maybe

Werbung
To be or not to be:
Illegales Kindermarketing für Marlboro
DKFZ – 10. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle
5.12.2012
Professor Dr. Michael Adams & Dr. Tobias Effertz
Institut für Recht der Wirtschaft
Universität Hamburg
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Einleitung
 An Kinder, Jugendliche und Heranwachsende gerichtete Tabakwerbung in
Deutschland ist rechtswidrig:
 § 22 (2) 1b VTabakG
Es ist verboten, im Verkehr mit Tabakerzeugnissen oder in der Werbung
für Tabakerzeugnisse allgemein oder im Einzelfall Bezeichnungen,
Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen zu
verwenden, die ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche
oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen.
 Im November / Dezember 2011 startete Philip Morris die „MAYBE“Kampagne (als Teil der BE-Marlboro-Kampagne). Nach Aussagen
hochrangiger Philip Morris – Manager v.a. um im Segment der „Young
Adult Smoker“ den erlittenen Rückgang des Marktanteils wieder
zurückzugewinnen.
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2
„Young Adult Smoker“ – ein Codewort
• Mitte/Ende 1970er Jahre neue Terminologie
• Davor offene Benennung der Jugendlichen als wichtiges
Marksegment
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3
DIE MAYBE-KAMPAGNE
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4
Frühere Images und Kampagnen I
• Der Marlboro-Mann / private Aufnahmen vom Februar 2008 in
Hamburg/Ottensen
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Frühere Images und Kampagnen II
• Vor der Nutzung des MAYBE-Konzepts lief eine ähnliche
Kampagne, die mit dem Wörtchen „BE – Marlboro “ warb.
Quelle: Eigene Aufnahme am
22.08.2011 an der S-Bahn
Haltestelle Leonberg, BW.
Vorgänger- Kampagne BE
ONE VOICE.
Das Plakat beschwört hier
den Gruppenzusammenhalt
innerhalb
von
Motoradfahrern.
Angesprochen
sind
die
Motive:
Unabhängigkeit,
Befreiung,
Abenteurertum,
sozialer
Anschluss
und
Rebellentum.
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Frühere Images und Kampagnen III
• „Come to Marlboro Country“
• Das Werben mit dem Image
des Cowboys und freien Prärie
wurde langsam zurückgefahren
Aufnahme vom 3.Juni 2012
am Bahnhof Neuwied
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Der Beginn von „MAYBE“
•
Ende 2011 begann die MAYBE-Kampagne zuerst mit sog. „Teasern“;
linke Aufnahme vom 20.12.2011 bei Hamburg, rechts Quelle PM
•
Nach eigenen Aussagen wollte PM durch die MAYBE-Kampagne langfristig den MarlboroMann ersetzen. Der Slogan „No more MAYBE“ sollte suggerieren, dass „Zögern“ negativ sei
und Entschlossenheit belohnt werde.
Kurzfristig: Erhöhung des Marktanteils bei den Young Adult Smokers
Langfristig: Ersatz für den Marlboro-Mann
•
•
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MAYBE NEVER FELL IN LOVE
•
Außenwerbung an der S-Bahn-Haltestelle Hasselbrook in Hamburg am 02.03.2012
•
Diese Werbung verstößt gegen § 22 Abs. 2 Nr. 1 b VTabakG, da sie suggeriert, dass ein „MAYBE“, ein Zögerer, sich nicht
verlieben könne. Das Gegenteil des „MAYBE“ der „BE“ – hier verbunden durch einen Pfeil mit der Marlboro-Verpackung hingegen scheint in den „Genuss“ des in der Werbung dargestellten Kusses zu kommen. Anfängliche Erfahrungen mit Liebe und
Sexualität sind gerade bei Jugendlichen das vielleicht wichtigste Thema. Diese Werbung nutzt die Unerfahrenheit der
Jugendlichen auf diesen Gebieten aus. Die hier relevanten Motive für die Jugendlichen mit dem Konsum von Marlboro Zigaretten
anzufangen sind, Maskulinität, Erfolg, Soziale Akzeptanz und v.a. Attraktivität gegenüber dem anderen Geschlecht. Diese
Werbung ist besonders dazu geeignet, Jugendliche und Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen.
