Fakultät für Soziale Arbeit - Katholische Universität Eichstätt

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Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Fakultät für Soziale Arbeit Fachhochschulstudiengang
Monika Pfaller-Rott, Markus Rossa
mit Unterstützung des Kollegiums
der Fakultät Soziale Arbeit
und Laura Hofmann
Teil B
Berufliche Qualifizierung
in Studium und Praxis
Bachelorstudiengang Bildung und Erziehung in
Kindheit und Jugend
Empfehlungen
zur Praxisanleitung in der Pädagogik
überarbeitete Version: August 2015
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Inhalt
Die Praxisorientierung der Ausbildung ..................................................................................... 4
Bachelor-Studium ....................................................................................................................... 4
1
Ziele des Studiengangs .......................................................................................................... 4
2
Allgemeine Orientierung ......................................................................................................... 5
3
Theorie- und Forschungslinie ................................................................................................. 6
4
Praxislinie............................................................................................................................... 7
5
Staatliche Anerkennung ......................................................................................................... 9
6
Qualifikationsrahmen Bildung und Erziehung im Lebenslauf (Speth)...................................... 9
Die praktischen Studiensemester ............................................................................................ 10
1
Modulhandbuch der Fakultät für Soziale Arbeit BABEKJ 4.1 und BABEKJ 5.1 .................... 10
2
Kriterien für die Auswahl der Ausbildungsstelle .................................................................... 13
3
Organisation und Dauer der praktischen Studiensemester ................................................... 13
4
Ausbildungskonzept / Rahmenausbildungsplan und Kompetenz- raster .............................. 15
4.1
Kompetenzraster mit individuellem Ausbildungsplan ................................................. 16
4.2
Berichte ..................................................................................................................... 16
Anhang....................................................................................................................................... 17
1
Strukturierungsempfehlung für den individuellen Ausbildungsplan ................................... 17
2
Empfehlungen zur Beurteilung des praktischen Studiensemesters ...................................... 20
3
Empfehlungen zur Praxisanleitung für Studentinnen und Studenten im Bachelor Studiengang
Bildung und Erziehung in Kindheit und Jugend (BAG, 2006) ....................................................... 21
3.1
Die Praxisorientierung der Ausbildung der Fakultät Soziale Arbeit ........................... 21
3.1.1
Bachelor-Studium .................................................................................................. 21
3.1.2
Staatliche Anerkennung ......................................................................................... 21
3.1.3
Praxisbegriff ........................................................................................................... 22
3.1.4
Praxismoderation ................................................................................................... 22
3.2
3.2.1
Ausbildung in der Kindheits- und Jugendpädagogik .................................................. 23
Zu erwerbende Kompetenzen während des Studiums ........................................... 23
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3.2.1.1
Wissen und Verstehen / Verständnis............................................................... 23
3.2.1.2
Beschreibung, Analyse und Bewertung ........................................................... 24
3.2.1.3
Planung und Konzeption von Bildung, Erziehung und Betreuung .................... 25
3.2.1.4
Recherche und Forschung in der Kindheitspädagogik .................................... 25
3.2.1.5
Organisation, Durchführung und Evaluation in der Kindheitspädagogik .......... 26
3.2.1.6
Professionelle allg. Fähigkeiten/ Haltungen in der Kindheitspädagogik ........... 27
3.2.1.7
Persönlichkeitsmerkmale und Haltungen ........................................................ 27
3.2.2
Ausbildungsstrukturen............................................................................................ 28
3.2.3
Zur Bedeutung der berufspraktischen Ausbildungsphasen ...................................... 30
3.3
Kompetenzerwerb und Lernziele in den berufspraktischen Ausbildungsphasen ........ 31
3.3.1
Schlüsselqualifikationen in der Sozialen Arbeit ...................................................... 31
3.3.2
Lernziele in den praktischen Ausbildungsphasen ................................................... 31
3.4
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen ............................................................. 33
3.4.1
Aufgaben der Hochschule ...................................................................................... 33
3.4.2
Aufgaben der Studierenden und Berufspraktikanten/innen..................................... 34
3.4.3
Aufgaben der Berufspraxis ..................................................................................... 35
3.5
Praxisanleitung als strukturierter Lernprozess ........................................................... 37
3.5.1
Funktionen von Praxisanleitung ............................................................................. 38
3.5.2
Praxisanleitung – ein didaktisches Modell .............................................................. 38
3.5.2.1
Vorbereitungen auf das Praktikum .................................................................. 39
3.5.2.2
Einführungs- und Orientierungsphase ............................................................. 39
3.5.2.3
Erprobungsphase............................................................................................ 40
3.5.2.4
Konsolidierungs- und Verselbständigungsphase ......... Fehler! Textmarke nicht
definiert.
4
Zusammenfassung ............................................................................................................... 41
Literaturliste .............................................................................................................................. 42
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Die Praxisorientierung der Ausbildung
„Im Ausbildungsbereich Soziale Arbeit haben sich gravierende Veränderungen eingestellt. So sind in nahezu allen Bundesländern und an allen Hochschulen die alten Diplom-Studiengänge auf konsekutive Studienmodelle umgestellt worden. Zukünftig erwerben die Studierenden im Rahmen von Bachelor-Studiengängen (BA) den ersten berufsqualifizierenden Abschluss; daran anschließend können sie in Master-Studiengängen
weiter studieren.“ 1
Bachelor-Studium
„Im Zuge dieser Veränderungen entwickelten die einzelnen Länderministerien und Hochschulen jeweils eigene Lösungen, so dass eine gewisse Vielfalt der Ausbildungsstrukturen erhalten bleibt.“ 2
Der Bachelor an Fachhochschulen umfasst in Bayern sieben Semester. Der BA- Studiengang gehört zu einem Gesamtkonzept, das sich aus siebensemestrigen Bachelorstudiengängen und dreisemestrigen Masterstudiengängen zusammensetzt. Der Bachelorstudiengang Bildung und Erziehung in Kindheit und Jugend folgt diesem Vorbild.
1 Ziele des Studiengangs
Die Fakultät richtet ihre Studienangebote an einschlägigen Qualifikationsrahmenwerken
aus. QR Entwürfe zu Elementarpädagogik, QR SArb 5.0, QR_DH, EQF_EHEA und entsprechende Darstellungen der Ausbildung an Fachakademien/Fachschulen werden berücksichtigt.
Ziel des Bachelorstudium Bildung und Erziehung in Kindheit und Jugend ist es, die Absolventinnen und Absolventen des Studienganges zu selbständigen Handeln in der Pädagogik auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden sowie der christlichen Wertorientierung und ethischen Reflexionen zu befähigen. Die Studierenden
•
•
•
erwerben Grundwissen, das ihnen erlaubt, sich im komplexen und dynamischen
Umfeld der nationalen Pädagogik von Kindheit und Jugend zu orientieren und internationale Vergleichsperspektiven zu entwickeln,
eignen sich umfassende Fachkenntnisse an, die sie zur Übernahme von erzieherischen, sozialpädagogischen und organisatorischen Aufgaben in sozialen Unternehmen und Einrichtungen für Bildung und Erziehung befähigen,
bauen personale, soziale und methodische Kompetenzen auf, die es ihnen erlauben, im Aufgabenbereich der Bildungsarbeit und Erziehung in Kindheit und Jugend erfolgreich zu handeln.
Das Erreichen dieser Qualifikationsziele wird durch einen interdisziplinär orientierten Ansatz gewährleistet. Wesentliche Bezugspunkte dieser Interdisziplinarität sind Sozialpädagogik/Soziale Arbeit und Religionspädagogik.
1
2
BAG, 2006
ebd.
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Die Studierenden werden mit den wissenschaftlichen Grundlagen der Pädagogik in Kindheit und Jugend vertraut gemacht. Die Absolventinnen und Absolventen sollen individuelle, familiäre und soziale Entwicklungsprozesse, gesellschaftliche und politische Bedingungen, religiöse, konfessionelle und interkonfessionelle Grundlagen, organisatorische
und ökonomische Gestaltung von Erziehung in Kindheit und Jugend wissenschaftlich reflektieren, analysieren und weiterentwickeln können.
Die interaktive Vermittlung von Fachkenntnissen mit speziellen Bezügen im breitgefächerten Feld der Erziehung/Sozialpädagogik orientiert sich an einer wissenschaftlichen
Perspektive. Wesentliche Studienanteile dienen der Ausprägung professioneller, fachlicher Kompetenzen und befähigen zur verantwortlichen Mitwirkung im Kontext der Organisation, Verwaltung und praktischen Umsetzung der Erziehungsarbeit in Kindheit und
Jugend.
2 Allgemeine Orientierung
Einige künftige Anforderungen für die pädagogischen Arbeitsbereiche sind bereits heute
absehbar. Im elementarpädagogischen Feld werden die diagnostischen Aufgaben ansteigen. Der Kindergarten/die Kindertageseinrichtung (KITA) wird als wesentliche Drehscheibe für die weiteren (Aus)Bildungswege der Heranwachsenden fungieren. „Fördern
und Fordern“ dient als Schlagwort zur Bezeichnung der funktionalen Zuweisung von individueller und sozialer Diagnostik für die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten individueller Lebenswege. In enger Kooperation mit medizinischen, sozialen, psychologischen und
allgemeinen (Förder-)Partnern wird die KITA herausgehobene Bedeutung für die Chancenverteilung erhalten. Wenn die KITA als diese Schaltstelle funktionieren soll, wird besonders ihre Leitung umfassende neue Aufgabenstellungen übernehmen müssen, die
weit über eine Steigerung der Effizienz bisheriger Tätigkeit hinausgeht. Die sog. „MultiProfessionellen Teams“ weisen auf diese Entwicklung hin.
Als ein markantes Detail künftiger Anforderung sei die Nutzung von elektronischer Kommunikation genannt. Vernetzungsarbeit – und die wird auf die KITA und Bildungseinrichtung der Zukunft noch verstärkt zukommen – wird sich umfassend internetgestützter
Kommunikation und Interaktion bedienen müssen. Virtual-Networking und VirtualTeambuilding werden wichtige Methoden, um die Kommunikation zu bewerkstelligen.
Die Präsentation der eigenen Arbeit über diese Wege wird ohnehin für erfolgreiche Einrichtungen selbstverständlich werden.
Hohe Mobilität von Erwerbstätigen wird auch die Standortbindung aufweichen. Die Beziehungsarbeit – immer noch wesentliches methodisches, erzieherisches Element – wird
neben eine Spezialistenrolle treten.
Ein weiteres Detail betrifft die Multilingualität und die profunde Kenntnis im interreligiösen
Dialog. Die multikulturelle, internationale Zusammensetzung der Gruppen wird in den
KITAs und in Bereichen der Jugendbildung immer häufiger zur Regel werden. Die Mehrsprachigkeit der Fachkräfte wird in vielen Fällen einen großen Vorteil bieten bzw. auch
die Voraussetzung für erfolgreiche Arbeit sein können. Noch wichtiger erscheint aber, die
vertiefte Kenntnis der kulturellen und religiösen Selbstverständnisse unterschiedlicher
sozialer, regionaler und nationaler Herkunft. Fachkräfte im Erziehungsbereich müssen in
respektvoller Ansehung der jeweiligen sozialen, religiösen und kulturellen Identität, die
individuelle Förderung und Entwicklung in einer wiederum in sich stimmigen, wer t or iFakultät für Soziale Arbeit – Katholische Universität Eichstätt
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e n t i ert e n Angebotsform realisieren. Die eigene, gereifte und kritisch- wissenschaftlich
reflektierte, religiöse, ethische und politische Identität ist das Fundament für eine selbstbewusste Erziehungsarbeit, die Toleranz lebt und bildet.
Der Eichstätter Studiengang will vor diesem Hintergrund Absolventinnen und Absolventen insbesondere befähigen
•
in einer Kindertagesstätte in konfessioneller Trägerschaft aber auch in Einrichtungen der Jugendbildung und -erziehung die Verbindung zwischen bewährter Tradition und aktueller Modernität herzustellen und auszubauen.
•
individuelle Förderung als Knotenpunkt im Netzwerk diagnostischer und unterstützender Fachdienste zu leisten.
•
christliche Wertsetzung und Lebensgestaltung sichtbar sowie verstehbar zu machen und als Angebot der individuellen Orientierung zu formulieren.
•
katholische Konfession und christliche Ökumene als ein kulturelles Fundament
unserer Gesellschaft zu vermitteln und Erziehung als Einbindung in und Partizipation an demokratisch verfasster sozialer Gemeinschaft zu gestalten.
•
Organisation von Erziehungsarbeit in sozialräumlicher Orientierung und gemäß
ökonomischer Erfordernisse erfolgreich zu inszenieren.
•
die Weiterentwicklung der Profession und der Disziplin durch forschende Haltung
und Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit zu befördern.
•
die eigene weitere Qualifizierung und die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern als Bedarf zu ermitteln und zu realisieren.
3 Theorie- und Forschungslinie
Die Studierenden werden mit den wissenschaftlichen Grundlagen der Pädagogik in Kindheit und Jugend vertraut gemacht. Die theoretischen Zugänge werden vorwiegend über
Sozial- und Religionspädagogik sowie Soziale Arbeit erschlossen. Absolventinnen und
Absolventen sollen individuelle, familiäre und soziale Entwicklungsprozesse, gesellschaftliche und politische Bedingungen, religiöse, konfessionelle und interkonfessionelle
Grundlagen, organisatorische und ökonomische Gestaltung von Erziehung in Kindheit
und Jugend wissenschaftlich reflektieren, analysieren und weiterentwickeln können.
Hierzu werden wissenschaftliche Methoden und Techniken erlernt und erprobt. Sie finden u.a. Anwendung in der BA-Thesis. Sie sollen aber auch die Anschlussfähigkeit des
BA Studiums an einschlägige MA-Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten
sicherstellen. Grundsätzlich sollte die Einmündung in den Masterstudiengang Soziale
Arbeit der Fakultät für Soziale Arbeit ermöglicht werden. Durch eine Einbindung der Studierenden in laufende Entwicklungs- und Forschungsvorhaben wird die wissenschaftliche Ausbildung praxisnah vollzogen.
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4 Praxislinie
Die Studierenden werden umfassend mit der Praxis der Pädagogik verbunden. Die Begegnung mit der Praxis wird dabei immer im Selbstverständnis wissenschaftlicher Analyse und Reflexion arrangiert. Die ersten Begehungen von Praxis werden nach und nach
mit wissenschaftlicher Methodenkenntnis ergänzt. Befragen, Erheben, Untersuchen wird
schrittweise durch die Studierenden eingeübt. Gleichzeitig werden die Methoden im Bereich Bilden und Erziehen erlernt und vertieft.
