Die Stammzelle (Katharina Totz)

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Die 'embryonale Stammzelle' Wer ist die eigentlich?
Studium Generale
1. - 4. Mai 2008
Duisburg
Katharina Totz
Inhalt
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Was ist eine Stammzelle
Wie gewinnt man Stammzellen
Wozu braucht man sie
Ethische Probleme
Aktuelle Gesetzeslage
Neue Forschungsansätze
Was ist eine Stammzelle?
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Stammzelle?
Was ist eine Stammzelle?
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adulte und embryonale Stammzellen
nach Herkunft als
 EC-Zellen (embryonic carcinoma cells) aus embryonalen Tumoren
 EG-Zellen (embryonic germ cells) aus den fötalen Vorläuferzellen der
Geschlechtszellen,
 ES-Zellen (embryonic stem cells) aus frühen Embryonalstadien (Blastozysten)
bezeichnet werden
Totipotent
 die Entwicklungsfähigkeit einer Zelle zu einem ganzen, wohlgeformten
Organismus
 das Vermögen einer Zelle (z.B. ES-Zelle) sich an allen differenzierenden
Geweben einschließlich der Keimbahn zu beteiligen
Pluripotent
 das Potential, sich in sämtliche Gewebetypen des Körpers zu differenzieren
Was ist eine Stammzelle?
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= Vorläuferzellen von hoch
differenzierten Zellen
Nach einer Teilung der Stammzellen
 Können entweder wieder zu
Stammzellen werden (selfrenewal)
 Können sich gewebespezifisch,
z.B. zu Herz-, Nerven-, Haut- oder
Muskelzellen, differenzieren.
ES Zellen
 sind in Zellkultur unbegrenzt
teilungsfähig.
 Ihre Chromosomenzahl bleibt stabil.
 Sie besitzen die Fähigkeit, unter
geeigneten Bedingungen alle Gewebe
des Körpers zu bilden
Wie gewinnt man Stammzellen?
Wie gewinnt man Stammzellen?
Wozu braucht man die?
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Grundlagenforschung:
 Aufklärung von molekularen Mechanismen der Spezialisierung
einzelner Zellen
 Untersuchung der Organisation von Zellen im Gewebeverband und
in Organen
klinische Forschung
 Möglichkeit zur Schaffung von Gewebeersatz, besonders solche
Gewebe, die nur ein geringes oder gar kein Regenerationsvermögen
aufweisen (z.B. Nervengewebe)
 Anwendung von ES-Zellen zur Behandlung von verschiedenen
Krankheiten (Morbus Parkinson, Diabetes Typ 1 sowie Krankheiten
des Herz-Kreislaufsystems)
 im Rahmen einer Gentherapie etwa zur Wiederherstellung eines
zerstörten Immunsystems eingesetzt (wenn genetisch manipuliert)
Ethische Probleme
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katholische Kirche
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absoluter Lebensschutz für den Embryo
anerkennt den Embryo ab seiner Zeugung als Mensch und Person
Forschung mit embryonalen Stammzellen ein Eingriff in das Recht auf Leben und
Integrität des Embryos, von dem die Stammzellen gewonnen werden, und damit
auch ein Verstoß gegen die Menschenwürde
Ein Abwägungsprozess zwischen dem verfassungsrechtlich gebotenen
Lebensschutz und der ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten
Forschungsfreiheit ist daher ausgeschlossen.
Der Weg zur Heilung mit dem Ziel, Krankheiten zu therapieren und Leiden zu
mindern, darf nicht über Selektion und Vernichtung von menschlichem Leben
führen.
Maßgebend für das konkrete Handeln des einzelnen Christen und des Forschers ist
seine persönliche Gewissensentscheidung, die freilich die kirchlichen Lehraussagen
beachten muss.
Ethische Probleme
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evangelische Kirche
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"Der Schutz menschlicher Embryonen darf nicht eingeschränkt werden" Erklärung
des Rates der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD)
Der Rat der EKD spricht sich kategorisch gegen Forschung mit embryonalen
Stammzellen und gegen Präimplantationsdiagnostik aus.
Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlichen Lebensschutz des Embryos und
der ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Forschungsfreiheit nicht für
vertretbar
evangelische Kirche und Theologie kein institutionelles Lehramt, wie die römischkatholische Kirche
Unterschiedliche Wertungen und Handlungsweisen sind folglich möglich und
vertretbar - sofern sie nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts, Abwägen der
Gründe und Gegengründe getroffen werden.
innerhalb der evangelischen Kirche unterschiedliche Positionen im Blick auf
embryonale Stammzellforschung und Präimplantationsdiagnostik
Abgelehnt wird ein Herstellen von Forschungsembryonen
Kriterien, Verfahren und Kontrollen müssen genau überprüfbar festgestellt und
geregelt sein
Dass durch IVF überzählige Embryonen zum Absterben verurteilt sind, wird
gegen die Möglichkeit, Heilungschancen zu erkennen, abgewogen
Ethische Probleme
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jüdischen Religion
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Islam
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der Schutz des Lebens beginnt mit dem vierten Schwangerschaftsmonat
oder aber erst mit dem Zeitpunkt der Geburt
keine Bedenken gegen eine Stammzellforschung.
das Landesrecht ist über dem Religionsrecht anzusiedeln,
Stammzellforschung nur dann statthaft, wenn sie der im jeweiligen Land
gültigen Gesetzgebung nicht widerspricht.
Zeitpunkt der Beseelung wird auf den 40. Tag, für manchen Moslem erst auf
den 120. Tag festgelegt. Bis dahin ist ein Forschen zulässig
Nach Auskunft des Dalai Lama betrachtet der Buddhismus diese Fragestellung
neutral.
Aktuelle Gesetzeslage
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seit 1. Januar 1991 geltende Embryonenschutzgesetz:
 verbietet die Erzeugung eines Embryos "zu einem anderen Zweck
als der Herbeiführung einer Schwangerschaft“
 untersagt die Verwendung eines Embryos "zu einem nicht seiner
Erhaltung dienenden Zweck“
 stellt denjenigen unter Strafe, "der künstlich bewirkt, dass ein
menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein
anderer Embryo, ein Foetus, ein Mensch oder ein Verstorbener
entsteht“
 Als Embryo gilt dabei "jede einem Embryo entnommene totipotente
Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren
Voraussetzungen zu einem Individuum zu entwickeln vermag"
Verboten:
 Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken
 Verwendung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen
 unabhängig davon, ob die auf diese Weise gewonnenen
Stammzellen totipotent sind oder nicht
 Verwendung von so genannten überzähligen Embryonen
Aktuelle Gesetzeslage
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am 28. Juni 2002 verabschiedete Stammzellgesetz regelt die Einfuhr
und die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die nicht totipotent
sind
müssen "in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland vor
dem 1. Januar 2002" und aus Embryonen gewonnen worden sein, die
"im Wege der medizinisch unterstützten extrakorporalen Befruchtung
zum Zwecke der Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt worden"
sind und "endgültig nicht mehr für diesen Zweck verwendet wurden"
darf "kein Entgelt oder sonstiger geldwerter Vorteil gewährt oder
versprochen" worden sein
Forschungsarbeiten "hochrangigen Forschungszielen" dienen und
"soweit wie möglich in In-vitro-Modellen mit tierischen Zellen oder in
Tierversuchen vorgeklärt" worden sein
angestrebte wissenschaftliche Erkenntnisgewinn darf sich
"voraussichtlich nur mit embryonalen Stammzellen erreichen" lassen.
Verschiebung des Stichtags zum Import von embryonalen Stammzellen
vom 01. Januar 2002 auf den 01. Mai 2007 beschlossen
Aktuelle Gesetzeslage
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Großbritannien
 Embryonen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen für
Forschungszwecke verwendet
 auch durch Kerntransfer erzeugt werden
 genetischen Eltern müssen zustimmen, Embryo nicht älter als 14
Tage, Lizenz der Human Fertilisation and Embryology Authority
(HFEA) muss vorliegen
Die Niederlande
 Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken verboten
 die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen erlaubt, mit
Stammzellen aus IVF, bis 14 Tage nach der Befruchtung, vorheriger
Einwilligung der Eltern, Genehmigung Central Committee for
Research Involving Human Subjects (CCMO)
Die Schweiz
 Herstellung von Embryonen eigens zu Forschungszwecken verboten
 Stammzellen dürfen IVF Embryonen gewonnen werden, bis zum 7.
Tag ihrer Entwicklung, wenn das Elternpaar zustimmt, Bundesamt
für Gesundheit das entsprechende Forschungsprojekt bewilligt
Aktuelle Gesetzeslage
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USA
 Forschung, die einem Embryo schadet, nicht mit Bundesmitteln zu
fördern
 unter bestimmten Bedingungen erlaubt
 Stammzelllinien, die vor dem 9. August 2001 hergestellt wurden.
müssen aus überzähligen, ursprünglich allein zu
Fortpflanzungszwecken gezeugten Embryonen, mit dem informierten
Einverständnis der Spender gewonnen worden sein
 Den Spendern dürfen keine finanzielle Vergünstigung versprochen
worden sein
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Kein einheitliches Bundesgesetz
Neue Forschungsansätze
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