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Marketingtheorien die für die MAYBEKampagne wesentlich sind
• Imagery-Theorie (MacInnes & Price 1987 )
 Werbestimulus wird in ein „mentales Image“ integriert
 Mentales Image vorstellbar als ein Netzwerk aus Assoziationen um
den Werbstimulus (hier: der / die „MAYBE“)
 Mentales Image funktioniert desto besser,
o Je umfänglicher es ist
o Je anschaulicher es ist
o Je stärker die Valenz des Images ist
 Imagery-Instruktionen
• Priming-Theorie (Cameron et al. 2012 )
 Werbestimulus ruft das bestehende mentale Image/assoziative
Netzwerk auf
 Priming hat direkten Zusammenhang mit eigenen Einstellungen
und Beurteilungen
 Geschieht meist automatisch und unintendiert
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MAYBE NEVER FELL IN LOVE
•
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Professor Dr. M. Adams
Diese Werbung verstößt gegen
§ 22 Abs. 2 Nr. 1 b VTabakG,
da sie suggeriert, dass ein
„MAYBE“, ein Zögerer, sich nicht
verlieben könne. Das Gegenteil
des „MAYBE“ der „BE“ – hier
verbunden durch einen Pfeil mit
der Marlboro-Verpackung hingegen scheint in den
„Genuss“ des in der Werbung
dargestellten Kusses zu
kommen. Anfängliche
Erfahrungen mit Liebe und
Sexualität sind gerade bei
Jugendlichen das vielleicht
wichtigste Thema. Diese
Werbung nutzt die
Unerfahrenheit der Jugendlichen
auf diesen Gebieten aus. Die hier
relevanten Motive für die
Jugendlichen mit dem Konsum
von Marlboro Zigaretten
anzufangen sind, Maskulinität,
Erfolg, Soziale Akzeptanz und
v.a. Attraktivität gegenüber dem
anderen Geschlecht. Diese
Werbung ist besonders dazu
geeignet, Jugendliche und
Heranwachsende zum Rauchen
zu veranlassen.
Dr. T. Effertz
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MAYBE NEVER FOUND A WAY
•
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Quelle eigene Aufnahme am 02.03.2012 am Toom
Markt Hamburg Altona, Max Brauer Allee 59
Diese Werbung verstößt gegen § 22 Abs. 2 Nr. 1 b
VTabakG, da sie suggeriert, dass ein „MAYBE“, ein
Zögerer, keinen Ausweg findet. Das Gegenteil des
„MAYBE“ der „BE“ –verbunden durch einen Pfeil mit
der Marlboro-Verpackung - hingegen scheint durch
das Überklettern eines hohen Drahtzauns ein
Hindernis zu überwinden und sein Ziel zu erreichen.
Insbesondere Jugendliche, die im Nachtleben häufig
Grenzen austesten, sind hier angesprochen.
Beispielsweise lebt die Graffiti-Szene der Großstädte
von dem „Kick“, nicht von der Polizei bei ihrem
Handeln erwischt zu werden. Da nicht erkennbar ist,
wie alt die abgebildete Person ist, soll und kann der
Jugendliche oder Heranwachsende sich und sein
eigenes Erleben in das Bild hineinprojizieren. Die
abgebildete Szene stellt damit eine gerade für
Jugendliche und Heranwachsende typische Szene
dar. Die Werbung suggeriert hier Rebellentum,
Coolness, Unabhängigkeit, Abenteurertum und
Sportlichkeit Diese Werbung ist besonders dazu
geeignet, Jugendliche und Heranwachsende zum
Rauchen zu veranlassen.
