePower-Ziele
8 ePower-Ziele
Politische Arbeit
2005
2006
September
Januar
Oktober
Wer steht hinter der ePower-Initiative?
 Initianten:
Ständerat Bruno Frick und Nationalrat Ruedi Noser
 54 „Erstunterzeichner“, darunter Bundesrat Deiss
 1034 weitere Unterzeichner
 Verbände als Partner:
– ICTswitzerland
– SATW
– Swiss Engineering STV
 www.epower-initiative.ch
Die Schweiz als Leader in Sachen eHealth?
 Verpassen wir wegen Kostendiskussionen den Zug in die
Zukunft?
 Mehr Transparenz und damit Rationalisierungsgewinne durch
eHealth
 Internationale Optik nötig
Unser Ziel: Das innovativste Gesundheitssystem der Welt, durch:
 Territorialschutz aufbrechen
 Empowerment of Patient
 Neue Preisstrukturen und Rabattsysteme zulassen
 Abschaffen der Pauschalsubventionen und des
Vertragszwanges
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