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Varianten des Lastschriftmandats
Der Zahlungsempfänger/Lastschrifteinreicher kann, je nach der zugrundelieenden Vertragsart, zwischen
verschiedenen Varianten des Lastschriftmandats wählen:
Einzelmandat
Das Mandat bezieht sich auf einen bestimmten Vertrag, z. B. Verlag bei Zeitungsabonnement.
Vorteile für den Zahlungsempfänger
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die Vertragsnummer kann als Mandatsreferenz verwendet werden
■
widerruft der Zahlungspflichtige dieses eine Mandat, bleiben evtl. weitere von ihm gegenüber dem
Zahlungsempfänger erteilte Mandate unberührt
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das Mandat kann als Bestandteil in den jeweiligen Vertrag aufgenommen werden; es muss aber separat
vom Zahlungspflichtigen unterzeichnet werden
Sammelmandat
Das Sammelmandat bezieht sich auf mehrere Verträge zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem, die jeweils zu Lastschrifteinzügen führen, z. B. Stadtwerke als Gas-, Wasser- und Stromanbieter.
Vorteile für den Zahlungsempfänger:
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die Kundennummer kann als Mandatsreferenz verwendet werden
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die Zahl der zu verwaltenden Mandate reduziert sich
■
ändern sich z. B. das Einzugskonto oder die Adresse des Zahlungspflichtigen, muss nur das Sammelmandat geändert werden
Kombimandat
Das Kombimandat ermöglicht Lastschrifteinzüge
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im deutschen Lastschriftverfahren bis spätestens Ende Januar 2014 und
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zukünftig im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.
Der Autorisierungstext muss beide Verfahren wiedergeben:
1.
Einzugsermächtigung
"Ich ermächtige / Wir ermächtigen (Name Zahlungspflichtige) widerruflich, di von mir / uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem / unserem Konto einzuziehen."
2.
SEPA-Lastschriftmandat
"Ich ermächtige / Wir ermächtigen (Name Zahlungspflichtige), Zahlungen von meinem / unserem Konto
mittels Lastschrift einzuziehen…"
TIPP!
Bei Neuabschluss von Verträgen oder bei Änderung bestehender Verträge das Kombimandat nutzen.
Wenn Sie ab jetzt Verträge, die zu Lastschrifteinzügen führen, neu abschließen oder bestehende Verträge
ändern, nutzen Sie das Kombimandat.
Als Zahlungsempfänger
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erhalten sie so optimale Rechtssicherheit, da sie für beide Verfahren Mandate besitzen und
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können unbürokratisch auf die SEPA-Basis-Lastschrift wechseln.
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