Dr. T. Effertz
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NO MORE MAYBE
•
Quelle rechts: eigene Aufnahme am 25.05.2012 n der Bushaltestelle Leonberg Niederhofen . Links Promotion-Mappe Berlin
Diese Werbung verstößt gegen § 22 Abs. 2 Nr. 1 b VTabakG, da sie suggeriert, dass ein „MAYBE“, ein Zögerer, nicht in den
Genuss des „Stage-Divings“ kommt. Rock- und Popkonzerte sind ein wichtiges Tor der Jugendlichen in die Erwachsenenwelt. In
dieser Werbung geht es darum, sich etwas zu trauen, den Schritt zu wagen, von einer Bühne in die Publikumsmenge zu springen
und sich von der Menge tragen zu lassen. Es handelt sich somit um eine für Jugendliche und Heranwachsende typische Situation
und Umgebung. Die Werbung suggeriert hier Coolness, Unabhängigkeit, Elitarismus, Rebellentum, und soziale Akzeptanz (durch
das Getragen werden der Menge).
Diese Werbung ist besonders dazu geeignet, Jugendliche und Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen.
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Dr. T. Effertz
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MAYBE NEVER FEELS FREE
•
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Quelle: Private Aufnahmen Mai
2012, S-Bahn Haltestelle
Universität /Stuttgart Vaihingen,
BW
Diese Werbung verstößt gegen §
22 Abs. 2 Nr. 1 b VTabakG, da
sie suggeriert, dass ein „MAYBE“,
ein Zögerer, nicht frei ist bzw. sich
niemals frei fühlt und fühlen wird.
Hierbei wird eine junge Frau
abgebildet, die sich während der
Fahrt aus dem Autodach begibt.
Sie spricht das typische Verhalten
junger Menschen an, die in der
Jugend „verrückte Dinge tun“. Die
Abbildung ist damit eine bildliche
Darstellung eine dem
jugendlichen Verhalten nach
typische Situation. Die Werbung
suggeriert hier Coolness,
Befreiung, Erwachsen-Sein,
Rebellentum, und Attraktivität.
Diese Werbung ist besonders
dazu geeignet, Jugendliche und
Heranwachsende zum Rauchen
zu veranlassen.
Dr. T. Effertz
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MAYBE NEVER LEARNED TO FLY
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•
Quelle: Private Aufnahmen Mai 2012, links
Bahnhof Hamburg Altona, rechts S-Bahn
Haltestelle Universität /Stuttgart Vaihingen,
BW
•
Ähnlich wie Beispiel 4 suggeriert diese
Werbung, dass ein „MAYBE“, ein Zögerer,
nicht frei ist bzw. sich niemals frei fühlt und
fühlen wird und verstößt damit aus den
dargelegten Gründen gegen § 22 Abs. 2
Nr. 1 b VTabakG. Hierbei wird eine Person
abgebildet, die aus der Luft springend über
einem See befindet. Die Person scheint zu
fliegen – damit verbunden ist ein Gefühl
der Freiheit. Die Atmosphäre von Sommer
und Badesee wird transportiert, Genauso
wie im Zaunbeispiel 4 ist hier die
abgebildete Person nicht altersmäßig
identifizierbar. Der Betrachter soll und wird
einen Heranwachsenden in das Bild
projizieren. Die Werbung suggeriert hier
Befreiung, Abenteurertum, Rebellentum,
und Abgehobenheit.
•
Diese Werbung ist besonders dazu
geeignet, Jugendliche und
Heranwachsende zum Rauchen zu
veranlassen.
