Schutzklassen

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Schutzarten nach DIN VDE 0470 Teil 1 / EN 60529 / IEC 529
1. Kennziffer : Schutzgrade für Berührungs- und Fremdkörperschutz
1.
K
Z
0
1
Schutz gegen
Erklärung
Kein Schutz
große Fremdkörper
Schutz gegen zufälliges großflächiges
Berühren aktiver und innerer bewegter Teile,
z.B. mit der Hand, aber kein Schutz gegen
absichtlichen Zugang zu diesen Teilen.
Schutz gegen Eindringen von festen
Fremdkörpern mit einem Durchmesser
größer als 50 mm.
Schutz gegen Berühren mit den Fingern
aktiver oder innerer bewegter Teile. Schutz
gegen Eindringen von festen Fremdkörpern
mit einem Durchmesser größer als 12 mm.
Schutz gegen Berühren mit den Fingern
aktiver oder innerer bewegter Teile mit
Werkzeugen, Drähten o.ä. mit einem
Durchmesser größer als 2,5mm. Schutz
gegen Eindringen von festen Fremdkörpern
mit einem Durchmesser größer als 2,5 mm.
Schutz gegen Berühren mit den Fingern
aktiver oder innerer bewegter Teile mit
Werkzeugen, Drähten o.ä. mit einem
Durchmesser größer als 1 mm.
Vollständiger Schutz gegen Berühren unter
Spannung stehender oder innerer
bewegender Teile. Schutz gegen schädliche
Staubablagerungen. Das Eindringen von
Staub darf nicht in solchen Mengen
eindringen, dass die Funktion beeinträchtigt
wird.
Vollständiger Schutz gegen Berühren unter
Spannung stehender oder innerer sich
bewegender Teile. Schutz gegen Eindringen
von Staub.
2
mittelgroße
Fremdkörper
3
kleine Fremdkörper
4
kornförmige
Fremdkörper
5
Staubablagerungen
6
Staubeintritt
2. Kennziffer : Schutzgrade für Wasserschutz.
2.
K
Z
0
1
2
Schutz gegen
Erklärung
Kein Schutz
senkrecht fallendes
Tropfwasser
schräg fallendes
Tropfwasser
Wassertropfen die senkrecht fallen dürfen
keine schädliche Wirkung haben.
Wassertropfen, die in einem beliebigen
Winkel bis 15 Grad zur Senkrechten fallen,
dürfen keine schädliche Wirkung haben.
Wassertropfen, die in einem beliebigen
Winkel bis 60 Grad zur senkrechten fallen,
dürfen keine schädliche Wirkung haben.
Wasser, das aus allen Richtungen gegen
das Betriebsmittel spritzt, darf keine
schädliche Wirkung haben.
Ein Wasserstrahl aus einer Düse, der aus
allen Richtungen gegen das Betriebsmittel
gerichtet wird, darf keine schädliche Wirkung
haben
Wasser darf bei vorübergehender
Überflutung z.B. durch schwere Seen, nicht
in schädlichem Maße eindringen.
Wasser darf nicht in schädlicher Menge
eindringen, wenn das Betriebsmittel unter
festgelegten Druck- / Zeitbedingungen von
0,15 – 1m in Wasser getaucht wird.
Wasser darf nicht in schädlicher Menge
eindringen, wenn das Betriebsmittel unter
definierten Bedingungen in Wasser getaucht
wird.
3
Sprühwasser
4
Spritzwasser
5
Strahlwasser
6
Überflutung
7
Eintauchen
8
Untertauchen
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