Senko (11) - Dennis Thering

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31. Juli 2015
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 24.07.2015
und
Antwort des Senats
- Drucksache 21/1137 Betr.: Fuchs- und Hundebandwurm in Hamburg
Der Fuchsbandwurm kann für den Menschen sehr gefährlich sein. Bei einer Infektion mit
diesem Dünndarmparasiten kann es beim Menschen zu schwer behandelbaren
Schäden kommen. Eine Infektion des Menschen kann über den Kontakt mit Tieren
erfolgen. Der Fuchsbandwurm kommt nicht nur bei Füchsen, sondern auch bei Katzen,
Hunden und Nagetieren vor. Laut Pressemitteilung der Behörde für Gesundheit und
Verbraucherschutz vom 22. Juli 2015 ist bei Untersuchungen bei zwei Tieren eine
Infektion mit dem Fuchsbandwurm nachgewiesen worden.
Der jüngst in Hamburg nachgewiesene Fuchsbandwurm ist eine von zwei Arten der
Gattung Echinococcus. Ferner gibt es den sogenannten Hundebandwurm
(Echinococcus granulosus). Dieser kommt laut den Jahresberichten des Robert KochInstituts (RKI) deutlich häufiger in Deutschland vor. Dies bestätigten auch meine Anfrage
vom 7. Mai 2013 (Drs. 20/7914). Demnach wurden seit dem Beginn der Erfassung durch
das Infektionsschutzgesetz im Jahr 2001 bis Mai 2013 bei Menschen in Hamburg 16
Hundebandwurminfektionen, eine Fuchsbandwurminfektion und drei weitere
Bandwurminfektionen festgestellt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
I.
1.
Fuchsbandwurm
Wie viele Erkrankungsfälle von Menschen mit dem Fuchsbandwurm sind in den
Jahren 2013, 2014 und 2015 in Hamburg aufgetreten? (Bitte jahresweise
aufschlüsseln.) Gab es darunter Todesfälle?
Nach § 7 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der direkte oder indirekte Nachweis von
Echinococcus sp. nichtnamentlich direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin zu melden. Daher
erfolgt die Übermittlung der Meldedaten im Gegensatz zur namentlichen Meldepflicht nicht über die
Gesundheitsämter und Landesstellen der Länder, sondern von den diagnostizierenden Ärztinnen und
Ärzten direkt an das RKI. Die in der nachfolgenden Tabelle ersichtliche Auswertung beruht auf den
Daten, die über das Web-basierte Tool SurvStat@ des RKI generiert werden. Angaben zu Todesfällen
an Echinokokkose sind nicht abrufbar.
Tabelle 1:
An das RKI gemeldete Alveoläre Echinokokkose-Fälle in
Hamburg
Alveoläre Echinokokkose
(Fuchsbandwurm)
2013
2014
2015
Summe
1
0
0
1
Quelle: SurvStat@RKI, Datenstand 27. Juli 2015
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2.
Wie viele Tiere in Hamburg wurden in Hamburg in den Jahren 2013, 2014 und 2015 auf
eine Infektion mit dem Fuchsbandwurm kontrolliert?
2013 wurden 38 und 2014 18 erlegte Füchse auf eine Infektion mit dem Fuchsbandwurm untersucht.
2015 wurden im Rahmen des Tiergesundheitsmonitorings für Wildtiere in Hamburg bisher insgesamt
82 erlegte Tiere auf eine Infektion mit dem Fuchsbandwurm untersucht (davon 74 Füchse, 5
Marderhunde, 2 Dachse, 1 Marder).
3.
Handelte es sich bei den in der Pressemitteilung vom 22. Juli 2015 genannten Funden
von Fuchsbandwurminfektionen um Anlass- oder Routinekontrollen (bspw. durch das
Tollwut-Monitoring)?
Es handelte sich um Routineuntersuchungen im Rahmen des Tiergesundheitsmonitorings für Wildtiere
der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und
Innovation sowie des Instituts für Hygiene und Umwelt (HU).
4.
Welche Maßnahmen hat der Senat bzw. die zuständige Behörde als Reaktion auf den
Fund des Fuchsbandwurms in Bergedorf und Harburg ergriffen, um eine Ausweitung der
Parasiten zu verhindern?
Eine Ansteckungsgefahr kann durch Beachtung der Vorsichtsmaßnahmen deutlich reduziert werden.
Daher hat die zuständige Behörde über die Pressemitteilung vom 22. Juli 2015 ihre bereits seit 2013
über die Internetseite http://www.hamburg.de/ abrufbaren Empfehlungen erneut herausgegeben.
Im Übrigen steht weiterer Aufwand zur Verhinderung einer Ausweitung in keinem Verhältnis zu dessen
Nutzen. Außerdem kann allenfalls eine Reduzierung, jedoch keine vollständige Eliminierung des
Fuchsbandwurms erreicht werden.
5.
Wie viele Infektionsfälle mit dem Fuchsbandwurm bei Mensch oder Tier hat es 2013, 2014
und 2015 in den an Hamburg angrenzenden Kreisen in Niedersachsen und SchleswigHolstein gegeben? Bitte jahresweise, nach Infektionen bei Menschen oder bei Tieren und
nach betroffenem Kreis aufschlüsseln.
Daten zu Infektionsfällen von Menschen, die über das Web-basierte Tool SurvStat@ des RKI generiert
werden, beziehen sich jeweils auf das gesamte Land. Daten auf Kreisebene lassen sich nicht
ermitteln.
Daten aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu Infektionsfällen bei Tieren liegen nicht vor, da es
sich weder um eine meldepflichtige noch anzeigepflichtige Tierkrankheit handelt.
6.