Professor Dr. M. Adams
Dr. T. Effertz
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DON’T BE A MAYBE
•
Quelle: Private Aufnahmen 22./23.05.2012, links
Bahnhof Hamburg Altona, rechts S-Bahn Haltestelle
Universität /Stuttgart Vaihingen, BW
Ein „MAYBE“, ein Zögerer, steht hier im
Backstagebereich eines Rockkonzerts. Er scheint
ängstlich davor zurückzuschrecken auf die Bühne zu
gehen, um dort entweder selber aufzutreten oder
„Stage-Diving“ zu machen (siehe Beispiel 5). Diese
Werbung spricht also eher darauf an, bestimmte
Verhaltensweisen nicht an den Tag zu legen und
appelliert damit an Männlichkeit, Coolness, Stärke,
Abenteurertum und Rebellentum. Es sei angemerkt,
dass insbesondere Rock- und Popkonzerte mit
Stage-Diving vornehmlich von Jugendlichen und
Heranwachsenden aufgesucht werden. Die Werbung
verstößt damit gegen § 22 Abs. 2 Nr. 1 b VTabakG,
da sie besonders dazu geeignet ist, Jugendliche und
Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen.
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MAYBE NEVER WROTE A SONG
•
•
•
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Quelle: Private Aufnahme
13.02.2012,
Warmbronn/Leonberg Ortsmitte.
Ein „MAYBE“, ein Zögerer,
schreibt keine Lieder. So
konstatiert es der Slogan. In
Zeiten von „Deutschland sucht
den Superstar“ und „Popstars“
erscheint es wichtig kreativ und
musikalisch begabt zu sein um
ein Star zu werden. Das
Gitarrenspiel oder allgemein die
Musikalität nimmt eine
besondere Position in Jugendund Heranwachsendenalter ein
und ist für viele Jugendliche eine
kurze Zeitlang eine zentrale
Hoffnung auf Erfolg im Leben.
Musikalität und Kreativität gelten
bei Jugendlichen und
Heranwachsenden als Schlüssel
zu Erfolg, Coolness,
Rebellentum und Glamour.
Außerdem erscheinen kreative
Musiker besonders attraktiv.
Damit verstößt die Werbung
gegen § 22 Abs. 2 Nr. 1 b
VTabakG, da sie besonders
dazu geeignet ist, Jugendliche
und Heranwachsende zum
Rauchen zu veranlassen.
Dr. T. Effertz
17
Das vorläufige Ende:
Temporär „freiwilliges Aussetzen“ der Kampagne
• Nach Schreiben an das BMELV (23.05.2012) und Gutachten
zur Rechtswidrigkeit der MAYBE-Kampagne (23.06.2012)
sowie zahlreichen anderen Aktivitäten von
Nichtraucherschutzorganisationen stellte Philip Morris die
MAYBE-Kampagne zunächst zum 03.08.2012 „freiwillig“ ein:
 Außenwerbung
(aber: Ersatz durch andere Plakate von PM-Produkten v.a. L&M)
 (scheinbar) Kinowerbung
 Nicht POS
 Nicht Promotion
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18
DER WERBE-ERFOLG VON MAYBE
BEI JUGENDLICHEN UND HERANWACHSENDEN
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19
Der Erfolg von MAYBE bei Heranwachsenden I
• Die Hälfte der LA-39-Jahre alten Raucher kennen die
Werbung und hat darüber gesprochen
Quelle: Präsentation PM Investor´s Day Lausanne 22.06.2012
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Der Erfolg von MAYBE bei Heranwachsenden II
• Zunahme der YA-Marlboro-Raucher im Zusammenhang mit
MAYBE-Kampagne um 3,6%
Quelle: Präsentation PM Investor´s Day Lausanne 22.06.2012
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Der Erfolg von MAYBE bei Heranwachsenden III
• Be-Marlboro ist die neue globale Werbekampagne von PM
Quelle: Präsentation PM Investor´s Day Lausanne 22.06.2012
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Der Erfolg von MAYBE bei Jugendlichen I
• Befragung von Jugendlichen der Mennekes-Umweltstiftung
(durchgeführt von GfK)
 Zeitraum: 29.08. bis 05.09.2012
 N=1000 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren (online-user)
 Unterschiedliche Bild- und ein reines Textmotiv der MAYBEAußenwerbung
• Die Befragung fand zu einer Zeit statt, in der die MAYBEKampagne schon gut einen Monat „freiwillig ruhte“.