In der Entwicklungslinie „Professionelles Handeln“ sind enge Verbindungen in die Praxis
vorgesehen, die in den Praxisphasen kulminieren. Die selbständige Orientierung in konkreten professionellen Handlungsfeldern bewegt sich in der Nähe bisheriger, erprobter
Praxissemester-Gestaltung des Studiums Sozialer Arbeit. Die Qualitätssicherung in diesem Bereich entspricht voll den bisherigen Standards und muss auch die entsprechenden Standards fachschulischer Praxisbetreuung einhalten. Das vierte Studienfachsemester (als erstes Studiensemester am Lernort Praxis) wird als erste Umsetzung erworbener Qualifikationselemente innerhalb eines reflektierten praktischen Arbeitsprozesses
gestaltet. Das fünfte Studienfachsemester setzt dies durch eine verstärkt analytische
forschende Zielsetzung fort. Aus der Praxis heraus wird eine wissenschaftliche Untersuchungs- bzw. Entwicklungsaufgabe erarbeitet, die in der BA-Thesis ausgeführt wird. Die
BA-Thesis ist in dieser Konzeption zentraler Bezugspunkt von wissenschaftlicher Praxisreflexion.
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7. Semester
6. Semester
BABEKJ 7.1
Vertiefung in
Leitung und
Management
II
(10CP)
BABEKJ 6.1
Leitung und
Management
I (5CP)
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BABEKJ 7.2
3
Bachelorthesis (10CP)
BABEKJ
6.2
Religiöse
Erziehung
in Familie
und
Institutionen
(5CP)
BABEKJ 6.3
Gesundheit
und Ernährung
(5CP)
BABEKJ
7.3
Profilbereiche II
(5CP)
BABEKJ 7.4
Vertiefung
Arbeitsfeldschwer4
punkt (5CP)
BABEKJ
6.4
Profilbereiche I
(5CP)
BABEKJ
6.5
Fortführung
Arbeitsfeldschwerpunkt (5CP)
5. Semester
PRAXIS
4. Semester
PRAXIS
3. Semester
BABEKJ 5.1
5
2. Studiensemester am Lernort Praxis: V Theorie-Praxis-Forschung (30CP)
2. Semester
BABEKJ 2.1
Einführung in
rechtliche
Grundlagen
(5CP)
1. Semester
BABEKJ 1.1
Grundlagen
christlicher
Welt- und
Lebensdeutung (5CP)
BABEKJ 6.6
Netzwerkarbeit
(5CP)
BABEKJ 4.1
6
1. Studiensemester am Lernort Praxis: IV Reflektierte Praxiserfahrung (30CP)
BABEKJ 3.1
Erweiterung
rechtlicher
Grundlagen
(5CP)
1. V-Linie
Leiten (30
ECTS)
BABEKJ
3.2
Erziehen,
Bilden und
Betreuen in
Familie und
Institutionen
I (5CP)
BABEKJ
2.2
Perspektiven
der Kindheit
/ Jugend
(5CP)
BABEKJ
1.2
Einführung
in menschliche
Entwicklung, Verhalten,
Handeln
(5CP)
2. V-Linie
Fördern (20
ECTS)
BABEKJ 3.3
Lernen und
Lehren
(5CP)
BABEKJ
3.4
Kommunikation
und Interaktion
(5CP)
BABEKJ
3.5
Arbeitsfeldschwerpunkt (5CP)
BABEKJ 3.6
Institutionelle
Verankerung
von Kindheit /
Jugend (5CP)
BABEKJ 2.3
Psychol. &
med. Grundlagen der Diagnostik von Kindern
/Jugendlichen
(5CP)
BABEKJ 1.3
Somatische
und kognitive
Entwicklung
des Kindes
(5CP)
BABEKJ
2.4
Methoden
der
Praxisreflexion (5CP)
BABEKJ
2.5
Vertiefung
Arbeitsfelder (5CP)
BABEKJ 2.6
Erweiterung in
Berufliches
Handeln /
Methoden
(5CP)
BABEKJ
1.4
Einführung
in die
wissenschaftliche
Grundlegung (5CP)
BABEKJ
1.5
Einführung
in die
Arbeitsfelder (5CP)
BABEKJ 1.6
Grundlagen
Politik und
Gesellschaft
(5CP)
3. V-Linie
Diagnostizieren
(20 ECTS)
4. V-Linie
Disziplinär
Forschen
(35 ECTS)
5. V-Linie
Professionelles Handeln (85
ECTS)
6. V-Linie
Sozialräumliches
Handeln (20
ECTS)
Abb.1: Praxisorientierte Ausbildung an der Fakultät für Soziale Arbeit, KUE: Studiensemester am Lernort Praxis
3
Zuordnung zur V-Linie Disziplinär Forschen
Zuordnung zur V-Linie Professionelles Handeln
5
Zuordnung zur V-Linie Professionelles Handeln
6
Zuordnung zur V-Linie Professionelles Handeln
4
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5 Staatliche Anerkennung
„Gemeinsam ist allen Studiengängen jedoch, dass sie ein Akkreditierungsverfahren zu
durchlaufen und dabei den Nachweis zu erbringen hatten, dass sie auf die Qualifizierung
des beruflichen Nachwuchses ausgerichtet sind. Eine solche Praxisorientierung entspricht
dem zentralen Merkmal von Fachhochschulen bzw. von entsprechenden Studiengängen
an Universitäten“ 7.
Die Akkreditierung des Bachelorstudienganges Bildung und Erziehung in Kindheit und
Jugend ist in Vorbereitung.
6 Qualifikationsrahmen Bildung und Erziehung im Lebenslauf
(Speth)
Der BA erzeugt ein Qualifikationsprofil der Absolventinnen und Absolventen, das sich am
QR BEL (Christine Speth, 2010) orientiert. Die Deskriptoren des QR SArb sind damit
analog vollständig abgebildet. Somit wird auch der Qualifikationsrahmen für deutsche
Hochschulabschlüsse umfassend erfüllt. Darüber hinaus ist der QR SArb mit den internationalen Rahmenwerken bzw. Qualifikationsprofilen abgeglichen, wodurch die internationale Vergleichbarkeit auch für das vorliegende Studienprogramm gegeben ist. Ebenfalls gespiegelt wird der QR BA Kindheitspädagogik der BAG BEK vom 26.11.2009.
Der QR BEL verfolgt eine professionsorientierte und eine disziplinorientierte hochschulische Ausbildung. Die Befähigung für professionelle Handlungsfelder der Erziehung und
Bildung und die Vorbereitung für weitere wissenschaftliche Studien sind als sich ergänzende Aspekte des Studiums anzusehen. Die Studierenden erhalten das Handwerkszeug für wissenschaftliche Analyse und Reflexion und werden mit professioneller Praxiserfahrung ausgestattet, die als Grundlage für berufliche Anschlüsse sowie für wissenschaftliche Untersuchung herangezogen wird.
Am Lernort Praxis erwerben die Studierenden praktisches Handlungswissen. Sie werden
mit der Berufskultur der Pädagogik vertraut gemacht und erhalten Gelegenheit, sich in
die Praktiken und Routinen der Organisation, in der sie ihr Praktikum absolvieren, einzuüben. Die beiden praktischen Studiensemester im BA BEKJ - vorgesehen im 4. und 5.
Studiensemester - dienen dem allgemeinen Studienziel, ein hohes Niveau an Berufsqualifizierung für einen sich ständig flexibilisierenden Arbeitsmarkt zu erreichen.
Das praktische Studienjahr ist im Rahmen der einphasigen Ausbildung ein bedeutsamer
Bestandteil des Studienkonzeptes, in dem Theorie und Praxis eine innovative Wechselwirkung anstreben. Die beiden praktischen Studiensemester am Lernort Praxis werden
im Vorfeld durch Mentoratsgruppen, einer einmal jährlich stattfinden Praxisbörse 8, sowie
den Modulen „Einführung Arbeitsfelder I“, „Vertiefung Arbeitsfelder II“, „Arbeitsschwerpunkte III“, „Einführung in wissenschaftliche Grundlegung“ und durch „Methoden der
Praxisreflexion“ vorbereitet. Während dem praktischen Studienjahr finden praxisbegleitende Lehrveranstaltungen an der KU statt, welche der Reflexion der Praxisphase die7
BAG, 2006
Im Rahmen der Praxisbörse stellen sich einmal im Jahr an der Fakultät für Soziale Arbeit unterschiedliche Dienstleister der Sozialen Arbeit und der Pädagogik vor. Neben einem Stellenmarkt finden auch Treffen mit Praxisvertretern und Vorträgen und Berichten aus der Praxis statt.
8
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nen.
Dabei besteht auch die Möglichkeit, erste Ideen für eine mögliche Bachelorthesis zu
sammeln, die eine mögliche wissenschaftliche Reflexion eines Teilbereiches sein kann.
Nach erfolgreicher Durchführung des praktischen Jahres werden die Erfahrungen und
Erkenntnisse in den Modulen „Profilbereiche I“, „Fortführung Arbeitsfeldschwerpunkt VI“,
„Netzwerkarbeit“, sowie durch die „Forschungswerkstatt“ und „Bachelorthesis“ reflektiert.
Bei der Ausgestaltung, Durchführung und Auswertung des Praktikums wirken Hochschule
und Praxisstellen dialogisch zusammen.
Das praktische Studienjahr ist ein von der Hochschule geregelter, fachlich betreuter und
durch praxisbegleitende Lehrveranstaltungen unterstützter Ausbildungsabschnitt. In anerkannten Praxisstellen soll der Studierende durch Übernahme erster selbstständig zu
erledigender Aufgaben unter Anleitung und Begleitung – möglichst in einem Arbeitsfeld –
mit den Gegebenheiten der Berufswirklichkeit vertraut werden. Die dort gemachten Erfahrungen sollen theoretisch reflektiert, systematisch analysiert und durch begleitende
Seminare und schriftliche Dokumentationen ausgewertet werden. 9
Somit übernimmt zum einen die (Fach-) Hochschule die Aufgabe der theoretischen, wissenschaftlichen und praxisnahen Vorbereitung auf, die Betreuung und Reflexion während und die Nachbereitung der Praxiserfahrungen der Studierenden. Zum anderen sollte
die Berufspraxis wiederum die Aufgabe der Einarbeitung und Einleitung übernehmen. 10
Die praktischen Studiensemester
1 Modulhandbuch der Fakultät für Soziale Arbeit BABEKJ 4.1
und BABEKJ 5.1
Im ( m i n d e s t e n s ) 40-wöchigen Vollzeitpraktikum sollen folgende Lernziele in den
Bereichen des Wissens, des Verständnisses, der Fähigkeiten und Fertigkeiten erreicht
werden: 11

Die Gestaltung des pädagogischen Alltags, wie
o Tages- und Wochengestaltung mit Kindern, deren Eltern und Kollegen planen und umsetzen
o Angebote in den verschiedenen Bildungsbereichen planen, durchführen und dokumentieren

Das pädagogische Handeln mit Einzelnen, wie
o eine professionelle und entwicklungsförderliche Beziehung zu Kindern gestalten
o individuelle Entwicklungen des Kindes erkennen und gegenüber Eltern, relevanten Bezugspersonen bzw. Kollegen darstellen
o angemessene und fördernde Handlungsstrategien entwickeln und evaluieren
9
Vgl. Klüsche, W., 2003, S.177
Barth, K., 2002
11
Robert Bosch Stiftung, Frühpädagogik Studieren – ein Orientierungsrahmen für Hochschulen, 2008
10
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
Das pädagogische Handeln in Gruppen, wie
o Gruppenprozesse fördern
o Bildungsangebote für Kindergruppen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren

Beobachtung, Dokumentation und Analyse, wie
o verschiedene Methoden der systematischen Beobachtung von Kindern und Kindergruppen anwenden und die Ergebnisse auswerten
o Dokumentationsverfahren zu kindlichen Entwicklungs- und Bildungsprozessen anwenden

Die Zusammenarbeit mit Familien, wie
o sich an Zusammenarbeit mit Eltern und anderen relevanten Bezugspersonen beteiligen

Die Einrichtung als Organisation, wie
o die jeweilige Institution mit ihren Aufgaben, Abläufen und Besonderheiten erfassen
o die strukturelle Einbindung im Nahraum und im gesellschaftlichen Kontext erkennen

Die Zusammenarbeit mit Kollegen, wie
o eine professionelle Beziehung zur Praxismentorin und zu den Kollegen gestalten
o mit Kollegen über Erziehungsprozesse und Bildungsangebote reflektieren
 Vornehmen von professionell begründeter Auseinandersetzung mit strukturellen und (so- zial-)
politischen Bedingungen des Praxisfeldes auf der Mikro-, Meso-, Makroebene.
 Kennen lernen von Lebenslagen, Problemsituationen und Handlungsmöglichkeiten der AdressatInnen im Praxisfeld
 Mitwirkung an Konzeptentwicklungen für berufliches Handeln
 Anwenden von feldspezifische Methoden und Arbeitsformen auf der Grundlage professioneller
Standards
 Erfassung institutioneller Bedingungen und Umsetzung feldspezifischer Konzepte
 Praktisches kennen lernen und anwenden von rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen, Finanzierungsfragen, arbeitsrechtliche Vorschriften etc.
