PRESSEMITTEILUNG Fledermäuse: ökologisch wertvolle und

Werbung
PRESSEMITTEILUNG
Fledermäuse: ökologisch wertvolle und schützenswerte Tiere – eine
ergänzende Stellungnahme zu dem rezenten Fall von Fledermaustollwut
Im Süden des Landes wurde am Montag eine Person von einer Fledermaus gebissen. Die
Naturverwaltung ließ daraufhin das Tier, welches einen gebrochenen Flügel hatte und somit
eingeschläfert werden musste, für eine Untersuchung ins Nancy Laboratory for Rabies and Wildlife
bringen. Das Tier wurde positiv auf Fledermaustollwut (European Bat Lyssa Virus Typ 1, EBLV-1)
getestet. Hierzu haben die Naturverwaltung und das Nationalmuseum für Naturgeschichte, in
Absprache mit dem Gesundheit – und Landwirtschaftsministerium folgenden ergänzenden
Anmerkungen:









Die Fledermaustollwut (EBLV-1 und EBLV-2) steht mit der Wildtollwut (Fuchstollwut)
epidemiologisch nicht in Verbindung.
In Luxemburg sind 21 Fledermausarten nachgewiesen. Nur wenige davon leben in
Menschennähe.
2008-2010 wurden in Luxemburg 152 Fledermäuse auf Fledermaustollwut untersucht. Nur 5
hiervon wiesen Antikörper zu EBL-Virus auf, d.h. waren mit dem Virus in Kontakt
gekommen (3%).
Eine Übertragung der Fledermaustollwut auf Haustiere wie Katzen und Hunden wurde bis
jetzt nicht nachgewiesen.
Im Gegensatz zu tollwütigen Füchsen oder Hunden reagieren Fledermäuse nicht aggressiv.
Für die Bevölkerung ist das Risiko, an Fledermaus-Tollwut durch Biss oder Kratzen zu
erkranken, als vernachlässigbar gering einzustufen. Jedoch ist es eher als erhöht einzuschätzen
für Personen, die mit Fledermäusen beruflich oder in ihrer Freizeit umgehen. Ihnen wird die
prophylaktische Impfung empfohlen.
Nicht jede geschwächt aufgefundene Fledermaus muss an Tollwut erkrankt sein.
Beim Umgang mit aufgefundenen Fledermäusen sind immer Handschuhe zu tragen.
Alle Fledermäuse sind nach europäischem und luxemburgischem Recht streng geschützt. Das
Töten von Fledermäusen oder das Vertreiben ihrer Kolonien ist in allen Fällen verboten.
Fledermäuse gehören also zu den geschützten Tierarten und spielen eine wichtige Rolle in der
Regulierung von Insekten und somit potentiellen Schädlingen. Demnach ist sehr sensibel mit dem
Thema EBLV bei Fledermäusen umzugehen, um die Schutzmaßnahmen für diese ökologisch
wichtigen Tiere nicht zunichte zu machen. Luxemburg ist übrigens über seine Landesgrenzen bekannt
für seine vorbildlichen Fledermausschutzprogramme und beherbergt Fledermauspopulationen von
europäischer Bedeutung.
Im Zweifelsfall sollte man die Naturverwaltung (Tel.: 40 22 01-309 oder -314) oder das
Nationalmuseum für Naturgeschichte (Tel.: 46 22 33 414) anrufen. Mehr Informationen zu
Fledermäusen, die in Menschennähe leben, bekommt man in der Broschüre „Hausbewohnende
Fledermäuse in Luxemburg“, die man im Nationalmuseum für Naturgeschichte oder bei der
Naturverwaltung gratis bestellen kann, oder auf
http://www.environnement.public.lu/conserv_nature/publications/chauvesouris/Hausbewohne
nde_Fledermaus1.pdf herunterladen.
www.emwelt.lu
Herunterladen