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Der Erfolg von MAYBE bei Jugendlichen II
•
•
•
•
•
35% der Jugendlichen wussten, dass es sich um Zigarettenwerbung
handelte, 25% wussten, dass es Marlboro-Zigaretten sind
27,7% kannten das konkret präsentierte Motiv, 27,9% kannten andere
Motive der Kampagne
Etwa 9,5% sprachen mit Freunden über die Werbung
Rauchende Jugendliche kannten die Plakate signifikant häufiger als
Nichtrauchende Jugendliche. Entweder:
 Kausalität der Werbung für Rauchanfang/Wechsel zu Marlboro
 Oder: selektive Wahrnehmung von Rauchern für Kampagne – dann
aber ebenso problematisch da Verstetigung des Rauchens zu
befürchten
 Oder: Latente Variable die beide Größen beeinflusst (welche?)
Marlboro mit 3,2% unter den Jugendlichen beliebteste Zigarettenmarke; dies
entspricht einem Marktanteil von 21,2%
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MAYBE –
WAS WEITER GESCHAH
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MAYBE kam zurück – erst mit reiner
Textwerbung
Quelle: Private Aufnahmen ; vom 18.08.2012, Am Hohentorsplatz in Bremen,
Mitte aus Hamburg Bushaltestelle Hellbrookstraße in Barmbek.
Aufgenommen am 07.11.12), rechts Aufgenommen am 09.11.12 in der Georg-Wilhelm-Straße
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MAYBE kam zurück – schließlich auch
mit Bildwerbung
• Aufnahme aus Leonberg vom 22.11.2012
• Wie alt schätzen Sie das abgebildete Model?
• Alter der abgebildeten Personen kann Hinweis für
Rechtswidrigkeit sein. Aber: Gesamtkontext entscheidend!
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Promotion-Aktionen gehen weiter
•
•
•
•
•
Promotion/“one-to-one-marketing“: Hier wird im Rahmen einer Party
anscheinend ein Umzug organisiert
Hier Buzz-/Avalanche-Marketing; Freund/Freundin mit eingeladen
Ansprache von heranwachsenden Erst-Semestlern
Legal Age 18 ? VTabakG verbietet Werbung bis unter 21 Jahre
Nur an Raucher gerichtet ? Rechtswidrigkeit auch bei Verstetigung des
Rauchverhaltens, da „Sinn und Zweck“ des VTabakG
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POLITISCHE IMPLIKATIONEN
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Tabakwerbung richtet sich immer an
Jugendliche und Heranwachsende
• Über 90% der erwachsenen Raucher haben in Kindheit,
Jugend oder Heranwachsendenalter mit dem Rauchen
begonnen (Mikrozensus 2009)
• Markenbindung ist bei Rauchern extrem stark
• Je früher Raucher, desto länger Raucher (Sucht)
• Es geht nicht (allein) um die Ausgestaltung der Werbung,
sondern v.a. um die Rezeption der Werbung bei den
Jugendlichen
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Möglichkeiten der Sanktion
• Verstoß gegen VTabakG ist Ordnungswidrigkeit:
 Bußgeld
 Gewinnabschöpfung/Verfall des durch die Kampagne erlangten
(Bruttoprinzip)
• Problem:
 Kein einziger Fall von Nutzung dieser Mittel
 Keine vorliegenden Handlungsanleitungen/Richtlinien zur
Umsetzung
• Mögliche weitere Probleme
 Prozessrisiko: Schadensersatzdrohung von PM wahrscheinlich
 „Hase und Igel“-Spiel
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Lösung
• Die einzig sinnvolle Lösung für das Problem der
Ansprache von Kindern, Jugendlichen und
Heranwachsenden durch Tabakwerbung ist ein
Vollständiges Verbot der Werbeformen:




Außenwerbung
Promotion-Aktivitäten („One-to-one-marketing“)
Kino-Werbung
POS-Werbung
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VIELEN DANK FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT
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