 Erfassen der Situation von Zielgruppen und AdressatInnen in ihrer Lebenswelt, ihre Bedürfnisse
und Problematiken und Entwicklung von Handlungsstrategien
 Konzeptionelle Anwendung von feldspezifischen Arbeitsweisen (Methoden, Verfahren, Techniken)
 Einbeziehung und Nutzung von Netzwerken und Kooperationen mit anderen Institutionen, Professionen und bürgerschaftliches Engagement
 Erkennen und vertiefen des Bezugs zum eigenen Theoriewissen
 Wahrnehmen und Reflektieren der beruflichen Rolle, der professionellen Grundhaltung unter
Einbeziehung der eigenen Person im Handlungsprozess
 Interdisziplinäres Arbeiten kann zielgruppenadäquat und feldspezifisch einbezogen und genutzt
werden
(siehe Lernzielmatrix Frank M. BAG Praxisämter/-referate. Erfurt 2003)
Im Modulhandbuch des Bachelorstudienganges Bildung und Erziehung in Kindheit und
Jugend (BABEKJ 4.1 und BABEKJ 5.1) sind diese Ziele ebenfalls beschrieben und
beziehen sich auf den Gemeinsamen Orientierungsrahmen Bildung und Erziehung in
Kindheit in den folgenden Bereichen:
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Kenntnisse
•
•
•
•
•
•
Wissen
und
Verstehen
von
erziehungs-,
entwicklungspsychologischen
und
sozialwissenschaftlichen Grundlagen
Wissen und Verstehen von gesellschaftlichen, politischen, strukturellen, rechtlichen und
institutionellen Rahmenbedingungen von Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit
Wissen über frühe Hilfen
Systematisches Wissen über die Dynamik von Gruppenprozessen, zu Leitungsaufgaben, zur
Konfliktlösung und zu Methoden der Partizipation
Grundlegendes und exemplarisch vertieftes Wissen in den Bildungsbereichen der jeweiligen
Bildungspläne
Wissen und Verstehen zu Methoden der Qualitätsentwicklung und des Qualitätsmanagements
2. Fertigkeiten
zur Planung, Konzeption, Durchführung und Evaluation von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozessen für Kinder aus unterschiedlichen Altersgruppen auf Grundlage der länderspezifisch
eingeführten Bildungspläne, insbesondere
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Wahrnehmungs-, Beobachtungs-, Deutungs- und Reflektionskompetenz
Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung
durch Adressaten gerechte
Kommunikation und entwicklungsfördernde Interaktion,
Fähigkeit zur ressourcenorientierten Förderplanung für Kinder
Fähigkeit zur Analyse der Dynamik von Gruppenprozessen und zur Konfliktlösung
Analysefähigkeit, z.B. mit Blick auf eine frühe Prävention, insbesondere diagnostische
Basiskompetenz
Didaktische Fähigkeit zur Entwicklung von Lehr-Lern-Arrangements in den Bildungsbereichen
und zur Vernetzung der Bildungsbereiche in umfassenden Projekten
Gender- und Diversitykompetenz bei der Analyse der Vielfalt von Lebenslagen von Kindern
und des sozioökonomischen und kulturellen Hintergrundes,
Fähigkeit zur Arbeit in multiprofessionellen Teams (Entwicklung und Umsetzung von
Konzeptionen im Team)
Fähigkeit zur Übernahme von Leitungsfunktionen
Fähigkeit zur Netzwerkarbeit, z.B. bei der Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die
Grundschule
Fähigkeit zur Gestaltung der Arbeit mit Familien auf der Grundlage einer Erziehungs- und
Bildungspartnerschaft
Fähigkeit zur Gestaltung und Strukturierung eines entwicklungsfördernden Umfeldes (Innen/Außenräume, Material) einschließlich Sozialraum
Dokumentations- und Evaluationsfähigkeit
3. Personale und soziale Kompetenzen
•
•
•
•
•
Pädagogische Grundhaltung, die durch Wertschätzung, Empathie und Authentizität geprägt
sind
Selbstreflexivität
Belastbarkeit, Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft
Demokratische Wertorientierung
Kommunikationsfähigkeit, Lern- und Weiterbildungsbereitschaft.
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2 Kriterien für die Auswahl der Ausbildungsstelle
•
Eine Ausbildungsstelle besteht mindestens ein Jahr
•
Sie soll umfassend auf die berufliche Tätigkeit im jeweiligen Arbeitsfeld der Pädagogik vorbereiten und so die Anwendung der durch die Hochschule vermittelten
Ausbildungsinhalte in der Praxis ermöglichen (vgl. 1. und 2.)
•
Die Ausbildung an der Praktikumsstelle soll in der Regel von einer Fachkraft betreut werden, die ein pädagogisches (Fach-) Hochschulstudium (z.B. der Kinder-,
Heil- oder Sonderpädagogik, Pädagogik, Sozialarbeit/ Sozialpädagogik) abgeschlossen hat, über eine mindestens 2-jährige Berufspraxis verfügt und mindestens 1 Jahr an der Ausbildungsstelle tätig ist. Die Anleitung soll eine Stelle im
Umfang von mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle innehaben. Bei einer Arbeitszeit von weniger als 30 Stunden/Woche muss allerdings gewährleistet werden, dass mindestens 30 Stunden / Woche eine Fachkraft der Pädagogik anwesend ist, so dass eine kontinuierliche Betreuung des Praktikanten/der Praktikantin
gewährleistet ist. Dies muss schriftlich nachgewiesen werden.
Für krankheits- und urlaubsbedingte Ausfälle soll eine zweite Fachkraft zur Anleitung benannt werden. Zusatzqualifikationen sind ausdrücklich erwünscht (z.B.
Praxisanleiterfortbildungen, feldspezifische Zusatzqualifikation, Gesprächsführung, Supervision, Qualitätsmanagement, etc.). Es sollen grundsätzlich nicht
mehr als 2 Studierende gleichzeitig von einer Person betreut werden.
•
•
Die Anleitung muss sich an der Ausbildungssituation der Studierenden orientieren
und regelmäßig stattfinden. Grundsätzlich soll mindestens 1x wöchentlich eine
Praktikumsbesprechung durchgeführt werden.
•
Dem Antrag auf Genehmigung der Praktikumsstelle ist eine Kurzkonzeption der
Einrichtung beizulegen.
Die Antragsformulare werden/ wurden in der Einführungsveranstaltung von der Beauftragten für die praktischen Studiensemester ausgegeben.
3 Organisation und Dauer der praktischen Studiensemester
Für Organisation, Dauer und Ablauf gelten folgende Regelungen.
•
Das praktische Studienjahr hat einen zeitlichen Umfang von ( m i n d e s t e n s ) 40
Wochen. Davon verbringt der Praktikant/ die Praktikantin Wochen (18 Wochen pro
Semester) in der Einrichtung und 4 Wochen verteilt in Form von Blockwochen an
der KU, um an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen (Blockveranstaltungen)
teilzunehmen. Der Praktikant/Die Praktikantin muss für diese Blockveranstaltungen
freigestellt werden. Die Termine werden auf Ilias rechtzeitig veröffentlicht.
•
Das Praxisjahr kann an einer Praktikumsstelle abgeleistet werden.
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•
Es findet im 4. und 5. Semester statt.
•
Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht in Dauer und Einteilung der eines vollzeitlich beschäftigten Mitarbeiters der Ausbildungsstelle. Der Praktikant als Lernender
darf jedoch nicht völlig in die Alltagsroutinen des Arbeitsablaufs eines selbstverantwortlichen Mitarbeiters eingebunden werden.
•
Unterbrechungen und Fehlzeiten sind grundsätzlich nachzuholen. Ausgenommen
sind lediglich Ausfallzeiten von höchstens 5 Arbeitstagen pro Semester, welche
der Student/ die Studentin nicht zu vertreten hat. In diesem Fall muss dem Praxisanleiter/ der Praxisanleiterin ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Ausfallzeiten sind in der Beurteilung über das praktische Studiensemester und / oder
im Kompetenzraster anzugeben.
•
Der Praktikant/ Die Praktikantin hat keinen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Es kann eine angemessene Pause vereinbart werden, die nicht zu den 40
Praxiswochen zählt.
•
Während des Praktikums bleibt der Praktikant/ die Praktikantin eingeschriebene/r
Student/in im Fachhochschulstudiengang Bildung und Erziehung in Kindheit und
Jugend. Die Studierenden kommen als Lernende und benötigen im Rahmen ihrer
praktischen Studiensemester ausreichend Zeit und Freiraum für den Lernprozess.
Die Hochschule empfiehlt, dem Praktikanten in vertretbarem Rahmen ein Zeitkontingent (max. 4 Std. wöchentlich) für Reflexion, Materialsammlung, einschlägige
Fachlektüre, Berichtswesen etc. zur Verfügung zu stellen.
•
Die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen werden nach folgenden Rahmenthemen durchgeführt:
1. Rolle des Praktikanten – Pädagogisches Handeln unter institutionellen Bedingungen
2. Professionelle Handlungskompetenz auf Grundlage fachlicher StandardsQualitätssicherung-Evaluation.
•
Die Ausbildungsstelle verpflichtet sich laut Ausbildungsvertrag, den Studierenden
die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen und an den Prüfungen zu ermöglichen.
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4 Ausbildungskonzept / Rahmenausbildungsplan und Kompetenzraster
Prozessverlauf des praktischen Studiensemesters:
Eingereichte
Konzeption
KompeIndividuelmit
tenzrast
ler Ausbilter 1.dungsplan
40.
Woche
Praxisb.
Lehrveranstaltungen
4. Evaluation
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Berichte
Siehe
4.2
Beurteilung +
Kompetenzraster
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4.1 Kompetenzraster mit individuellem Ausbildungsplan
Das Kompetenzraster ist das zentrale Instrument, um die Leistungen und Entwicklungen
der Studierenden im Praktischen Studiensemester zu erheben. Leistungen, die Studierende während ihrer Tätigkeit in den Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit zeigen, werden
anhand der vereinbarten Ziele und gesetzten Indikatoren qualifiziert und bewertet.
Die Beurteilung der Leistungen dient der Entwicklung beruflicher und persönlicher Fähigkeiten des Studierenden in den beiden praktischen Studiensemestern. Im Vordergrund
steht „der Lernprozess zur Erlangung professioneller Kompetenzen, die den Studierenden zur Berufsausübung befähigen soll.“ 12
Unter dem Ausbildungskonzept wird subsumiert „die schriftlich fixierte Summe all dessen, was an einer Praxisstelle mit ihrer ganz bestimmten Struktur, Organisation und Aufgabenstellung von einem/ einer angehenden Berufskollegen/-kollegin in einem bestimmten Zeitraum gelernt werden kann.“ 13 Der Ausbildungsplan verdeutlicht, in welcher Weise die Heranführung der Praktikantin/ des Praktikanten an professionelle Leistungsstandards und berufliche Verantwortung geplant wird. Berücksichtigung finden individuelle Vorstellungen der Studierenden, die mit denen der anleitenden Fachkraft ausgehandelt und den jeweiligen Möglichkeiten der Institution abgestimmt werden (siehe
auch Anhang).
Detaillierte Informationen stehen im „Kompetenzraster mit individuellem Ausbildungsplan
in der Praxisausbildung“ (Anlage 2.1.). Erläuterungen zur Nutzung befinden sich in der
„Anleitung zum Gebrauch des Kompetenzrasters mit individuellem Ausbildungsplan in
der Praxisausbildung“ (Anlage 2.2).
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer Online-Schulung zum Kompetenzraster
(http://elearn.ku-eichstaett.de/goto.php?target=cat_56728&client_id=elearnKU).
Es obliegt in der Verantwortung der Studierenden mit einem bereits ausgefüllten Kompetenzraster das Praktikum anzutreten.
Daher ist eine frühzeitige Aushändigung der Konzeption der Praktikumsstelle von großer
Wichtigkeit, um somit das Ausfüllen des Kompetenzrasters zu erleichtern. Zusätzlich
benötigen die Betreuungsdozenten die Konzeptionen, um sich Best möglichst auf die
praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen vorzubereiten.
4.2 Berichte
Der/die Studierende begibt sich im Praktikum in ein komplex ausdifferenziertes Interaktionssystem. Er/sie nimmt als Mitglied auf Zeit (40 Wochen) an den Interaktionen teil, die
auf normativen, rechtlichen, handlungswissenschaftlichen, administrativen Bezügen basieren. 14
Der Studierende dokumentiert Praxissituationen in insgesamt 4 verschiedenen Berichten. Die Berichte gelten als Voraussetzung für das Kolloquium:
Zwei Berichte schreibt der/ die Studierende während des 1. praktischen Studiensemesters am Lernort Praxis (BABEKJ 4.1): Berufsfeldanalyse und Projektarbeit
12
Güntert, 2005, 141
Abplanalp, 2005, 98
14
Knecht, 2005, 65
13
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Zwei Berichte schreibt der/ die Studierende während des 2. praktischen Studiensemesters am Lernort Praxis (BABEKJ 5.1): Beobachtung/ Dokumentation und Forschungsarbeit (qualitativ oder quantitativ)
Nach Absprache mit dem Praxisdozenten können einzelne Berichte in Ausnahmefällen getauscht
werden. (z.B. Projektarbeit in BABEKJ 5.1 und Beobachtung/Dokumentation in BABEKJ 4.1)
Anhang
1 Strukturierungsempfehlung für den individuellen Ausbildungsplan
Formale Strukturen der Ausbildung
Bitte benennen Sie:
• Anschrift (einschließlich Telefonnr. und Durchwahl, Fax, E-Mail) der Ausbildungsstelle (Praktikumsort) und Träger der Ausbildungsstelle
• Name und Qualifikation der Praxisanleiterin/ des Praxisanleiters
• Name der Praktikantin / des Praktikanten
• Dauer des Praktikums von ... bis ...
• Arbeitszeiten
• Anleitungsgespräche wöchentlich (Termin, Zeit, …)
Fachliche Ausrichtung der ausbildenden Institution
Bitte benennen Sie:
• gesetzliche Grundlagen, Ziele und Aufgaben der Institution
• Teilbereich der Konzeption, in die der Praktikant/ die Praktikantin eingeführt werden soll
• Adressatengruppen / Adressatinnengruppen
• Methoden und Arbeitsformen
Inhaltliche Elemente der Ausbildung
Bitte benennen Sie:
• mögliche Aufgaben, Arbeitsschwerpunkte und Lernfelder der Praktikantin/ des
Praktikanten
• konkrete Lernziele, bezogen auf die zeitliche Struktur des Praktikums
• Formen des Lernens, z.B. durch Hospitation, Beobachtung, Übernahme von bestimmten Aufgaben und Tätigkeiten, Teilnahme an Teamsitzungen und Supervision
• Anleitungsformen und Anleitungsinhalte
Der individuelle Ausbildungsplan ist in das Kompetenzraster integriert und stellt die ersten
beiden Seiten des Kompetenzrasters dar.
