Arbeitshilfe "Auswahl arbeitsmedizinischer Vorsorge bei Tätigkeiten

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Regierung von Mittelfranken
Gewerbeaufsichtsamt
Arbeitshilfe : „Auswahl arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbmedVV“ Teil 2 - nicht gezielte Tätigkeiten
Kurzfassung der Kriterien gemäß Anhang zu ArbMedVV / Download des vollständigen Textes unter:
http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbmedvv/gesamt.pdf
Nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathog. Organismen
Bereich
Expositionsbedingungen
Kontaktmöglichkeit zu
- infizierten Proben / Verdachtsproben
- erkrankten / krankheitsverdächtigen
Personen oder Tieren einschließlich
deren Transport
Forschungseinrichtungen oder regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu
Laboratorien
- infizierten Proben / Verdachtsproben,
- zu infizierten Tieren / krankheitsverdächtigen Tieren
- erregerhaltigen / kontaminierten
Gegenständen oder Materialien
alle Bereiche
Tuberkuloseabteilungen und
andere pulmologische
Einrichtungen
Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu
erkrankten / krankheitsverdächtigten
Personen
Biologischer Arbeitsstoff
Biologischer Arbeitsstoff Risikogruppe 4
Bacillus anthracis, Bartonella bacilliformis, Bartonella henselae,
Bartonella quintana, Bordetella pertussis, Borrelia burgdorferi,
Borrelia burgdorferi sensu lato, Brucella melitensis, Burkholderia
pseudomallei, Chlamydophila pneumoniae, Chlamydophila psittaci,
Coxiella burnetii, Francisella tularensis, FSME-Virus, GelbfieberVirus, Helicobacter pylori, Hepatitis-A-Virus, Hepatitis-B-Virus,
Hepatitis-C-Virus, Influenzavirus A o.B, Japanenzephalitisvirus,
Leptospira spp., Masernvirus, Mumpsvirus, Mycobacterium bovis,
Mycobacterium tuberculosis, Neisseria meningitidis,
Poliomyelitisvirus, Rubivirus, Salmonella typhi, Schistosoma
mansoni, Streptococcus pneumoniae, Tollwutvirus, Treponema
pallidum, Tropheryma whipplei, Trypanosoma cruzi, Yersinia pestis,
Varizella-Zoster-Virus
oder Vibrio cholerae
Mycobacterium tuberculosis
Mycobacterium bovis
Pflichtvorsorge
Bereich
Expositionsbedingungen
Biologischer Arbeitsstoff
Einrichtungen zu medizinischen Untersuchungen,
Behandlung und Pflege von
Menschen
Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig u.in
größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen oder
Körpergewebe kommen kann, insbesondere
bei erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr
von Verspritzen und Aerosolbildung *
Tätigkeiten mit regelmäßigem direkten
Kontakt zu erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen
Hepatitis-B-Virus *)
Hepatitis-C-Virus *)
bei Kindern zusätzlich
Varicella-Zoster-Virus *)
Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in
größerem Umfang zu Kontakt mit
Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder
Körpergewebe kommen kann; insbesondere
Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr
oder Gefahr von Verspritzen und
Aerosolbildung
Tätigkeiten mit regelmäßigem direkten
Kontakt zu Kindern im Vorschulalter
Hepatitis-A-Virus (HAV) *)
Hepatitis-B-Virus (HBV) *)
Hepatitis-C-Virus (HCV)
*einschließlich
Bereiche, die der Versorgung
oder Aufrechterhaltung der
Einrichtungen dienen
Einrichtungen ausschließlich
zur Betreuung von Menschen
einschließlich Kindern **)
Notfall- und Rettungsdienste
Pathologie
Kläranlagen u. Kanalisation
Bordetella pertussis *)
Hepatitis-A-Virus *)
Masernvirus *)
Mumpsvirus *) oder
Rubivirus *)
Bordetella Pertussis *)
Masernvirus *)
Mumpsvirus *)
Rubivirus *)
Varizella-Zoster-Virus *)
Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in Hepatitis-B-Virus (HBV) *)
Hepatitis-C-Virus (HCV)
größerem Umfang zu Kontakt mit
Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder
Körpergewebe kommen kann; insbesondere
Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr
oder Gefahr von Verspritzen und
Aerosolbildung
Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu
fäkalienhaltigen Abwässern oder mit
fäkalienkontaminierten Gegenständen
Pflichtvorsorge
Hepatitis-A-Virus (HAV) *)
.
Bereich
Expositionsbedingungen
Einrichtungen zur Aufzucht
und Haltung von Vögeln oder
Geflügelschlachtung
regelmäßige Tätigkeiten mit
Chlamydophila psittaci (aviäre Stämme)
Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben/
Verdachtsproben, zu infizierten Tieren /
krankheitsverdächtigen Tieren, bzw.zu
erregerhaltigen / kontaminierten
Gegenständen oder Materialien, wenn dabei
der Übertragungsweg gegeben ist
Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu
Tollwutvirus
frei lebenden Tieren
in tollwutgefährdetem Bezirk
Biologischer Arbeitsstoff
in / in Nähe von FledermausUnterschlupfen
Tätigkeiten mit engem Kontakt zu
Fledermäusen
Europäisches Fledermaus-Lyssavirus (EBLV
1u.2)
Bereich
Expositionsbedingungen
Biologischer Arbeitsstoff
alle Bereiche
Tätigkeit der Schutzstufe 3 oder
vergleichbare Gefährdung
alle Bereiche
Tätigkeit der Schutzstufe 2 oder vergleichbare Gefährdung (Gefährdungsbeurteilung!)
alle Bereiche
Tätigkeiten mit Exposition (unabhängig von
Schutzstufe)
alle Bereiche
wenn als Folge einer Exposition mit
schwerer Infektionskrankheit gerechnet
werden muss und Maßnahmen der postexpositionellen Prophylaxe möglich sind
alle Bereiche
wenn als Folge einer Exposition eine
Infektion erfolgt ist
alle Bereiche
bei Beendigung einer Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen mit Pflichtvorsorge
Pflichtvorsorge
Angebotsvorsorge
sensibilisierend oder toxisch wirkende
biologische Arbeitsstroffe
*) impfpräventabel (Impfangebot!)
**) siehe auch: Arbeitsmedizinische Vorsorge, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern in Kindertageseinrichtungen unter:
http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/sozial/frauen.php
Stand 08/2014
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