Kurzfassung Information Oberstufe

Werbung
GYMNASIUM SIEGBURG ALLEESTRASSE
mit bilingualem deutsch-französischen Zweig
ABIBAC SCHULE
GymO
Informationen zur gymnasialen Oberstufe
im achtjährigen Bildungsgang
in einer Kurzfassung
Die vorliegende Kurzfassung gibt Ihnen eine Hilfe bei
der Planung der gymnasialen Oberstufe und stellt
wichtige Informationen zusammen.
(Eine verbindliche Auskunft ist grundsätzlich über die
entsprechenden Stellen (Schulleitung, Oberstufenbüro)
einzuholen.)
Alleestraße 2, D 53721 Siegburg, Tel.: 02241 17610, Fax: 02241 176112
Homepage: http://www.gymnasium-alleestrasse.de
E-Mail: [email protected]
1
Informationen zur Gymnasialen Oberstufe in Kurzfassung
(Stand 2011)
I.
Organisation der Gymnasialen Oberstufe
Mit Beginn der Einführungsphase EP (Jahrgangsstufe 10, verkürzter Bildungsgang) wird der bisherige
Klassenverband durch ein Kurssystem ersetzt, in dem jeder Schüler im Rahmen der vorgeschriebenen
Belegungsverpflichtungen seine Schullaufbahn individuell gestalten und fachliche Schwerpunkte setzen
kann.
Die Gymnasiale Oberstufe gliedert sich in folgende Phasen:
-------
-----
Einführungsphase(EP): Jahrgangsstufe 10 (2 Halbjahre mit in der Regel 10-11 Grundkursen
und/oder bis max. 2 Vertiefungsfächern mit im Durchschnitt 34 Wochenstunden )
Versetzung in die Qualifikationsphase (Jgst 11) aufgrund der Leistungen am Ende von EP
(10/2) in 10 versetzungswirksamen Grundkursen
Qualifikationsphase(Q1;Q2): Jahrgangsstufen 11 und 12 (4 Halbjahre mit jeweils zwei 5stündigen Leistungskursen und mindestens 7 bzw. 8 meist 3-stündigen Grundkursen mit im
Durchschnitt 34 Wochenstunden)
Zulassung zur Abiturprüfung am Ende der Qualifikationsphase Q2.2 (12/2) auf der Basis
von 8 Leistungskursen und mindestens 30 Grundkursen
Abiturprüfung in den vier Abiturfächern (2 Leistungsfächern und spätestens zu Beginn des
zweiten Jahres der Qualifikationsphase (Jgst. 12) festgelegten Grundkursfächern)
Abschlüsse:
---------
Allgemeine Hochschulreife für die Bundesrepublik Deutschland
Hochschulreife für Frankreich (an unserer Schule bei AbiBac)
Schulischer Teil der Fachhochschulreife am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase
Mittlerer Schulabschluss mit der Versetzung in die Qualifikationsphase
Angebotene Fächer:
In der Oberstufe werden die Fächer in drei Aufgabenfelder zusammengefasst:
1. Aufgabenfeld (sprachlich-literarisch-künstlerisch):
Deutsch (D), Englisch (E), Französisch (F), Französisch bilingual (FB), Lateinisch (L), Spanisch (S)
Musik (MU), Kunst (KU), Literatur (LI) als Theater- oder Literaturkurs, Vokalpraktischer Kurs (VK),
2. Aufgabenfeld (gesellschaftswissenschaftlich):
Geschichte (GE), Erdkunde (EK), Erdkunde bilingual (EKB), Geschichte bilingual (GEB), Philosophie (PL),
Sozialwissenschaften (SW), Erziehungswissenschaft (PA)
3. Aufgabenfeld (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch):
Mathematik (M), Physik (PH), Biologie (BI), Chemie (CH), Ernährungslehre (EL), Informatik (IF)
Keinem der drei Aufgabenfelder sind zugeteilt:
Religionslehre (evangelisch (ER) oder katholisch (KR)) und Sport (SP)
Vertiefungsfächer VX (VD, VM, VE, VF, VL) in Deutsch, Mathematik, fortgeführten Fremdsprachen und
Projektkurse(PX) in Anbindung an ein Referenzfach.