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a) Einführungsphase: (ca. 3 - max.4 Wochen)15
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Erkundung des pädagogischen Praxisfeldes 16
• Beobachtung und Beschreibung von Personen und Situationen
• Beschreibung einer sozialpädagogischen Institution und ihrer Arbeitsweise
• Bedingungen erkunden, unter deren die Arbeit stattfindet
• Aufbau eines pädagogischen Verhältnisses
• Wahrnehmung von Teilaufgaben unter Anleitung
• Wahrnehmung der eigenen Rolle, diese erproben und reflektieren
• Überprüfung der eigenen Berufsmotivation
Ausbildungsinhalte
• (Entsprechend der rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen als Basis
der Sozialen Arbeit in der Institution einschließlich Datenschutz und Schweigepflicht)
Methoden und Arbeitsweisen
• Erste Lernmöglichkeiten und -situationen schaffen
Anleitungsinhalte und -gespräche während dieser Phase:
Theoretische Vertiefung
Literatur zur Adressatengruppe, zum Handlungsfeld und zum Theorie-Praxis-Bezug
b) Hauptphase (ca. 14 -16 Wochen)
Entwicklung und Einübung pädagogischen Handelns 17
• Anwendung grundlegender Methoden pädagogischer Arbeit
• Aufnahme von Anregungen und Kooperation im Arbeitsfeld
• Eigeninitiative
• Ableitung von Zielen aus Bedingungen/ Situationen
• Systemisches pädagogisches Handeln
• Begründung und Reflexion des eigenen Handelns
• Erkennen von eigenen Stärken und Schwächen
Ausbildungsinhalte:
• Unter bestimmter Berücksichtigung des Anwendungsbezuges der rechtlichen
Grundlagen und Rahmenbedingungen im Handlungsfeld (gesetzliche Aufträge
und deren Umsetzung)
15
Die beschriebenen Zeitspannen sind zur Orientierung für das erste praktische Studiensemester bzw. zur
Einarbeitung in eine neue Praktikumsstelle gedacht
16
Ellermann, 2010, 16
17
Ellermann, 2010, 16f
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Methoden und Arbeitsweisen:
• Lernsituationen und Lernmöglichkeiten schaffen
• Auf- und Ausbau der Schlüsselqualifikationen unter dem Aspekt der instrumentellen, sozialen und reflektiven Kompetenzen
• Vermehrt selbstständig durchzuführende Arbeiten und Aufträge in Absprache mit
der Anleitung übernehmen und durchzuführen
Anleitungsinhalte und -gespräche
• Regelmäßige Beobachtungssituationen einplanen
• Ausbildungsgespräche dem Verlauf und Lernprozess entsprechend planen und
strukturiert durchführen
Theoretische Vertiefung:
Entsprechend dem Lernprozess Literatur zur Adressatengruppe, zum Handlungsfeld und
zum Theorie-Praxis-Bezug
c) Abschlussphase (ca. 2 Wochen)
Vertiefung und Erweiterung der eigenen Kompetenzen 18
• Das bewusste Herstellen pädagogischer Beziehungen
• Vertiefung der planerischen Kompetenz
• Das Vertreten und Begründen eigener Standpunkte
• Die eigenverantwortliche Durchführung von Vorhaben und [Forschung-] Projekten
• Die Mitarbeit an Erziehungsplänen und Entwicklungsberichten
• Außenkontakte und Öffentlichkeitsarbeit mittragen
• Umfassende Selbstreflexion
• Die aktive Mitarbeit im Team
• Die Mitarbeit an Konzeptionen
Ausbildungsinhalte:
• (unter besonderer Berücksichtigung des Anwendungsbezuges der rechtlichen
Grundlagen und Rahmenbedingungen im Handlungsfeld)
• Abschluss und Übergabe planen und entsprechend durchführen
• Evaluationskriterien, -instrumente
Methoden und Arbeitsweisen:
• Qualitative und quantitative Auswertungsmethoden anwenden
• Selbst-, Fremdevaluation, Steuerungsprämissen (Effizienz, Effektivität, Wirksamkeit, Servicequalität, Wirtschaftlichkeit)
Anleitungsinhalte und -gespräche:
• Anhand der Dokumentation des Lernprozesses und der Zielsetzungen das Praktikum auswerten und Lernprozess beurteilen
• Schriftliche Beurteilung gemäß den Vorgaben der Hochschule vornehmen
Theoretische Vertiefung:
Entsprechend zum Abschluss des Lernprozesses zur Adressatengruppe, zum Handlungsfeld, zum Theorie-Praxis-Bezug und zum Professionsverständnis (berufliche Rolle,
berufliche Identität)
18
Ellermann, 2010, 17
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Der Kompetenzraster mit Ausbildungsplan wird von der Praktikantin/ dem
Praktikanten und der anleitenden Fachkraft unterschrieben und der Hochschule als Vertragspartnerin (dem Betreuungsdozenten) spätestens vier Wochen
nach Praktikumsbeginn zur Überprüfung vorgelegt. 19
2 Empfehlungen zur Beurteilung des praktischen Studiensemesters
Eine Beurteilung erfolgt schriftlich und muss mit der Praktikantin/ dem Praktikanten erörtert werden. Hierbei handelt es sich nicht um ein umfassendes Dienstzeugnis für spätere
Bewerbungen, sondern um eine Bescheinigung gegenüber der Hochschule, die dokumentiert, ob das Praktikum erfolgreich absolviert wurde. Die Beurteilung soll die
Praktikantinnen/ Praktikanten in ihrem beruflichen Werdegang fördern und ihnen helfen, sich weiterzuentwickeln. Deshalb sollen nicht nur bereits vorhandene Stärken benannt wer- den, sondern in konstruktiver Form auch Schwächen, damit an deren Behebung zielgerichtet weitergearbeitet werden kann. Die Beurteilung durch die anleitende
Fachkraft soll sich auf folgende Aspekte beziehen:
Im Hinblick auf Gestaltung und Verlauf der praktischen Ausbildungsphase:
•
•
•
•
auf die Rahmenbedingungen, unter denen die praktische Ausbildung absolviert
wurde;
auf die im Ausbildungsplan festgelegten organisatorische Strukturen (Arbeitsfeld,
Zeiten, Angaben von Fehlzeiten) einschließlich möglicher Veränderungen und Ergänzungen;
auf besondere Aufgabenstellungen und Situationen während der praktischen
Ausbildungsphase;
auf die Formen der Praxisanleitung.
Im Hinblick auf die Praktikantinnen/ Praktikanten:
• Kenntnisse und Fertigkeiten und deren Umsetzung in praktisches Handeln;
• auf die Fähigkeit und Bereitschaft zur Aufnahme und Verarbeitung von Informationen;
• auf die Beziehungsgestaltung zu Adressatinnen/ Adressaten, den Umgang mit
Einzelnen und/oder Gruppen;
• auf die Fähigkeit zur Problemerkennung und deren fachlicher Einordnung und
Beurteilung;
• auf den Zugang zu Handlungskonzepten und zur methodischer Strukturierung;
• auf die administrative Kompetenzen;
• auf den festgestellte Lernfortschritte;
• auf den offenkundigen weiteren Lernbedarf.
Im Hinblick auf eine zusammenfassende Bewertung des Verlaufs der praktischen Ausbildungsphase:
• Gesamteindruck der beruflichen Persönlichkeit;
19
vgl. BAG Praxisämter/ -referate an Hochschulen für Soziale Arbeit in der Bundesrepublik Deutsch- land, November 2006, modifiziert für die Fakultät Soziale Arbeit Katholische Eichstätt-Ingolstadt
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Aussage über die berufliche Eignung, insbesondere der Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten
Die Beurteilung soll vom Praxisanleiter und Dienststellenleiter unterschrieben
werden und bis zum genannten Termin (Termine: siehe aktuellen Plan auf Ilias)
dem Betreuungsdozenten in Kopie vorliegen.
3 Empfehlungen zur Praxisanleitung für Studentinnen und
Studenten im Bachelor Studiengang Bildung und Erziehung
in Kindheit und Jugend (BAG, 2006)
3.1 Die Praxisorientierung der Ausbildung der Fakultät Soziale Arbeit
Im Ausbildungsbereich Soziale Arbeit/Kindheits- und Jugendpädagogik haben sich
gravierende Veränderungen eingestellt. So sind in nahezu allen Bundesländern und an
allen Hochschulen die alten Diplom-Studiengänge auf konsekutive Studienmodelle umgestellt worden. Zukünftig erwerben die Studierenden im Rahmen von BachelorStudiengängen (BA) den ersten berufsqualifizierenden Abschluss; daran anschließend können sie in Master-Studiengängen weiter studieren.
3.1.1 Bachelor-Studium
Im Zuge dieser Veränderungen entwickelten die einzelnen Länderministerien und Hochschulen jeweils eigene Lösungen, so dass eine gewisse Vielfalt der Ausbildungsstrukturen erhalten bleibt. Der BA umfasst an manchen Hochschulstandorten sechs, an anderen sieben oder sogar acht Studiensemester. Darüber hinaus findet an einigen Hochschulstandorten die Ausbildung in Form der Zweiphasigkeit statt, was bedeutet, dass auf
den BA-Abschluss noch ein Berufsanerkennungsjahr (Berufspraktikum) folgt. Andere
Hochschulen entschieden sich hingegen für das einphasige Modell und erteilen die
staatliche Anerkennung ohne Durchführung des Berufspraktikums. Als Konsequenz daraus variieren die berufspraktischen Ausbildungsphasen im BA-Studium hinsichtlich ihrer
curricularen Platzierung und ihrer zeitlichen Intensität; sie reichen von mehreren kleinen
Praktika bis zu längeren Praxisphasen wie beispielsweise dem Praxissemester.
3.1.2 Staatliche Anerkennung
Gemeinsam ist allen Studiengängen jedoch, dass sie ein Akkreditierungsverfahren zu
durchlaufen und dabei den Nachweis zu erbringen hatten, dass sie auf die Qualifizierung
des beruflichen Nachwuchses ausgerichtet sind. Eine solche Praxisorientierung entspricht dem zentralen Merkmal von Fachhochschulen bzw. von entsprechenden Studiengängen an Universitäten.
Wenngleich der Praxisbezug des Studiums bzw. der Ausbildung innerhalb der Fachöffentlichkeit eine hohe Relevanz einnimmt, so lassen sich jedoch gleichzeitig nicht unerhebliche Unterschiede in Bezug auf die konkrete Konzeption der berufspraktischen Ausbildungsphasen entdecken. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Praxisreferate an Hochschulen für Soziale Arbeit (BAG), deren Mitglieder aus Fachkräften besteht, die als Leiter/innen von Praxisämtern oder Praxisreferaten speziell mit der Qualitätsentwicklung
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und -sicherung der berufspraktischen Ausbildungsphasen im Sozialwesen befasst sind,
hat dazu eigene Positionen entwickelt.
Grundsätzlich halten wir es bei der Frage nach der Praxisorientierung für hilfreich, den
Praxisbegriff zu präzisieren sowie auf die gemeinsame, aber geteilte Ausbildungsverantwortung von Hochschule und Berufspraxis hinzuweisen. 20
Wenn wir im Folgenden von „Studierenden“ und „Absolvent/inn/en“ sprechen, so tragen
wir damit der bereits oben angesprochenen Tatsache Rechnung, dass die Ausbildung,
regional unterschiedlich, eben in einphasigen wie auch in zweiphasigen Modellen stattfindet. Bei Ausbildungsphasen innerhalb des Studiums sprechen wir also von „Studierenden“, bei postgradualen Phasen wie dem Berufspraktikum von „Absolvent/inn/en“
oder „Berufspraktikant/inn/en“.
3.1.3 Praxisbegriff
•
Im Kontext der Diskussionen um den Praxisbezug der Studiengänge Soziale Arbeit
verstehen wir unter Praxis diejenigen berufspraktischen Ausbildungsphasen, die außerhalb der Hochschule in ausgewählten Feldern der Sozialen Arbeit mit einem
unmittelbaren Handlungsbezug zur Klientel stattfinden und den angehenden Fachkräften exemplarisches Lernen ermöglichen. Diese direkten Praxiserfahrungen
werden von der Berufspraxis verantwortet und können demzufolge zwar durch Praxisprojekte, Projektstudien oder Theorie-Praxisseminare an Hochschulen ergänzt,
nicht aber ersetzt werden.
•
Wir vertreten dabei die Position, dass die Gesamtausbildung an zwei unterschiedlichen Lernorten mit jeweils unterschiedlicher Systemrationalität und unterschiedlichen Sozialisationsaufgaben erfolgt. Hochschulen und Träger teilen sich die
Ausbildungsverantwortung. Den Hochschulen kommt dabei die Aufgabe zu, für die
berufspraktischen Ausbildungsphasen verbindliche, d.h. curricular verankerte Orte im
Studium einzurichten sowie die Studienpraktika intensiv vorzubereiten und zu begleiten, um den Studierenden zu helfen, ihre Praxiserfahrungen wissenschaftlich zu deuten. Für die Berufspraxis wiederum ergibt sich die Aufgabe, den angehenden Fachkräften geeignete Praxisfelder zur Verfügung zu stellen und angeleitete Erfahrungen
zu ermöglichen. In ähnlicher Weise gilt dies auch für postgraduale Praxisphasen –
wenngleich sich die Ausbildungsverantwortung dabei mehr auf die Berufspraxis verlagert.
3.1.4 Praxismoderation
Bereits hier wird deutlich, dass das komplexe Arrangement qualitativ überzeugender
Ausbildungsstrukturen einer besonderen Koordinierung bedarf. Wir sprechen in diesem
Zusammenhang von Praxismoderation. Praxismoderation meint: Ausbildungsstrukturen
konzipieren, ausbildungsrelevante Kontakte zwischen Hochschule und Berufspraxis initiieren und koordinieren sowie Studierende und Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten beraten und begleiten.
20
Flock, W., Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen; verabschiedet durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Praxisreferate an Hochschulen für Soziale Arbeit (BAG) am 31.11.2006 in Fulda
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3.2 Ausbildung in der Kindheits- und Jugendpädagogik
Sowohl die Träger Sozialer Arbeit wie auch die Fachbereiche Sozialwesen beschreiben
im Zuge von Qualitätsverfahren Leitbilder und Ziele ihrer Arbeit, um Leistungen überprüfbar zu machen, aber auch um Qualifikationsbedarf zu ermitteln. In diesem Kontext
messen Organisationen, neben der Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, dem Bereich der Ausbildung von Nachwuchskräften eine immer höhere Bedeutung für die mittel- und langfristige Qualitätssicherung der eigenen Arbeit zu.
Für den Bereich der Kindheits- und Jugendpädagogik sind für die Ausbildung in den
akademischen Fachhochschulstudiengängen sog. Qualifikationsrahmen (QR) von entscheidender Bedeutung. Der Begriff Qualifikationsrahmen bezweckt, dass bestimmte
zentrale Inhalte der Früh-, Elementar- sowie der Sozialpädagogik als verbindliches Minimum bestimmt und mit den damit verbundenen Kompetenzen verknüpft werden. Im Folgenden soll sich insbesondere auf den QR der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und
Erziehung in der Kindheit e.V. (BAG-BEK) bezogen werden, welcher im Jahr 2009 verabschiedet wurde.
3.2.1 Zu erwerbende Kompetenzen während des Studiums
Dort werden die Kompetenzen prozessorientiert in Anlehnung an den Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit und den Orientierungsrahmen der Robert-Bosch-Stiftung definiert. Diese sollen auch als Grundlage für, die während der Praxissemester zu konzipierenden und zu erledigenden Aufgaben, gesehen werden. Sie sind in Einklang mit den
unter 3.1 und 3.2 genannten Ziele der Praxissemester zu sehen und zu bringen.
Hierbei handelt es sich um weiter zu erläuternde Kompetenzdimensionen:
•
•
•
•
•
•
•
Wissen und Verstehen/Verständnis,
Beschreibung, Analyse und Bewertung,
Planung und Konzeption von Bildung, Erziehung und Betreuung,
Recherche und Forschung in der Kindheitspädagogik,
Organisation, Durchführung und Evaluation in der Kindheitspädagogik,
Professionelle allgemeine Fähigkeiten und Haltungen in der Kindheitspädagogik,
Persönlichkeitsmerkmale und Haltungen.
