ausstellungsreglement

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AUSSTELLUNGSREGLEMENT 2015
Offene Internationale Jungtierschau für Rassekaninchen
5. – 6. September 2015 Rollingen – Mersch
KASS - HAFF
187 A rue de Luxembourg L – 7540 Rollingen
I ALLGEMEINES
Ausstellungsberechtigt sind die Mitglieder der Vereine USAL und aus den Nachbarländern
Das Standgeld beträgt 2.5 EUR pro Käfig. Es wird kein Kollektionszuschlag erhoben.
Der Pflichtkatalog kostet 3.- EUR pro Stall. Das Geld ist mit der Anmeldung auf das Konto der
Preisrichtersektion Kaninchen. CCP: LU 95 1111 0828 7638 0000 BIC-Code: CCPLLULL, zu überweisen.
Für Tiere welche zu Dekorationszwecken ausgestellt werden, wird kein Standgeld erhoben.
Die Kollektionen brauchen nicht besonders vermerkt zu werden.
Zur Preisverteilung werden die 4 höchst bewerteten Tiere eines Ausstellers, von gleicher Rasse und
Farbenschlag in die Wertung genommen. In einer solchen Kollektion müssen beide Geschlechter vertreten
sein.
Anmeldeschluss ist am 1. August 2015.
Einlieferung der Tiere: Donnerstag den 3.9. von 9.00 – 20.00 Uhr und Freitag, den 4.9. von 9.00 - 11.00 Uhr.
Die Bewertung ist am Freitag den 4. 9. ab 14.00 Uhr. Die Eröffnungsfeier mit Preisverteilung (Hauptpreise)
findet am Samstag den 5.9. um 11.00 Uhr statt.
II DIE AUSGESTELLTEN TIERE
sind während der Ausstellung Besitz der Ausstellungsleitung und dürfen nur unter Aufsicht der
Ausstellungskommissare aus ihren Käfigen herausgenommen werden. Im Übrigen sind die allgemeinen
Ausstellungsreglemente der USAL verbindlich. In allen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet die
Ausstellungsleitung.
III VERKAUF VON AUSGESTELLTEN TIEREN
-Auf die vom Aussteller verlangten Preise werden 10% Aufschlag verrechnet.
-Letzter Termin um Tiere kostenlos vom Verkauf zurückzuziehen ist gelegentlich der Einlieferung. Danach
müssen 10% des Verkaufpreises entrichtet werden.
-Bei nachträglich verkäuflich gemeldeten Tieren muss der Verkaufspreis innerhalb der Preisspanne der
anderen Tiere derselben Rasse oder Kategorie liegen.
VI ANSTECKENDE KRANKHEITEN
Tiere ausländischer Aussteller müssen gegen RHD geimpft sein.
Tiere mit Verdacht auf ansteckende Krankheiten werden bei der Einlieferung von der Ausstellungsleitung
zurückgewiesen. Später entdeckte, kranke Tiere werden sofort aus der Ausstellung entfernt.
V EHRENPREISE
1. Alle in Frage kommenden Tiere müssen
a) Eigenzucht sein
b) das Prädikat sehr gut erhalten haben)
c) inländische Tiere müssen Herdbuchausweise vorweisen.
2. Bei Punktgleichheit werden zuerst die Bewertungspositionen (Körperform, Rassemerkmale, Fell)
berücksichtigt, danach erhalten die älteren Tiere den Vorzug.
3. Zu erringende Preise
Jugendabteilung: Als Preise werden Diplome und Geldpreise vergeben
Kategorie 1:
Beste Kollektion
Kategorie 2:
Bester 1.0
Beste 0.1
Kategorie 3:
Jeweils bestes Tier
der:
a) Riesenrassen
b) Mittelrassen
c) Kleinrassen
d) Zwergrassen
Allgemeine Abteilung: Als Preise werden Sachehrenpreise vergeben
Kategorie 1:
Beste Kollektion
Kategorie 2:
Bester 1.0
Beste 0.1
Kategorie 3:
Jeweils beste
Kollektion der:
a) Farbenrassen
b) Zeichnungsrassen
c) Weißen Rassen
Kategorie 4:
Beste Kollektion der:
a) Großb) Mittelc) Kleind) Zwerge) Haarstrukturrassen
Bei mehr als 50 Meldungen in einer Klasse kann ein weiterer Preis vergeben werden. Tiere welche einen
Preis in einer höheren Kategorie erringen scheiden für die Preise in den niedrigeren Kategorien aus.
Änderungen können je nach Meldeergebnis erfolgen.
Je nach Meldeergebnis wird die Preisverteilung an die gemeldeten Rassen angepasst.
Je nach Ehrenpreisspenden werden weitere Kollektionsehrenpreise vergeben.
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