Wird in Kindertageseinrichtungen und an Schulen in Hamburg auf die Gefahren durch den
Fuchsbandwurm hingewiesen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Informationen an Kindertageseinrichtungen oder Schulen erfolgen durch die bezirklichen Fachämter
Gesundheit nur anlassbezogen. In Kundenkontakten wird mit den Bürgerinnen und Bürgern im
Fachamt Gesundheit das betreffende Thema gezielt angesprochen. Grundsätzlich beraten die
Fachämter Gesundheit bei den Begehungen von Gemeinschaftseinrichtungen allgemein immer
ausführlich zur Händehygiene. Die Aufklärung über die Gefahr, wild wachsende Beeren zu verzehren,
bzw. über den Hundebandwurm erfolgt durch die Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Nach Auskunft der für die Bildung zuständigen Behörde wird im Rahmen des Unterrichtsthemas
"Schutz vor Infektionskrankheiten" in der schulischen Gesundheitsförderung sowie im Sach-,
Naturwissenschaften/Technik- und Biologieunterrichtunterricht auf unterschiedliche Infektionswege
eingegangen. Dabei wird beispielhaft auch auf den Fuchs- und Hundebandwurm hingewiesen.
Geeignete Unterrichtsmaterialien zur Hygiene und zum Infektionsschutz finden sich auf der
Internetseite http://li.hamburg.de/hygiene/ des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung
(LI). Zur Unterstützung der Lehrkräfte haben alle weiterführenden Schulen das Material
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"Infektionskrankheiten vorbeugen – Schutz durch Hygiene und Impfung" der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhalten.
Bei der Bearbeitung des Themas "Umgang mit Haustieren" im Sach-, Naturwissenschaften/Technikund Biologieunterrichtunterricht wird dieser Aspekt ebenfalls aufgegriffen. Auch bei Exkursionen und
bei der Bewirtschaftung von Schulgärten werden Schülerinnen und Schüler auf das Infektionsrisiko
und die Bedeutung des Händewaschens aufmerksam gemacht.
II.
1.
Hundebandwurm
Wie viele Erkrankungsfälle von Menschen mit dem Hundebandwurm sind in den
Jahren 2013, 2014 und 20154 in Hamburg aufgetreten? (Bitte jahresweise
aufschlüsseln.) Gab es darunter Todesfälle?
Nach § 7 Abs. 3 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis von Echinococcus sp. nichtnamentlich
direkt an das Robert Koch-Institut zu melden. Daher erfolgt die Übermittlung der Meldedaten im
Gegensatz zur namentlichen Meldepflicht nicht über die Gesundheitsämter und Landesstellen der
Länder, sondern von den diagnostizierenden Ärzten direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin.
Die aus der Anlage ersichtliche Auswertung beruht auf den Daten, die über das Web-basierte Tool
SurvStat@ des RKI generiert werden. Angaben zu Todesfällen an Echinokokkose sind nicht abrufbar.
Tabelle 3:
An
das
RKI
gemeldete
(Hundebandwurm) in Hamburg
Zystische Echinokokkose
(Hundebandwurm)
Zystische
Echinokokkose-Fälle
2013
2014
2015
Summe
4
0
0
4
Quelle: SurvStat@RKI, Datenstand 27. Juli 2015
2.
Wie viele Erkrankungsfälle von Tieren mit dem Hundebandwurm sind in den Jahren 2013,
2014 und 2015 in Hamburg aufgetreten? Bitte jahresweise und nach Tierarten
aufschlüsseln.
Siehe Drs. 20/7914.
3.
Wie viele Infektionsfälle mit dem Hundebandwurm bei Mensch oder Tier hat es 2013,
2014 und 2015 in den an Hamburg angrenzenden Kreisen in Niedersachsen und
Schleswig-Holstein gegeben? Bitte jahresweise, nach Infektionen bei Menschen oder bei
Tieren und nach betroffenem Kreis aufschlüsseln.
Siehe Antwort zu I.5.
4.
Im Mittelmeerraum sind laut Drs. 20/7914 bis zu 50 Prozent der Hunde mit dem
Hundebandwurm infiziert. Werden Passagiere, die in den Mittelmeerraum reisen und
ihren Hund mitführen, am Hamburger Flughafen vor dem Hin- oder nach dem Rückflug
auf die aus infizierten Hunden resultierenden Gefahren hingewiesen?
Am Hamburger Flughafen wird von der zuständigen Behörde vor allem auf wesentliche
tierseuchenrechtliche Gefahren im Rahmen der EU Verordnungen (EU) Nr. 576/2013 und (EU) Nr.
577/2013 hingewiesen. Hier ist die Tollwuterkrankung von großer Bedeutung. Plakate und Flyer
informieren am Flughafen über die Tollwutgefahr. Grundsätzlich sollten sich Tierbesitzer vor der
Entscheidung, mit Tieren auf Reisen zu gehen, über tierseuchenrechtliche Risiken informieren. Daher
wurde von der BGV der Flyer an die Hamburger Tierärzte ausgegeben sowie Informationen auf der
Internetseite des Hamburger Veterinär- und Einfuhramtes (http://www.hamburg.de/grenzdienst)
eingestellt.
In diesem Zusammenhang wird auch auf besondere Einreisebestimmungen hinsichtlich des
Echinococcus multiocularis für bestimmte Länder hingewiesen.
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Der Kooperationspartner des Hamburg Port Health Center, das Deutsche Rote Kreuz, wurde mit
entsprechendem Informationsmaterial versorgt und verweist nur bei eventuell weitergehenden
Anfragen an das HU.
5.
Wird in Kindertageseinrichtungen und an Schulen in Hamburg auf die Gefahren durch den
Hundebandwurm hingewiesen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu I.6.
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