Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Telefon-Hotline

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Unwetterhilfe Greven
Wer in der Unwetternacht alles verloren hat, keine Versicherung und keine ausreichenden Mittel hat,
um sich zu helfen, kann finanzielle Unterstützung aus den Geldern, die auf den Spendenkonten der
Stadt Greven eingegangen sind, erhalten.
Ab Donnerstag, 7. August wird dazu eine Anlaufstelle im Rathaus eingerichtet. Dort kann bis zum
22.08. ein Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt werden. Den Antrag finden Sie unten auf
dieser Seite zum Download. Bitte drucken Sie den Antrag aus und füllen ihn möglichst schon zu
Hause aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Telefon-Hotline: 02571 920-115
Damit es nicht zu langen Wartezeiten, Unruhe und Unzufriedenheit kommt, muss telefonisch ein
Termin vereinbart werden. Die telefonische Hotline erreichen Sie am Donnerstag, 07.08. von 8 bis 10
und von 14 bis 15:30 Uhr. Vom 09. Bis 22.08 ist die Hotline in der Zeit jeweils in der Zeit von 8 bis 10
Uhr besetzt.
Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung:
Die Nothilfe wird gewährt, wenn Betroffene nicht in der Lage sind, den durch Unwetter
entstandenen Schaden aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Konkret heißt das: wenn die Betroffenen
über kein Vermögen verfügen, keine Versicherungsleistungen erhalten und ein bestimmtes
Nettoeinkommen nicht überschreiten.
Die Einkommensgrenzen finden Sie weiter unten.
Das müssen Sie mitbringen:


Ihr aktuelles Ausweisdokument
Aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
Antragstellung
-
Bitte drucken Sie das Antragsformular aus und füllen es aus
Vereinbaren Sie über die Telefon-Hotline einen Termin
Kommen Sie zu dem vereinbarten Termin ins Rathaus, Zimmer 114, Rathausstr. 6
Einkommensgrenzen
Haushalt mit
Zulässiges
Nettoeinkommen
für Soforthilfe
1 Person
1.198,00 €
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
7 Personen
8 Personen
9 Personen
10 Personen
1.828,93 €
2.481,60 €
3.124,68 €
3.811,25 €
4.442,25 €
5.157,10 €
5.706,50 €
6.363,00 €
7.019,50 €
Download

Antragsformular
Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistungen beziehen (nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerb)
wenden sich nicht an diese Anlaufstelle, sondern an ihre persönlichen Ansprechpartner beim
Sozialamt. Dort können sie einen Antrag auf einmalige Hilfen stellen.
Spendenkonto:
Weitere Spenden werden dringend erbeten. Spenden können auf folgende Konten eingezahlt
werden:
Kreissparkasse Steinfurt
IBAN DE43403510600072912140
BIC WELADED1STF
Volksbank Greven
IBAN DE14400612380000002702
BIC GENODEM1GRV
Hilfe für Unternehmen
Die finanziellen Hilfen sind für Privathaushalte vorgesehen. Für betroffene Unternehmen bieten die
Kammern (IHK und Handwerkskammern) Beratungstage an. Nähere Informationen finden Sie in der
Pressemitteilung der Handwerkskammer.
 Pressemitteilung
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