Neben der Besonderheit die französische Hochschulreife zu erlangen, bietet
unsere Schule seit Jahren die Möglichkeit die Fächer Ernährungslehre und
Informatik im naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld als Abiturfächer
zu belegen. Musik kann als Leistungskursfach seit 2011/12 angeboten werden.
2
Wichtig:
Jedes der drei Aufgabenfelder muss in einer Schullaufbahn durchgängig bis zum Abschluss der
Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung repräsentiert werden.
Als neue Bausteine gibt es darüber hinaus Vertiefungsfächer und Projektkurse für die Schüler des
verkürzten Bildungsganges.
In der Einführungsphase werden Vertiefungsfächer in den Bereichen der Kernfächer (Deutsch,
Mathematik, fortgeführte Fremdsprachen) angeboten, um eventuell notwendigem Förderbedarf zu
entsprechen. Diese sind 2-stündig und werden nicht benotet sondern mit Bemerkungen auf dem Zeugnis
versehen. Es sind damit Fächer, die nicht in die Berechnung des Abiturs einfließen, jedoch auf die
Wochenstundenzahl angerechnet werden.
Projektkurse beziehen sich auf einen fachbezogenen Schwerpunkt (mit Abgrenzung von der Obligatorik des
Faches) der in zwei aufeinander folgenden Halbjahren (2-stündig) der Qualifikationsphase erarbeitet wird.
Der thematische Schwerpunkt bezieht sich auf ein oder zwei Fächer, die in der Qualifikationsphase zu
belegen sind, d.h. diese Referenzfächer müssen als Kurse in der Qualifikationsphase belegt werden.
Projektkurse werden auf die Belegung angerechnet und die Note kann in die Gesamtqualifikation einfließen.
II. Pflichtbedingungen für die Fächerbelegung von der Einführungsphase bis
zum Ende der Qualifikationsphase (Jgst. 10 bis 12):
Dringend zu beachten: Die Fächerwahl in der Einführungsphase ist die Basis für die gesamte
Oberstufenlaufbahn. Aus diesen Fächern werden für die Qualifikationsphase die Leistungs- und Grundkurse
und ggf. Projektkurse gewählt. Außer Literatur und dem vokalpraktischen Kurs in der Qualifikationsphase
und den Zusatzkursen im ges.-wiss. Aufgabenfeld im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Geschichte (GE,
ZK) bzw. Sozialwissenschaften (SW, ZK)) sowie der Vertiefungsfächer und der Projektkurse können keine
Fächer neu angewählt werden.)
Weiter sind dringend zu beachten:
1. Die Regeldauer der gymnasialen Oberstufe ist 3 Jahre (Höchstdauer 4 Jahre).
2. In den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe müssen insgesamt 102 Wochenstunden (Minimum
100 Wochenstunden) nachgewiesen werden.
3. In der Qualifikationsphase müssen 38-40 anrechenbare Kurse nachgewiesen werden.
A. Einführungsphase EP (Jahrgangsstufe 10)
Je Halbjahr 9 Pflichtkurse und 2 im Wahlbereich und /oder eventuell bis 2 Vertiefungsfächer
bzw. Kombination Wahlfach/Vertiefungsfach:
Deutsch mit Klausuren (eine Klausur zentral gestellt)
Eine fortgeführte Fremdsprache aus Sekundarstufe I mit Klausuren
3
Eine in EP (Jgst. 10) neu einsetzende Fremdsprache (4-stündig) und bis mindestens Ende Jgst. 10 fortgeführte
Fremdsprache der Sek. I (Diese Möglichkeit ist für Schüler ohne zweite Fremdsprache in Sek. I verbindlich.)
Eine weitere Fremdsprache, sofern kein zusätzliches naturwissenschaftlich-technisches Fach belegt wird.
