Sachsens Jäger wollen das geschützte Raubtier vor Fangfallen

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26. September 2013, 02:44 Uhr
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Verkehrte Welt im Wolfsgebiet
Sachsens Jäger wollen das geschützte Raubtier vor Fangfallen schützen – die staatliche Tierschützer
gelegt habe n
DRESDEN
Soft, aber dennoch tückisch: Die Fallen, mit denen Sachsens Wolfsmanager
ihre Rudel überwachen, sorgen für Kritik. Laut EU-Tellereisenverordnung ist diese
Fangmethode seit 1995 verboten. Das Umweltministerium in Dresden beruft sich auf
eine Sondergenehmigung .
Tiere, die in den heimtückischen Eisen hängen bleiben, können schwer verletzt
werden. Oder sie beißen sich frei. Die EU ging sogar so weit, den Import von Pelzen
zu verweigern, die aus Ländern stammen, in denen mit Tellereisen gejagt wird. Dass
nun ähnliche Geräte im sächsischen Wolfsmanagement eingesetzt werden, regt
gerade die Jäger auf.
Es gäbe durchaus schonendere Methoden, um Erkenntnisse über die Wölfe zu
gewinnen, sagt Heinz Baacke, Vize-Chef des Sächsischen Landesjagdverbands.
Zum Beispiel die Untersuchung von Kotproben. "Das wäre natürlich viel aufwendiger,
weil man dafür regelmäßig die Wolfsgebiete ablaufen müsste." Stattdessen, so
Baackes Vorwurf, agiere das Wolfsbüro Lupus mit dem Einsatz von Soft Catch Traps
"ein kleines bisschen fantasielos".
Der Landesjagdverband wirft den Tierschützern vor, gegen den Tierschutz zu
verstoßen. Die umstrittenen Fußfallen werden im sächsischen Wolfsmanagement
eingesetzt, um einzelnen Tieren GPS-Sender anzuhängen. Die Tierschützer im
Auftrag des Freistaats erhoffen sich dadurch Erkenntnisse über die Wanderungen
und den Raumbedarf der Rudel. Um an die Tiere heranzukommen "gibt es kaum
andere Möglichkeiten", verteidigt Frank Meyer, Sprecher des sächsischen
Umweltministeriums, die Methode. Schüsse mit dem Betäubungsgewehr könnten die
Tiere schlimmer verletzen, so Meyer. Auch die Lappenjagd habe sich nicht als
praktikabel erwiesen. Deshalb also die abgepolsterten Tellereisen, deren Einsatz die
Landesdirektion Dresden vor zwei Jahren genehmigt hat.
Diese Fallen würden zu allem Übel auch noch im Frühjahr gestellt, wenn die
geschützten Räuber ihre Welpen bekommen. Muttertiere, die zwecks
Nachwuchsversorgung unterwegs sind, werden dadurch abgefangen. "Wenn die
Tiere Junge haben", sagt Jäger Baacke, "dann ist eine Fangaktion, egal welcher Art,
immer ein Risiko. Das kann man nur dann machen, wenn es gar nicht anders geht."
In Sachsen untersteht der streng geschützte Wolf dem Jagdrecht. Im neuen
Jagdgesetz, das der Landtag in Dresden vor eineinhalb Jahren beschlossen hat,
wurde der Schutz der Tiere ausdrücklich festgeschrieben. Wölfe dürfen, wie Biber
und Luchse, nicht geschossen werden. Indes will der Freistaat die Jäger ins
Wolfsmanagement einbeziehen. Dem zeigt sich der Landesjagdverband durchaus
aufgeschlossen: "Wir haben an der TU Dresden 40 Leute geschult, die sich am
Monitoring beteiligen wollen", sagt Heinz Baacke. Deren Mithilfe werde jedoch
bislang nicht abgerufen.
Ministeriumssprecher Meyer sieht das kritisch. Allein mit 40 Freiwilligen könne man
kaum neun Wolfsrudeln nachsteigen.
Christine Keilholz
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