HOCHSCHULE FÜR WIRTSCHAFT UND POLITIK

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FAKULTÄT WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN
FACHBEREICH SOZIALÖKONOMIE
(Die Promotionsordnung der HWP behält ihre Gültigkeit solange, bis eine neue gemeinsame
Promotionsordnung der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften beschlossen wurde)
MERKBLATT ZUR PROMOTION
Die Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion am Fachbereich Sozialökonomie
ergeben sich aus der Promotionsordnung der HWP (PO). Hiernach muss der
Sozialökonomische Studiengang oder ein Masterstudium am Fachbereich Sozialökonomie
oder ein mindestens achtsemestriges Studium an einer anderen wissenschaftlichen
Hochschule mit einem überdurchschnittlichen Ergebnis abgeschlossen worden sein (§ 3
PO). Handelt es sich hierbei nicht um ein wirtschafts- oder sozialwissenschaftliches
Studium, sind zusätzlich fachtheoretische Kurse des Sozialökonomischen und/oder
Fachkurse aus den Masterprogrammen mit wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen
Inhalten im Umfang von 12 Kreditpunkten am Fachbereich Sozialökonomie zu hören und
mit einer Klausur abzuschließen.
Ein überdurchschnittlicher Abschluss liegt vor, wenn Ihre Abschlussnote besser als das
arithmetische Mittel der Noten der letzten beiden Kalenderjahre ist. Externe
Bewerber/innen müssen die Überdurchschnittlichkeit ihres Abschlusses in geeigneter
Weise nachweisen.
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist grundsätzlich formlos an den Vorsitzenden
des Promotionsausschusses zu stellen (§ 5 PO).
Zulassungsantrag:
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1) Anschrift, Telefonnummer und E-mail-Adresse
2) tabellarischer Lebenslauf,
3) Bescheinigung der Krankenversicherung,
4) Fotokopien der Diplomurkunde und des Abschlusszeugnisses Ihres Studiums,
5) eine Erklärung, darüber, ob und mit welchem Ergebnis Sie bereits anderweitig eine
Dissertation eingereicht, einen Dissertationsentwurf vorgelegt oder einen Antrag auf
Zulassung zur Promotion gestellt haben,
6) ein von Ihnen erstellter Arbeits- und Zeitplan zum Promotionsvorhaben (Exposé). Das
Exposé soll mit der Betreuer/in abgesprochen sein und folgende Teile in vorläufiger
Form zu enthalten:
- Thema
- Gliederung
- Problemstellung und Abgrenzung des Vorhabens
- methodisches Vorgehen
- bereits geleistete Vorarbeiten und ggf. erzielte Ergebnisse
- Literaturliste
- Zeitplan,
7) eine Erklärung des/der die Promotion betreuenden Professors/Professorin des FB
SozÖk, mit der die Übernahme der Betreuung Ihrer Promotion bestätigt wird,
-2-
8) ggf. eine Erklärung, aus der zu entnehmen ist, dass Sie damit einverstanden sind, dass
das Thema Ihrer Dissertation, Ihr Name und Ihre Adresse für Forschungszwecke
innerhalb der Hochschule weitergegeben und in Veröffentlichungen der Hochschule
(Thema und Name) mitgeteilt werden kann.
Gewinnung der Erstgutachterin oder des Erstgutachters
Sie müssen sich selbst um Ihre/n Erstgutachter/in bemühen. Die Sprechstunden der
Professorinnen und Professoren an des Fachbereichs Sozialökonomie können Sie in den
Geschäftszimmern der vier Fachgebiete erfragen:
VWL:
Recht:
040/42838-2775;
040/42838-3521;
Soziologie: 040/42838-4186
BWL:
040/42838-2175
Auskünfte zum Ablauf des Promotionsverfahrens gibt:
Marisa Shabaz, Raum A 217, Tel.: 040/42838-3621,
E-mail: [email protected]
Fachbereich Sozialökonomie, Von-Melle-Park 9, 20146 Hamburg
Telefax: 040/42838-4150
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