Musik oder Kunst
Eine Gesellschaftswissenschaft mit Klausuren (bleibt es bei der einen Gesellschaftswissenschaft, so ist dieses
Fach auch bereits eines der Abiturfächer, außer wenn Religionslehre als Abiturfach das 2. Aufgabenfeld
vertreten soll.)
Mathematik mit Klausuren (eine Klausur zentral gestellt)
Eine Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie) mit Klausuren
Ein weiteres naturwissenschaftlich-technisches Fach, sofern nicht zwei Fremdsprachen belegt werden.
Religionslehre (falls man sich vom Religionsunterricht abgemeldet hat, ist als Ersatz dafür Philosophie zu
belegen.)
Sport
zwei Fächer nach Wahl
Je nach Angebot der Schule Wahlfächer und/oder ein bis zwei Vertiefungsfächer oder ein Sprachenkurs zur
Erfüllung bestimmter Qualifikationen (Latinum)
In der Regel 34 Wochenstunden, d.h. in der Regel 11Kurse.
B. Qualifikationsphase Q1 u. Q2 (Jahrgangsstufen 11 und 12)
0. Grundlegende Pflichten
Die Schullaufbahn ist so zu gestalten, dass 8 Leistungskurse und mindestens 30 Grundkurse nachgewiesen
werden müssen.
In der Regel 34 Wochenstunden pro Jahr.
Bis zum Abitur müssen Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik, ein gesellschaftswissenschaftliches und
ein naturwissenschaftliches Fach, eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach des
naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeldes sowie Sport und die Abiturfächer fortgeführt werden.
1. Wahl der Leistungskurse
Zu Beginn der Qualifikationsphase Q1.1 (Jgst. 11) werden aus den in der Einführungsphase EP (Jgst. 10)
belegten Fächern die beiden Leistungsfächer (5 Wochenstunden) festgelegt, die zugleich die ersten beiden
Abiturfächer sein werden.
Das erste Leistungsfach muss sein: eine aus der Sek. I weitergeführte Fremdsprache (E, F, (L)) oder
Mathematik oder eine Naturwissenschaft (PH, CH, BI) oder Deutsch.
Das zweite Leistungsfach kann ebenfalls aus der genannten Gruppe stammen, kann aber zusätzlich aus dem
Fächerbereich (GE, EK, SW, PA, MU) gewählt werden oder eventuell Informatik (IF) sein.
KU kann eventuell in regional übergreifenden Leistungskursen unterrichtet werden. Auskunft erteilen die
Beratungslehrer.
4
2. Wahl der Grundkurs-Abiturfächer
Für die Wahl der Abiturfächer (2 Leistungs- und 2 Grundkursfächer) gilt folgende Regel:
Die vier Abiturfächer müssen die drei Aufgabenfelder erfassen.
Unter den Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik sein.
Die Abiturfächer müssen spätestens ab Q1.1 (Jgst. 11) schriftlich belegt worden sein. Wer sich die Wahl der
Grundkurs-Abiturfächer noch offen halten will bis zur Festlegung Anfang Jgst. 12 (Beginn von Q2.1), belege
mehr Fächer als Klausurenfächer als unbedingt nötig.
Das erste Aufgabenfeld kann nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache repräsentiert werden. Ist diese
Bedingung erfüllt, können auch Musik oder Kunst weiteres Abiturfach im 1. Aufgabenfeld werden.
Das zweite Aufgabenfeld kann auch durch das Fach Religion vertreten werden. Die Pflichtbelegung in
diesem Aufgabenfeld bleibt aber unberührt davon bestehen.
Sport kann eventuell Abiturfach werden. Auskunft über das Oberstufenbüro.
3. Pflichtbedingungen im 1. Aufgabenfeld
Deutsch muss bis zum Ende von Q2 (12/2) belegt werden, mindestens bis Ende 12/1 mit Klausuren.
Eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache muss bis zum Ende von 12/2 belegt werden,
mindestens bis Ende 12/1 mit Klausuren. Alternativ dazu gibt es die Möglichkeit, in Jgst. 10 eine neu
einsetzende Fremdsprache bis Ende von 12/2 mit Klausuren zu belegen und die Fremdsprache aus der
Sekundarstufe I zusätzlich bis lediglich zum Ende von EP (Jgst.10) zu wählen.
Bei fremdsprachlichem Schwerpunkt muss eine zweite Fremdsprache aus der Jgst.10 bis Ende 12/2
fortgeführt werden (mit Klausuren bis 12.1 bzw. bis 12.2).
Schüler ohne eine zweite Fremdsprache müssen in EP (Jgst.10) eine neu einsetzende Sprache wählen und die
bisherige Fremdsprache bis mindestens zum Ende der Jgst. 10 belegen (schriftlich).
Werden im naturwissenschaftlich-technischen Bereich nicht zwei Fächer belegt, müssen zwei Fremdsprachen
bis 12/2 belegt werden.
Im musischen Bereich können Musik oder Kunst von der Jgst. 10 her weitergeführt werden bis mindestens
Ende von Q1 (11/2), oder Musik bzw. Kunst wird nur in EP (Jgst.10) gewählt und in 11/1 und 11/2 Literatur
oder ein vokalpraktischer Kurs belegt.
4. Pflichtbelegung im 2. Aufgabenfeld
Mindestens ein Fach (GE, EK, PL, SW, PA) muss weiter belegt werden bis Ende der Qualifikationsphase
(12/2.)
In Q2 (Jgst.12) werden den jeweils durchlaufenden Fächern Ergänzungskurse zugeordnet.
Geschichte wird durch zwei 3-stündige Kurse in Sozialwissenschaften (SW, ZK) ergänzt,
Sozialwissenschaften durch zwei 3-stündige Kurse in Geschichte (GE, ZK),
Erdkunde, Philosophie, Erziehungswissenschaft durch zwei 3-stündige Kurse jeweils in GE, ZK und SW,
ZK.
Laufen Geschichte und/oder Sozialwissenschaften bis Ende von Q1 (11/2) durch, so entfällt jeweils der
Ergänzungskurs. Der Schüler hat damit seine Pflichten in diesem Bereich bereits nach 11/2 erfüllt.
5. Pflichtbelegung im mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld
Mathematik muss bis Ende 12/2 belegt sein, bis mindestens Ende 12/1 mit Klausuren.
Mindestens eine Naturwissenschaft (PH, CH, BI) muss bis Ende 12/2 kontinuierlich belegt werden.
Bei naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt müssen zwei Fächer aus dem naturwissenschaftlichtechnischem Bereich bis Ende 12/2 gewählt werden – eines davon mit Klausuren.
5
6. Religionslehre
Religion ist Pflichtfach bis Ende von Q1 (11/2).
Hat jemand eine andere Konfession als ev. oder kath. Religion oder hat sich vom Religionsunterricht
abgemeldet, so muss als Alternative Philosophie bis 11/2 belegt werden. Ist Philosophie bereits als
Pflichtfach des 2. Aufgabenfeldes vorgesehen, muss ein weiteres Fach aus diesem Bereich bis 11/2 belegt
werden.
7. Sport
Sport muss kontinuierlich bis Ende der Qualifikationsphase (12/2) belegt werden, muss allerdings nicht
zwangsläufig in die Gesamtqualifikation einbezogen werden, erscheint aber auf dem Abiturzeugnis.
8. Facharbeit
Jeder Schüler muss in Q1 (Jgst.11) eine Facharbeit aus dem Bereich seiner schriftlichen Fächer anfertigen.
Diese Facharbeit ersetzt für den Schüler eine Klausur in 11.Die Verpflichtung eine Facharbeit zu schreiben
entfällt bei der Belegung eines Projektkurses.