3.2.1.1 Wissen und Verstehen / Verständnis
Wissen und Verstehen der Absolventinnen und Absolventen baut auf unterschiedlichen
Bildungs- und Berufswegen und damit auf verschiedenen Wegen die Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen auf. Am Ende des Studiums soll jedoch für alle eine umfassende inhalts- und kompetenzbasierte Handlungsfähigkeit in Arbeitsfeldern der Kindheitspädagogik stehen.
Angesichts der Unterschiede der Studiengänge und der unterschiedlichen zukünftigen
Berufsfelder der Studierenden werden die zu erreichenden Kompetenzen auf der MetaEbene benannt. Damit wird sichergestellt, dass die Absolventinnen und Absolventen
trotz der Unterschiede über grundlegende Kompetenzen in der theoretischen und angewandten Kindheitspädagogik verfügen und ihr Wissen und Verstehen über die Breite des
Fachgebietes nachweisen können.
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Absolventinnen und Absolventen besitzen
•
systematisches Wissen und Verständnis der allgemeinen wissenschaftlichen Grundlagen einer multidisziplinären Kindheitspädagogik
•
systematische Kenntnisse wichtiger Theorien und Modelle der individuellen und gesellschaftlichen Entwicklung sowie der einschlägigen politischen-, Bildungs- und Sozialinstitutionen.
•
grundlegendes und exemplarisch vertieftes Wissen im Umgang mit Individuen (Kinder, Eltern, Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige) aus heterogenen Lebenswelten und
Lebensformen unter Berücksichtigung der Gender-, Cultural- und Disabilityperspektive in Arbeitsfeldern der Kindheitspädagogik.
•
umfassende Kenntnisse früh- und elementarpädagogischer und außerunterrichtlicher
primarpädagogischer und sozialpädagogischer Ansätze und Konzepte und verfügen
über didaktische Umsetzungskompetenzen.
•
systematisches Wissen über die entwicklungsförderliche Beziehungsgestaltung sowie die Dynamik von Gruppenprozessen.
•
einen exemplarischen Einblick und vertiefte Kenntnisse in einem Forschungs- und
Entwicklungsgebiet der Kindheitspädagogik.
•
ein integriertes Verständnis der Theorien, Methoden und Verfahrensweisen einer
professionellen Ethik der Kindheitspädagogik vor dem Hintergrund reflektierter eigener biografischer und berufspraktischer Erfahrungen.
3.2.1.2 Beschreibung, Analyse und Bewertung
Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, Aufgabenstellungen in den Arbeitsfeldern der Kindheitspädagogik in Übereinstimmung mit ihrem professionellen
Wissen und Verstehen zu bestimmen und zu beschreiben sowie den Sachverhalt zu analysieren und zu bewerten.
Absolventinnen und Absolventen besitzen
•
die Fähigkeit ihr Wissen und Verständnis gezielt in Arbeitsfeldern der Kindheitspädagogik in unterschiedlichen Positionen anzuwenden, um typische Aufgabenstellungen
unter Berücksichtigung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse, Ansätze und
Methoden der Kindheitspädagogik zu identifizieren und zu formulieren.
•
die Fähigkeit, die Entwicklung von Kindern zu beobachten, zu dokumentieren, zu
verstehen und analysieren zu können sowie geeignete Angebote für ihre Entwicklung
anregen und gestalten zu können.
•
Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits individuumsbezogene und fallübergreifende
sowie andererseits situationsbezogene und situationsübergreifende Erkenntnisse zu
gewinnen, miteinander in Beziehung zu setzen und daraus Handlungsweisen ableiten zu können.
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die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis gezielt für die kritische Analyse von Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangeboten, (Rahmenbedingungen, pädagogischen
Ansätzen, Konzepte, Methoden und Prozessen) in Einrichtungen der Kindheitspädagogik einsetzen zu können.
•
die Fähigkeit zur sicheren und angemessenen Auswahl analytischer Methoden und
Instrumente sowie ihrer Anwendung, der Einschätzung ihrer Reichweite und der Umsetzung der Erkenntnisse.
3.2.1.3 Planung und Konzeption von Bildung, Erziehung und Betreuung
Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, in Übereinstimmung mit ihrem professionellen Wissen und Verstehen, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungs-prozesse mit
und für Kinder in den entsprechenden Kontexten zu planen, ebenso integrierte Konzepte
für erforderliche unterstützende Hilfen und Dienstleistungen zu planen und professionelle
Konzept für deren gegebenenfalls interdisziplinäre Umsetzung zu entwickeln. Dazu gehören die Abwägung möglicher erforderlicher Lösungen und die kritische Auswahl der
am besten geeigneten Strategien und Methoden.
Planungen und Konzeptionen berücksichtigen individuelle, Familien- und lebensweltbezogene, institutionelle und gesellschaftliche Bedarfslagen und deren Rahmenbedingungen. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Fähigkeiten, in interdisziplinären Kontexten zu handeln/arbeiten.
Absolventinnen und Absolventen besitzen
•
die Fähigkeit, ihr Wissen und Können anzuwenden, um wissenschaftlich basiert Planungen und Konzepte für Anforderungen der Kindheitspädagogik auf den verschiedenen Ebenen (z.B. Kinder, Gruppe, Institution, Eltern, Gemeinwesen) und für verschiedene Aufgaben (z.B. pädagogische Arbeit, Leitung) entwickeln zu können, die
den fachlichen und professionellen Erkenntnissen der Kindheitspädagogik entsprechen. Diese können kritisch reflektiert und vertreten werden.
•
Die Fähigkeit Methoden der Planung und Konzepterstellung auch in unvollständig
definierten, komplexen Aufgabenstellungen anzuwenden.
•
Fähigkeiten und Kenntnisse die Gestaltung von Lebens- und Lernorten sowie von
Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungssituationen in Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen in Verbindung mit den Eltern und im Sozialraum Gemeinwesen entwicklungsunterstützend planen und gestalten zu können.
•
die Fähigkeit Konzeptionen mit dem Team zu entwickeln und umzusetzen.
3.2.1.4 Recherche und Forschung in der Kindheitspädagogik
Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, in Übereinstimmung mit ihrem professionellen Wissen und Verstehen unter Anwendung geeigneter Methoden, Forschungsfragen zu bearbeiten und andere Methoden fachlicher Informationsbeschaffung anzuwenFakultät für Soziale Arbeit – Katholische Universität Eichstätt
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den. Die Informationsbeschaffung kann z. B. als Literaturauswertung, als Praxisforschung
mit quantitativen und/oder qualitativen Methoden, als Interpretation empirischer Daten –
oder als Recherche mit elektronischen Medien gestaltet sein. Sie tragen Sorge, dass die
erhobene Daten- und Faktenlage unter Wahrung der professionellen, fachlichen Standards in der praktischen Arbeit berücksichtigt werden.
Absolventinnen und Absolventen besitzen
•
eine forschende Haltung und verfügen über Fähigkeiten, unterschiedliche Wege zur
Beantwortung Ihrer Fragen zu beschreiten, z.B. sind sie in der Lage wissenschaftliche Recherchen durchführen, indem sie fachliche Literatur und Datenbestände auffinden, interpretieren und integrieren.
•
die Fähigkeit (Forschungs-)Fragen so aus der Praxis zu identifizieren, zu systematisieren und zu präzisieren, dass sie einer weiteren (wissenschaftlichen)Analyse zugänglich sind.
•
die Fähigkeit – Forschung methodisch und ethisch kritisch zu hinterfragen
•
die Fähigkeit zu systematischem Fallverstehen und angeleiteter Praxisforschung.
grundlegende und exemplarisch vertiefte Kenntnisse der empirischen quantitativen
und qualitativen Sozialforschung sowie der Evaluationsforschung und beherrschen
systematisch angelegte Selbstevaluation.
3.2.1.5 Organisation, Durchführung und Evaluation in der Kindheitspädagogik
Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, auf der Grundlage ihres Wissens und
Könnens, Konzepte und Planungen zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren.
Dazu besitzen sie Kenntnisse und Fertigkeiten der Recherche, der Forschung,
der Didaktik und Methodik sowie der Evaluation. Sie können, sächliche und personelle
Ressourcen einschätzen, verantwortlich einsetzen und lenken. Sie sind in der Lage, die
individuellen, lebensweltlichen und gesellschaftlichen Bedarfslagen, Rahmenbedingungen und die engeren und weiteren Folgen ihres Handelns kritisch zu reflektieren und zu
berücksichtigen. Sie haben ihr Wissen und Können in der Praxis erprobt, reflektiert und
evaluiert.
Absolventinnen und Absolventen besitzen
•
die Fähigkeit, Konzeptionen und Planungen für die verschiedenen Ebenen der Arbeitsfelder der Kindheitspädagogik konstruktiv und innovativ, theoretisch fundiert und
reflektiert zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren.
•
das Können, z.B. finanzielle und personelle Ressourcen zu erschließen und angemessen einzusetzen.
•
theoriegeleitete, reflektierte Erfahrung einschlägiger, praktischer Tätigkeiten in Arbeitsfeldern der Kindheitspädagogik entsprechend der Facetten des jeweiligen Studienganges in Verbindung von Theorie und Praxis.
•
Kenntnisse und Fähigkeiten um kindheitspädagogische Arbeit in den jeweiligen InstiFakultät für Soziale Arbeit – Katholische Universität Eichstätt
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tutionen mit unterschiedlichen Ansätzen, Methoden und Verfahren evaluieren so
können.
3.2.1.6 Professionelle allg. Fähigkeiten/ Haltungen in der Kindheitspädagogik
Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kompetenzen die als Ergebnis des akademischen Studiums gelten und üblicherweise durch das formulieren und untermauern
von Argumenten und das Lösen von Aufgaben in ihrem Studienfach demonstriert werden. Daneben verfügen sie über nicht fachspezifische Fähigkeiten, die für die erfolgreiche, professionelle Kindheitspädagogik unverzichtbar sind.
Absolventinnen und Absolventen besitzen
•
die erprobte Fähigkeit, initiativ, alleine und im Team zu arbeiten.
•
ausgeprägte Empathie für Kinder und deren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und beziehen sich in ihrer Arbeit auf Ressourcen, Kompetenzen und Stärken
der Kinder und Erwachsenen
•
Verantwortung und ausgeprägtes Bewusstsein für die Risiken ihres Handelns für
sich und andere.
•
die Fähigkeit, die Interessen von den ihnen anvertrauten Individuen, Gruppen oder
Systemen, sowie die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bedürfnisse und Interessenlagen zu erkennen und abzuwägen.
•
die Fähigkeit zur kreativen, verantwortlichen Mitwirkung im Projektmanagement, der
Personalführung und der Gesamtleitung.
•
die Fähigkeit, unter Berücksichtigung professioneller und ethischer Standards sowie
der beruflichen Rolle, Lösungsstrategien zu entwickeln und zu vertreten.
•
Verständnis, Akzeptanz und Wertschätzung für Heterogenität.
•
Wissen um die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und sind aufmerksam für
Anzeichen der Gefährdung des Kindeswohls.
•
Einsicht in die Notwendigkeit von und Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung und
die Fähigkeit zur Aktualisierung des eigenen fachlichen Wissens und Könnens.
3.2.1.7 Persönlichkeitsmerkmale und Haltungen
Allgemeinen gilt für Absolventinnen und Absolventen der Kindheitspädagogik:
Sie sollen über eine stabile, belastungsfähige und ausgeglichene Persönlichkeit mit
ausgeprägter Empathie für kindheitspädagogische Aufgabenstellungen und darin beteiligte Personen verfügen. Ihre selbstkritische und reflektierte Haltung ermöglicht ihnen
die Ausübung einer professionellen Berufsrolle unter Einbeziehung der eigenen Persönlichkeitsmerkmale und auf der Basis eines reflektierten Welt- und Menschenbildes,
sie definieren selbstständig und verantwortlich die Grenzen und Möglichkeiten ihres
Handelns.
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Die Absolventinnen und Absolventen besitzen
•
verfügen über die Fähigkeit, der Welt, sich selbst und ihren mit Menschen gegenüber offen, neugierig und aufmerksam zu sein.
•
verfügen über die Fähigkeit zur Kommunikation und Interaktion mit fachlichen und
anderen Akteurinnen und Akteuren des Arbeitsfeldes und des gesellschaftlichen
Umfeldes.
•
reflektieren ihre eigene Bildungsgeschichte und nehmen diese als einen lebenslangen Prozess wahr, der der ständigen Weiterbildung und Reflexion bedarf.
•
können sich auf Lernprozesse mit offenem Ausgang einlassen.
3.2.2 Ausbildungsstrukturen
Trotz der politisch angestrebten Harmonisierung des europäischen Hochschulraums
stellt sich die Ausbildungslandschaft in Deutschland nach wie vor vielfältig dar. In einigen
Bundesländern bzw. an einigen Hochschulstandorten erfolgt die Ausbildung einphasig, in
anderen zweiphasig. Dies bedeutet, wie eingangs erwähnt, dass im ersten Fall die staatliche Anerkennung bereits mit dem Diplom bzw. dem BA erteilt wird, im Rahmen einer
zweiphasigen Ausbildung erst nach Beendigung des Berufspraktikums. Auch unterscheiden sich die jeweiligen Studiengänge hinsichtlich Form und Inhalt der Praxisanteile
zum Teil sehr voneinander.
Qualitätsmaßstäbe
Diese Vielfalt an Ausbildungsstrukturen erklärt sich zu großen Teilen aus landes- politischen Vorgaben und lokalen Lösungen, wie sie die Hochschulen vor dem Hintergrund ihrer langjährigen Erfahrungen und in Zusammenarbeit mit örtlichen Ausbildungsträgern entwickelt haben. Gleichzeitig kann Vielfalt nicht Beliebigkeit bedeuten, denn
Ausbildung stellt einen geplanten Prozess dar, für den verbindliche Qualitätsmaßstäbe
zu benennen sind. Wenn die BAG im Folgenden solche Qualitätsmaßstäbe skizziert,
dann unterscheiden wir dabei nicht grundsätzlich zwischen den verschiedenen Ausbildungsformen, also nicht zwischen den Praktika im Studium oder dem Berufspraktikum.
Wir orientieren uns bewusst an einem weiter gefassten Zielpunkt des Kompetenzerwerbs, nämlich der staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeitern/ Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen und Kindheits- und Jugendpädagogen.
Zwar fällt die Erteilung der staatlichen Anerkennung nicht in den originären Zuständigkeitsbereich von Hochschulen, jedoch wird sie in vielen Bundesländern und an vielen
Standorten organisatorisch und fachlich durch Hochschulen verantwortet.
