Die Bundesrepublik Deutschland: Das politische System Seit 1949

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Die Bundesrepublik Deutschland: Das politische System
Seit 1949 ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer parlamentarischer
Bundesstaat. Sie ist ein föderativer Staat, der aus 16 Ländern besteht. Die föderale
Gliederung hat in Deutschland eine lange Tradition: der erste Bundesstaat auf dem
deutschen Boden entstand 1867. Infolge dieser föderalen Gliederung ist die Macht
aufgeteilt. In der Regel treffen sich oft die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der
Länder. Das Ziel dieser Treffen ist immer Meinungs- und Erfahrungsaustausch sowie auch
die Vorbereitung wichtiger Gesetze. Die Länder sind aber keine Provinzen, sondern
Staaten mit Staatsgewalt und eigener Landesverfassung. Die höchste Staatsgewalt liegt
beim Bund. Der Bund ist für Angelegenheiten, Verteidigung, Geld- und Münzwesen, Zoll,
Bundeswehr und einen Teil des Steuerrechts zuständig. Die Länder sind für
Bildungswesen, Kulturpolitik, Polizeiwesen, Verkehr und Umweltschutz zuständig.
Das Grundgesetzt ist die rechtliche und politische Grundordnung des Staates.
Man spricht von drei Gewalten:
 die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt,
 die Exekutive die ausführende
 die Judikative die für die Rechtsprechung zuständige Gewalt.
Das Grundgesetz
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. In den Artikeln des
Grundgesetzes sind die grundgelegenden Prinzipien und Werte des Staates festgelegt.
Die ABC der Politik
Bund
In der Politik ist ein Bund der Zusammenschluss mehrerer
Staaten zu einem Gesamtstaat. Die Bundesrepublik Deutschland
besteht z.B. aus 16 deutschen Ländern, die politisch eigene
Staaten mit eigenen Verfassungen und Parlamenten sind. Die
Bundesregierung ist für den gesamten Staat, den Bundesstaat,
zuständig.
Bundeskanzler
Der Bundeskanzler ist der Chef der Regierung. Er sagt den Abgeordneten,
wo es politisch lang geht und trägt die Verantwortung für alle
Entscheidungen. Nicht nur Männer, sondern auch Frauen können in dieses
wichtige und mächtige Amt gewählt werden. Eine Bundeskanzlerin oder
ein Bundeskanzler wird aber nicht direkt vom Volk, sondern von den
Abgeordneten des Bundestages gewählt. Der Arbeitsplatz des
Bundeskanzlers ist das Bundeskanzleramt.
Bundespräsident
Der Bundespräsident ist das Oberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Man sagt auch
„der erste Mann oder die erste Frau“ in unserem Land. Für dieses höchste Amt können
sich alle Bürger bewerben, die mindestens 40 Jahre alt sind. Die Bundesversammlung
wählt den Bundespräsidenten, der alle Bürgerinnen und Bürger fünf Jahre lang im In- und
Ausland vertritt, aber keine politischen Entscheidungen treffen darf. Er
ernennt und entlässt stattdessen Minister, Bundesrichter und den
Bundeskanzler. Außerdem beurkundet er die vom Bundestag
beschlossenen Gesetze und gibt sie öffentlich im Bundesgesetzblatt
bekannt. Er kann aber auch die Unterschrift unter einem Gesetz
verweigern. Dann beschäftigen sich die Abgeordneten im Bundestag
noch einmal mit diesem Gesetz und suchen nach einer besseren
Lösung. Seit 2012 ist der Bundespräsident Deutschlands Joachim
Gauk.
Bundesrat
Im Bundesrat sitzen 69 Vertreter der 16 Landesregierungen, die dort ihre Interessen
vertreten. Es gibt Gesetze, die zwar im Bundestag beschlossen, aber erst wirksam
werden, wenn ihnen die Mitglieder des Bundesrats zustimmen. Damit wird verhindert,
dass der Bundestag Gesetze erlässt, die für die Länder zum Nachteil sind.
Bundestag
Der Bundestag ist die vom Volk gewählte Vertretung der Bundesrepublik Deutschland.
Seine Mitglieder sind Bundestagsabgeordneten, die für die Dauer von vier Jahren,
Gesetze erlassen und die Arbeit der Bundesregierung kontrollieren.
Bundesregierung
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Staat, in dem sich 16 Länder zu einem
Gesamtstaat bzw. Bund zusammengeschlossen haben. Die Regierung eines
Bundesstaates nennt man Bundesregierung. Diese Regierung ist die sogenannte
ausführende Gewalt eines Landes. An der Spitze unserer Regierung steht der Kanzler
oder die Kanzlerin, als Regierungschef oder -chefin, zusammen mit den Bundesministern
und -ministerinnen.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Gericht in der Bundesrepublik. Es kann von
jedem Bürger unseres Landes angerufen werden, wenn es um Gesetze geht, die gegen
die Grundrechte und das Grundgesetz verstoßen.
Bundesversammlung
Die Bundesversammlung besteht aus Abgeordneten des Bundestages und zu gleichen
Teilen aus Mitgliedern der Länderparlamente. Diese Versammlung wählt alle fünf Jahre
den Bundespräsidenten.
Landesparlamente
Die Volksvertretung in einem Bundesland nennt man Landtag. Er ist das Parlament des
Landes (auch Landesparlament). Die Aufgaben des Landtags ähneln denen des
Bundestages. Allerdings kümmern sich die Länderparlamente nur um die Interessen des
eigenen Bundeslandes, während der Bundestag über ganz Deutschland berät. Die
Landtage überwachen die Arbeit der jeweiligen Landesregierung, sind für neue Gesetze
zuständig und wählen den Ministerpräsidenten, das Oberhaupt der Landesregierung.
Außerdem werden die Finanzen des Bundeslandes, der Landeshaushalt, kontrolliert. In
Deutschland gibt es drei Städte, die als eigene Bundesländer gelten: Bremen, Hamburg
und Berlin. Ihre Landtage haben besondere Namen: In Bremen und Hamburg heißen die
Landesparlamente Bürgerschaft, in Berlin nennt sich das Landesparlament
Abgeordnetenhaus.
Landesregierungen
Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. Der
Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien leitet
jeder Landesminister seinen Geschäftsbereich unter eigener Verantwortung.
Die Landesregierung ist zugleich Repräsentations- und Vertretungsorgan des
Bundeslandes gegenüber dem Bund.
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