Folien Privatrechtsgeschichte IV

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Privatrechtsgeschichte
Sachenrecht
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Sachenrecht
• Begriff: Sachenrecht umfasst jene Regeln, die für die
Beherrschung der Sachgüter durch den Menschen maßgeblich sind.
Das Sachenrecht verteilt die Güter, indem es Menschen
unmittelbare Verfügungsmacht über bestimmte Sachen einräumt
und die Zugehörigkeit gegen jedermann verteidigt, sagt aber auch,
worin die Herrschaftsbefugnisse der Menschen bestehen.
• Einteilung der Sachen: bewegliche und unbewegliche
Sachen; vertretbare und unvertretbare Sachen; verbrauchbare und
unverbrauchbare Sachen; teilbare und unteilbare Sachen; Früchte.
• Tiere: gelten seit 1988 nicht mehr als Sachen (§ 285a ABGB)
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Arten der Sachenrechte
• A) Unbeschränkte dingliche Rechte =
Eigentum
- Arten des Eigentums: Kollektiveigentum,
Individualeigentum, Quotenmäßiges Miteigentum
- Eigentumsschranken: Nachbarrechte; Warte- und
Näherrechte; Stammgüter und Familienfideikommisse
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Arten der Sachenrechte
• B: Begrenzte dingliche Rechte = Rechte
an fremden Sachen
• 1. Nutzungsrechte:
Grunddienstbarkeiten; Nießbrauch
(Leibzucht, Ausgedinge); Reallasten (Fronden, Grundzins, Zehent,
Renten, Ewiggelder, kirchliches Zinsverbot); Leiherechte (bäuerliche
Leihe, städtische Leihe und ritterliche Leihe)
• 2. Pfandrechte: Fahrnispfandrecht, Liegenschaftspfandrecht
(besitzloses Pfand; Nutzungspfand: Ewigsatzung, Totsatzung,
Zinssatzung, Satzung mit Zinsgewere des Gläubigers)
• 3. Näherrechte: Marktlosung, Nachbarlosung, Erbenlosung,
Reichsritterschaftliche und Lehensretraktrechte
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