BEK

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Leipzig, den 07.04.2017
< Krankenkasse,
-LeistungsabteilungAdresse >
Kostenübernahme für CHEMET® (Succimer) als empfohlene Therapie bei bei
asymptomatischer Bleiintoxikation
Pat.: Datum >, <Datum > geb.: < Geb.-Datum >
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei < Frau/Herrn ……. > wurde eine asymptomatische Bleiintoxikation diagnostiziert.
Aufgrund der derzeitigen Lieferschwierigkeiten des Medikaments Dimaval® als
empfohlene Therapie empfiehlt die Giftzentrale Erfurt die Verwendung von CHEMET®
(Succimer) 3x100mg/Tag.
Da es sich bei diesem um ein Importpräparat nach §73 AMG handelt, möchten wir
vor dessen Verschreibung die Kostenübernahme bei Ihnen als zuständigen
Krankenversicherer beantragen.
Die Verwendung von Penicillamin als Reserve ist zwar zugelassen, aber mit
erheblichen und schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen behaftet,
deren Wahrscheinlichkeit bei der notwendigen hohen Dosierung relativ hoch ist.
Nieren- und Knochenmarkschädigungen kommen häufig vor (Leukopenien,
Thrombozytopenien, aplastische Anämien) und können erhebliche Folgenkosten
verursachen. Darüber hinaus zeigen tierexperimentelle Befunde, dass
möglicherweise Penicillamin den Transport von Blei ins Gehirn eher fördern konnte
Aus den obengenannten Gründen bitten wir um eine Kostenübernahme-Erklärung
Ihrerseits für die Behandlung mit CHEMET® (Succimer) 3x100mg/Tag.
Wir bitten um eine schnellstmögliche Benachrichtigung.
Mit freundlichen Grüßen
<Name, Unterschrift >
Anlage: Bleiintoxikations-Leitlinie
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