9. AbiBac
Die Schüler unseres bilingualen Zweiges und andere Schüler mit sehr guten fundierten Sprachkenntnissen
in Französisch können seit 2006 im Rahmen des AbiBac die französische Hochschulreife
erlangen (baccalauréat).
III. Benotung in den Kursen
Die Beurteilung der Schüler in einem Kurs setzt sich zusammen aus zwei Quartalsnoten in dem Bereich
„Sonstige Mitarbeit“ und - in Klausur-Fächern - aus den Klausuren (Jgst 10 - 12/1 i. d. R. je Halbjahr 2, in
12/2 im 1.-3. Abiturfach und eventuell in der neu einsetzenden Fremdsprache jeweils 1). Die Noten für die
„Sonstige Mitarbeit“ werden am Ende des Halbjahres zu einer Gesamtnote zusammengefasst, ebenso die
Noten der Klausuren. Aus diesen beiden Gesamtnoten wird die Endnote für den Kurs gebildet. Eine
Ausnahme bildet hier ein Projektkurs durch Erteilung einer Jahresnote.
IV. Versetzung in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11)
(Grundlage der Versetzungsentscheidung sind 10 versetzungswirksame Kurse am Ende von EP (Jgst. 10/2.)
Versetzt wird, wer in den 10 versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt hat.
Versetzt wird auch, wer in einem einzigen Fach mangelhafte und in den übrigen Kursen mindestens
ausreichende Leistungen erbracht hat. Wurde aber eine mangelhafte Leistung in Deutsch, Mathematik,
fortgeführter Fremdsprache erbracht, so kann die Versetzung nur erreicht werden, wenn in einem anderen
Fach dieser Gruppe eine mindestens befriedigende Leistung erreicht wurde. Ist dieser Ausgleich nicht
gegeben, kann man die Versetzung noch erreichen durch das erfolgreiche Ablegen einer Nachprüfung, wenn
durch die Verbesserung der mangelhaften Leistung die Versetzungsbedingungen erfüllt werden. Bei
Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 entfällt die Möglichkeit der Nachprüfung.
In allen anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich.
Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase erwirbt der Schüler des Gymnasiums den mittleren
Schulabschluss.
6
V. Qualifikationsphase (Jgst. 11/1 bis 12/2)
In der Qualifikationsphase ersetzt ein Punktesystem die bisherigen Kurs-Noten:
Note
1+
1
1- 2+
2
2- 3+
3
3- 4+
4
4- 5+
Punkte 15 14 13 12 11 10
9
8
7
6
5
4
3
5
2
51
6
0
Kurse, die mit 0 Punkten abgeschlossen wurden, gelten als nicht belegt.
Kurse, die mit 1 bis 4 Punkten abgeschlossen wurden, gelten als „Defizit - Kurse“.
Um die Zulassung zur Abiturprüfung zu erlangen müssen in Block I (Qualifikationsphase Q1, Q2)
folgende Bedingungen erreicht werden:
- Es müssen mindestens 38 anrechenbare Kurse belegt worden sein (8 Leistungskurse und 30
Grundkurse). Höchstzahl ist 40.
- In die Zulassungsberechnung müssen mindestens 35 Kurse (8 Leistungskurse und 27 Grundkurse)
mit allen verpflichtend einzubringenden Kursen einbezogen werden. Die Höchstzahl ist auf 40
begrenzt.
- Die Höchstzahl der Defizite ist je nach Zahl der einzubringenden Kurse auf 7 bis 8 festgelegt
(darunter maximal 3 Leistungskurse)
Die Leistungskurse werden doppelt, die Grundkurse werden einfach gewertet.
Insgesamt müssen in Block I mindestens 200 Punkte (höchstens 600 Punkte) erreicht werden.
VI. Abiturprüfung
Die eigentliche Abiturprüfung erfolgt in den 4 Fächern, die jetzt in ihrer Gewichtung gleich sind. Im 1. bis 3.