Demgemäß hat sich der Fachbereichstag im Anhang des „Qualifikationsrahmens Soziale
Arbeit“ (31. Mai 2006) mit den entsprechenden Voraussetzungen befasst.
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Staatliche Anerkennung
„Mit der staatlichen Anerkennung werden Qualifikationen zertifiziert, die Voraussetzung
für eine hoheitliche Tätigkeit in der Sozialen Arbeit sind. Dies sind insbesondere: ausgewiesene Kenntnisse der relevanten deutschen Rechtsgebiete mit exemplarischer Vertiefung auf Landesebene; Kenntnisse von Verwaltungsstrukturen und Verwaltungsabläufen; Nachweis für Fachlichkeit und Berufsfähigkeit.
Die Vergabe der staatlichen Anerkennung kann im Rahmen der Akkreditierung des Studienganges beantragt, geprüft und festgelegt werden. […] Die Voraussetzungen zur
staatlichen Anerkennung können studienintegriert oder postgradual erworben werden.
Voraussetzungen zur Erteilung der staatlichen Anerkennung sind:
(1) Bachelorabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit;
(2) ausgewiesene Kenntnisse der relevanten deutschen Rechtsgebiete mit exemplarischer Vertiefung auf Landesebene;
(3) angeleitete Praxistätigkeit in von der Hochschule/zuständigen Behörde
kannten, fachlich ausgewiesenen Einrichtungen der Sozialen Arbeit im
von mindestens 100 Tagen;
anerUmfang
(4) eine kritische Reflexion erworbenen Fachwissens unter den Bedingungen angeleiteter Praxis.
Das Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung der staatlichen Anerkennung wird
durch die Hochschule geprüft und durch die zuständige Behörde [Hochschule oder Ministerium] erteilt.“ 21
Staatliche Anerkennung
Aus Sicht der BAG ist es unumgänglich, die staatliche Anerkennung für Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen in besonderer Weise zu
betonen. Denn obgleich der Bachelor qua Gesetz als erster berufsqualifizierender Studienabschluss konzipiert wurde, ist es doch erst die staatliche Anerkennung, die dem Berufsnachwuchs den öffentlich-rechtlichen Berufsschutz garantiert (vgl. Schreyer 2004)
und ihnen die volle Chance eröffnet, in bestimmten Berufssegmenten Fuß zu fassen.
Entsprechend wird die staatliche Anerkennung innerhalb des neuen Tarifrechts als ein
Heraushebungsmerkmal behandelt. Zur Bedeutung der staatlichen Anerkennung hat
auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (2003) eine eindeutige
Stellungnahme abgegeben.
Die staatliche Anerkennung gilt somit als ein wichtiges „Gütesiegel“ einer praxisbezogenen, berufsbefähigenden Ausbildung von Sozialarbeitern. Damit war und ist sie die Voraussetzung für die Übertragung hoheitlicher Tätigkeiten an Sozialarbeiter in den sozialen Diensten der öffentlichen und freien Träger. Darüber hinaus ist die staatliche Anerkennung umfassend rechtlich z.B. im Dienstrecht, im Datenschutzrecht und im Recht der
Erbringung von Sozialleistungen (SGB VIII) verankert. Verbunden ist mit ihr zudem das
21
Anmerkung durch die BAG: In Bezug auf die hier genannten 100 Praxistage muss beachtet werden, dass es sich bei
dem Qualitätsrahmen um ein Papier handelt, das sich an überregional auszuhandelnden Kompromisslösungen orientierte.
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Interesse an einer Herausbildung national wie auch international vergleichbarer Standards zu ihrer Weiterentwicklung und Legitimation der Profession.
3.2.3 Zur Bedeutung der berufspraktischen Ausbildungsphasen
Die praktischen Ausbildungsphasen sind dabei wichtige Lernphasen und bieten Ausbildungsleistungen, die vom System Hochschule nicht erbracht werden können. 22
Durch eigenes Anwenden theoretischer Kenntnisse, durch Erleben Sozialer Arbeit und
eigenes Handeln sammeln Studierenden und Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten praktische Erfahrungen, auf deren Grundlage sie ihre Studienmotivation und Berufseignung überprüfen.
Stellenwert der praktischen Ausbildungsphasen
22
•
Die Auseinandersetzung mit Werten, Normen und berufsethischen Grundsätzen
forciert den Prozess der beruflichen Sozialisation und der Identität. Allein vor dem
Hintergrund der Tatsache, dass die Studierenden an vielen Hochschulen durch
Lehrende anderer Fachdisziplinen unterrichtet werden, erscheint eine Anleitung
im Praktikum durch Berufsvertreterinnen und Berufsvertreter von sehr großer Bedeutung.
•
In den praktischen Ausbildungsphasen wird die Frage nach dem Verhältnis von
Theorie und Praxis aktualisiert. Das an der Hochschule theoretisch vermittelte
Fachwissen kann nur in der Berufspraxis in konkretes berufliches Handeln umgesetzt und auf seine Anwendbarkeit überprüft werden. Ein optimales Arrangement
von praktischen Ausbildungsphasen setzt bei allen Beteiligten voraus, dass die
gegebene Verflechtung von Theorie und Praxis erkannt wird. Theorie und Praxis
sollen nicht als miteinander unvereinbare, sondern als aufeinander angewiesene
Ausbildungsebenen erscheinen. Der im Praktikum anleitenden Fachkraft kommt
hier eine besondere Bedeutung zu, da sie die Aufgabe übernimmt, diesen Lernprozess der Studierenden und Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten aus
Sicht der Berufspraxis zu begleiten.
•
Darüber hinaus lernen Studierende und Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten anhand realer Situationen professionelle Sichtweise kennen und reflektieren Auswirkungen pädagogischen Handelns. Dies umfasst das Handeln der Institution, das der Kolleginnen und Kollegen sowie das eigene Handeln.
•
Schließlich erfahren Studierenden sowie Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten in den praktischen Ausbildungsphasen ihre persönlichen Anteile innerhalb
von professionellen Hilfeprozessen. Die Anleitung sollte gerade deswegen von
Personen übernommen werden, die selbst über ein hohes Maß an Selbstreflexion
verfügen und die notwendige Sensibilität in die Begleitung der Studierenden und
angehenden Fachkräfte einbringen wollen.
Bernler & Johnsson, 1995, 11ff
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Mit diesen grundsätzlichen Zielen und Funktionen wird der hohe Stellenwert der praktischen Ausbildungsphasen im Gesamtrahmen der Ausbildung des Berufsnachwuchses
sichtbar.
3.3 Kompetenzerwerb und Lernziele in den berufspraktischen Ausbildungsphasen
3.3.1 Schlüsselqualifikationen in der Sozialen Arbeit
Auf der Grundlage des einleitend skizzierten Ausbildungszieles, den Berufsnachwuchs
für die Erteilung der staatlichen Anerkennung zu qualifizieren, das heißt mit den nötigen
beruflichen Kompetenzen auszustatten, lassen sich aus unserer Sicht, in Anlehnung an
Orth (1999: 109f.), die IASSW (2004) oder die DGS (2005), folgende Schlüsselqualifikationen der Profession bestimmen:
• Fachkompetenz: Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, vor dem Hintergrund
rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sowie einschlägiger Theorien, soziale Probleme deuten zu können und lösungsorientierte Verfahren professioneller Dienstleistung zu konzipieren. Dabei gewinnt die Fähigkeit zur Konzeptualisierung von „Policies“ an Bedeutung; damit ist die Kompetenz angesprochen, auf strukturelle Verbesserungen von Dienstleistungen sowie von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einzuwirken, das heißt an öffentlichen Diskursen über soziale Probleme teilzunehmen.
•
Methodenkompetenz: Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die es ermöglichen, Aufgaben und Probleme zu bewältigen. Dazu zählen angesichts der Komplexität sozialer Problemlagen und des Zeit- und Entscheidungsdrucks professionellen Handelns insbesondere die zielgerichtete Auswahl, Planung und Umsetzung von Lösungsstrategien.
•
Sozialkompetenz: Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die dazu befähigen,
in der Beziehung zu Mitmenschen situationsadäquat zu handeln. Neben Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit gehören dazu u.a. Konfliktfähigkeit und Einfühlungsvermögen sowie die Entwicklung einer handlungsbezogenen professionellen Urteilskraft (Steigerung von Wahrnehmungs-, Reflexions- und Deutungskompetenz, Selbst-Organisation und -Reflexion).
Eine solcher, auf drei Ebenen angelegter Katalog professioneller Schlüsselkompetenzen
hebt noch einmal die geteilte Ausbildungsverantwortung von Hochschule und Berufspraxis hervor. Den Hochschulen kommt die vorrangige Aufgabe zu, aktives Lernen im Studium – die „Entstehung einer neuen Lehr- und Lernkultur“ (Orth, 1999: 110) – zu befördern, und die Berufspraxis schafft Felder, in denen die genannten Schlüsselqualifikationen fachnah erprobt und weiter ausgebildet werden können. Kooperieren beide Instanzen der beruflichen Sozialisierung gut miteinander, erfahren die angehenden Fachkräfte
ihre Entwicklung als einen selbst gesteuerten Prozess lebenslangen Lernens.
3.3.2 Lernziele in den praktischen Ausbildungsphasen
Für die praktischen Ausbildungsphasen ergeben sich in diesem Zusammenhang einige
konkretisierbare Lernziele, die nach Art und Umfang des Praktikums sowie nach den
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Bedingungen innerhalb der ausbildenden Stelle jeweils anders akzentuiert sein können,
jedoch eine allgemeine Orientierung bei der Planung und Durchführung von Praktika
bieten.
Berufskompetenz
Ein Lernziel besteht in der Förderung der Berufskompetenz. Damit ist gemeint:
•
die komplexe Berufspraxis bei freien und öffentlichen sowie privaten Trägem der
Sozialen Arbeit systematisch erfahren und zentrale pädagogische Handlungsvollzüge der jeweiligen Arbeitsfelder erkennen und teilweise einüben;
•
die Adressat/inn/en der Praxisstelle und ihre gesellschaftlichen, regionalen, materiellen und persönlichen Probleme kennen- und beschreiben lernen, insbesondere auch deren Eigenkräfte erkennen, nutzen und fördern können;
•
Kenntnis über andere im Berufsfeld tätige Institutionen, Dienste und Personen
gewinnen;
Berufsidentität
Ein weiteres Lernziel ist die Entwicklung der Berufsidentität. Dieser Bereich umfasst die
Ausformung eines beruflichen Habitus, der sich in der späteren Berufspraxis weiter ausprägen wird. Die Studierenden bzw. Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten sollen:
• in der jeweiligen Praxisstelle die Organisationsstruktur der Institution überschauen und Entscheidungsabläufe und Aufgabenverteilung nachvollziehen können;
•
sich mit beruflichen Rollenträgerinnen und Rollenträgern identifizieren bzw. auseinandersetzen können und Abgrenzungen zu anderen Berufsrollen vor-nehmen;
•
Standards und berufsethische Prinzipien der Sozialen Arbeit im Vergleich bzw. in
Abgrenzung zu anderen Berufsrollen erkennen und danach handeln;
•
das Spannungsfeld zwischen Gesellschaft, Institution und Erwartungen der Klientel erkennen und eigene Handlungsmodelle entwickeln;
•
die Praxisanleitung konstruktiv nutzen, indem Lernprozesse regelmäßig reflektiert
und ausgewertet werden, um so die persönliche und professionelle Urteilskraft zu
steigern.
Reflexionskompetenz
Schließlich möchten wir die Förderung der Reflexionskompetenz als besonderes Lernziel
herausheben, denn Reflexionskompetenz ist konstitutiver Bestandteil der beruflichen
Kompetenz. Die Studierenden bzw. Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten sollen:
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•
ihre Selbst- und Fremdwahrnehmung weiterentwickeln;
•
sich der Werte und Normen, die dem eigenen Handeln zu Grunde liegen, bewusst
werden und deren Bedeutung einschätzen können;
•
in der Lage sein, die Konsequenzen ihres Handelns einzuschätzen.
3.4 Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Ähnlich wie in der Sozialen Arbeit eine Leistung in der Koproduktion zwischen einer
Fachkraft und Adressatinnen oder Adressaten entsteht, verhält es sich auch in der Ausbildung. 23 Dies kann nur gelingen, wenn Lehrende und Lernende in eine Interaktion treten und dabei ihre jeweiligen Beiträge zum Gelingen der berufspraktischen Ausbildungsphasen – Studium oder sich evtl. anschließende postgraduale Phasen – erbringen. Dabei müssen sich drei Beteiligte aktiv einbringen: die Hochschule, die Studierenden bzw.
Berufspraktikantinnen/ Berufspraktikanten und die Berufspraxis. Die Beteiligten müssen
sich über die grundsätzlichen Ausbildungsziele und Kriterien für die Überprüfung ihrer
Realisierung verständigen. Dies schließt die gemeinsame Klärung der Frage nach
Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Ressourcen ein, die notwendig sind, um
die erfolgreiche Realisierung der Ausbildungsziele gewährleisten zu können.
3.4.1 Aufgaben der Hochschule
Im Hinblick auf die Moderation des Verständigungsprozesses innerhalb des AkteursDreiecks von Praxisstelle, Studierenden und Hochschule kommt den Praxisämtern und
Praxisreferaten an den jeweiligen Hochschulen eine zentrale Bedeutung zu. Dazu hat
die BAG eine Broschüre verfasst: „Strukturhilfen zur Implementierung und zum Ausbau
von Praxisämter/Praxisreferate …“, in der die besonderen praxismoderierenden Aufgaben und Funktionsweisen dieser Stellen sowie ihre Einbindung in die Hochschulstrukturen näher beschrieben werden.
Unabhängig von gesetzlichen oder curricularen Unterschieden in den jeweiligen Bundesländern oder an den jeweiligen Fachbereichen ergibt sich für die Hochschulen die generelle Verantwortung, die Studierenden auf die Praxisphasen vorzubereiten, sie durch
begleitende Lehrveranstaltungen zur Reflexion zu veranlassen und ihnen ergänzendes
arbeitsfeldbezogenes Wissen zu vermitteln sowie am Ende einer Praxisphase eine
Auswertung im Hinblick auf die weitere Studiengestaltung bzw. die weitere Entwicklung
der Berufsrolle in der Sozialen Arbeit zu er-möglichen.
Daraus lassen sich konkrete Aufgabenstellungen ableiten. Die Hochschule:
•
bereitet die Student/inn/en oder Berufspraktikantinnen/Berufspraktikanten auf der
Grundlage eines Curriculums auf die berufspraktischen Ausbildungsphasen vor,
berät und unterstützt sie bei der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle;
23
Die folgenden Überlegungen lehnen sich an zwei (unveröffentlichte) Konzeptpapiere der Fachhoch- schule Münster
zur Gestaltung des Praxissemesters und des Berufpraktikums an.
