Ein Aufruf zu Handeln

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Ein Aufruf zu Handeln
Marketing und junge Menschen
Fakten und Zahlen
- Alkoholmarketing erhöht die Wahrscheinlichkeit,
dass Jugendliche mit dem Trinken beginnen und
dass sie mehr trinken.
- Kinder und Jugendliche werden durch Alkohol
stärker geschädigt als Erwachsene; Alkohol kann
zu strukturellen Veränderungen und
Beeinträchtigungen der Entwicklung des Gehirns
führen. Die durchschnittlich konsumierte Menge
pro Trinkgelegenheit von 15- bis 16-jährigen liegt
bei über 60 g (das entspricht z.B. 1,5 Liter Bier),
und knapp 40 g in Südeuropa.
- Jugendliche, die früh im Leben mit Alkoholkonsum
beginnen, haben ein signifikant höheres Risiko im
späteren Leben mehr Alkohol zu trinken und eine
Abhängigkeit zu entwickeln.
- Jugendliche, die Alkohol trinken, haben ein
erhöhtes Risiko für Verkehrsunfälle, Verletzungen
und Todesfälle, Selbstmord und Depression,
versäumte Unterrichtsstunden,
Gedächtnisverluste, Erinnerungslücken,
Auseinandersetzungen mit Körperverletzung,
Vergewaltigung und ungeschützten Sex.
- Alkoholmarken und -hersteller sowie
Werbekampagnen sind Jugendlichen gut bekannt.
Alkoholwerbung nutzt die neuesten Technologien
(Mobiltelefone, Soziale Netzwerke wie Facebook
und Youtube) um jugendliche Alkoholkonsumenten
zu erreichen.
Empfehlungen
Eurocare empfiehlt ein umfassendes Verbot von
Alkoholmarketing, das sich an junge Menschen
richtet. Dies schließt die Nutzung neuer
Medientechnologien ein. Es sollten europaweit
gleiche Wettbewerbsbedingungen für kommerzielle
Kommunikation gelten. Die Mitgliedsstaaten sollten
auf bestehende Regulierungen aufbauen, mit dem
langfristigen Ziel Werbung im Fernsehen und Kino
sowie Sponsoring zu unterbinden und
Werbebotschaften und –bilder auf Aussagen über die
Qualität des Produktes beschränken.
Unter Experten des Gesundheitswesens (Public
Health-Experten) herrscht großer Konsens darüber,
dass bestehende Kodizes der Selbstregulierung nicht
ausreichend sind. Wo Mechanismen der
Selbstregulierung in Kraft sind, sollten sie von einer
von der Werbe- und Alkoholindustrie unabhängigen
Stelle beobachtet und überprüft werden.
Das „Loi Evin“ stellt ein gutes Beispiel für die
Einschränkung von Alkoholwerbung dar, denn es
reguliert nicht nur Inhalte sondern auch Umfang von
Alkoholwerbung.
Eurocare empfiehlt
- Ein umfassendes Verbot von Alkoholmarketing, welches sich an junge
Menschen richtet
Verantwortlicher Akteur
Europäische Institutionen,
Mitgliedsstaaten
- Keine Alkoholwerbung im Fernsehen und Kino
Europäische Institutionen,
Mitgliedsstaaten
- Kein Sponsoring seitens der Alkoholindustrie von Veranstaltungen, bei
denen junge Menschen versammelt sind
Europäische Institutionen,
Mitgliedsstaaten
- Den aktuellen Stand der Regulierung zu Produktplatzierung betreffend
Alkohol beizubehalten
Europäische Institutionen,
Mitgliedsstaaten
- Inhalt, Umfang und Sendezeiten von Alkoholwerbung regulieren
Europäische Institutionen,
Mitgliedsstaaten
- Selbstregulierung sollte von einer unabhängigen und öffentlichen Stelle
beobachtet und überprüft werden
Europäische Institutionen,
Mitgliedsstaaten
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