Fach wird eine zentral gestellte schriftliche Prüfungsarbeit angefertigt (Leistungsfächer: 4,25 Zeitstunden,
3. Fach: 3 Zeitstunden), im 4. Fach findet eine mündliche Prüfung von etwa 30 Minuten statt. Die Ergebnisse
der Prüfungen werden jeweils fünffach gewertet.
Mindestens zwei Abiturfächer, von denen mindestens eines ein Leistungsfach sein muss, müssen mit jeweils
25 Punkten abgeschlossen werden.
Insgesamt müssen in der Abiturprüfung mindestens 100 Punkte erreicht werden (maximal möglich sind 300
Punkte.)
Besondere Lernleistung
Im Abitur-Bereich können Schülerinnen und Schüler in Verbindung mit einer zusätzlichen Prüfung sich eine
„besondere Lernleistung“ anrechnen lassen, wenn sie beispielsweise an von den Bundesländern geförderten
Wettbewerben teilgenommen haben. Dies ist auch in Zusammenhang mit den eventuell neu zu schaffenden
Projektkursen zu sehen. Wenn jemand hieran Interesse hat, wende man sich an die Beratungslehrer, die
darüber Auskunft geben können.
VII. Gesamtqualifikation
Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist an eine Gesamtqualifikation gebunden, die aus Block I
(Leistungen in den Fächern der Qualifikationsphase) und Block II (Leistungen in den Abiturprüfungen)
besteht. In den beiden Bereichen (Block I und II) müssen insgesamt mindestens 300 Punkte erreicht werden.
Maximal sind 900 Punkte erreichbar. Aus dieser Gesamtpunktzahl wird die Durchschnittsnote gebildet.
7
VIII. Verweildauer
Wer die Zulassung zum Abitur nicht erreichen kann, muss ein Jahr wiederholen. Auch eine freiwillige
Wiederholung ist mit Zustimmung der unterrichtenden Lehrer unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine Wiederholung kann aber nur erlaubt werden, wenn dadurch die Verweildauer von 4 Jahren in der
gymnasialen Oberstufe nicht überschritten wird. Lediglich bei Nichtbestehen der Abiturprüfung darf diese
Verweildauer überschritten werden, da diese Prüfung nach einem Jahr wiederholt werden darf.
IX. Klausuren: Anzahl und Dauer
Klausuren in der Einführungsphase EP (Jgst 10) (je Halbjahr):
Grundkurse
Anzahl
Deutsch, Mathematik, fortgeführte
Fremdsprachen
neu einsetzende Fremdsprachen
in einer Fremdsprache unterrichtetes
Sachfach
ein gesellschaftswissenschaftliches und
ein naturwissenschaftliches Fach
sowie weitere Fächer
2
Dauer (nach
Unterrichtsstunden)
2
2
1 bis 2
1 bis 2
2
1 bis 2
2
Klausuren in der Qualifikationsphase Q1 u. Q2 ( 11/1 bis 12/2):
Jahrgangsstufe
Leistungskurse
Grundkurse im 3.
Abiturfach
Grundkurse im 4.
Abiturfach
Grundkurse in den
von 10/1 an neu
einsetzenden
Fremdsprachen
Grundkurse in
Deutsch, Mathematik, einer fortgef.
Fremdsprache und
dem Pflichtfach aus
dem Schwerpunkt ,
sofern sie nicht
Abi-Fach sind,
sowie in weiteren
Fächern
11/1
Anzahl Dauer
in U.Stunden
2
3 bis 4
2
2 bis 3
11/2
Anzahl
Dauer
in U.Stunden
2
3 bis 4
2
2 bis 3
12/1
Anzahl
Dauer
in U.Stunden
2
4 bis 5
2
3
12/2
Anzahl
Dauer
in ZeitStunden
1
4,25
1
3
2
2 bis 3
2
2 bis 3
2
3
__
__
2
2
2
2
2
2 bis 3
1
3
2
2 bis 3
2
2 bis 3
2
3
__
__
Über die Dauer der Klausuren entscheidet die Fachkonferenz im Rahmen der festgelegten Bandbreiten.
8
Herunterladen