• gesetzliche und institutionelle Angebote anwenden, ausschöpfen und verbessern;
• Mittel und Methoden fachlichen Handelns kennen lernen und erproben;
• sozialwissenschaftliche Theorien in der beruflichen Praxis überprüfen.
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•
•
•
•
•
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gewährleistet die kontinuierliche Begleitung von Praxisphasen durch verpflichtende Lehrveranstaltungen, die von hauptamtlich Lehrenden durchgeführt werden,
organisiert ergänzend themenzentrierte Lehrveranstaltungen und Supervision,
bietet während der Praxisphasen Krisen- und Konfliktberatung;
überprüft und genehmigt Ausbildungspläne, nimmt berufspraktische Prüfungen
ab, zertifiziert die erbrachten Leistungen durch benotete Leistungsnachweise (bei
Studienpraktika) oder durch die Erteilung der staatlichen Anerkennung (regional
verschieden);
unterstützt die Studierenden und Berufspraktikant/inn/en bei der Erstellung ihres
beruflichen Portfolios; 24
gewährleistet den kontinuierlichen Kontakt und Austausch mit den Praxisstellen,
bietet Weiterbildungsveranstaltungen für Praxisanleiterinnen und Praxis-anleiter
an;
führt gemeinsam mit den Beteiligten Evaluationsverfahren durch und koordiniert
Prozesse der Qualitätssicherung.
Praxisämter/-referate und Praxisbeiräte
Die Begleit- und Auswertungsseminare dienen zum einen zur Aufarbeitung von Erfahrungen aus der Praxistätigkeit, zur Vermittlung von Theorie und Praxis und zur Reflexion
der Berufsrolle sowie zum anderen der ergänzenden Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten, die für das jeweilige Arbeitsfeld von Bedeutung sind. Ihre Themen und Bearbeitungsmodi orientieren sich insofern an den konkreten Praxiserfahrungen der Studierenden und Berufspraktikantinnen/ Berufspraktikanten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind
die Hochschulen u.a. aufgefordert, Praxisämter/-referate personell angemessen auszustatten und Praxisbeiräte unter Beteiligung von Praxisvertreterinnen und Praxisvertretern
einzurichten. 25
3.4.2 Aufgaben der Studierenden und Berufspraktikanten/innen
Die Studierenden – und noch viel weniger die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten in postgraduale Phasen – sollen in den berufspraktischen Ausbildungsphasen
nicht die Rolle passiver Empfängerinnen und Empfänger von Lernimpulsen einnehmen.
Das Gelingen der Ausbildung hängt demgegenüber zu einem erheblichen Teil davon ab,
ob sich die Studierenden und Berufspraktikantinnen/Berufspraktikanten mit eigenen Zielen, mit eigenen Vorstellungen zu ihren Lernwünschen, mit einer engagierten Haltung
der Neugier und des Forschens und mit eigenen Handlungsanteilen einbringen können.
Nur wenn die Studierenden ihre Wünsche und Erwartungen hinsichtlich des Verlaufs der
Ausbildung artikulieren, kann mit der Institution ein Ausgleich unterschiedlicher Erwartungen hergestellt sowie ein befriedigender und für das Studium nutzbringender Verlauf
erreicht werden.
Bei der auf das Lernen ausgerichteten Praxistätigkeit bedürfen die Studierenden und
Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten der qualifizierten Anleitung. Die Qualität
der Anleitung ist zum einen abhängig von der persönlichen Bereitschaft der anleitenden
24
Immer mehr Fachbereiche gehen dazu über, Studierende über den gesamten Verlauf des Studiums im Sinne eines
Mentorings bei ihrer Suche nach einem persönlichen Qualifikationsprofil bzw. bei der Erstellung eines Portfolios zu
begleiten.
25
Näheres wird in der bereits oben angesprochenen Broschüre „Strukturhilfen zur Implementierung und zum
Ausbau von Praxisämter/Praxisreferate …“ ausgeführt.
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Fachkraft und den jeweiligen institutionellen Bedingungen. Zum anderen ist aber auch
gleichermaßen die Haltung der Auszubildenden bedeutsam. Die Verpflichtung der Institution zur aktiven Anleitung, Begleitung und Reflexion wird in vielen Fällen erst dann wirkungsvoll umgesetzt, wenn die Studierenden und Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten dies offensiv einfordern. Dabei hat es sich als sinnvoll erwiesen, dass bereits zu
Anfang der Praxiszeit festgelegte, kontinuierliche Reflexionstermine zwischen der anleitenden Fachkraft und den Studierenden bzw. Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten vereinbart werden.
Im Einzelnen sollen die Studierenden und Berufspraktikantinnen/ Berufspraktikanten:
•
•
•
•
•
•
•
•
vor Beginn des Praktikums sich über eigene Erwartungen und Vorstellungen zum
Ablauf der Praxiszeit klar werden,
Kriterien und Fragestellungen zur Beurteilung von Praxiserfahrungen formulieren,
Informationen sammeln und Fragen formulieren im Hinblick auf die Strukturelemente pädagogischer Handlungsfelder (Lebenssituation und Problembereiche der jeweiligen Adressat/inn/en, Konzeptionen und Methoden innerhalb des
Arbeitsfeldes, sozialpolitische und organisatorische Rahmenbedingungen, innere
Organisationsstruktur der Einrichtung),
die Bereitschaft entwickeln, sich auf eine Institution Sozialer Arbeit mit ihrer spezifischen "Logik" einzulassen,
kritische Anmerkungen in die Reflexionsgespräche einzubringen bereit sein,
Praxiserfahrungen kritisch auf im Studium gelernte theoretische Aussagen beziehen,
den Zusammenhang zwischen den fachlich-methodischen Aspekten und den sozialpolitischen Aspekten Sozialer Arbeit in die Reflexion einbeziehen,
persönliche Wertsetzungen und das eigene Menschenbild mit den Erfahrungen in
jeweils spezifisch institutionell geprägter Sozialer Arbeit konfrontieren.
Wenn Studierende sowie Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten mit einer solchen Haltung und mit einem solchen Bewusstsein hinsichtlich des Stellenwertes der
praktischen Ausbildungsphasen beginnen und absolvieren, sind sowohl für die Anleitung
im Praxisfeld als auch für die begleitenden Lehrveranstaltungen an der Hochschule gute
Voraussetzungen gegeben.
3.4.3 Aufgaben der Berufspraxis
Für die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses kommen solche Einrichtungen in Frage, in denen Soziale Arbeit geleistet wird und in denen durch eine fachliche Anleitung
dem Ausbildungscharakter der Praxistätigkeit entsprochen werden kann. Grundsätzlich
wird von der Praxisstelle erwartet, dass sie die Praxistätigkeit als einen Teil der Ausbildung ansieht und die fachliche Anleitung als einen Beitrag zur Qualität der Ausbildung
von künftigen Fachkräften der Sozialen Arbeit versteht.
fachlich qualifizierte Anleitung
Eine personell zugeordnete, fachlich qualifizierte Anleitung stellt eine elementare Bedingung für einen guten Verlauf der Ausbildung dar (vgl. ausführlich Abschnitt 5). Diese soll
durch staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter oder Sozialpädagoginnen/
Sozialpädagogen erfolgen, die für die Übernahme dieser Aufgabe befähigt und motiviert
sind. In der Regel sollte die entsprechende Person berufserfahren sein. Für die PraxisFakultät für Soziale Arbeit – Katholische Universität Eichstätt
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anleitung sollten geregelte Zeiten zur Reflexion zur Verfügung gestellt werden. In einer
verlässlichen zeitlichen Regelung zur Reflexion zeigt sich, dass und in welcher Weise die
Praxisstelle die Studierenden bzw. die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten in
deren Status als Lernende wahrnimmt und akzeptiert.
Ausbildungsplan
Grundlage für die Praktikumstätigkeiten ist ein individuell ausgehandelter, auf die Erwartungen der Beteiligten abgestimmter Ausbildungsplan. 26 Im Ausbildungsplan sollen die
Vorstellungen der Studierenden und Berufspraktikantinnen/ Berufspraktikanten berücksichtigt, mit denen der anleitenden Fachkraft ausgehandelt und mit den jeweiligen Möglichkeiten der Institution abgestimmt werden. Der Ausbildungsplan wird im Einvernehmen mit der Hochschule vereinbart und dieser zu Beginn des Praktikums – je nach
örtlichen Vorgaben zwischen zwei und sechs Wochen nach Praktikumsbeginn – zur
Überprüfung vorgelegt.
exemplarisches Lernen
Die Studierenden und Berufspraktikantinnen/ Berufspraktikanten sollen die Möglichkeit
erhalten, nicht nur Einblicke in die Institution und ihre Abläufe zu erhalten, sondern
auch innerhalb eines in Grenzen selbstverantwortlichen Arbeitskontakts mit Adressatinnen und Adressaten Sozialer Arbeit eigene berufliche Erfahrungen zu machen. Die
Praxisstelle soll exemplarisches Lernen ermöglichen, was insbesondere für die Studienpraktika bedeutet, den Studierenden ein Lernfeld zur Verfügung zu stellen, das sie nicht
überfordert, das aber gleichzeitig relevante berufliche Erfahrungen in der Sozialen Arbeit
ermöglicht. Anleitung sollte somit eigen-ständiges Handeln fördern, aber gleichzeitig vor
Überforderung schützen und die in den Handlungsvollzügen gemachten Erfahrungen
einer Reflexion zuführen.
Wenn ein Praktikum in größeren Institutionen mit mehreren Arbeitsbereichen geleistet
wird, soll die Ausbildung vornehmlich darauf ausgerichtet sein, dass ein intensiveres
Lernen in wenigen Tätigkeitsfeldern erfolgt. Eine solche Form exemplarischen Lernens
ist dem Ausbildungscharakter eher angemessen als ein Einblick in möglichst viele Arbeitsbereiche oder Abteilungen einer Institution, bei dem lediglich ein äußerliches SichVertraut-Machen mit den Facetten einer Institution im Mittelpunkt stehen würde.
Aufwandsentschädigung
Während der Studienpraktika sind die Studierenden weiterhin an der Hochschule eingeschrieben. Unter zwei Gesichtspunkten wird die Berufspraxis gebeten zu überlegen, ob
und in welcher Form sie die Studierenden während der Praxiszeit mit einer Aufwandsentschädigung unterstützen können. Zum einen sind die Studierenden aufgrund der vorherigen Studienleistungen in der Regel befähigt, in begrenztem Umfang mit eigenen
Leistungen zu den Arbeitsergebnissender Institution beizutragen, was durch eine
Aufwandsentschädigung anerkannt würde; nicht zuletzt werden durch eine Aufwandsentschädigung die Verbindlichkeit des Handelns und der Anforderungen sowie
die Einbindung der Studierenden in die Institution gefördert. Zum anderen ist hier die soziale Situation der Studierenden zu berücksichtigen. Postgraduale Praxisphasen wie
das Berufsanerkennungsjahr unterliegen tarifrechtlichen Regelungen. Konkret ergeben
sich für die Praxisstelle folgende Verantwortungsbereiche:
• Der Träger stellt sicher, dass das Praktikum in einem für die Ausbildung geeigne26
In der Anlage (1) finden sich Empfehlungen zur Erstellung eines Ausbildungsplans.
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•
•
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ten Feld der Sozialen Arbeit angesiedelt ist.
Er gewährleistet die regelmäßige und qualifizierte Praxisanleitung durch eine sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Fachkraft, wobei Praxisanleitung als
qualifiziertes Tätigkeitsmerkmal im Arbeitspensum bzw. in der Stellenbeschreibung verankert werden sollte.
Er ermöglicht der anleitenden Fachkraft die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen.
Der Träger schafft Voraussetzungen, dass die Studierenden bzw. die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten an organisationsinternen Veranstaltungen, die
im Zusammenhang mit dem Praxisfeld stehen (Dienstbesprechungen, Supervision, Konferenzen, Fortbildungen etc.), teilnehmen können.
Er stellt sie für die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen an der Hochschule
frei.
3.5 Praxisanleitung als strukturierter Lernprozess
Innerhalb der Ausbildungsstrukturen stellt die Praxisanleitung hinsichtlich des Ausbildungserfolges ein zentrales Element dar. Die das Praktikum anleitende Fachkraft nimmt
als direkte Ausbilderin oder Ausbilder eine Schlüsselfunktion ein, bei der sie zugleich ein
Rollenmodell für professionelles Handeln abgibt. Bislang existieren allerdings, bezogen
auf die Gestaltung solcher Lernprozesse und die damit verbundene spezifische Rolle der
anleitenden Fachkraft, nur wenige didaktische Konzepte.
Literaturlage
Von daher erstaunt es kaum, dass sich diese Situation im Bereich von Hochschule und
Berufspraxis in einer eher dürftigen Literaturlage zum Thema ausdrückt (vgl. Flock
2002). 27 Derzeit scheint die Forschung wenig Interesse an Anleitungsprozessen in der
Sozialen Arbeit, d.h. an der Entwicklung von Handlungsmodellen aufzubringen. Zu Recht
weisen daher die Autoren des Vorwortes zur deutschen Ausgabe von Bernler/Johnsson
(1995), einem bereits 1989 in Schweden erarbeiteten und ausgesprochen interessanten
Anleitungsmodell, darauf hin, dass praktikumsrelevante Fragestellungen in Deutschland
nach einigen Evaluationsstudien Ende der 1970er-Jahre bald wieder in den Hintergrund
gerieten. 28 Erst Scherpner u.a. (1992) unternahmen den Versuch, die Lücke zwischen
normativen Erwartungen an die anleitenden Fachkräfte einerseits und den Defiziten bei
der systematischen Bearbeitung methodischer Fragen andererseits zu schließen. Sie
legten ein in weiten Teilen methodisch anregendes Modell vor, das wir im Folgenden
näher vorstellen wollen. Vorab noch eine begriffliche Klärung.
Praxisanleitung soll hier als ein Qualifizierungsprozess von angehenden Fachkräften der
Sozialen Arbeit verstanden werden, der sich in einem konkreten beruflichen Handlungsfeld vollzieht und in dem die anleitende Fachkraft die Rolle der Ausbilderin / des Ausbilders mit einer lehrenden, einer beratenden und einer beurteilenden Funktion ausübt.
Praxisanleitung ist nicht zu verwechseln mit Praxisberatung oder mit Supervision.
Praxisberatung und Supervision
Praxisberatung meint die Qualifizierung bereits ausgebildeter Fachkräfte; Supervision
27
Einige der wichtigeren Arbeiten sind im Literaturverzeichnis aufgeführt. Um die Entwicklung didaktischer Modelle hat
sich insbesondere der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. bemüht.
28
Sie bringen dies in Verbindung mit der „Institutionalisierung und Routinisierung“ von Studieninhalten und -formen
bzw. von Organisationseinheiten wie den Praktikantenämtern (ebd. 7).
