Anforderungen Augen

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Anforderungen Augen
für ein Tauglichkeitszeugnis der Tauglichkeitsklasse 1
Medizinische Anforderungen

Verordnung 1178/2011
 MED.B.070 Sehorgan T1
Erstuntersuchung

korrigierter oder unkorrigierter Visus:
- jedes Auge separat mind. 0,7
- beidäugig mind. 1,0

umfassende Untersuchung des Auges

zufriedenstellende Augenärztliche Beurteilung
Verlängerungsuntersuchung

korrigierter oder unkorrigierter Visus:
- jedes Auge separat mind. 0,7
- beidäugig mind. 1,0

Routineuntersuchung der Augen bei sämtlichen Verlängerungs- und
Erneuerungsuntersuchungen

ab dem 40. Lebensjahr ist alle 2 Jahre eine Augendruckmessung (Tonometrie) erforderlich
Wann Augenfachärztliche Untersuchung?
Erstuntersuchung Tauglichkeitsklasse 1:
 immer
Nachuntersuchung Tauglichkeitsklasse 1:
 erstmals eine Sehhilfe
 bei Änderung einer Sehhilfe
alle 5 Jahre
 zwischen + 3,0 und +5,0 Dioptrien
 zwischen -3,0 und -6,0 Dioptrien
 Astigmatismus und/oder Anisometropie zwischen 2,0 und 3,0 Dioptrien
alle 2 Jahre
 > -6,0 Dioptrien
 Astigmatismus und/oder Anisometropie >3,0 Dioptrien
Terminvereinbarung mit Augenfachärztlicher Untersuchung

Wenn Sie eine Augenfachärztliche Untersuchung benötigen, teilen Sie uns dies bitte bei der
Terminvereinbarung mit.
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