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unterscheidet sich von Praxisanleitung durch die Distanz der Supervisorin/ des Supervisors zur Arbeitssituation – Gegenstand von Supervision ist nicht das konkrete Handeln
der Auszubildenden selbst, sondern die darüber angestellte Reflexion. 29
3.5.1 Funktionen von Praxisanleitung
Von der anleitenden Fachkraft wird erwartet, dass sie das Praktikum innerhalb der oben
skizzierten organisatorischen Rahmenbedingungen (vgl. 4.3) konkret strukturiert und
steuert. Dabei ist es wichtig, dass sie eine tragfähige Beziehung zu den Studierenden
bzw. Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten aufbaut. Diese sollte sich durch Kontinuität, Verlässlichkeit, Offenheit, einen partnerschaftlichen Umgang und Rollenklarheit
kennzeichnen.
Funktionsebenen
Praxisanleitung vollzieht sich auf drei Funktionsebenen:
•
In einer lehrenden Funktion vermittelt die anleitende Fachkraft Informationen und
Fachwissen in Hinblick auf die Praxisstelle, die dort relevanten gesetzlichen Aufgaben sowie die spezifischen Konzepte und Methoden. Sie stellt zu dem Kenntnisse über die Adressatinnen und Adressaten zur Verfügung und ordnet das berufliche Handeln in rechtliche und organisatorische Zusammenhänge ein.
•
In einer beratenden Funktion finden zum einen Umsetzungshilfen in der Bewältigung konkrete Praxissituationen statt. Zum anderen steht die anleitende Fachkraft
für die systematische Reflexion der gewonnenen Praxiserfahrungen zur Verfügung.
•
In einer beurteilenden Funktion kommt ihr die Aufgabe zu, den Lernprozess der
Studierenden und Berufspraktikantinnen/ Berufspraktikanten zu beschreiben, zu
gewichten und im Hinblick auf die Zielsetzung des Praktikums zu bewerten.
Praxisanleitung orientiert sich in diesem Prozess an den allgemeinen Lernzielen der
praktischen Ausbildungsphasen: Erwerb einer Berufskompetenz, Entwicklung der
Berufsidentität sowie Steigerung der Reflexionskompetenz (vgl. 3 . 3.2). Um die-se
Lernziele erreichen zu können, ist es notwendig, die Ziele und Lernschritte im Praktikum
sowie die unterstützende Anleitung genauer zu strukturieren. Dabei kommt es aus unserer Erfahrung nicht darauf an, gleich zu Beginn eines Praktikums einen detaillierten
Ausbildungsplan zu verfassen, der dann starr und ohne Abweichungen abgearbeitet
würde. Bessere Ausbildungsergebnisse werden er-zielt, wenn die anleitende Fachkraft
den Prozesscharakter des Lernens im Blick behält und phasenweise Aufgaben und
Lernziele neu bestimmt.
3.5.2 Praxisanleitung – ein didaktisches Modell
Modell Scherpner u.a.
Hilfreich hat sich dabei das Modell von Scherpner u.a (1992) herausgestellt. Die Autorinnen und Autoren unterscheiden neben der Vorbereitung des Praktikums strukturell drei
den Anleitungsprozess prägende Phasen: die Einführungs- und Orientierungsphase, die
Erprobungsphase sowie die Konsolidierungs- und Verselbständigungsphase. 30 Das
29
Melzer (1972: 21ff.) und Zeller (1981: 30ff.) widmen sich ausführlich dieser Unterscheidung; vgl. ebenso Fechter
(1998).
30
Scherpner u.a. (ebd.) beziehen sich dabei auf das einjährige Berufspraktikum und äußern die Auffassung, dass sich
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Modell wurde mehrfach im Rahmen von Weiterbildungsveranstaltungen mit Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern bearbeitet und auf seine Praxistauglichkeit hin überprüft.
Wir dokumentieren in den folgenden Abschnitten die Sichtweise dieser Expertinnen und
Experten, da sie eine Reihe sehr konkreter Anregung für die methodische Gestaltung
von Anleitungsprozessen liefert.31
3.5.2.1 Vorbereitungen auf das Praktikum
Die Praxisanleiterin hat zunächst die Voraussetzungen für ein gelingendes Praktikum zu
klären. Dazu gehören die persönlichen, personellen, räumlichen, inhaltlichen sowie die
formalen Bedingungen des Praktikums: „Habe ich Zeit für eine Praxisanleitung?“ „Bin ich
motiviert?“ „Wie stehe ich zu meinem Beruf, zu meiner Arbeit?“ / „Werde ich in ausreichender Weise entlastet?“ / „Kann eine Berufspraktikantin hier noch unterkommen?“
„Gibt es Platz für einen zusätzlichen Schreibtisch?“ / „Ist dieses Arbeitsfeld geeignet, um
ein Praktikum zu absolvieren?“ / „Kann ich mit meiner Qualifikation und meinen Berufsjahren die Anleitung übernehmen?“
Schon bei der Bewerber/innen/auswahl soll die Praxisanleiterin Einfluss nehmen. Denn
bereits mit der Stellenausschreibung entscheidet sich, ob die richtigen Bewerberinnen
und Bewerber angesprochen werden. Es muss klar sein, welche Auswahlkriterien gelten
sollen. Die zukünftige Berufspraktikantin soll umgehend informiert werden. Die Praxisanleiterin soll nun vorausschauend daran gehen, ihre Arbeit so zu planen, dass in den
kommenden Wochen und Monaten ausreichend Zeit für die Praxisanleitung besteht. Sie
trifft entsprechende Absprachen mit den Kolleginnen und Kollegen, die sie unterstützen
oder vertreten, und kümmert sich darum, dass Schreibtisch, Arbeitsmittel und Informationsschriften für die neue Berufspraktikantin bereitstehen.
3.5.2.2 Einführungs- und Orientierungsphase
Es ist wichtig, dass sich die Berufspraktikantin am ersten Arbeitstag willkommen fühlt
und die Einrichtung, in der sie einige Monate tätig sein wird, umfassend kennen lernt. Die
Praxisanleiterin stellt der Berufspraktikantin das Team vor und erläutert die Aufgabenteilung im Team. Die Berufspraktikantin nimmt den Arbeitsplatz ein und erhält Schlüssel,
Telefonlisten, Dienstpläne, Arbeitsmittel und relevante Informationen. Anleiterin und Berufspraktikantin nehmen sich Zeit, über Tagesabläufe, den Termin des Begleitseminars
an der Hochschule, unmittelbar anstehende Aufgaben sowie die Gestaltung der nächsten Tage zu reden.
In den ersten Tagen des Praktikums gibt die Praxisanleiterin der Berufspraktikantin eine
Einführung in das Arbeitsfeld; 32 die Anleiterin muss dabei angemessen Zeit aufwenden,
Informationen geben und Orientierung bieten. Beide sollen sich über ihre Erwartungen
und Möglichkeiten austauschen und mit der Zeit zu einer gemeinsamen Zielvorstellung
und klaren Absprachen untereinander finden. Hier ist es notwendig, definitive Termine
für Anleitungsgespräche festzulegen und sich diese zu vermerken.
zeitlich kürzere Praktika (Blockpraktikum oder Felderkundungspraktikum) auf die Einführungs- und Orientierungsphase beschränken sollten. Allerdings erscheint uns das Konzept ebenfalls sehr gut anwendbar auf das mehrmonatige Praxissemester.
31
vgl. Flock 2002
32
Immerhin gaben im Rahmen einer Untersuchung an der Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik
Alice Salomon in Berlin 50,5% der befragten Berufspraktikant/inn/en an, keine systematische Einführung in die
Schwerpunkte der Arbeit erhalten zu haben (vgl. von der Haar 1996: 40). Das letzte Kapitel der Untersuchung
unterbreitet sehr systematische „Vorschläge zur qualitativen Verbesserung des Berufspraktikums (aus Sicht der
PraktikantInnen und Forschenden)“.
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Zunächst nimmt die Berufspraktikantin eine beobachtende Rolle ein; bei wichtigen Kontakten, beispielsweise mit Klientinnen und Klienten, soll die Beobachtung vor- bzw.
nachbereitet werden. Die Berufspraktikantin führt erste Arbeiten selbständig aus; die Anleiterin gibt ihr dazu unmittelbar und nicht erst einige Tage später eine Rückmeldung. Die
Berufspraktikantin äußert ihre Befindlichkeit. Schließlich nehmen beide gemeinsam eine
Auswertung der ersten Wochen vor und verfassen den Ausbildungsplan. In diesen gehen sowohl die Interessen der Berufspraktikantin als auch die von der Praxisanleiterin für
notwendig erachteten Lernschritte und -ziele ein. 33
3.5.2.3 Erprobungsphase
Nach der Einarbeitung und der ersten Orientierung soll sich die Berufspraktikantin erproben können. Der Praxisanleiterin fällt methodisch die Aufgabe zu, konkrete und eingrenzbare Erprobungsfelder zu schaffen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Berufspraktikantin ihren Möglichkeiten entsprechend gefordert wird. Es geht darum, Freiräume
zu schaffen, die zwar eine Anforderung darstellen, in denen aber auch Fehler gemacht
werden dürfen („ausprobieren können“). Die Berufspraktikantin soll zu eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten finden können.
Das Beispiel Klientengespräch zeigt, wie die Erprobung stattfinden kann: Zunächst bereitet die Praxisanleiterin auf das bevorstehende Gespräch vor, rekonstruiert den bisherigen Fallverlauf. Sie eröffnet das Klientengespräch und stellt die Berufspraktikantin vor.
Im Gespräch übernimmt diese eigene Anteile. Im Anschluss daran findet eine intensive
Nachbereitung statt. In den darauf folgenden Wochen kann die Berufspraktikantin den
Fall teilweise oder ganz übernehmen, Gespräche führen und eigenständig bearbeiten,
wobei die Praxisanleiterin jedoch die Verantwortung behält und die Resultate kontrolliert.
Rollenspiele können helfen, sich auf schwierige Situationen vorzubereiten. Die Praxisanleiterin gibt der Berufspraktikantin unmittelbare Rückmeldung zu ihrem Verhalten. In den
Anleitungsgesprächen, die von Alltagssituationen gelöst sind und für die sich beide Zeit
nehmen, sollen zum einen die didaktischen und methodischen Kompetenzen der Berufspraktikantin reflektiert werden. Zum anderen wird die Beziehung zwischen beiden
reflektiert.
3.5.2.4 Konsolidierungs- und Verselbständigungsphase
Diese letzte Phase des Praktikums ist gekennzeichnet durch die hohe Verantwortung,
die die Berufspraktikantin jetzt für die Aufgaben der Einrichtung übernimmt. Diese Veränderung stellt zwar das Ergebnis eines mehrmonatigen Prozesses dar, doch bedarf sie
der expliziten Absprache. Die Berufspraktikantin arbeitet zunehmend „realitätsnah“, d.h.
annähernd so wie eine ausgebildete Fachkraft. Die Praxisanleiterin ist aber nach wie vor
präsent, denn die Lernphase, in der sie eine Ausbilderfunktion übernimmt, ist noch nicht
abgeschlossen. Sie schafft nun eher Rahmenbedingungen für ein selbständiges Arbeiten
der Berufspraktikantin und steht mehr kollegial beratend zur Seite. Lernkontrolle gerät in
den Hintergrund. Die Anleitungsgespräche finden nun weniger häufig statt.
Für die Berufspraktikantin stellt sich spätestens in dieser Phase die Frage, wie es beruf33
Die Einführungs- und Orientierungsphase dauert nach Einschätzung der Praxisanleiter/innen im Berufspraktikum zwischen vier und acht Wochen, die Erprobungsphase zwischen drei und vier Monaten und die Konsolidierungs- und Verselbständigungsphase zwischen sechs und acht Monaten. Bei den Studienpraktika reduzieren sich diese Zeiträume gemäß des weniger komplexen Aufgabenfeldes sowie der fachlich weniger anspruchsvollen Lernziele.
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lich weitergeht. Zum Ende des Berufspraktikums steht eine gemeinsame Auswertung an.
Diese fasst rückblickend zusammen, was im Verlauf des Praktikums bereits an
Rückmeldungen (Zwischenauswertungen) abgegeben wurde. Schließlich schreibt die
Praxisanleiterin die Praktikumsbeurteilung. Hierbei handelt es sich nicht um ein umfassendes Dienstzeugnis für spätere Bewerbungen, sondern um eine Bescheinigung gegenüber der Hochschule, die dokumentiert, ob das Praktikum erfolgreich absolviert
wurde. Häufig werden die abschließenden Dienstzeugnisse von der Einrichtungsleitung
unterschrieben, wobei die Praxisanleiterin aber einen maßgeblichen Entwurf vorlegt.
Sie hat in diesem Zusammenhang eine Zertifizierungsmacht, was nicht selten als
Problem erlebt wird, einer Berufspraktikantin bei einer negativen Beurteilung „die berufliche Zukunft verbauen“ zu können. Wenn allerdings im Laufe des Praktikums stets
eine ehrliche Rückmeldung von Seiten der Praxisanleiterin gegeben wird, kann ein
Zeugnis nicht „negativ überraschen“ oder „unfair“ sein.
4 Zusammenfassung
Praxisanleitung, das heißt die Planung, Reflexion, Auswertung und Beurteilung von praktischen Ausbildungsphasen stellt eine spezielle berufliche Qualifikation dar, die von der
anleitenden Fachkraft Motivation, Erfahrung und pädagogisches Geschick erfordert. Das
Modell von Scherpner u.a. (1992) bietet aus Sicht der BAG eine zielgerichtete Orientierung zur Gestaltung von Anleitungsprozessen. Praxisanleitung kann aber nur dann gelingen, wenn dafür auch günstige organisatorische Voraussetzungen hergestellt sind.
Praxismoderation
Die Entwicklung qualitativ überzeugender Ausbildungsstrukturen liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Berufspraxis und Hochschule und muss in besonderer
Weise koordiniert werden. Praxisämter und Praxisreferate an Hochschulen sehen ihre
Aufgabe darin, an der Konzeption von Ausbildungsstrukturen mitzuwirken, ausbildungsrelevante Kontakte zwischen Hochschule und Berufspraxis zu initiieren sowie
Studierende und Berufspraktikant/inn/en zu beraten und begleiten. Sie stehen im
Sinne einer solchen Praxismoderation den anleitenden Fachkräften und den Ausbildungsleiter/innen der Sozialer Träger als Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Wir
weisen in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Broschüre „Strukturhilfen zur
Implementierung und zum Ausbau von Praxisämtern/Praxisreferaten …“ hin.
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Weitere Literaturangaben zur Sozialen Arbeit finden Sie unter Teil A Soziale Arbeit.
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